Weitere Entscheidung unten: LG Mainz, 02.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 2 W 42/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18509
OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 2 W 42/02 (https://dejure.org/2003,18509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2003 - 2 W 42/02 (https://dejure.org/2003,18509)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 2 W 42/02 (https://dejure.org/2003,18509)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 485 Abs. 2
    Zulässigkeit der Ursachenforschung in einem selbständigen Beweisverfahren

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 772
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06

    Selbständiges Beweisverfahren

    Denn ein Antrag im selbständigen Beweisverfahren kann gegen alle Personen gerichtet werden, die ernsthaft als Schadenverursacher in Betracht kommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 2 W 42/02 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. September 1994 - 22 W 46/94).
  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Das ist entgegen der Annahme des Landgerichts auch nicht als unzulässiger Ausforschungsbeweis zu werten, denn das selbständige Beweisverfahren soll es dem Antragsteller gerade ermöglichen, einen eingetretenen Schaden und dessen Ursache erst ermitteln zu lassen, was notwendig in gewisser Weise ausforschenden Charakter hat (vgl. OLG Frankfurt, MDR 2003, 772).
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Rechtsprechung
   LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20508
LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02 (https://dejure.org/2003,20508)
LG Mainz, Entscheidung vom 02.04.2003 - 3 S 340/02 (https://dejure.org/2003,20508)
LG Mainz, Entscheidung vom 02. April 2003 - 3 S 340/02 (https://dejure.org/2003,20508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Erfüllungsorts der Geldleistungspflicht aus einem Vertrag über eine stationäre Krankenhausbehandlung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 269; BGB § 270; ZPO § 29
    Kein Gerichtsstand am Sitz des Krankenhauses für Klage auf Zahlung privatärztlichen Honorars

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 772
  • VersR 2004, 398
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.12.1985 - I ARZ 737/85

    Erfüllungsort bei einem Bauwerkvertrag

    Auszug aus LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02
    Die Bestimmung des Leistungsorts erfolgt nach den §§ 269, 270 BGB auch bei gegenseitigen Verträgen für die beiderseitigen Verpflichtungen grundsätzlich getrennt (allgemeine Meinung, siehe z.B. BGH NJW 86, 935; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Auflage, § 29 Randnr. 24 m.w.N.).

    Soweit speziell beim Bauvertrag angeführt wird, dass es auch im wohlverstandenen Interesse beider Vertragsparteien liege, wenn - als Folge des gemeinsamen Erfüllungsorts - eine gerichtliche Auseinandersetzung dort durchgeführt werden könne, wo aufgrund der räumlichen Nähe zum Bauwerk eine Beweisaufnahme regelmäßig einfacher und kostengünstiger durchgeführt werden könne als dem auswärtigen Wohnsitz des Auftraggebers (BGH NJW 86, 935), erscheint dies insoweit nicht überzeugend, als sich damit der materiellrechtliche Begriff des Erfüllungsorts an prozessualen Erwägungen orientiert, nach der Systematik des § 29 ZPO jedoch umgekehrt der Gerichtsstand des Erfüllungsorts auf das materielle Recht verweist.

  • OLG Celle, 14.08.1989 - 1 W 23/89

    Natur des Krankenhausaufnahmevertrages; Gerichtsstand des Erfüllungsorts nach §

    Auszug aus LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02
    Für den hier interessierenden Bereich hat das OLG Celle für Klagen aus dem Krankenhausaufnahmevertrag den Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Sitz des Krankenhauses bejaht (NJW 1990, 777 f.), während die Rechtsprechung zur Honorarklage eines niedergelassenen Arztes uneinheitlich ist ( für einheitlichen Erfüllungsort am Sitz der Arztpraxis LG Hamburg, Urteil vom 19.11.1999 - 302 S 76/91 ; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Randnr. 14; ablehnend AG Frankfurt NJW 2000, 1802 f. ; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 61. Auflage, § 29 Randnr. 19; Zöller-Vollkommer, a.a.O., Randnr. 29 Stichwort "Dienstvertrag"; für den Honoraranspruch des Psychotherapeuten auch AG Köln, NJW-RR 95;.
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 281 Abs. 3 Satz 2 ( vgl. BGHZ 12, 53 70 f [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51]; Thomas-Putzo, a.a.o, Rdn. 17 ).
  • AG Frankfurt/Main, 29.10.1998 - 30 C 1635/98

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Honorarstreitigkeiten eines

    Auszug aus LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02
    Für den hier interessierenden Bereich hat das OLG Celle für Klagen aus dem Krankenhausaufnahmevertrag den Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Sitz des Krankenhauses bejaht (NJW 1990, 777 f.), während die Rechtsprechung zur Honorarklage eines niedergelassenen Arztes uneinheitlich ist ( für einheitlichen Erfüllungsort am Sitz der Arztpraxis LG Hamburg, Urteil vom 19.11.1999 - 302 S 76/91 ; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Randnr. 14; ablehnend AG Frankfurt NJW 2000, 1802 f. ; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 61. Auflage, § 29 Randnr. 19; Zöller-Vollkommer, a.a.O., Randnr. 29 Stichwort "Dienstvertrag"; für den Honoraranspruch des Psychotherapeuten auch AG Köln, NJW-RR 95;.
  • LG Landau/Pfalz, 31.01.2002 - 1 S 308/01

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer;

    Auszug aus LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02
    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf den §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO, im Übrigen auch auf einer entsprechenden Anwendung von § 708 ,Nr. 10 ZPO (siehe LG Landau NJW 2002, 973 [LG Landau 31.01.2002 - 1 S 308/01]; LG München I WM 496 f.).
  • LG Hamburg, 19.11.1991 - 302 S 76/91
    Auszug aus LG Mainz, 02.04.2003 - 3 S 340/02
    Für den hier interessierenden Bereich hat das OLG Celle für Klagen aus dem Krankenhausaufnahmevertrag den Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Sitz des Krankenhauses bejaht (NJW 1990, 777 f.), während die Rechtsprechung zur Honorarklage eines niedergelassenen Arztes uneinheitlich ist ( für einheitlichen Erfüllungsort am Sitz der Arztpraxis LG Hamburg, Urteil vom 19.11.1999 - 302 S 76/91 ; Palandt-Heinrichs, a.a.O., Randnr. 14; ablehnend AG Frankfurt NJW 2000, 1802 f. ; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 61. Auflage, § 29 Randnr. 19; Zöller-Vollkommer, a.a.O., Randnr. 29 Stichwort "Dienstvertrag"; für den Honoraranspruch des Psychotherapeuten auch AG Köln, NJW-RR 95;.
  • AG Erkelenz, 17.12.2004 - 14 C 325/04

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Rechtsstreit auf Grund eines ärztlichen

    Es ist daher - ebenso wie der Bundesgerichtshof dies grundlegend für den Anwaltsvertrag entschieden hat (BGH a.a.O.) auch hinsichtlich der ärztlichen Heilbehandlung kein Grund ersichtlich, ausnahmsweise einen gemeinsamen Erfüllungsort am Praxissitz des Arztes anzunehmen (wie hier: LG Mainz, Urt. v. 2. April 2003, 3 S 340/02 und 3 S 345/02; i.Erg. ebenso f. Psychotherapeuten: AG Köln, Urt. v. 7.12.1993, 129 C 340/93).
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