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   OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02   

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OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02 (https://dejure.org/2003,4502)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2003 - 21 U 4945/02 (https://dejure.org/2003,4502)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2003 - 21 U 4945/02 (https://dejure.org/2003,4502)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag; Bindung des Gerichts an den unmittelbaren Aufhebungsgrund, nicht an Hinweise auf das weitere Verfahren; Berufung nach altem Recht als zweite Tatsacheninstanz; Berufung nach neuem Recht als ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 535; ; ZPO § 513; ; ZPO § 546; ; ZPO § 563

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlängerungsoption in gewerblichen Mietverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bindung des Ausgangsgericht bei Aufhebung und Zurückverweisung; Überprüfung der Auslegung eines Vertrages durch das Berufungsgericht; Auslegung einer Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 952
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.10.1997 - XII ZR 269/95

    Vereinbarung einer Mietpreisvorbehaltsklausel - Offenbare Unbilligkeit eines

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    Die Bindungswirkung für das Berufungsgericht im Rahmen der §§ 513 Abs. 1, 546 BGB tritt ohne Rücksicht auf die eigene Auslegungstendenz ein (vgl. BGH in NZM 1998, 196/197; NJW 1992, 1967/1968; NJW-RR 1991, 562/563; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 546 Rn 10).
  • BGH, 18.09.1957 - V ZR 153/56

    Erbbegräbnis

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    Die Selbstbindung des zurückverweisenden Berufungsgerichts im Rahmen der entsprechenden Anwendung des § 563 ZPO (vgl. BGHZ 25, 200/203 f; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 563 Rn 10) kommt nicht zum Tragen, da sich diese Wirkung nur auf die Punkte beschränkt, die unmittelbar zur Zurückverweisung geführt haben (vgl. 1/1.).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    Die Bindungswirkung für das Berufungsgericht im Rahmen der §§ 513 Abs. 1, 546 BGB tritt ohne Rücksicht auf die eigene Auslegungstendenz ein (vgl. BGH in NZM 1998, 196/197; NJW 1992, 1967/1968; NJW-RR 1991, 562/563; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 546 Rn 10).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel;

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    Durch die Verweisung des § 513 Abs. 1 ZPO auf § 546 ZPO ist dem Berufungsgericht nur die Überprüfung gestattet, ob das Erstgericht gegen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB), anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH in NJW 2001, 3775/3776; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 513 Rn 2).
  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    Die Bindungswirkung für das Berufungsgericht im Rahmen der §§ 513 Abs. 1, 546 BGB tritt ohne Rücksicht auf die eigene Auslegungstendenz ein (vgl. BGH in NZM 1998, 196/197; NJW 1992, 1967/1968; NJW-RR 1991, 562/563; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 546 Rn 10).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich ferner auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24., Aufl., § 313 Rn 27) - wird ausgeführt:.
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    Danach ist die Bindung auf diejenigen Punkte der rechtlichen Würdigung beschränkt, die die Aufhebung unmittelbar herbeigeführt hatten (BGH aaO; BGHZ 132, 6/10).
  • BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68

    Waschmittel

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    Hinsichtlich des Umfangs der Bindung des Erstgerichts gilt § 563 Abs. 2 ZPO sinngemäß (BGHZ 51, 131/135; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 538 Rn 30; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 538 Rn 60).
  • BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in

    Auszug aus OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich ferner auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24., Aufl., § 313 Rn 27) - wird ausgeführt:.
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Der von der Revision und von obergerichtlichen Entscheidungen sowie in Kommentierungen zu den neuen Bestimmungen vertretenen Auffassung, nach der Reform des Rechtsmittelrechts sei die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung vom Berufungsgericht nur noch in den Grenzen zu überprüfen, in denen die zweitinstanzliche Auslegung von Individualvereinbarungen einer Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliege (OLG Celle, OLG-Report 2002, 238; OLG München, MDR 2003, 952; OLG München, OLG-Report 2003, 310; MünchKommZPO/Aktualisierungsbd.-Rimmelspacher, § 513 Rdnr. 12; Zöller/Gummer/Hessler, ZPO, 24. Aufl., § 513 Rdnr. 2; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 513 Rdnr. 4 in Verbindung mit § 546 Rdnr. 5; Ball, ZGS 2003, 49; Rimmelspacher, NJW 2002, 1897, 1899; Gehrlein, MDR 2003, 421, 426), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 14.07.2004 (NJW 2004, 2751 ) ausführlich und überzeugend dargelegt hat, kann der von einigen Obergerichten und Kommentierungen vertretenen Auffassung (OLG Celle OLG-Report 2002, 238; OLG München MDR 2003, 952; Zöller/Gummer/Hessler, ZPO , 24. Aufl.; 3 513, Rdnr. 2; Musielak/Ball, ZPO , 3. Aufl., § 513 Rdnr. 4 i.V.m. § 546, Rdnr. 5), nach der Reform des Berufungsrechts sei die erstinstanzliche Auslegung von Willenserklärungen nur noch in den Grenzen zu überprüfen, in denen die zweitinstanzliche Auslegung einer Kontrolle durch das Revisionsgericht unterliege, nicht gefolgt werden.
  • OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Bedenken gegen die

    Nur ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus der in § 563 Abs. 2 ZPO festgelegten Bindung an die der Aufhebung zugrunde gelegten rechtlichen Beurteilung folgt, dass das Gericht, an das eine Sache zurückverwiesen wurde, nur an den unmittelbaren Aufhebungsgrund gebunden und im Übrigen bei seiner anderweitigen Entscheidung, zu der die Sache zurückverwiesen wurde, völlig frei ist (BGH BGHZ 51, 131; OLG München MDR 2003, 952).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2003 - 16 U 116/03

    Zurückweisung der Berufung wegen Aussichtslosigkeit: Rüge der Verletzung des

    c) Allein sachgerecht sei deshalb, dass mit der Zurückweisung der Berufung als unbegründet auch die Klageerweiterung unwirksam werde; denn nur das entspreche dem Anliegen der ZPO-Reform, die Berufung im Wesentlichen als Instrument der Fehlerkontrolle auszugestalten (vgl. BGH - 12.3.2003 - MDR 2003, 952).
  • LG Gießen, 16.02.2005 - 1 S 223/03

    Abrechnung der zahntechnischen Leistungen im Bereich der Laborarbeiten nach den

    Die vom Amtsgericht vorgenommene Auslegung, welche im Ergebnis als Maßstab der Üblichkeit die Sätze des bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (sog. BEL-Liste) ansieht, ist Teil des festgestellten Sachverhalts (vgl. Zöller-Gummer/Heßler, 25. Aufl., § 513 ZPO , Rz. 2; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 63. Aufl., § 546 ZPO , Rz. 4; OLG München, MDR 2003, 952/953 und MDR 2004, 112 jeweils m.w.N.).
  • KG, 10.11.2003 - 22 U 216/03

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Anwendungsbereich; beschränkte

    Eine Auslegung, die diesen Kriterien gerecht wird und auf einer vertretbaren Gewichtung beruht, bedeutet ungeachtet auch anderer Auslegungsmöglichkeiten keine Rechtsverletzung im Sinne eines Rechtsanwendungsfehlers (OLG München, MDR 2003, 952 f; OLG Celle, OLG Report Celle 2002, 238; Gehrlein, MDR 2003, 421, 426; zum Prüfungsumfang vgl. auch BGH, MDR 2003, 736 mit zahlreichen Nachweisen).
  • LG Saarbrücken, 29.07.2004 - 2 S 21/04
    Nur soweit die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen oder die Beweiswürdigung von Rechtsfehlern beeinflusst sind, etwa wenn sich das Gericht mit dem Beweisergebnis bzw. dem Ausfegungsstoff nicht vollständig und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, wenn seine Würdigung bzw. Auslegung gegen die Denkgesetze oder gegen Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Gericht Beweis - bzw. Auslegungsregeln missachtet oder übersehen hat (Musielak /Ball, ZPO, 3. Auflage 2002, § 546 ZPO, Rz,9 f; § 529 ZPO, Rz. 12, für die Auslegung des weiteren OLG München, MDR 2003, 952; 2004, 112) ist dem Berufungsgericht eine Überprüfung möglich.
  • KG, 24.05.2004 - 12 U 328/02

    Anzeige der Übernahme der Hausverwaltung mit Änderung des Rechnungsversands kein

    Eine Auslegung, die diesen Kriterien gerecht wird und auf einer vertretbaren Gewichtung beruht, bedeutet ungeachtet auch anderer Auslegungsmöglichkeiten keine Rechtsverletzung im Sinne eines Rechtsanwendungsfehlers (OLG München v. 12.3.2003 - 21 U 4945/02, MDR 2003, 952 f; OLG Celle OLGReport Celle 2002, 238; Gehrlein, MDR 2003, 421 (426); zum Prüfungsumfang vgl. auch BGH v. 13.3.2003 - IX ZR 199/00, BGHReport 2003, 648 = MDR 2003, 736 m. zahlr.
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 22 U 57/03

    Gewährleistungsbefreiung wegen Vorschreibens des Baustoffs

    Deshalb kann dahinstehen, ob der Senat nicht ohnehin gem. § 529 Abs. 1 ZPO an die Auslegung durch das Landgericht gebunden wäre (vgl. OLG München, MDR 2003, 952).
  • KG, 05.02.2004 - 22 U 5/03

    Muss die auf die Miete entfallende Umsatzsteuer gezahlt werden?

    Eine Auslegung, die diesen Kriterien gerecht wird und auf einer vertretbaren Gewichtung beruht, bedeutet ungeachtet auch anderer Auslegungsmöglichkeiten keine Rechtsverletzung im Sinne eines Rechtsanwendungsfehlers (OLG München, MDR 2003, 952 f; OLG Celle, OLG Report Celle 2002, 238; Gehrlein, MDR 2003, 421, 426; zum Prüfungsumfang vgl. auch BGH, MDR 2003, 736 mit zahlreichen Nachweisen).
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