Rechtsprechung
KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätzliche alleinige Haftung des verkehrswidrig nach links abbiegenden Verkehrsteilnehmers ohne Anrechnung der Betriebegefahr des Überholenden; Verpflichtung zur doppelten Rückschau beim Linksabbiegen; Verpflichtung zur rechtzeitigen Betätigung des ...
- Judicialis
StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; EGZPO § 26 Nr. 7
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 17 Abs. 1; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1 § 9 Abs. 1
Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Das Langsamerwerden und Einordnen zur Straßenmitte eines vorausfahrenden Fahrzeugs bilden noch keine unklare Verkehrslage für einen Überholwilligen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.12.2000 - 17 O 476/99
- KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Papierfundstellen
- MDR 2003, 507
- NZV 2003, 89
- VersR 2003, 259 (Ls.)
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 04.06.1987 - 12 U 4540/86
Unklare Verkehrslage im Sinne von StVO § 5 Abs 3 Nr 1
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Wegen dieser besonderen Sorgfaltspflichten haftet nach ständiger Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass den Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (Senat, NJW-RR 1987, 1251; KG, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93 -).Sie ist auch dann gegeben, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (Senat, NJW-RR 1987, 1251).
Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung des Senats, NJW-RR 1987, 1251 ff.;… Henschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 5 Rdnr. 35).
- KG, 30.01.1995 - 12 U 2820/93
Haftungsverteilung bei Kollision zweier eine Fahrzeugkolonne überholender …
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
aa) Zunächst ist festzuhalten, dass das Überholen einer Fahrzeugkolonne auch nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 StVO nicht generell verboten ist (Senat VM 1995, 38 = NZV 1995, 359). - KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen …
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Mithin kann auch nicht festgestellt werden, dass der Beklagte zu 2. bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Möglichkeit gehabt hätte, unfallverhütend zu reagieren (vgl. zur erforderlichen Ursächlichkeit Senat, VM 2000, 67 = DAR 2000, 260 = NZV 2000, 377). - KG, 04.03.1993 - 12 U 1788/92
Haftungsverteilung bei Kollision beim Überholen im Kreuzungsbereich
Auszug aus KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01
Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte (Senat, NZV 1993, 272) und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG VerkMitt 1990, 91; 1995, 38).
- KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05
Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim …
Kommt es in einem unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat VM 1998, 34 Nr. 43; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507; MDR 2005, 806 = VRS 108, 410 = KGR 2005, 665 = NZV 2005, 413).Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; NZV 1993, 272: DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).
Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle der Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Kfz des Überholers zurücktritt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507).
a) Zutreffend ist das Amtsgericht in dem angefochtenen Urteil davon ausgegangen, dass gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs, die Zeugin vn Bnnnnn , der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, die beim Linksabbiegen nach § 9 Abs. 1 StVO zu beachtenden Sorgfaltspflichten verletzt zu haben, da sich der Unfall unstreitig im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegevorgang der Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs ereignet hat (vgl. Senat, DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004, 12 U 21/04, st. Rspr.).
bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt eine unklare Verkehrslage, die nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein Überholen verbietet, dann vor, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf (Senat, DAR 2002, 557 f. m. w. N.).
cc) Allein der Umstand, dass die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs, wovon das Amtsgericht nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ausgeht, ihre Geschwindigkeit verringert und sich etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet hat, begründet noch keine unklare Verkehrslage, bei der Überholen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig ist (Senat, DAR 2002, 557, 558).
e) Spricht mithin gegen die Fahrerin des klägerischen Fahrzeugs der Beweis des ersten Anscheins, die beim Linksabbiegen erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben, während ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 2) nicht festgestellt werden kann, so entspricht es der ständigen Rechtsprechung, dass die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktritt (Senat, NJW-RR 1987, 1251; DAR 2002, 557; Urteil vom 6. Dezember 2004 - 12 U 21/04).
- LG Köln, 23.05.2016 - 113 KLs 34/15
Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung durch falsches Überholen
Auch ist die Verkehrslage dann unklar, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was Vorausfahrende sogleich tun werden (vgl. KG Berlin, Urt. v. 07.10.2002 - 12 U 41/01 -, zitiert nach juris ). - OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines …
(1) Eine unklare Verkehrslage im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn nach allen Umständen mit ungefährdetem Überholen nicht gerechnet werden darf (KG DAR 2002, 557 f.).Dies ist dann der Fall, wenn bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (KG DAR 2002, 557 f.; NZV 2006, 309, 310).
Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG DAR 2002, 557, 558; NZV 2010, 298, 299; OLG Naumburg NZV 2009, 227, 228).
- OLG Celle, 19.12.2007 - 14 U 97/07
Auffahren auf einen vorausfahrenden Linksabbieger und Annahme des …
Dass im Überholbereich links eine untergeordnete Straße abzweigte, bewirkte keine unklare Verkehrslage, ebenso wenig das unstreitige Langsamfahren des Beklagten zu 1 in diesem Bereich (vgl. OLG Nürnberg, NZV 2003, 89 - jurisRdnr. 13 m. w. N.. KG, NZV 2006, 309 - jurisRdnr. 8 und VRS 103, 403 - jurisRdnr. 14. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rdnr. 35 m. w. N.). - OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen
1b St 172/68">NJW 1968, 2157; KG, Urt. v. 07.10.2002 - 12 U 41/01, NZV 2003, 89 - 90, juris Rdn. 14; Hentschel-König, aaO., § 5 StVO, Rdn. 34). - KG, 12.07.2010 - 12 U 177/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in ein Grundstück einbiegenden …
Kommt es zwischen ihm und einem überholenden Kfz zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der nach links abbiegende Kraftfahrzeugführer die ihm nach § 9 Abs. 1, 5 StVO obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten verletzt hat (Senat, NZV 2006, 309, 310; NZV 2005, 413; NZV 2003, 89; OLG Bremen, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 U 36/09, BeckRS 2009, 28874).a) Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten beim Abbiegen haftet nach der Rechtsprechung beider Verkehrssenate des Kammergerichts derjenige, der verkehrswidrig nach links abbiegt und dabei mit einem ihn ordnungsgemäß überholenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, für den entstandenen Schaden grundsätzlich allein, ohne dass dem Überholenden die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs angerechnet wird (Senat, NZV 2003, 89, 90; NJW-RR 1987, 1251, 1252; KG, Urteil vom 31. Oktober 1994 - 22 U 4618/93).
Selbst wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug bereits etwas zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet haben sollte, ergibt sich hieraus bei der erforderlichen objektiven Betrachtung noch nicht der Schluss, der Vorausfahrende werde alsbald ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr nach links abbiegen, ohne dies vorher ordnungsgemäß und rechtzeitig anzuzeigen (Senat, NZV 2003, 89, 90; NJW-RR 1987, 1251, 1252).
- KG, 04.01.2006 - 12 U 202/05
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision des vom Fahrbahnrand anfahrenden mit …
Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259, Ls. = MDR 2003, 507). - OLG Hamm, 09.07.2013 - 9 U 191/12
Gefährliche Eile - Überholer einer Fahrzeugkolonne können für Unfälle …
Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise angenommen, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine solche Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn er im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen mit einem links überholenden Fahrzeug kollidiert (KG NZV 2003, 89). - OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 13 U 2/11
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
bb) Die - etwaige - Verletzung der Rückschaupflicht aus § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO durch den Beklagten Ziff. 1 war auch nicht deshalb zu Lasten der Beklagten zu berücksichtigen, weil bei der Kollision des Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug nach überwiegender Auffassung der Obergerichte ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Abbiegenden für eine Verletzung von § 9 Abs. 1 StVO streiten soll(vgl. etwa KG, BeckRS 2008, 14289; OLG Naumburg, NZV 2009, 227, 228). - OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08
Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. DAR 2002, 557; NZV 2005, 413; NZV 2006, 309, 310) spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den nach links abbiegenden Kraftfahrer (Klägerin zu 1).Dagegen liegt eine unklare Verkehrslage nicht schon dann vor, wenn das vorausfahrende Fahrzeug verlangsamt, selbst wenn es sich bereits etwas zur Fahrbahnmitte eingeordnet haben sollte (KG, DAR 2002, 557, 558; OLG Nürnberg, NZV 2003, 89;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 5 StVO Rn. 35).
- KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07
Haftung beim Kfz-Unfall im Kreisverkehr: Pflichten des Fahrzeugführers beim …
- KG, 13.08.2009 - 12 U 223/08
Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Überholers mit einem …
- KG, 12.08.2010 - 12 U 215/09
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden …
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
- AG Bad Segeberg, 31.01.2013 - 17 C 196/12
Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen einem hinter einem Hindernis haltenden …
- KG, 16.08.2010 - 22 U 15/10
Kollision eines Abbiegers in Grundstückseinfahrt mit einem Überholer
- OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18
Unklare Verkehrslage bei langsam vorausfahrendem Fahrzeug
- OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2017 - 1 U 84/17
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
- AG Bad Segeberg, 28.04.2011 - 17 C 388/09
Aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Beauftragung eines …
- LG Hamburg, 23.01.2015 - 302 O 220/14
Verkehrsunfall zwischen überholendem Fahrzeug mit Linksabbieger
- LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück …
- KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06
Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines …
- OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 106/15
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Berücksichtigung einer erheblichen …
- KG, 04.03.2014 - 121 Ss 27/14
Fahrlässige Körperverletzung: Mitverschulden eines Verkehrsunfallgegners wegen …
- OLG Celle, 30.07.2008 - 14 U 74/08
Zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Vorbeifahren eines Linksabbiegers auf der …
- OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 66/20
Ununterbrochene Mittellinie; faktisches Überholverbot; Überholen in der Kolonne
- KG, 31.10.2008 - 12 U 216/07
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
- OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 44/15
- OLG Naumburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines links in einen Feldweg …
- KG, 10.09.2009 - 12 U 216/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotenerweise links abbiegenden …
- OLG Brandenburg, 18.02.2013 - 12 U 162/12
Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden Kraftrads mit einem …
- OLG Brandenburg, 26.10.2006 - 12 U 71/06
Haftungsquote bei Verkehrsunfall: Vorliegen einer unklaren Verkehrslage; …
- KG, 21.09.2006 - 12 U 41/06
Verkehrsunfallhaftung : Kollision eines aus mittlerem Fahrstreifen Wendenden mit …
- LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
- OLG Koblenz, 08.06.2020 - 12 U 18/20
Verkehrsunfall - Wendemanöver auf Bundesstraße und Kollision mit Überholer
- AG Frankenthal, 11.05.2017 - 3a C 19/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem auf der Fahrbahn …
- LG Potsdam, 22.09.2017 - 6 O 166/17
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines Linksabbiegers mit …
- OLG Düsseldorf, 11.04.2005 - 1 U 219/04
Beim Abbiegevorgang vom Fahrzeugführer grundsätzlich zu beachtende …
- KG, 31.08.2009 - 12 U 129/09
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines nachfolgenden …
- KG, 17.03.2008 - 12 U 10/08
Haftung für Auffahrunfall beim Fahrstreifenwechsel: Anforderungen an einen …
- OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18
Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug
- LG Braunschweig, 05.04.2018 - 1 O 3734/16
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem links in eine …
- OLG Naumburg, 27.11.2009 - 1 U 48/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem links …
- OLG Stuttgart, 03.07.2007 - 10 U 31/07
- AG Neuss, 29.03.2017 - 79 C 653/16
Gleichzeitiges Ausscheren und Überholen an Engstelle: Überholer haftet zu 33 %
- LG Arnsberg, 25.11.2020 - 2 O 534/17
- LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 261/12
Kein Ersatz fiktiver Ab- und Anmeldekosten
- AG Frankenthal, 31.05.2017 - 3a C 41/17
Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision des Wendenden mit einem links überholenden …
- LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
- LG Essen, 01.07.2020 - 11 O 22/18
Überholen
- AG Erfurt, 30.06.2021 - 5 C 2136/20
Haftungsverteilung zwischen einem wendenden und in ein Grundstück abbiegenden …
- AG Niebüll, 21.06.2019 - 8 C 28/18
Verkehrsunfall des nach links in ein Grundstück einbiegenden mit überholenden …
- AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15
Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit …
- AG Stockach, 29.01.2016 - 1 C 159/15
Verkehrsunfall -Kollision bei zeitgleich überholenden Fahrzeugen
- AG Hattingen, 13.01.2005 - 5 C 162/04
Verkehrsrecht Sonstiges
- LG Potsdam, 07.09.2018 - 6 O 131/18
Verkehrsunfall - Einbiegendes und überholendes Fahrzeug
Rechtsprechung
BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
AVB f. Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldvers. (MB/KK 94) § 4 Abs. 5 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Erstattung von Krankheitskosten durch eine private Krankenversicherung bei Aufenthalt in einer gemischten Anstalt - Unwirksamkeit der Befristung einer erteilten Leistungszusage - Feststellung der medizinischen Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
- Judicialis
AVB f. Krankheitskosten- u. Krankenhaustagegeldvers. (MB/KK 94) § 4 Abs. 5 S. 1
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKK 94 § 4 Abs. 5 S. 1
Befristung der Leistungszusage für eine medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in einer gemischten Anstalt nach § 4 Abs. 5 S. 1 MBKK 94 ist unzulässig - rechtsportal.de
Befristung einer Leistungszusage
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Leistungszusage nach § 4 Abs. 5 Satz 1 MB/KK 94
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 7 (Kurzinformation)
Eine befristete Leistungszusage nach § 4 Abs. 5 S. 1 MB/KK ist unwirksam
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 598
- MDR 2003, 507
- MDR 2003, 508
- VersR 2003, 360
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.07.1995 - IV ZR 320/94
Abgrenzung einer Krankenhaus- von einer Kur- oder Sanatoriumsbehandlung
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Daß es sich nicht um eine Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder um damit vergleichbare Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne von § 5 Abs. 1 d AVB gehandelt hat, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 113/81 - VersR 1983, 677 = BGHZ 87, 215 und - IVa ZR 123/81 - VersR 1983, 679 sowie vom 5. Juli 1995 - IV ZR 320/94 - VersR 1995, 1040) auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen mit Recht angenommen. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Dies ergibt die Auslegung der Klausel aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, auf dessen Verständnismöglichkeiten es bei der Auslegung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen ankommt (vgl. dazu BGHZ 123, 83, 85). - BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 123/81
Geltendmachung eines Krankentagegeldanspruchs und Krankenhaustagegeldanspruchs - …
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Daß es sich nicht um eine Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder um damit vergleichbare Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne von § 5 Abs. 1 d AVB gehandelt hat, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 113/81 - VersR 1983, 677 = BGHZ 87, 215 und - IVa ZR 123/81 - VersR 1983, 679 sowie vom 5. Juli 1995 - IV ZR 320/94 - VersR 1995, 1040) auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen mit Recht angenommen.
- BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98
Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß Risikoausschlußklauseln eng auszulegen sind (st.Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - VersR 1999, 748 unter 2 a). - OLG Zweibrücken, 06.04.1990 - 1 U 154/87
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Hat der Versicherer eine Zusage nach § 4 Abs. 5 Satz 1 AVB (vor oder nach Beginn der Behandlung) erteilt, hat er sein Entscheidungsermessen damit endgültig ausgeübt (ebenso OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 607 f.; vgl. auch OLG Hamm VersR 1994, 297 und Schlemmer, r+s 1994, 361, 362 f.). - BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90
Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei …
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Eine Anschlußrevision kann für den - hier eingetretenen - Fall erhoben werden, daß auf die Revision der anderen Partei das Berufungsurteil aufgehoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1992 - V ZR 273/90 - NJW 1992, 1897 unter II 1). - BGH, 16.02.1983 - IVa ZR 20/81
Wirksamkeit der Beschränkung der Leistungspflicht des Versicherers hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Der Versicherer hat daher ein berechtigtes Interesse daran, dieses erhöhte Risiko dadurch zu beschränken, daß er seine Leistungspflicht von einer vorhergehenden Prüfung und einer in seinem Ermessen liegenden Zusage abhängig macht (BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - IVa ZR 20/81 - VersR 1983, 576 unter I 1). - BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81
Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Daß es sich nicht um eine Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder um damit vergleichbare Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne von § 5 Abs. 1 d AVB gehandelt hat, hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 113/81 - VersR 1983, 677 = BGHZ 87, 215 und - IVa ZR 123/81 - VersR 1983, 679 sowie vom 5. Juli 1995 - IV ZR 320/94 - VersR 1995, 1040) auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen mit Recht angenommen. - BGH, 02.12.1981 - IVa ZR 206/80
Anspruch auf Krankenhaustagegeld auf Grund eines Versicherungsvertrages - …
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Er besteht darin, medizinischen Abgrenzungsstreitigkeiten aus dem Wege zu gehen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1981 - IVa ZR 206/80 - VersR 1982, 285 unter III 1). - OLG Hamm, 17.02.1993 - 20 U 204/91
Ausschlußgründe; Erkrankung; Stationäre Behandlung; Psychosomatische Klinik; …
Auszug aus BGH, 29.01.2003 - IV ZR 257/01
Hat der Versicherer eine Zusage nach § 4 Abs. 5 Satz 1 AVB (vor oder nach Beginn der Behandlung) erteilt, hat er sein Entscheidungsermessen damit endgültig ausgeübt (ebenso OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 607 f.; vgl. auch OLG Hamm VersR 1994, 297 und Schlemmer, r+s 1994, 361, 362 f.).
- BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11
Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche …
Es genügt, dass diese sich gegen dasselbe Urteil richtet, welches durch das Hauptrechtsmittel angefochten ist (vgl. BGH 29. Januar 2003 - IV ZR 257/01 - Rn. 18, NJW-RR 2003, 598; 21. Februar 1992 - V ZR 273/90 - Rn. 18, NJW 1992, 1897) . - BGH, 08.01.2020 - IV ZR 240/18
Ausschluss des Anspruchs auf Krankenhaustagegeld auch für den Aufenthalt in einer …
bb) Der Versicherungsnehmer wird erkennen, dass der Versicherer mit dieser Ausschlussklausel den Zweck verfolgt, medizinische Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden (vgl. zu diesem Zweck in der privaten Krankenversicherung Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 257/01, VersR 2003, 360 unter I 2 a [juris Rn. 14]).Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sind miteinander vergleichbar (vgl. für die private Krankenversicherung Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 257/01, VersR 2003, 360 unter I 2 b [juris Rn. 16]).
- OLG Hamm, 11.07.2016 - 6 U 53/16
Gemischte Anstalt
Der Versicherer hat daher ein berechtigtes Interesse daran, dieses erhöhte Risiko dadurch zu beschränken, dass er seine Leistungspflicht von einer vorangehenden Prüfung und von einer in seinem Ermessen liegenden Zusage abhängig macht (vgl. BGH VersR 2003, 360).
- OLG Koblenz, 31.03.2008 - 10 U 1243/07
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung: Erstattungsfähigkeit der …
Mit Rücksicht darauf, dass die Gewährung von Versicherungsleistungen für Kuren und Sanatoriumsaufenthalte gemäß § 5 (1) (d) MB/KK 94 ausgeschlossen ist, hat der Versicherer ein anerkennenswertes Interesse daran, im Nachhinein entstehende Abgrenzungsschwierigkeiten dadurch zu verhindern, dass er die Leistung von einer vorhergehenden Prüfung und einer in seinem Ermessen liegenden Entscheidung abhängig macht (vgl. BGH VersR 2003, 360).Daraus lässt sich jedoch nicht herleiten, dass es auch im Falle des § 4 (5) MB/KK 94 auf eine Beurteilung der konkreten Behandlungsmaßnahmen ankäme, vielmehr spricht hiergegen gerade der Zweck der Norm, wie der BGH in VersR 2003, 360, 361 explizit ausgeführt hat.
- OLG München, 10.08.2021 - 25 U 2785/20
Gemischte Anstalt, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Leistungsausschluss, …
a) Die leistungsbeschränkende Bestimmung des § 4 Abs. 5 MB/KK ist wirksam (OLG Frankfurt, OLGR 1998, 116; r+s 2007, 68 mwN; OLG Hamm, VersR 2012, 1290;… Bach/Moser/Kalis, PKV, 5. Aufl., § 4 MB/KK Rn. 160; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 257/01, r+s 2003, 204, 205).aa) Der Zweck des Leistungsausschlusses besteht darin, medizinischen Abgrenzungsschwierigkeiten aus dem Wege zu gehen (BGH, Urteil vom 7. Juli 1971 - IV ZR 6/71, VersR 1971, 949 unter 3; vom 29. Januar 2003 - IV ZR 257/01, r+s 2003, 204, 205 mwN).
Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sind miteinander vergleichbar (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - IV ZR 257/01, r+s 2003, 204, 205;… vom 8. Januar 2020 - IV ZR 240/18, NJW 2020, 929 Rn. 14 zur Unfallversicherung); die Rehaklinik ist ein Synonym des Sanatoriums (BGH…, Urteil vom 8. Januar 2020, aaO Rn. 12).
- OLG Hamm, 30.08.2017 - 20 U 137/16
Private Krankenversicherung: "Schulmedizinische Leistungen" in einer TCM-Klinik
Die zeitliche Begrenzung der Zusage ist unwirksam (vgl. BGH, VersR 2003, 360).Zwar verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass der Versicherer eine Leistungszusage für eine stationäre Behandlung jedenfalls nicht zeitlich begrenzen darf (vgl. BGH, VersR 2003, 360), mit der Folge, dass er die Verlängerung einer begonnenen Behandlung grundsätzlich nicht ablehnen kann.
- OLG Frankfurt, 28.06.2006 - 7 U 9/05
Private Krankenversicherung: Leistungsausschluss für Heilbehandlungen in …
Danach bestehen weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen überraschenden Klausel noch unter dem Gesichtspunkt einer unangemessenen Benachteiligung Bedenken gegen die Wirksamkeit dieser Bestimmung (vgl. auch BGH VersR 2003, 360; OLG Oldenburg, VersR 1998, 174; Senat VersR 2002, 601). - OLG Karlsruhe, 02.03.2006 - 12 U 244/05
Krankheitskostenversicherung: Nachweis der Unterbringung in einer "gemischten …
Finden in einer Klinik diese Therapien ausschließlich als integrierter Bestandteil einer stationären Heilbehandlung statt, führt dies bei der gebotenen restriktiven Auslegung (BGH VersR 2003, 360) zwar nicht zu der Annahme einer gemischten Anstalt und damit auch nicht zu einem Ausschluss der Leistungspflicht nach § 4 Abs. 5 MB/KK. - LG Nürnberg-Fürth, 30.12.2010 - 8 O 4489/10
Leistungsausschluss bzgl. der Kosten einer stationären psychosomatischen …
Die Regelung zielt darauf, medizinische Abgrenzungsstreitigkeiten zu vermeiden (BGH VersR 2003, 360), indem sie dem Versicherer eine vorhergehende Prüfungsmöglichkeit einräumt.21 1. Grundsätzlich steht die schriftliche Leistungszusage im freien Ermessen des Versicherers (BGH VersR 2003, 360;… Rogler in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG § 4 MB/KK 2009 Rn. 12).
- OLG Hamm, 20.01.2012 - 20 U 148/11
Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung bei stationärem Aufenthalt in …
Zugleich soll der Versicherer von der nachträglichen Prüfung befreit werden, ob während des Aufenthalts in einer gemischten Anstalt eine notwendige Heilbehandlung oder - wenn auch nur teilweise - eine Kur- oder Sanatoriumsbehandlung stattgefunden hat (vgl. BGH, Urteil v. 29.01.2003, IV ZR 257/01, VersR 2003, 360; Senatsentscheidung v. 04.09.1992, 20 U 38/92, RuS 1993, 31 sowie v. 17.09.1986, 20 U 39/86, NJW 1987, 1490;… Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 4 MB/KK, Rn 51/52;… Bach/Moser, Private Krankenversicherung 4. Aufl., § 4 MB/KK, Rn 38; jeweils m.w.N.). - AG Michelstadt, 12.01.2023 - 1 C 188/22
Krankenversicherung: Kostenübernahme stationäre Heilbehandlung
- OLG Karlsruhe, 20.11.2003 - 12 U 90/03
Einbruchdiebstahlversicherung im Rahmen der Hausratversicherung: Eindringen in …
- LG Dortmund, 25.02.2016 - 2 O 213/15
Gefahrumstandsausschlussklausel in privater Krankheitskostenvollversicherung …
- OLG München, 23.11.2022 - 25 U 6359/22
Verweigerung der Zusage zu einer Behandlung in einer sog. gemischten Anstalt
- OLG München, 08.03.2022 - 25 U 8734/21
Krankenversicherung, Versicherungsnehmer, Leistungen, Versicherungsschutz, …
- LG Saarbrücken, 03.11.2020 - 14 S 2/20
Gemischte Anstalt "akute Behandlungsbedürftigkeit" Auslegung einer entsprechenden …
- LG München I, 12.10.2022 - 23 O 2623/22
Krankenversicherung, Leistungen, Erkrankung, Versicherungsschutz, …
- AG München, 09.08.2007 - 223 C 10125/07
Krankenversicherung, private - gemischte Anstalt, Heilbehandlung in - …