Weitere Entscheidung unten: KG, 19.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2627
OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zusammenstoß von Radfahrer und Fußgänger: Sorgfaltspflichten des Radfahrers auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO; § 25 StVO
    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an Radfahrer auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    StVO § 25; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5; StVO § 25
    Sorgfaltspflichten gegenüber Fußgängern auf kombiniertem Fuß- und Radweg sowie auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 25; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision einer Radfahrerin mit einem Fußgänger auf einem kombinierten Fuß- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 890
  • MDR 2004, 1113
  • NZV 2004, 360
  • VersR 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01

    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04
    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 41 StVO RdNr. 83 ff).
  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Oktober 2012, 22 U 10/11, juris, Rdn. 12; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. März 2004, 8 U 19/04, juris, Rdn. 6; KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 1976, 22 U 3319/76, juris, Rdn. 24).

    Entsprechendes gilt für die im Schriftsatz der Beklagten vom 6. November 2019 angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04), bei denen es sich jeweils um eine Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg handelte.

    Aus den oben ausgeführten Gründen weicht das Berufungsgericht mit dem vorliegenden Urteil nicht von den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04) ab.

  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 10/11

    Keine Haftung des Fußgängers bei Kollision mit Radfahrer auf gemeinsamem Geh- und

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Oldenburg, NZV 2004, 360 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    c) Die o. g. Unterscheidung in der Kombination von Fuß- und Radwegen verkennt der Beschluss des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 zu dem Aktenzeichen 8 U 19/04 (veröffentlicht in NJW-RR 2004, 360 = VersR 2005, 287 = MDR 2004, 1113 = DAR 2004, 588 = NZV 2004, 360).
  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Diese Maßstäbe gelten, wie das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 09.03.2004 (NJW-RR 2004, 890) überzeugend ausgeführt hat, erst recht auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind.

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • LG Lübeck, 24.06.2011 - 6 O 497/10

    Mountainbiker - tödliche Kollision mit Fußgänger auf Waldweg - Haftung

    Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger besonders zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890, Rn. 6 bei juris).
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Er muss seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen und darf mit seinem Fahrrad nur so schnell fahren, dass er innerhalb übersehbarer Strecke anhalten kann; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss v. 09.03.2004 - 8 U 19/04, juris Rn. 6; LG Lübeck, Urteil v. 24.06.2011 - 6 O 497/10, juris Rn. 36; OLG Celle, Urteil v. 29.03.2001 - 14 U 109/00, juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 19.08.2019 - 14 U 141/19

    Fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Verhalten bei unklarer

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 09. März 2004 <8 U 19/04>, Rn. 6f., juris; ebenso: OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 <10 U 2020/13>, Rn. 25f., juris).
  • AG Erfurt, 19.08.2020 - 5 C 1402/19

    Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei einem Zusammenstoß mit einem Kind auf

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonders erhöhtes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg NZV 2004, S. 360 sowie OLG Celle Az.14 U 141/19; Hinweisbeschluss vom 19.08.2019, jeweils m.w.N. aus Rechtspr. und Lit.).
  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
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Rechtsprechung
   KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1976
KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02 (https://dejure.org/2004,1976)
KG, Entscheidung vom 19.04.2004 - 12 U 325/02 (https://dejure.org/2004,1976)
KG, Entscheidung vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 (https://dejure.org/2004,1976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Haftung zu Lasten eines beim Abbiegen ausschwenkenden Sattelaufliegers

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers bei ausschwenkendem Auflieger; Vorsorgepflicht des Sattelzugführers beim Abbiegen; Erbringung des Unabwendbarkeitsnachweises; Abwägung des Maßes der beiderseitigen Unfallverursachung

  • Judicialis

    StVO § 9; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 2; StVG § 17; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision mit der im Zuge eines Linksabbiegevorgangs ausschwenkenden Ladebrücke eines Sattelzuges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Keine Haftung des Schädigers für die dem Geschädigten entstandenen Anwaltskosten, die durch den Verkehr seines Bevollmächtigtem mit seiner Rechtsschutzversicherung entstanden sind

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei überlangem Sattelzug

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Erhöhte Sorgfaltspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1325
  • MDR 2004, 1113
  • NZV 2005, 420
  • VersR 2004, 1571
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 03.02.1994 - 27 U 200/93

    Unfall; Sattelzug; Linksabbiegen; Seitenabstand; Ausschwenken; Verursachungsquote

    Auszug aus KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
    Die vom Landgericht zur Begründung der 2/3-Haftung der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 3. Februar 1994 - 27 U 200/93 - Schaden-Praxis 1994, 272) betraf einen anderen Sachverhalt und ist deshalb vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 16.12.1993 - 27 U 167/93

    Schadensteilung, wenn ein Sattelauflieger das parallele Abbiegen nicht abbricht,

    Auszug aus KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
    Ebenfalls nicht vergleichbar ist der Sachverhalt einer Entscheidung vom 16. Dezember 1993 (-27 U 167/93 - NZV 1994, 399), in der das OLG Hamm zur einer hälftigen Schadensteilung kommt.
  • OLG Stuttgart, 18.02.1974 - 3 Ss 696/73

    Lkw; Überstehende Ladung; Abbiegen nach links; Fahrspur für Geradeausverkehr;

    Auszug aus KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
    Das OLG Stuttgart führt in einem Urteil vom 18. Februar 1974 (- 3 Ss 696/73 - DAR 1974, 163) hierzu aus: "Den Führer eines Sattelzuges, dessen Ladung hinten über das Ende der Ladefläche hinausragt, trifft beim Abbiegen nach links gegenüber nachfolgenden Verkehrsteilnehmern insbesondere dann eine erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn die Ladung während des Abbiegevorgangs in die rechts nebenan befindliche Fahrspur für Geradeausfahrende oder Rechtsabbieger ausschwenkt.
  • OLG Hamm, 18.02.1999 - 27 U 290/98

    Haftung bei einem von einem Lkw-Fahrschüler verursachten Unfall

    Auszug aus KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
    Der Vorwurf schuldhaften Verhaltens nach § 1 Abs. 2 StVO wäre nur dann begründet, wenn festgestellt werden könnte, dass der Beklagten zu 1) verpflichtet gewesen wäre, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen oder diesem das Abbiegen zu ermöglichen (OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 1999 - 27 U 290/98 - OLGR Hamm 1999, 273).
  • LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Kostennachweis durch

    Auszug aus KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
    Im übrigen stehen dem Kläger die Rechtsanwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung in Höhe von 164, 28 EUR unabhängig von der Frage der Haftung der Beklagten schon deshalb nicht zu, weil diese Schadensposition nicht unter den Schutzbereich von § 823 BGB bzw. § 7 StVG fällt (LG Berlin, DAR 2000, 361; AG Ahaus, AnwBl 1976, 171).
  • KG, 24.10.2002 - 12 U 50/01

    Haftungsverteilung bei Unfall beim Rechtsabbiegen eines Lastzuges

    Auszug aus KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02
    In jenem Fall hatte sich ein PKW, obwohl nur ein Fahrstreifen vorhanden waren, ohne ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand (" ... nur wenige Zentimeter Platz ...") neben den Auflieger eines an einer Ampel wartenden, zum Zwecke des Linksabbiegens links eingeordneten Sattelschlepper eingeordnet (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten Kammergericht, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 12 U 50/01 - sowie LG Itzehoe, Urteil vom 7. Oktober 2002 - 2O 34/01 -).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Nach anderer Meinung ist ein Ersatz nicht vom Schutzzweck erfasst (OLG Celle 12.1.11 - 14 U 78/10 - LG Erfurt 27.11.09 - 9 O 1029/09; LG Hagen 11.8.10 - 2 O 170/10 - LG Koblenz 2.2.10 - 6 S 236/09 - VersR 10, 1331; KG 19.4.04 - 12 U 325/02 -).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 274/10

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für die

    bb) Andere verneinen den Ersatzanspruch aus der grundsätzlichen Erwägung, dass Rechtsanwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage nicht vom Schutzzweck der Haftungsnormen erfasst seien (vgl. etwa KG, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02, VersR 2004, 1571, 1572; OLG Celle, Urteil vom 12. Januar 2011 - 14 U 78/10, aaO; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Oktober 2011 - 1 U 105/11, aaO Rn. 15 f.; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 9. September 2010 - 8 O 1617/10, juris Rn. 31 ff. mit zust. Anm. von Schöller, jurisPR-VerkR 21/2010 Anm. 3; Tomson, VersR 2010, 1428).
  • OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig anerkannt, dass sich der Führer eines abbiegenden und dabei ausschwenkenden Fahrzeugs gegenüber den Verkehrsteilnehmern auf dem daneben befindlichen Fahrstreifen, in den das Fahrzeug ausschwenkt, äußerst sorgfältig verhalten muss und sicherzustellen hat, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Geradeausverkehrs ausgeschlossen ist (vgl. u. a. KG, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 - Rn. 6 mit Verweis auf OLG Stuttgart, DAR 1974, 163, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2004 - I-1 U 191/03 - Rn. 30, juris; OLG München, Urteil vom 7. Juli 2006 - 10 U 2270/06 - Rn. 21 f., juris; KG, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 - Rn. 17 und 25, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 U 15/14 - Rn. 7, juris).
  • LG Ravensburg, 09.01.2014 - 2 O 242/13

    Kollision eines Sattelschleppers mit einem rechts überholenden Fahrer

    (1) Der Führer eines Kfz, welches auf Grund seiner Bauart oder seiner Ladung beim Abbiegen nach links in den rechts daneben befindlichen Fahrstreifen ausschwenkt, trifft gegenüber den diesen Fahrstreifen benutzenden Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Sorgfaltspflicht (Kammergericht, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: 12 U 192/08 = NJW-RR 2010, 1184; Urteile vom 19.04.2004, Az.: 12 U 226/03 und Az.: 12 U 325/02; vgl. auch: OLG München: Urteil vom 07.07.2006, Az.:. 10 U 2270/06 = BeckRS 2006, 08156).

    Der Vorwurf schuldhaften Verhaltens nach § 1 Abs. 2 StVO wäre nur dann begründet, wenn festgestellt werden könnte, dass der Beklagten Ziffer 1 verpflichtet gewesen wäre, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen oder diesem das Abbiegen zu ermöglichen (OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, Az.: 27 U 290/98 - OLGR Hamm 1999, 273; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, Az.; 12 U 325/02).

    Zwar ist zutreffend, dass jedem Kraftfahrer und ganz besonders dem Fahrer eines großem LKW bekannt sein muss, dass Sattelschlepper beim Abbiegen ausschwenken und dass Lastzuganhänger keineswegs immer in der Spur des Zugfahrzeuges zu fahren pflegen (KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, Az. : 12 U 325/02).

    d) Bei der gebotenen Abwägung der um eine Verschuldenshaftung des Beklagten Ziffer 1 erhöhten Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges einerseits und der einfachen Betriebsgefahr des Klägerfahrzeuges tritt letztere vollständig zurück (Kammergericht, Beschluss vom 20.07.2009, Az.: 12 U 192/08 - NJW-RK 2010, 1184; Urteil vom 19.04.2004, Az.: 12 U 325/02, zitiert nach  JURIS; OLG München: Urteil vom 07.07.2006, Az. : 10 U 2270/06 - BeckRS 2006, 08156).

    Ist schon die konstruktivbedingte Betriebsgefahr des Sattelschleppers ist derart erheblich, dass ihr gegenüber die normale Betriebsgefahr eines nachfolgenden bzw. vorbeifahrenden Lkw regelmäßig zurücktritt (Urteil vom 19.04.2004, Az.: 12 U 325/02), so gilt dies erst recht, wenn diese durch schuldhaftes Verhalten des Fahrzeugführers angereichert wird.

  • OLG Stuttgart, 04.06.2014 - 3 U 15/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nach links abbiegenden und

    Das Landgericht hat sich zu Recht am Beschluss des Kammergerichts vom 20.07.2009, Az. 12 U 192/08, und an den Urteilen des Kammergerichts vom 19.04.2004, Az. 12 U 226/03 und 12 U 325/02, orientiert.
  • OLG Stuttgart, 11.12.2019 - 3 U 8/19

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines links wegfahrenden Lkw durch Ausschwenken

    Die Situation ist vergleichbar mit Fällen, bei denen sich das Heck eines Lkw beim Linksabbiegen in einen rechts befindlichen Fahrstreifen bewegt und dabei einen Unfall mit einem rechts Vorbeifahrenden verursacht hat (vgl. Senat, Urteil vom 04.06.2014 - 3 U 15/14, Rz. 24 - volle Haftung des linksabbiegenden Lkw gegenüber rechts mit Schrittgeschwindigkeit fahrendem Lkw; OLG Celle, Urteil vom 27.11.2018, Rz. 35 - volle Haftung des linksabbiegenden Lkw gegenüber rechts fahrender Straßenbahn; KG, Urteil vom 19.04.2004 - 12 U 325/02 - volle Haftung des linksabbiegenden Lkw gegenüber rechts fahrendem Lkw).
  • KG, 06.12.2004 - 12 U 28/04

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Beweislast für Anspruchsübergang auf

    Vielmehr hätte der Beklagte zu 2 dann, wenn der Hänger beim Linksabbiegen nach rechts ausschwenken sollte, dies berücksichtigen und dafür Sorge tragen müssen, dass andere Verkehrsteilnehmer durch das Ausschwenken nicht behindert oder gefährdet würden (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1974, 163; Senat, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 -).
  • KG, 20.07.2009 - 12 U 192/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten des Führers eines beim Abbiegen

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 - NZV 2005, 420 ausgeführt, dass den Führer eines langen Sattelzuges eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber Fahrern in dem rechten Fahrstreifen trifft und er sein Linksabbiegen so lange zurückstellen muss, bis er sicher sein kann, dass er keinen Verkehrsteilnehmer im rechts neben ihm befindlichen Fahrstreifen gefährdet.
  • OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18

    Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger

    Jedem Kraftfahrer - und ganz besonders dem Fahrer eines großen LKW - muss bekannt sein, dass Sattelschlepper beim Abbiegen ausschwenken und dass Lastzuganhänger keineswegs immer in der Spur des Zugfahrzeuges zu fahren pflegen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98 - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris).

    Ein Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 Abs. 2 StVO ist nach den obigen Ausführungen zu 17 Abs. 3 StVG schon darin zu sehen, dass der Zeuge V weitergefahren ist, obwohl er die Möglichkeit hatte, gegenüber dem beabsichtigten Fahrmanöver des Sattelschleppers zurückzustehen und diesem das Abbiegen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2018, 9 U 19/17 - juris; Urteil vom 18.02.1999, 27 U 290/98; Urteil vom 16.12.1993, 27 U 167/93; - juris; KG Berlin, Urteil vom 19.04.2004, 12 U 325/02 - juris; Scholten in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand 07.08.2018, § 9 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 09.03.2018 - 9 U 19/17

    Haftungsverteilung bei Kollision des ausschwenkenden Hecks eines abbiegenden

    Wer ein solches Fahrmanöver durchführen will, muss sich insoweit äußerst sorgfältig verhalten und sich vergewissern, dass eine Gefährdung auf der benachbarten Fahrspur fahrenden Verkehrs ausgeschlossen ist (vgl. dazu allgemein nur KG, NZV 2005, 419, dort Rn. 22 ff. bei juris; KG, NZV 2005, 420, dort Rn. 6 ff. bei juris; OLG Hamm, NZV 1994, 399; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 9 StVO, Rn. 25 m. w. Nachw.).

    Demgegenüber lässt sich nach dem Ergebnis der Parteianhörung und Beweisaufnahme ein unfallursächliches Verschulden des Beklagten zu 3) - sei es ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Ziffer 1 (zum Begriff des Überholens vgl. allgemein nur Geigel/Freymann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 27, Rn. 156 und Hentschel/König, a.a.O., § 5 StVO, Rn. 16, jeweils m. w. Nachw.) oder gegen § 1 Abs. 2 StVO (vgl. dazu etwa OLG Hamm, a.a.O. und KG, NZV 2005, 420, dort Rn. 8 ff. bei juris) - nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen.Wo genau sich das Beklagtenfahrzeug beim Anfahren befand (nur leicht versetzt schon neben dem Klägerfahrzeug oder noch dahinter) hat sich auch durch die weitere Parteianhörung und Beweisaufnahme letztlich nicht hinreichend sicher klären, insbesondere auch vom Sachverständigen T nicht rekonstruieren lassen.

  • AG Strausberg, 17.08.2010 - 10 C 62/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Vorfahrtsberechtigten mit

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