Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 30.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02   

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https://dejure.org/2006,8214
OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2006,8214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2006 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2006,8214)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2006,8214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 313 Abs 2 ZPO, § 321a Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 540 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
    Berufungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt des Urteilstatbestands; Verhältnis von Gehörsrüge und Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 313; ; ZPO § 321 a; ; ZPO § 540

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 313; ZPO § 321 a; ZPO § 540
    Antrag auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils - Freiheit des Berufungsgerichts in der Gestaltung der tatbestandlichen Urteilsausführung - Statthaftigkeit der Gehörsrüge - Verhältnis zur Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darstellung von Einzelheiten im Berufungsurteil; Zwecke eines Tatbestandes im Berufungsurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1366
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02
    Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist, ist die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde dann zuzulassen, wenn eindeutig dargelegt wird, dass das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen, den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat (BGHZ 154, 288; vgl. auch BVerfGE 47, 182; 86, 133).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02
    Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist, ist die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde dann zuzulassen, wenn eindeutig dargelegt wird, dass das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen, den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat (BGHZ 154, 288; vgl. auch BVerfGE 47, 182; 86, 133).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 24 U 198/02
    Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt ist, ist die Revision auf Nichtzulassungsbeschwerde dann zuzulassen, wenn eindeutig dargelegt wird, dass das Berufungsgericht entscheidungserhebliches Vorbringen ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen, den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat (BGHZ 154, 288; vgl. auch BVerfGE 47, 182; 86, 133).
  • OLG Jena, 07.12.2006 - 4 U 101/06

    Unstatthafte Gehörsrüge bei alternativ gegebenem Rechtsbehelf

    Der außerordentliche Rechtsbehelf nach § 321 a ZPO ist nur dann statthaft, wenn das an sich einschlägige Rechtsmittel bzw. - in einem weiteren Sinn - ein anderer Rechtsbehelf gegen das Urteil nicht zulässig ist (ebenso OLG Frankfurt/M., OLGR 2006, 646; ähnlich BGH MDR 2004, 527, 528).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02   

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https://dejure.org/2004,13256
OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2004,13256)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2004 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2004,13256)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2004 - 24 U 198/02 (https://dejure.org/2004,13256)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WA Art. 20, Art. 22, Art. 25
    Anforderungen an die Organisation des Luftfrachtführers; Kontrolle der Mitarbeiter und der Notausgänge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1107
  • NJW-RR 2010, 1584 (Ls.)
  • MDR 2004, 1366
  • VersR 2005, 713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder "seiner Leute" kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526; VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163).

    Diese neben der Transportpflicht bestehende Obhutspflicht, alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung des Frachtgutes führen kann, gehört mit zum eigentlichen Aufgabenbereich der Leute der Frachtführerin (BGH v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, MDR 1986, 115 = VersR 1985, 1060; i.E. ebenso BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526, unter II.4.c).

  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83

    Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Dies setzt voraus, dass ein innerer sachlicher Zusammenhang zwischen der übertragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck und der schädigenden Handlung besteht; die Handlung muss noch zum allgemeinen Umkreis des zugewiesenen Aufgabenbereichs gehören und darf nicht nur bei Gelegenheit begangen werden (BGH v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, MDR 1986, 115 = VersR 1985, 1060 zu Art. 3 CNR; Koller, Transportrecht, 5. Aufl. 2004, WA Art. 25 Rz. 7; CMR Art. 3 Rz. 5).

    Diese neben der Transportpflicht bestehende Obhutspflicht, alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung des Frachtgutes führen kann, gehört mit zum eigentlichen Aufgabenbereich der Leute der Frachtführerin (BGH v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, MDR 1986, 115 = VersR 1985, 1060; i.E. ebenso BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526, unter II.4.c).

  • OLG Köln, 11.08.1998 - 15 U 12/98

    Haftung eines Luftfrachtführers für den Verlust eines zur Beförderung übergebenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder "seiner Leute" kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526; VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163).
  • BGH, 10.05.1974 - I ZR 61/73

    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Schadensersatzregelung des Warschauer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 24 U 198/02
    Das in Art. 25 WA vorausgesetzte qualifizierte Verschulden des Luftfrachtführers oder "seiner Leute" kann sich aus einer mangelhaften Organisation des Betriebsablaufs ergeben, der keinen hinreichenden Schutz der zu befördernden Frachtgüter gewährleistet und sich in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzt (BGH v. 21.9.2000 - I ZR 135/98, MDR 2001, 577 = BGHReport 2001, 5 = VersR 2001, 526; VersR 1974, 766; OLG Köln ZLW 1999, 163).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2006 - 15 U 5/04

    Zubringerdienst im Sinne von Art. 18 Abs. 3 Satz 2 WA 1955 bei Transport zum

    Da die Beklagte derartiges nicht vorgetragen hat, ist davon auszugehen, dass die - erst durch die Schnittstellenkontrollen ermöglichten - Überprüfungen der Beklagten keine Möglichkeit einer derartigen alternativen Schadensursache ergeben haben (vgl. zur Haftung der Beklagten in ähnlichen Fällen aus der jüngeren Zeit auch OLG Frankfurt, MDR 2004, 1366; OLG Frankfurt, Transportrecht 2004, 471; OLG München, Transportrecht 2005, 254).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02

    Internationaler Luftfrachtbrief: Geltung des Warschauer Abkommens; Bedeutung von

    Die hier in Rede stehenden Briefe sind nach den Umständen so ungewöhnlich, dass sie gemäß § 3 AGBG keine Geltung haben können (so auch das nicht veröffentlichte Urteil des OLG Frankfurt vom 30.04.2004 betreffend vergleichbare Schreiben der Beklagten, Az. 24 U 198/02; vgl. auch OLG Frankfurt zu einem Aufdruck auf der Rückseite eines Schecks, OLG Report Frankfurt, 1999, 216, 218).
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