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   OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2754
OLG Köln, 07.10.2003 - 16 W 25/03 (https://dejure.org/2003,2754)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.10.2003 - 16 W 25/03 (https://dejure.org/2003,2754)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 16 W 25/03 (https://dejure.org/2003,2754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Prozesskostenhilfe für Gewinnauszahlungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für eine Gewinnauszahlungsklage; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und Anwendbarkeit deutscher Sachnormen; Eigenschaft der Parteien als Unternehmer und Verbraucher; Verlangen eines Tätigwerden vom Kunden

  • Judicialis

    BGB § 14; ; BGB § 13; ; BGB § 661a; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 572 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a
    Gewinnzusage durch Versprechen zur Scheckübersendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Enthält eine Werbung eine Gewinnzusage, so muss das werbende Unternehmen diesen Gewinn auszahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für werbende Gewinnzusagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 499
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Aachen, 28.10.2009 - 11 O 417/08

    Gewinnzusage

    Dass der Empfänger noch naheliegende Tätigkeiten ausführen muss, schadet nicht (OLG Köln, MDR 2004, 499).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2005 - 19 U 188/04

    Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Gewinnzusagen; Verpflichtung zur

    Dass vorliegend jeweils die Übersendung von Schecks über entsprechende Geldbeträge in Aussicht gestellt worden ist, ändert nichts an dem erzeugten Anschein eines sicheren Geldgewinns (vgl. OLGR Köln 2003, 367 = MDR 2004, 499).
  • LG Köln, 27.08.2008 - 2 O 120/08

    Keine verbindliche Gewinnzusage durch Popup

    Insofern unterscheidet sich die streitgegenständliche Mitteilung der Beklagten von einer solchen, bei welcher ein bereits als gewonnen dargestellter Gewinn lediglich noch von der Anforderung eines Gewinnschecks abhängig (vgl. dazu OLG Köln, MDR 2004, 499) oder bei welcher der ursprünglich gesetzte Anschein eines tatsächlich gewonnenen Gewinns nur durch die Kenntnisnahme bei flüchtiger Betrachtung nicht wahrzunehmender allgemeiner Geschäftsbedingungen zu ersehen ist (vgl. dazu OLG Koblenz, VersR 2003, 377; OLG Bremen, NJW-RR 2004, 347; OLG München, NJW 2004, 1671).
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