Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 22.09.2003

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   OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03   

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OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03 (https://dejure.org/2003,4349)
OLG München, Entscheidung vom 18.07.2003 - 11 W 1732/03 (https://dejure.org/2003,4349)
OLG München, Entscheidung vom 18. Juli 2003 - 11 W 1732/03 (https://dejure.org/2003,4349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Anerkennung von Reisekosten zur mündlichen Verhandlung; Bedeutung der Anwesenheit einer Partei im Zivilprozess und Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten; Ausnahmen zum Grundsatz der Anerkennung von Reisekosten; Anerkennung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 2 § 104
    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1584
  • MDR 2004, 55
  • FamRZ 2004, 959
  • Rpfleger 2004, 63
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Diese heute allgemein anerkannten Grundsätze (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Stuttgart JurBüro 2002, 536; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; Musielak/Wolst, ZPO 5. Aufl. § 91 Rn. 63; Zöller/Herget, aaO § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; HK-ZPO/Gierl, 2. Aufl. § 91 Rn. 25; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 28. Aufl. § 91 Rn. 16) bedeuten indes nicht, dass ausnahmslos jede oder gar beliebig viele Reisen der Partei an den Ort des Prozessgerichts erstattungsfähig wären.

    Vielmehr kommt eine Erstattung nicht in Betracht, wenn von vornherein erkennbar ist, dass eine gütliche Einigung ausscheidet oder die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Kenntnis nichts beitragen kann (OLG München NJW-RR 2003, 1584).

    Dies ist etwa bei kostspieligen Fahrten an den Gerichtsort in Bagatellstreitigkeiten abzulehnen (OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216 f).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2012 - 9 W 8/12

    Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten

    Sofern die Partei in einem Beweisaufnahmetermin anwesend ist, können nicht selten etwaige Unklarheiten unmittelbar durch eine einfache Rückfrage leicht beseitigt werden (BGH, NJW-RR 2008, 654; OLG München, MDR 2004, 55; OLG Celle, NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; Zöller/ Herget, ZPO, 29. Aufl., § 91, Rz. 13, "Reisekosten", m.w.N.; Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., § 91, Rz. 16).
  • OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12

    Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in

    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn von vorneherein erkennbar war, dass eine gütliche Einigung ausschied oder die Partei aus persönlicher Kenntnis nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnte (BGH NJW-RR 2008, 654; Senat NJW-RR 2003, 1584 = MDR 2004, 55 = JurBüro 2003, 645; OLG Köln JurBüro 2006, 599; OLG Brandenburg RVGreport 2009, 313; OLG Koblenz AGS 2010, 102; OLG Düsseldorf AnwBl. 2006, 288; Zöller/Herget, ZPO, 29. Auflage, § 91 Rn. 13, Stichwort "Reisekosten der Partei").
  • OLG München, 05.02.2004 - 11 W 2657/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts als

    Auch die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des Senats (NJW-RR 2003, 1584) zur Erstattung von Reisekosten der Partei ist hier nicht einschlägig.
  • KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen

    Zulässig ist es dabei mit Blick auf § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch, dass die Partei sich durch einen instruierten Mitarbeiter vertreten lässt; in diesem Fall gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Reisekosten der Partei (OLG Koblenz, Beschluss v. 16.8.1994, 14 W 415/94, Rn. 6; KG, Beschluss v. 13.3.2007, 1 W 257/06 unter B.II.1.a, BeckRS 2007, 06641; OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; LG Dessau-Roßlau a.a.O.).

    Nicht erstattungsfähig sind Reisekosten hingegen, wenn von vornherein erkennbar ist, dass die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Sicht nichts beitragen kann (BGH, Beschluss v. 13.12.2007, IX ZB 112/05, Rn. 12, OLG Jena, Beschluss v. 22.1.2015, 1 W 26/15, Rn. 6) oder es nur um die Klärung von Rechtsfragen geht (OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; BAG, Beschluss v. 21.1.2004, 5 AZB 43/03).

  • LG Coburg, 20.07.2004 - 41 T 75/04
    Nach dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes zum 1.1.2002 sind jedoch wegen der erweiterten Bedeutung der mündlichen Verhandlung Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung regelmäßig auch dann gemäß § 91 Abs. 1 ZPO als notwendig anzusehen und als erstattungsfähig zu behandeln, wenn die Partei anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet hat (vgl. OLG Celle JurBüro 2003, 395; OLG München JurBüro 2003, 645; ständige Praxis der Kostenfestsetzung beim Landgericht).
  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

    a) Es entspricht jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessrechts zum 1.1.2002 weit überwiegender Auffassung, dass Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung auch dann erstattungsfähig sind, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet hat (vgl. OLG München JurBüro 2003, 645; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; im Ergebnis auch schon: LAG München NZA-RR 2002, 161).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen

    Dies entspricht der inzwischen weitaus überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, S. 342; OLG Hamm MDR 1992, S. 196 f.; OLG Koblenz MDR 1995, S. 424; OLG Brandenburg MDR 2000, S. 1216 f.; OLG Stuttgart JurBüro 2002, S. 536; OLG München NJW-RR 2003, S. 1584; OLG Celle NJW 2003, S. 2994 f.).
  • OLG Saarbrücken, 24.01.2019 - 5 W 4/19

    Eintragung einer Zwangshypothek bezüglich Kosten der Erteilung eines

    Notwendig sind sie, wenn der Gläubiger bei verständiger Würdigung der Sachlage die Maßnahme zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2003 - IXa ZB 146/03, NJW-RR 2003, 1584; OLG München, Rpfleger 2010, 434; Geimer in: Zöller, a.a.O., § 788 ZPO, Rn. 9a).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 15 W 6/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Simultandolmetschers für die Teilnahme

    Dass auch eine anwaltlich vertretene Partei grundsätzlich das Recht hat, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können, etwa durch Erteilung ergänzender im schriftsätzlichen Vorbringen möglicherweise fehlender Informationen, die Beseitigung von Missverständnissen und/oder eine sofortige Stellungnahme zu Vergleichsangeboten (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München, NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz, MDR 1995, 424; OLG Hamm, Rechtspfleger 1992, 83; OLG Düsseldorf (2. Zivilsenat), a.a.O.; vgl. ferner Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten der Partei"), bedeutet nicht automatisch, dass ihr simultan alle Äußerungen in der mündlichen Verhandlung Wort für Wort übersetzt werden müssen.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • LG München II, 01.09.2020 - 12 O 4218/17

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten im Revisionsverfahren

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 22.09.2003 - 5 U 763/03   

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https://dejure.org/2003,12494
OLG Koblenz, 22.09.2003 - 5 U 763/03 (https://dejure.org/2003,12494)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22.09.2003 - 5 U 763/03 (https://dejure.org/2003,12494)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 22. September 2003 - 5 U 763/03 (https://dejure.org/2003,12494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung geleisteten Anwaltshonorars wegen Überzahlung; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer anwaltlichen Zeithonorarvereinbarung; Indizien für eine Absprache über eine Stundenvergütung; Vergütung für die Tätigkeit eines Korrespondenzanwalts; Voraussetzungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 3, 31, 52 BRAGO; § 49 b BRAO; §§ 812, 675, 667, 276, 260, 261 BGB; § 254 ZPO
    Rückforderung von Anwaltshonorar - Gebührenfolge einer unsachgemäßen Aufspaltung von Räumungs- und Zahlungsklage

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  • MDR 2004, 55
 
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