Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,638
BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03 (https://dejure.org/2003,638)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2003 - VI ZR 38/03 (https://dejure.org/2003,638)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - VI ZR 38/03 (https://dejure.org/2003,638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • Telemedicus

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Beseitigungsanspruch analog § 1004 I BGB bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Frage ("rhetorische Frage")

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Offene Frage: Udo Jürgens, Prinzessin Caroline von Monaco

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine unwahre Tatsachenbehauptung - Anspruch auf Richtigstellung hinsichtlich einer Veröffentlichung auf Titelblatt der Bild-Zeitung - Erforderlichkeit einer Äußerung mit einem der Richtigstellung zugänglichen Gehalt ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Eindeutig zweideutig

    Art. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Anspruch auf Richtigstellung einer in einem Fragesatz enthaltenen unwahren Behauptung einer Tatsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf immaterielle Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Auslegung eines Fragesatzes als Behauptung einer Tatsache, Zeitlicher Umfang des Richtigstellungsanspruchs, Caroline von Monaco, Udo Jürgens ./. BILD-Zeitung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Presserecht - Unwahre Tatsachenbehauptung durch Fragesatz möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Richtigstellung des durch eine Frage vermittelten Eindrucks

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Richtigstellung des durch eine Frage vermittelten Eindrucks

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Prinzessin Caroline von Hannover siegt gegen Bild

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Udo Jürgens im Bett mit Caroline?" Suggestivfragen erwecken bei den Lesern einen falschen Eindruck

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Richtigstellung des durch eine Frage vermittelten Eindrucks

  • 123recht.net (Pressemeldung, 9.12.2003)

    Caroline erreicht Richtigstellung in "Bild" // Zeitung stellte Frage nach Liebesnacht mit Udo Jürgens

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1034
  • MDR 2004, 572
  • VersR 2004, 388
  • ZUM 2004, 211
  • afp 2004, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Damit setzt sie sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach stets der Gesamtzusammenhang, in dem die Äußerung steht, zu berücksichtigen ist, was auch für Fragen gilt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1442, 1443 f.; NJW 2003, 660, 661; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 139, 95, 102 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO - jeweils m.w.N.).

    Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1442, 1443 f.) entwickelten Grundsätzen zur Beurteilung von Äußerungen, die in Frageform gekleidet sind, unterscheiden sich Fragen von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen dadurch, daß sie keine Aussage machen, sondern eine Aussage herbeiführen wollen.

    Erfolglos verweist die Revision auf den Grundsatz, daß bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen ist, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 85, 23, 32 ff.; Senatsurteile BGHZ 139, 95, 103 f.; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - z.V.b.).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Damit setzt sie sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach stets der Gesamtzusammenhang, in dem die Äußerung steht, zu berücksichtigen ist, was auch für Fragen gilt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1442, 1443 f.; NJW 2003, 660, 661; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 139, 95, 102 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO - jeweils m.w.N.).

    Erfolglos verweist die Revision auf den Grundsatz, daß bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen ist, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 85, 23, 32 ff.; Senatsurteile BGHZ 139, 95, 103 f.; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - z.V.b.).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Dieser steht deshalb der geltend gemachte Richtigstellungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB zu (vgl. Senat BGHZ 31, 308, 318; 128, 1, 10 ff.; Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246, 2248 m.w.N.).

    Der in der Veröffentlichung liegende Eingriff in die Intimsphäre war angesichts des gerichtsbekannten Verbreitungsgrades der Bildzeitung (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94 - NJW 1995, 861, 863, insoweit nicht in BGHZ 128, 1 ff.) so intensiv, daß auch die von der Veröffentlichung bis zur Klageerhebung abgelaufene Zeit von sieben Monaten nicht ausreicht, um den unwahren Behauptungen ihre die Klägerin verletzende Wirkung zu nehmen.

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Damit setzt sie sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach stets der Gesamtzusammenhang, in dem die Äußerung steht, zu berücksichtigen ist, was auch für Fragen gilt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1442, 1443 f.; NJW 2003, 660, 661; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 139, 95, 102 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Die Revision ist nach Zulassung durch das Berufungsgericht gemäß § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft, jedoch wirksam beschränkt auf den Anspruch auf Richtigstellung als einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes, über den gesondert hätte entschieden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02 - NJW 2003, 3134 m.w.N., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Erfolglos verweist die Revision auf den Grundsatz, daß bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungen des Inhalts einer Äußerung diejenige der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen ist, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 85, 23, 32 ff.; Senatsurteile BGHZ 139, 95, 103 f.; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - z.V.b.).
  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Damit setzt sie sich in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach stets der Gesamtzusammenhang, in dem die Äußerung steht, zu berücksichtigen ist, was auch für Fragen gilt (vgl. BVerfG NJW 1992, 1442, 1443 f.; NJW 2003, 660, 661; vgl. auch Senatsurteile BGHZ 139, 95, 102 und vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - aaO - jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Vielmehr hat das Berufungsgericht die beanstandete Äußerung zutreffend als Äußerung mit einem tatsächlichen Substrat (vgl. BVerfGE 66, 116, 150) gewertet, nämlich einer intimen Beziehung der Klägerin zu Udo Jürgens in der Vergangenheit, und sie damit der Sache nach als Tatsachenbehauptung behandelt.
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Dieser steht deshalb der geltend gemachte Richtigstellungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB zu (vgl. Senat BGHZ 31, 308, 318; 128, 1, 10 ff.; Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246, 2248 m.w.N.).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
    Dieser steht deshalb der geltend gemachte Richtigstellungsanspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB zu (vgl. Senat BGHZ 31, 308, 318; 128, 1, 10 ff.; Senatsurteil vom 22. Juni 1982 - VI ZR 251/80 - NJW 1982, 2246, 2248 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98

    Unwahre Tatsachenbehauptung durch bewußt unvollständige (Presse-)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Dies gilt auch für die Beurteilung, ob es sich bei einer Äußerung um eine echte Frage handelt (Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034 f.; BVerfGE 85, 23, 33; BVerfG NJW 2014, 766, 767).

    Ein Fragesatz ist nämlich keine echte Frage in diesem Sinne, wenn er nicht auf eine Antwort durch einen Dritten gerichtet oder nicht für verschiedene Antworten offen ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034 f.; BVerfGE 85, 23, 31 ff.; BVerfG, NJW 2003, 660, 661; BVerfG NJW 2014, 766, 767).

    Insoweit kommt es nämlich in der Regel nicht auf den der Verfahrensdauer geschuldeten Zeitablauf an (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034; Soehring in ders./Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 31 Rn. 8 c).

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Die Revision ist nach Zulassung durch das Berufungsgericht wirksam auf den Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres immateriellen Schadens als rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes beschränkt, über den gesondert hätte entschieden werden können (vgl. Senat, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03 - VersR 2004, 388 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Dies gilt auch für die Beurteilung, ob es sich bei einer Äußerung um eine echte Frage handelt (vgl. Senatsurteile vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 19; vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034, 1035; BVerfGE 85, 23, 33; BVerfG NJW 2014, 766, 767).

    Fragesätze oder Teile davon, die nicht zur Herbeiführung einer inhaltlich noch nicht feststehenden Antwort geäußert werden, bilden vielmehr Aussagen, die sich entweder als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung darstellen und rechtlich wie solche zu behandeln sind (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034, 1035).

    Die Unterscheidung zwischen echten und rhetorischen Fragen muss mit Hilfe von Kontext und Umständen der Äußerung erfolgen (Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034, 1035).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1731
BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03 (https://dejure.org/2004,1731)
BGH, Entscheidung vom 08.01.2004 - IX ZR 30/03 (https://dejure.org/2004,1731)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - IX ZR 30/03 (https://dejure.org/2004,1731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung gegen einen Rechtsanwalt für durch ein Mahnverfahren entstandene Gerichtskosten und Anwaltskosten ; Beantragung eines Mahnbescheides gegen eine nicht existente Person ; Beantragung eines Mahnbescheides nach ...

  • zvi-online.de

    BGB § 675
    Anwalthaftung bei Mahnbescheidsantrag in Kenntnis eines bereits gestellten Konkursantrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beratungspflicht für Rechtsanwalt bei drohender Insolvenz der Gegenseite

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB

  • Judicialis

    BGB § 675

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 675
    Unnötige Kostenverursachung durch Einleitung eines Mahnverfahrens bei bereits gestelltem Konkursantrag gegen den Schuldner

  • rechtsportal.de

    BGB § 675
    Pflichten des Rechtsanwalts bei Beantragung des Konkursverfahrens gegen einen Schuldner des Mandanten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Beratungspflicht im Mahnbescheidsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung eines Anwalts wegen Beantragung eines Mahnbescheids gegen eine Gesellschaft trotz ihrer Insolvenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mahnbescheid gegen insolventen Schuldner

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Mahnbescheid gegen insolventen Schuldner

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 36 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Mahnbescheid gegen insolventen Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei Insolvenzantrag des Schuldners seines Mandanten! (IBR 2004, 203)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 481
  • MDR 2004, 572
  • VersR 2004, 738
  • WM 2004, 481
  • DB 2004, 1612
  • AnwBl 2004, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03
    Für ihn spricht die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (BGHZ 123, 311, 315 ff; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 744).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03
    Für ihn spricht die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens (BGHZ 123, 311, 315 ff; BGH, Urt. v. 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99, WM 2001, 741, 744).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus BGH, 08.01.2004 - IX ZR 30/03
    Die Voraussetzungen der Konkursanfechtung nach § 30 Nr. 2 KO hätten offensichtlich vorgelegen (vgl. BGHZ 136, 309, 311).
  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 165/19

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflicht zur Beratung über die Erfolgsaussichten einer in

    Vielmehr kann der Rechtsanwalt nach den gegebenen Umständen gehalten sein, von der beabsichtigten Rechtsverfolgung ausdrücklich abzuraten (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03, WM 2004, 481, 482 f; Vill in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Pape/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 5. Aufl., § 2 Rn. 184).
  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 71/16

    Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflicht gegenüber dem Mandanten auf die

    Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Insolvenz des Schuldners des Mandanten bevorsteht, muss der Anwalt den Mandanten über das Risiko der fehlenden Insolvenzfestigkeit der im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung erlangten Sicherheit gem. § 88 InsO (Vill, aaO) ebenso hinweisen wie auf die Anfechtbarkeit erhaltener Sicherheiten und Zahlungen gemäß §§ 130, 131 InsO (Vill, aaO Rn. 265; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03, WM 2004, 481, 482).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass ein drohendes oder sogar bereits beantragtes Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Anlass sein kann, jegliche Kosten verursachende Maßnahmen zu unterlassen und den Mandanten darauf zu verweisen, dass er seine Forderung im Insolvenzverfahren zur Tabelle anmelden könne (BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03, WM 2004, 481, 482 f; vgl. auch Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. Rn. 2101).

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

    In seinem Urteil vom 8. Januar 2004 IX ZR 30/03 (Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2004, 481) verlange der Bundesgerichtshof (BGH) von einem verantwortungsbewussten Rechtsanwalt, dass er seinem Mandanten von einer gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche abrate, wenn eine Entscheidung über den Insolvenzantrag bevorstehe.

    Sie ist der Ansicht, dass das BGH-Urteil in WM 2004, 481 durchaus auf den Streitfall übertragen werden könne.

    Das Urteil des BGH in WM 2004, 481 steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 24 U 43/04

    Fehlerhafte Beratung des Rechtsanwalts hinsichtlich Arrestverfahren zur Sicherung

    Dafür spricht bereits die tatsächliche Vermutung beratungsgerechten Verhaltens des Mandanten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, zuletzt MDR 2004, 572 m.w.N.), zumal die Klägerin auch nach dem Vorbringen der Beklagten gleichsam "kostenängstlich" gewesen ist.
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 286/05

    Gemeinschaftsrechtlicher Schadensersatzanspruch: Verurteilung wegen Fahren ohne

    Diese Vorschrift verpflichte letztinstanzliche Gerichte zur Anrufung des EuGH, damit dem Einzelnen durch das Gemeinschaftsrecht verliehene Rechte nicht verletzt würden (Rdnr 35; vgl. dazu Kremer NJW 2004, S. 481).
  • FG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 K 4740/04

    Mineralölsteuererstattung; Zahlungsunfähigkeit; Insolvenzantrag;

    Aus dem BGH-Urteil vom 08.01.2004, IX ZR 30/03, ergebe sich nichts anderes, denn in dem dort zu entscheidenden Fall habe der BGH nicht auf die Antragstellung selbst, sondern auf den Verfahrensablauf unter Berücksichtigung gerichtlich angeordneter Sicherungsmaßnahmen abgestellt.

    Hiervon geht auch der BGH aus, der im Urteil vom 8. Januar 2004, IX ZR 30/03, DB 2004, 1612, von einem verantwortungsbewussten Rechtsanwalt verlangt, dass er von einem gerichtlichen Vorgehen abrät, wenn eine Entscheidung über den Insolvenzantrag über das Vermögen des Schuldners bevorsteht.

  • OLG Schleswig, 29.06.2006 - 11 U 46/05

    Anwaltshaftung nach unzureichendem Risikohinweis

    Lässt sich der erstrebte Erfolg auf keinem Weg erreichen, liegt der allein sinnvolle Rat des Rechtsanwalts darin, "kein Geld mehr für gerichtliche Verfahren" auszugeben (BGH MDR 2004, 572).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2011 - 4 U 74/10

    Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die

    Hätte der Beklagte den Kläger richtig beraten, besteht die Vermutung, dass der Kläger sich dementsprechend verhalten und vom Verkauf der "Lizenz-Packs" abgesehen hätte (vgl. hierzu BGH Urteil vom 8. Juni 2004 - IX ZR 30/03 - bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 O 300/11

    Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber einer Rechtschutzversicherung bei Erhebung

    Der Anspruchsübergang bezieht sich vielmehr ebenso auf solche Kosten, die zur Rechtsverfolgung nicht nützlich oder erforderlich waren, sich also im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu dem von ihm eingeschalteten Rechtsanwalt selbst als Schaden darstellen, vom Rechtsschutzversicherer aber ausgeglichen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - IX ZR 30/03 [unter II 1] zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 1 S. 1 VVG a.F.).
  • LG Zwickau, 22.09.2005 - 6 S 68/05

    Zulässigkeit der Vereinzelung von Verfahren seines Mandanten durch den

    Hierzu hat das Amtsgericht unter Hinweis auf BGH-Rechtsprechung (z.B. BGH BRAK-Mitt. 2004, 74 = NJW 2004, 1043 - 1048) zutreffend ausgeführt, dass die Beklagten nur die Gebühren verlangen können, die entstanden wären, wenn die Kündigungsschutzklage und die Klage gegen die erfolgten Abmahnungen in einem Verfahren betrieben worden wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht