Weitere Entscheidung unten: KG, 26.11.2003

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03 - 8   

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https://dejure.org/2003,5803
OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03 - 8 (https://dejure.org/2003,5803)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.09.2003 - 8 U 26/03 - 8 (https://dejure.org/2003,5803)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. September 2003 - 8 U 26/03 - 8 (https://dejure.org/2003,5803)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückbeziehung demnächst erfolgter Zustellung: Mitwirkungspflicht der Partei an der Beschleunigung der Zustellung des Mahnbescheids; demnächst erfolgte Zustellung ein Monat nach Mitteilung der Unzustellbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Steuerberatungshonorars; Verjährung des Honoraranspruchs eines Steuerberaters nach altem Recht; Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheides nach altem Recht; Zustellung "demnächst" als Voraussetzung ...

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 I Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 691 Abs. 2; ; ZPO § 693 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 162; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15 a.F.; ; BGB § 198 a.F.; ; BGB § 201; ; StBGebGV § 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Honoraransprüchen bei fehlgeschlagener Mahnbescheidzustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 710
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

    Für den hier in Rede stehenden Fall eines fehlgeschlagenen ersten Zustellungsversuches hat der Bundesgerichtshof den geringfügigen Zeitraum zuletzt auf einen Monat festgelegt, soweit seiner Ansicht nach ein Mahnbescheid nur dann "demnächst" zugestellt ist, wenn er nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller innerhalb eines Monats zugestellt wird (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431).

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

    Insoweit ist anerkannt, dass eine Partei nicht nur im Zusammenhang mit der Einreichung einer Klage bzw. eines Mahnbescheids alles Zumutbare tun muss, um die Voraussetzungen für die alsbaldige Zustellung zu schaffen, sondern auch im weiteren Verlauf des Zustellungsverfahrens im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung mitzuwirken hat (vgl. BGH NJW 1996, 1060/1061; OLG NJW-RR 1998, 1104).

  • OLG Hamm, 21.01.1998 - 20 U 144/97

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Zustellungsversehen des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

    Insoweit ist anerkannt, dass eine Partei nicht nur im Zusammenhang mit der Einreichung einer Klage bzw. eines Mahnbescheids alles Zumutbare tun muss, um die Voraussetzungen für die alsbaldige Zustellung zu schaffen, sondern auch im weiteren Verlauf des Zustellungsverfahrens im Sinne einer größtmöglichen Beschleunigung mitzuwirken hat (vgl. BGH NJW 1996, 1060/1061; OLG NJW-RR 1998, 1104).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Daher gibt es keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" anzusehen wäre; dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (vgl. BGH NJW 2001, 885/887 m.w.N.).

    Andererseits sind einer Partei in diesem Zusammenhang solche Verzögerungen zuzurechnen, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter und gewissenhafter Prozessführung hätten vermeiden können (vgl. BGH BauR 2002, 1430/1431; NJW 2001, 885/887; NJW 1996, 1060/1061; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1104).

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    In diesem Kontext ist auch die von dem Erstrichter in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1995, 2230 zu sehen, wo die - erhebliche - Verzögerung der Zustellung ausschließlich vom Gericht zu verantworten war.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2003 - 8 U 26/03
    Denn die nach zutreffender Ansicht des Erstrichters einschlägige und gemäß §§ 201, 198 BGB a.F. i.V.m. 7 StBGebGV zum 31.12.1999 in Lauf gesetzte zweijährige Verjährungsfrist gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB a.F. (vgl. zum ganzen auch BGH NJW 1997, 516) - insoweit kommt noch "altes" Verjährungsrecht zur Anwendung (vgl. Art. 229 § 6 EGBGB n.F., insbesondere Abs. 1, Satz3) - ist entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht durch den Antrag vom 6.12.2001 auf Erlass des Mahnbescheids vom 12.12.2001 - rechtzeitig - unterbrochen worden und deshalb Verjährung der klägerischen Vergütungsansprüche mit Ablauf des 31.12.2001 eingetreten.
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Rechtsprechung
   KG, 26.11.2003 - 12 W 272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9630
KG, 26.11.2003 - 12 W 272/03 (https://dejure.org/2003,9630)
KG, Entscheidung vom 26.11.2003 - 12 W 272/03 (https://dejure.org/2003,9630)
KG, Entscheidung vom 26. November 2003 - 12 W 272/03 (https://dejure.org/2003,9630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Verfolgung von Ansprüchen aus abgetretenem Recht ohne Vortragen eines rechtfertigenden Grundes für die Prozessführung; Mutwiligkeit im Rahmen eines Verfahrens zur Gewährung von Prozesskostenhilfe; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 114
    Anrechnung fiktiven Einkommens bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 710
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.12.1986 - 6 WF 180/86
    Auszug aus KG, 26.11.2003 - 12 W 272/03
    Vielmehr hat der Antragsteller darzulegen, aus welchem Grund er - bzw. in Fällen der Klage aus abgetretenem Recht der Zedent - einer Beschäftigung nicht nachgeht, da er seine Bedürftigkeit glaubhaft machen muss (OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 398; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a. a. O., Rdnr. 246 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07

    Zurechnung fiktiver Einkünfte bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung von

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121 ; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153 ; 1997, 376 ; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434 , das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).

    In diesen Fällen sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (vgl. aber KG MDR 2004, 710; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; OLG Koblenz FamRZ 1997, 376 , Stein-Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 8 i.V.m. § 114 Rdn. 20, die den Rechtsmissbrauch auf ein "böswilliges" Verhalten des Antragstellers beschränken wollen).

  • OLG Nürnberg, 14.01.2015 - 11 WF 1716/14

    Rechtsbeschwerde, Glaubhaftmachung, OLG Brandenburg, Sofortige Beschwerde,

    Dennoch kann Prozesskostenhilfe im Einzelfall unter dem allgemeinen Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zu versagen sein (i.d.S. auch OLG Brandenburg NJW-RR 2008, 734; OLG Köln FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1120, 1121; KG MDR 2004, 710; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1153; 1997, 376; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; Zöller/Philippi ZPO 27. Aufl. Rdn. 6; a.A. OLG Köln MDR 1998, 1434, das fiktive Einkünfte auch ohne Rechtsmissbrauch zurechnen will).

    In diesen Fällen sind der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei die erzielbaren Einkünfte fiktiv zuzurechnen (vgl. aber KG MDR 2004, 710; OLG Naumburg FamRZ 2001, 924; OLG Koblenz FamRZ 1997, 376, Stein-Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 115 Rdn. 8 i. V. m. § 114 Rdn. 20, die den Rechtsmissbrauch auf ein "böswilliges" Verhalten des Antragstellers beschränken wollen).

  • AG Lörrach, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Beratungshilfe: Erforderlichkeit der Hilfe zur Interessenwahrnehmung

    Die Wahrnehmung der Rechte wäre nämlich nur dann mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise wahrnehmen würde (vgl. zu § 114 ZPO: OLG Nürnberg FamRZ 1995, 371; KG MDR 2004, 710).
  • OLG München, 23.03.2010 - 5 W 1019/10

    Prozesskostenhilfebewilligung für eine Klage aus abgetretenem Recht: Prüfung der

    a) Es entspricht nämlich einhelliger Rechtsprechung (OLG Köln, Beschluss vom 06.01.1995 - 2 W 1/95, FamRZ 1995, 940, Rdnr. 7; Kammergericht, Beschluss vom 28.05.2002 - 4 W 55/02, MDR 2002, 1396, Rdnr. 3; Kammergericht, Beschluss vom 26.11.2003 - 12 W 272/03, MDR 2004, 710), dass auf die Bedürftigkeit des Zedenten nicht nur im Falle des Rechtsmissbrauches abzustellen ist, sondern schon immer dann, wenn kein triftiger Grund für die Abtretung bestanden hat.
  • KG, 21.06.2007 - 12 W 41/07

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Verkehrsunfallklage: Behandlung der

    Wenn sie zu diesem Zeitpunkt, nämlich nach dem von ihr jetzt behaupteten Verkauf des Fahrzeuges im Juli oder August 2005 den Verkaufserlös von ca. 1.700,- EUR ausgibt und nicht zur Finanzierung eines sich bereits abzeichnenden Rechtsstreits behält, so hat sie sich vorsätzlich außer Stande gesetzt, ihr vorhandenes Vermögen zur Prozessführung einzusetzen (Zöller-Philippi, 26. Aufl., § 115 ZPO, Rn 72 ff; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. November 2003 - 12 W 272/03).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 D 57/13

    Prozesskostenhilfe, Gewerbesteuererlass, Sanierungsgewinn, Prozesskostenvorschuss

    Dies wäre nur dann möglich, wenn er seine Bedürftigkeit in rechtsmissbräuchlicher Weise herbeigeführt hätte, was zumindest offenkundige Leichtfertigkeit erfordert (BGH, Beschl. v. 30. September 2009, NJW 2009, 3658 Rn. 11; KG Berlin, Beschl. v. 26. November 2003 - 12 W 272/03 -, juris Rn. 6; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 115 Rn. 1 u. 6, m. w. N.).
  • AG Konstanz, 25.10.2006 - 25 UR II 3/06

    Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe bei der Vertretung von Interessen i.R.d.

    Die Wahrnehmung der Rechte wäre nämlich nur dann mutwillig, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise wahrnehmen würde (vgl. zu § 114 ZPO : OLG Nürnberg FamRZ 1995, 371 ; KG MDR 2004, 710).
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