Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-5 U 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7141
OLG Düsseldorf, 29.03.2004 - I-5 U 46/04 (https://dejure.org/2004,7141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2004 - I-5 U 46/04 (https://dejure.org/2004,7141)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2004 - I-5 U 46/04 (https://dejure.org/2004,7141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Weiterleitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 830
  • ZfBR 2004, 455 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04

    Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift;

    Sie ist auch nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zulässig, weil ein anderer Senat des Oberlandesgerichts in einer vergleichbaren Sache Wiedereinsetzung gewährt hat (MDR 2004, 830).
  • BGH, 13.01.2009 - VIII ZB 29/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist durch

    Richtig ist zwar, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLGR 2004, 307, 309 = MDR 2004, 830, 831) in einem vergleichbaren Fall anders als das Oberlandesgericht im vorliegenden Fall davon ausgegangen ist, auch ein vorher nicht mit der Sache befasstes Landgericht sei zur Weiterleitung einer ihm unzuständigerweise zugegangenen Berufungsschrift an das zuständige Oberlandesgericht im ordentlichen Geschäftsgang verpflichtet.
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2006 - 4 U 76/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Unterschrift

    Ein Rechtsanwalt muss die Bundesgesetze, welche er gewöhnlich anzuwenden hat, kennen (BGH NJW 1993, 2538; OLG Düsseldorf - Urteil vom 29. März 2004 - I - 5 U 46/04 - m.w.N. bei Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht