Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 10.02.2004

Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03   

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https://dejure.org/2004,1609
BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03 (https://dejure.org/2004,1609)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2004 - VIII ZR 185/03 (https://dejure.org/2004,1609)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03 (https://dejure.org/2004,1609)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhöhung der Wohnungsmiete; Berechnung der Kappungsgrenze; Berücksichtigung eines vereinbarten Modernisierungszuschlags; Förmliche Erhöhungserklärungen des Vermieters; Einvernehmliche Regelung der Mietvertragsparteien

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Kappungsgrenze und Modernisierungsvereinbarung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anrechnung von vereinbarten Mieterhöhungen wg. Modernisierungsmaßnahmen oder wg. Erhöhung der Betriebskosten oder Kapitalkosten

  • Judicialis

    MiethöheRegG (MHG) § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • bohei-rae.de

    MHG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MiethöheRegG ( MHG ) § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen bei der Berechnung der Kappungsgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kappungsgrenze bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Modernisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berechnung der Kappungsgrenze

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Einvernehmliche Mieterhöhung durch Modernisierung bleibt bei Ermittlung der Kappungsgrenze unberücksichtigt

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Vereinbarte Modernisierungsmieterhöhung und Kappungsgrenze

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2088
  • MDR 2004, 930
  • NZM 2004, 456
  • ZMR 2004, 503
  • DB 2004, 2317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 03.06.1997 - 11 S 545/96
    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03
    Da Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden sollen, müßten nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung bei der Ermittlung der Kappungsgrenze auch solche Mieterhöhungen außer Betracht bleiben, die auf einer Wohnungsmodernisierung beruhten, jedoch nicht vom Vermieter in dem förmlichen Verfahren des § 3 MHG einseitig erklärt, sondern von den Parteien einvernehmlich ausgemacht worden seien (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 399 = GE 1993, 155 = WuM 1993, 106 = ZMR 1993, 161; LG Frankfurt, ZMR 1997, 474; Bub/Treier/Schultz, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III. A, Rdnr. 353; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 2 MHRG, Rdnr. 30; Lammel, Wohnraummietrecht, § 2 MHG, Rdnr. 63; MünchKomm/ Voelskow, 3. Aufl., § 2 MHG, Rdnr. 32; Soergel/Heintzmann, 12. Aufl., § 2 MHG Rdnr. 32; Staudinger/Emmerich, 13. Bearbeitung [1997], § 2 MHRG, Rdnr. 99; ähnlich Köhler/Kossmann, Handbuch der Wohnraumiete, 4. Aufl., § 150 Rdnr. 13).
  • LG Potsdam, 30.11.2000 - 11 S 32/00

    Berechnung der Kappungsgrenze nach vorangegangener einvernehmlicher Mieterhöhung

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03
    Überdies diene das in den §§ 3 bis 5 MHG vorgeschriebene Verfahren auch dem Schutz des Mieters vor einer Übervorteilung durch den Vermieter (außer dem Berufungsgericht z.B. LG Potsdam, GE 2001, 61 = WuM 2001, 197 = NZM 2001, 1075; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 7. Aufl., § 2 MHG, Rdnr. 214; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., III Rdnr. 629; ebenso für die § 2 Abs. 1 MHG entsprechende Vorschrift des § 558 BGB n.F.: Bamberger/Roth/Ehlert, BGB, § 558 Rdnr. 27; unentschieden Palandt/Weidenkaff, BGB, 63. Aufl., § 558 Rdnr. 20).
  • OLG Hamm, 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91

    Einbeziehung des Kostenaufwands für die Modernisierung einer preisfreien

    Auszug aus BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03
    Da Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden sollen, müßten nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung bei der Ermittlung der Kappungsgrenze auch solche Mieterhöhungen außer Betracht bleiben, die auf einer Wohnungsmodernisierung beruhten, jedoch nicht vom Vermieter in dem förmlichen Verfahren des § 3 MHG einseitig erklärt, sondern von den Parteien einvernehmlich ausgemacht worden seien (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 399 = GE 1993, 155 = WuM 1993, 106 = ZMR 1993, 161; LG Frankfurt, ZMR 1997, 474; Bub/Treier/Schultz, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III. A, Rdnr. 353; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 2 MHRG, Rdnr. 30; Lammel, Wohnraummietrecht, § 2 MHG, Rdnr. 63; MünchKomm/ Voelskow, 3. Aufl., § 2 MHG, Rdnr. 32; Soergel/Heintzmann, 12. Aufl., § 2 MHG Rdnr. 32; Staudinger/Emmerich, 13. Bearbeitung [1997], § 2 MHRG, Rdnr. 99; ähnlich Köhler/Kossmann, Handbuch der Wohnraumiete, 4. Aufl., § 150 Rdnr. 13).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 285/06

    Berücksichtigung einvernehmlicher Mieterhöhungen bei der Berechnung der

    Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, NJW 2004, 2088).

    Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, NJW 2004, 2088 aufgestellten Rechtsgrundsätze seien wegen der vom Gesetzgeber bei der Neufassung des Mietrechts vorgenommenen redaktionellen Änderungen nicht mehr anwendbar.

    Deshalb wird dem Vermieter ein Anreiz zur Vornahme von wünschenswerten Modernisierungsmaßnahmen durch die Privilegierung der damit zusammenhängenden Kosten gegeben (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, NJW 2004, 2088, unter II 2 c, zu § 3 MHRG).

    Die vom Gesetzgeber als privilegiertes Merkmal für die Bemessung der Miete ausgestatteten Modernisierungskosten sollen deshalb nicht durch die Jahresfrist (§ 558 Abs. 1 Satz 2) oder die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) teilweise wieder "neutralisiert" werden (Senatsurteil vom 28. April 2004, aaO, zu §§ 2, 3 MHRG).

    Sie würde den Vermieter im Ergebnis dazu zwingen, Mieterhöhungen wegen Modernisierung ausschließlich auf förmlichem Weg und notfalls gerichtlich durchzusetzen, nur um sich die Möglichkeit einer Anpassung der Miete nach § 558 BGB zu erhalten (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2004, aaO).

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 287/06

    Berechnung der Wartefrist für Mieterhöhungsverlangen bei vorangegangenen

    Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, NJW 2004, 2088 aufgestellten Rechtsgrundsätze seien wegen der vom Gesetzgeber bei der Neufassung des Mietrechts vorgenommenen redaktionellen Änderungen nicht mehr anwendbar.
  • KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06

    Dauertestamentsvollstreckung: Beendigungszeitpunkt bei Anordnung der Fortdauer

    § 2210 BGB gestaltet die in Art. 14 GG garantierte Testierfreiheit inhaltlich aus (vgl. dazu BVerfGE 93, 165; BVerfG, NJW 2004, 2088 - Beschluss zur Ebenbürtigkeitsklausel des streitgegenständlichen Erbvertrages von 1938 - Isensee/Kirchhof/Leisner, Handbuch des Staatsrechts, 2. Aufl. 2001, § 150, Rn. 17 ff.; MüKoBGB/Leipold, a.a.O., Einleitung vor § 1922, Rn. 28 f. m. w. N.).
  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 286/06

    Wartefrist für Mieterhöhungen bei Wohnraummodernisierung

    Die vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, NJW 2004, 2088 aufgestellten Rechtsgrundsätze seien wegen der vom Gesetzgeber bei der Neufassung des Mietrechts vorgenommenen redaktionellen Änderungen nicht mehr anwendbar.
  • BGH, 18.07.2007 - VII ZR 285/06
    Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, GE 2004, 749 = NJW 2004, 2088).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 15 W 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3152
OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 15 W 3/04 (https://dejure.org/2004,3152)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.02.2004 - 15 W 3/04 (https://dejure.org/2004,3152)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 15 W 3/04 (https://dejure.org/2004,3152)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewinnzusage: Scheitern der Gewinnauszahlung wegen Ausfalls der Busfahrt zur Übergabeveranstaltung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 661a BGB; § 114 ZPO
    Anspruch auf Auszahlung eines schriftlich mitgeteilten Gewinns; Scheitern einer vom Veranstalter organisierten Busfahrt zur Gewinnübergabeveranstaltung; Möglichlichkeit der Klagezustellung unter der in der vorbereiteten Klageschrift mitgeteilten niederländischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung eines schriftlich mitgeteilten Gewinns; Scheitern einer vom Veranstalter organisierten Busfahrt zur Gewinnübergabeveranstaltung; Möglichlichkeit der Klagezustellung unter der in der vorbereiteten Klageschrift mitgeteilten niederländischen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewinnzusage - Teilnahme an Übergabeveranstaltung

  • Judicialis

    BGB § 661 a

  • rechtsportal.de

    BGB § 661a
    Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns, der einem Verbraucher von einem Werbefahrten-Veranstalter schriftlich mitgeteilt wurde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 930
  • MDR 2004, 930 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Das OLG Dresden (NJW-RR 2004, 1078) nimmt dies mit beachtlichen Gründen zumindest dann an, wenn sich die Klage gegen eine im Ausland ansässige Briefkastenfirma richten soll und der Antragsteller die nach Meinung des OLG Dresden generell gerechtfertigte Vermutung, eine Vollstreckung werde nicht möglich sein, durch konkreten, einen Ausnahmefall rechtfertigenden Vortrag nicht erschüttert hat (s. allerdings die Prozeßkostenhilfe bewilligenden Entscheidungen OLG Oldenburg MDR 2004, 930 und OLG Celle, Beschluß vom 06.12.2002 - 8 W 273/02).
  • OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14

    Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma

    Der Senat hat zwar Bedenken, ob man - wie das Landgericht - eine allgemeine Vermutung oder einen Erfahrungssatz aufstellen kann, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im (europäischen) Ausland ansässiger Firmen grundsätzlich keine hinreichenden, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigenden Erfolgsaussichten haben (vgl. OLG Celle, IPRspr 2002, Nr. 159, 421; OLG Oldenburg, MDR 2004, 930; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 723).
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