Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 07.10.2003

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   BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03   

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https://dejure.org/2003,512
BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03 (https://dejure.org/2003,512)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2003 - 1 BvR 792/03 (https://dejure.org/2003,512)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 (https://dejure.org/2003,512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Abwägung kollidierender Grundrechte bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Wirkung von Grundrechten im Privatrecht; Verfassungsrechtliche Vorgaben in einem Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 1, Abs. 2
    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus als Kündigungsgrund ? Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

  • degruyter.com PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der Betreiberin eines Kaufhauses (Kopftuch der Verkäuferin)

Besprechungen u.ä.

  • kj-online.de PDF, S. 43 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Streit um das Kopftuch geht weiter - Warum das Diskriminierungsverbot wegen der Religion nach nationalem und europäischem Recht immer bedeutsamer wird (Silke Ruth Laskowski; Kritische Justiz 2003, 420)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 308
  • NJW 2003, 2815
  • MDR 2003, R13
  • MDR 2004, 96
  • NZA 2003, 959
  • DVBl 2003, 1396
  • BB 2003, 1956
  • DB 2003, 1908
  • DB 2003, 1909
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entfalten die Grundrechte im Privatrechtsverkehr ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ; vgl. speziell zu den Kündigungsvorschriften BVerfGE 97, 169 sowie BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 189 ; 96, 205 ).

    a) Die Berufsfreiheit im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG schützt das Interesse des Arbeitgebers, in seinem Unternehmen nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die seinen Vorstellungen entsprechen, und ihre Zahl auf das von ihm bestimmte Maß zu beschränken (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt ist auch das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ).

    Die Arbeitnehmerin ist durch die einfachrechtlichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes, die der Ausfüllung der Schutzpflicht des Gesetzgebers aus Art. 12 Abs. 1 GG dienen (vgl. BVerfGE 97, 169 ), vor einem Verlust ihres Arbeitsplatzes geschützt.

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entfalten die Grundrechte im Privatrechtsverkehr ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ; vgl. speziell zu den Kündigungsvorschriften BVerfGE 97, 169 sowie BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 189 ; 96, 205 ).

    Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ).

    Der Staat hat auch insoweit die Grundrechte des Einzelnen zu schützen und vor Verletzung durch andere zu bewahren (vgl. nur BVerfGE 103, 89 ).

    Ihrer Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur dann entgegentreten, wenn eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 103, 89 ; stRspr).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Auch die Reichweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 4 Abs. 1 GG ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 105, 279 ).

    Das Grundrecht umfasst die Freiheit, nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 93, 1 ).

    Die Glaubensfreiheit wird zwar ohne Gesetzesvorbehalt, aber nicht schrankenlos gewährleistet (vgl. BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entfalten die Grundrechte im Privatrechtsverkehr ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ; vgl. speziell zu den Kündigungsvorschriften BVerfGE 97, 169 sowie BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 189 ; 96, 205 ).

    Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ).

    Ihrer Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur dann entgegentreten, wenn eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 103, 89 ; stRspr).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entfalten die Grundrechte im Privatrechtsverkehr ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ; vgl. speziell zu den Kündigungsvorschriften BVerfGE 97, 169 sowie BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 189 ; 96, 205 ).

    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsvorschriften Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im Einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren (vgl. nur BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Auch die Reichweite des Grundrechtsschutzes aus Art. 4 Abs. 1 GG ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 32, 98 ; 52, 223 ; 93, 1 ; 105, 279 ).

    Die Glaubensfreiheit wird zwar ohne Gesetzesvorbehalt, aber nicht schrankenlos gewährleistet (vgl. BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).

    Namentlich findet die positive Bekenntnisfreiheit dort ihre Grenzen, wo ihre Ausübung durch den Grundrechtsträger auf kollidierende Grundrechte Andersdenkender trifft (vgl. BVerfGE 52, 223 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Ihrer Beurteilung und Abwägung von Grundrechtspositionen im Verhältnis zueinander kann das Bundesverfassungsgericht nur dann entgegentreten, wenn eine angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 103, 89 ; stRspr).

    Feststellung und Würdigung des Sachverhalts sowie Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts bleiben allerdings grundsätzlich Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entfalten die Grundrechte im Privatrechtsverkehr ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ; vgl. speziell zu den Kündigungsvorschriften BVerfGE 97, 169 sowie BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 189 ; 96, 205 ).

    Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entfalten die Grundrechte im Privatrechtsverkehr ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 42, 143 ; 103, 89 ; vgl. speziell zu den Kündigungsvorschriften BVerfGE 97, 169 sowie BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 189 ; 96, 205 ).

    Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im Einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren (vgl. nur BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03
    gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 -.

    Das Bundesarbeitsgericht gab der Klage durch das angegriffene Urteil (NZA 2003, S. 483) statt.

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Sie tragen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der objektiven Schutzpflicht des Staates gegenüber den wechselseitigen Grundrechtspositionen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; BVerfGK 1, 308 ; 8, 244 ).
  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    Die Reichweite der mittelbaren Grundrechtswirkung hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfG 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Rn. 32 f.; zu der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit BVerfG 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGK 1, 308) .

    Unerheblich ist danach, dass im Islam unterschiedliche Auffassungen zum sogenannten Bedeckungsgebot vertreten werden, weil die religiöse Fundierung der Bekleidungswahl nach geistigem Gehalt und äußerer Erscheinung hinreichend plausibel ist (vgl. BVerfG 27. Juni 2017 - 2 BvR 1333/17 - Rn. 38 f. [angestellte Rechtsreferendarin im öffentlichen Dienst]; 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 - Rn. 57, 59 [angestellte Erzieherin in einer öffentlichen Kindertagesstätte]; 27. Januar 2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - Rn. 87 ff. mwN, BVerfGE 138, 296 [angestellte Sozialpädagogin und angestellte Lehrerin in öffentlichen Schulen]; 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 b der Gründe, BVerfGK 1, 308 [angestellte Verkäuferin]) .

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

    Die Beklagte könnte sich dann gegenüber der durch Art. 4 GG gewährleisteten Glaubensfreiheit der Klägerin, trotz der Verweisung auf die RL-EKD im Arbeitsvertrag, nur auf Art. 12 GG stützen (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111; 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - BAGE 137, 164; vgl. hierzu auch den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - Rn. 17, 18, 24) .
  • LAG Nürnberg, 27.03.2018 - 7 Sa 304/17

    Tragen religiöser Zeichen (Kopftuch) - Weisungsrecht

    Es ist vielmehr in erster Linie Sache der Gerichte, bezogen auf den konkreten Streitfall und das je betroffene Arbeitsverhältnis abzuwägen, ob im Einzelfall eine bestimmte Erwartungshaltung an das Verhalten des Arbeitnehmers eine bestimmte Maßnahme des Arbeitgebers rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer sich im Rahmen seiner grundrechtlich geschützten Freiheiten nicht in der Lage sieht, den an ihn herangetragenen Erwartungshaltungen gerecht zu werden (Bundesverfassungsgericht â?? Beschluss vom 30.07.2003 â?? 1 BvR 792/03; juris).
  • ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13

    Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot

    ) im Auge zu behalten 58 S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    58) S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

  • OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe

    Im Privatrechtsverkehr entfalten die Grundrechte ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln (vgl. BVerfG, 1 BvR 792/03, NJW 2003, 2815 m. w. Nachw.).
  • ArbG Berlin, 12.08.2016 - 28 Ca 6951/16

    Vergütungsrückstände - Abgeltung Erholungsurlaub

    einer Vernachlässigung der Organisationslast ergeben, die den Arbeitgeber nach ebenso vordringender wie zutreffender Judikatur nicht zuletzt kraft grundrechtlicher Schutzpflichten 56 S. zu deren Berücksichtigung durch die Fachgerichtsbarkeiten statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    S. zu deren Berücksichtigung durch die Fachgerichtsbarkeiten statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    56) S. zu deren Berücksichtigung durch die Fachgerichtsbarkeiten statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG 30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

  • BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG

    c) Hinsichtlich des Eingriffs in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 a der Gründe) ist die gesetzliche Regelung gemessen an der Regelungsabsicht eine geeignete, erforderliche wie auch angemessene Einschränkung der Berufsfreiheit, die im Wesentlichen dem Sonderkündigungsschutz für Betriebsräte (§ 15 Abs. 1 KSchG) oder Immissionsschutzbeauftragte (§ 58 Abs. 2 BImSchG) entspricht.
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    Der Schutzbereich der Berufsfreiheit umfasst sowohl die Wahl des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer als auch die Auswahl der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber (vgl. BVerfG 30. Juli 2003 - 1 BvR 792/03 - zu B II 1 a der Gründe mwN, BVerfGK 1, 308) .
  • LG Bonn, 20.03.2015 - 1 O 365/14

    Kopftuch, Religionsfreiheit, Privatschulfreiheit, Kleiderordnung,

    Denn die Grundrechte ihrer Vertragspartner entfalten über die Generalklauseln des Zivilrechts, hier in Form der Regelung des § 315 Abs. 1 BGB, das Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben, und in Form der §§ 241 Abs. 2, 242 BGB als Grundsatz vertraglicher Rücksichtnahmepflichten, mittelbare Wirkung (vgl. BVerfG NJW 2003, 2815f., BAG NJW 2003, 1685, 1686f.; Palandt/Grüneberg, aaO., § 242 Rd.8 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2760/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

  • ArbG Berlin, 31.07.2015 - 28 Ca 6964/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach sozialwidriger Kündigung -

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 2742/08

    Verletzung von Art 14 Abs 1 GG durch Nichtzulassung der Revision gegen

  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14761/12

    Rückzahlung eines "Sign-On-Bonus" - Bindungsklausel - Grenzen der

  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

  • ArbG Berlin, 31.10.2014 - 28 Ca 12594/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Direktionsrecht - Wahl des

  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09

    Verletzung von Art 101 bs 1 S 2 GG wegen fehlender Prüfung einer Vorlage zum

  • OLG Karlsruhe, 04.02.2022 - 10 U 17/20

    Wirksamkeit der Entfernungs- und Sperrungsvorbehalte in den Allgemeinen

  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

  • LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10

    ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

  • ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11

    Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

  • ArbG Berlin, 13.01.2017 - 28 Ca 3744/16

    Auflösungsantrag - Entscheidung durch Teilurteil bei Kombination von

  • OLG Hamburg, 01.08.2019 - 3 U 176/17

    Entziehung der Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung des Boxsports aus

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2018 - 5 TaBV 7/18

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung -

  • LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06

    Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis

  • LG Bonn, 12.11.2014 - 1 O 364/14

    Untersagung des Tragens eines Kopftuchs an Privatschule nicht grundgesetzwidrig

  • OVG Bremen, 21.02.2007 - 2 A 279/06

    Kopftuchverbot im Vorbereitungsdienst rechtlich zulässig - abstrakte Gefährdung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1126/14

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

  • LG Dortmund, 05.12.2017 - 1 S 28/17

    Anforderungen an die Gesamt- und die Einzelabrechnung der

  • VG Berlin, 26.11.2019 - 90 K 13.18

    Ein Apotheker ist nicht verpflichtet, die sogenannte "Pille danach" vorrätig zu

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2006 - 10 Sa 1816/05

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von § 1 Abs. 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • LG Itzehoe, 12.04.2013 - 11 S 98/12

    Ferienwohnungsanlage: Anspruch auf eigenen Briefkasten!

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Sa 1130/14

    Haustarifvertrag - Bezugnahmeklausel - Auslegung - Folgen zeit- und

  • ArbG Köln, 02.03.2006 - 1 Ca 11149/05

    Haushaltsrechtliche Befristung; europarechts- und verfassungskonforme Auslegung;

  • VG Bremen, 21.06.2006 - 6 K 2036/05

    Vorbereitungsdienst Lehramt

  • LAG Köln, 26.04.2007 - 6 Sa 208/07

    Arbeitszeit; Tarifvertrag; Günstigkeitsprinzip

  • ArbG Köln, 06.03.2008 - 19 Ca 7222/07

    Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
  • ArbG Köln, 18.05.2006 - 1 Ca 1298/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ga 12851/07

    Vertragsgerechte Beschäftigung per Eilrechtsschutz

  • LG Stuttgart, 20.01.2006 - 8 O 440/05
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6321
OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03 (https://dejure.org/2003,6321)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.10.2003 - 11 UF 2342/03 (https://dejure.org/2003,6321)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 11 UF 2342/03 (https://dejure.org/2003,6321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens; Antizipierte Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 1600 d

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; BGB § 1600d
    Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der PKH-Bewilligung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren für den Beklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 96
  • FamRZ 2004, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.01.2003 - 14 WF 195/02

    PKH für Vaterschaftsfeststellungsklagen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
    Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn. 6, OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 1605; OLG Köln, FPR 2003, 482).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
    Der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht darf enger verstanden werden als das Beweiserhebungsgebot (Musielak/Fischer, a.a.O. § 114 Rn. 21; BGH NJW 1994, 1160, 1161; BVerfG NJW 1997, 2745 f.).
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
    Nach Auffassung des Senats muss ein Beklagter, der die Vaterschaft nicht anerkennen und es auf einen Prozess ankommen lassen will, ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegen (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 114 Rn. 6, OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 1605; OLG Köln, FPR 2003, 482).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.10.2003 - 11 UF 2342/03
    Der Begriff der hinreichenden Erfolgsaussicht darf enger verstanden werden als das Beweiserhebungsgebot (Musielak/Fischer, a.a.O. § 114 Rn. 21; BGH NJW 1994, 1160, 1161; BVerfG NJW 1997, 2745 f.).
  • OLG Naumburg, 16.09.2005 - 8 WF 187/05

    Das Vaterschaftsfeststellungsverfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der

    Nach zutreffender Auffassung hat auch in dem von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Rechtsverteidigung des als Vater in Anspruch genommenen Beklagten nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg im Sinne des § 114 ZPO, wenn er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darlegt (OLG Köln FamRZ 2003, 1018; OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw).

    Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens ist eine antizipierte Beweisaufnahme in eng begrenzten Umfang zulässig (vgl. OLG Nürnberg MDR 2004, 96 m. w. Nachw.).

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden die Anforderungen an das Verteidigungsvorbringen zur Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegenüber einer Vaterschaftsfeststellungsklage nicht einheitlich beurteilt.Ein Teil der Obergerichte verlangt, der als Vater in Anspruch genommene Antragsgegner habe ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft darzulegen (OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 547; OLG Köln, FamRZ 2003, 1018; OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587).
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