Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.02.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3503
OLG Celle, 03.03.2004 - 14 W 65/03 (https://dejure.org/2004,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.03.2004 - 14 W 65/03 (https://dejure.org/2004,3503)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. März 2004 - 14 W 65/03 (https://dejure.org/2004,3503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten nach Gesetzesänderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 7 Abs. 1 StVG; § 7 Abs. 2 StVG; § 25 Abs. 3 StVO
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten; Grobes Eigenverschulden des Geschädigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Unfallursächliches verkehrswidriges Verhalten; Grobes Eigenverschulden des Geschädigten

  • verkehrsrechtsforum.de

    Auch nach der am 1. August 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten in Betracht.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsgefahr - völliges Zurücktreten

  • Judicialis

    STVG § 7; ; STVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 9
    Zurücktreten der Betriebsgefahr bei grobem Verschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 994
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert - egal in welche Richtung - (§ 25 III 1 StVO), handelt aber in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf von rechts kommende Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen, VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).
  • AG Ansbach, 13.07.2015 - 1 C 1724/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatzansprüche, Pkw, Vorfahrtsverletzung,

    In dieser Entscheidung nimmt das OLG Nürnberg auf die Bundestagsdrucksache 14/7752 Seite 30 Bezug, wonach im Einzelfall eine Enthaftung des Pkw-Halters über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht komme sogar bis zu einer Reduzierung auf Null (m. w. N. etwa OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2004 MDR 2004, 994 u. a.).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2007 - 1 U 182/06

    Keine Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kfz bei erheblichem Eigenverschulden

    Auch nach der Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr gegenüber einem groben Verschulden des Geschädigten prinzipiell in Betracht (so auch OLG Celle MDR 2004, 994; Lemcke in zfs 2002, 318; teilweise a.A. Ch. Huber, Das neue Schadensersatzrecht, § 4 Rn. 42 ff.).
  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Die Klägerin räumt eine gewichtige Missachtung wesentlicher Verkehrsvorschriften ein (BB 2 = Bl. 94 d. A.), wer als Fußgängerin (oder Tretrollerfahrerin) Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 III 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (BGH NJW 2000, 3069: "besondere Vorsicht"; NJW 1984, 50), weil das Achten auf bevorrechtigte Fahrzeuge eine elementare Grundregel des Straßenverkehrs darstellt, die jedem Fußgänger, der eine Straße überschreiten will, einleuchten muss (OLG Hamm NZV 1993, 314; NZV 2001, 41; OLG Koblenz NZV 2012, 177; KG VersR 1981, 332; NZV 2004 579; OLG Celle MDR 2004, 994; OLG Bremen VersR 66, 962; OLG Düsseldorf VRS 56, 2).
  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Das Laufen auf einer unbeleuchteten Straße zur Nachtzeit in dunkler Kleidung im Zustand der alkoholbedingten Verkehrsuntüchtigkeit stellt einen so groben Obliegenheitsverstoß dar, dass die Haftung des Halters/Fahrers entfällt, wenn die Betriebsgefahr des Fahrzeugs nicht erhöht war (BGH, Urteil vom 28. März 1961 - V ZR 173/60 -, VersR 1961, 592; Urteil vom 09. Juli 1968 - VI ZR 11/67 -, Rn. 12 ff, juris; OLG Celle, Beschluss vom 03. März 2014 - 14 W 65/03 -, Rn. 7 f., juris).
  • OLG Nürnberg, 23.11.2004 - 3 U 2818/04

    Änderungen und Gleichbleibendes durch die Neufassung des § 7 Abs. 2 StVG

    "Auch unter einem insoweit geänderten § 7 Abs. 2 StVG kommt eine Enthaftung über den Mitverschuldenseinwand der §§ 9 StVG, 254 BGB in Betracht, der im Einzelfall eine Haftung sogar auf Null reduzieren kann" (so im übrigen auch OLG Celle, Beschluss vom 3.3.2004, MDR 2004, 994 f sowie LG Bielefeld, Urteil vom 27.4.2004, NJW 2004, 2245).
  • OLG Celle, 19.09.2005 - 14 W 32/05

    Geltung von besonderen Rücksichtspflichten und Wartepflichten bei

    Hinter seinem grobem Eigenverschulden tritt unter den hier vorliegenden Umständen auch die Haftung aus Betriebsgefahr vollständig zurück (vgl. Senat, OLGR Celle 2004, 269 = MDR 2004, 994; KG a. a. O.; Hentschel a. a. O., § 9 StVG, Rn. 13 m. w. N.).
  • AG Neuburg/Donau, 17.02.2005 - 3 C 565/04

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen

    So hat auch das OLG Gelle z.B. im einem Beschluß vom 3.3.2004 ( AZ: 14 W 65/03 ) entschieden, dass auch nach der zum 1.August 2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 II StVG ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr ausnahmsweise in Betracht kommt, dort angenommen wegen dem groben Eigenverschulden, welches der Antragstellerin zuzurechnen war.
  • OLG Hamm, 30.09.2020 - 11 U 15/20

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem

    Eine Verpflichtung des Fahrzeugführers bereits Gas wegzunehmen oder zu bremsen, wenn der Fußgänger deutlich vor Erreichen der Querungshilfe auf der Gegenfahrbahn sichtbar wird, besteht deshalb nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2018, 1 U 196/14, Tz.68 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 03.03 2004, 14 W 65/03, Tz.3 - juris).
  • OLG Jena, 15.04.2009 - 7 U 744/08

    Mithaftung eines Hilfe leistenden, an der linken Straßenseite anhaltenden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3037
OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03 (https://dejure.org/2004,3037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2004 - 12 U 142/03 (https://dejure.org/2004,3037)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 12 U 142/03 (https://dejure.org/2004,3037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wiederbeschaffungswertes eines Vorführwagens; Händlereinkaufspreis als Wiederbeschaffungswert; Ersatz eines entwendeten Fahrzeugs durch Autohauspolicenversicherung; Behandlung eines gewerblichen Autohändlers wie ein privater Autokunde

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Versicherung - Entschädigung nach Vorführwagen-Diebstahl

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorführwagen gestohlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 759
  • MDR 2004, 994
  • NZV 2004, 587
  • VersR 2004, 857
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 145/82

    Begriff des Zeitwerts in der Kraftfahrversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03
    Denn die Durchschnittspreise für Wirtschaftsgüter aller Art liegen auf jeder Stufe des Wirtschaftskreislaufes vom Hersteller über die verschiedenen Stufen der Händler bis zum Endverbraucher erfahrungsgemäß auf einer anderen Ebene (BGH NJW 1984, 2165 = VersR 1984, 480).

    Dass dieser Kreis von Versicherungsnehmern nunmehr eine vom Ansatz her niedriger begrenzte Entschädigung als andere Versicherungsnehmer erhält, ist eine Folge des durch die BGH-Entscheidung (vom 22.02.1984: NJW 1984, 2165) in § 13 Abs. 1 AKB erfolgten Übergangs vom Veräußerungswert zum Wiederbeschaffungswert verbunden mit der Beachtung der unterschiedlichen Handelsstufen (Stiefel/Hofmann, Kraftfahrzeugversicherung, 17. Aufl., § 13 Rn. 7-9; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrzeugversicherung, 2. Aufl., § 13 AKB Rn. 3-7).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2004 - 12 U 142/03
    § 13 Abs. 1 S. 2 AKB stellt - was sich auch dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung erschließt (BGHZ 123, 83) - bei der Definition des Wiederbeschaffungswertes nicht auf den objektiven Preis, der für jedermann gleich ist, ab, auch nicht auf den Durchschnittswert, sondern auf die individuellen Verhältnisse des Versicherungsnehmers.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht