Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 24.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine außerordentliche Beschwerde mehr im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des OLG Zweibrücken vom 31.05.2005, Az.: 3 W 52/05 (Außerordentliche Beschwerde bei Untätigkeit des Gerichts)" von RiAG a.D. Dr. Hans van Els, original erschienen in: FF 2006, 113 - 114.

Verfahrensgang

  • LG Koblenz, 13.01.2005 - 2 T 993/04
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2005 - 3 W 52/05

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2005, 1245
  • FGPrax 2005, 233
  • FamRZ 2006, 555



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG München, 15.05.2006 - 31 Wx 27/06  

    Außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Eine außerordentliche Beschwerde wegen Verletzung rechtlichen Gehörs ist daher insoweit nicht statthaft (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 555).

    Die umstrittene Frage braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden (offen gelassen: BGH vom 19.7.2004, Beck RS 2004 Nr. 07643; OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 555; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 39, dafür Bumiller/Winkler FGG 8.Aufl. § 29a FGG Rn.1, § 19 Rn.15; dagegen für § 133a FGO; BFH NJW 2006, 861 Leitsatz 1; KG FGPrax 2005, 66).

  • OLG Jena, 27.03.2006 - 9 W 112/06  

    Keine außerordentliche Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Diese Auffassung, die auch für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit bereits seit 1.1.2002 von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte mit Blick auf die parallel durch das ZPO-Reformgesetz durch Einführung des § 321a ZPO neu geschaffene Rechtslage vertreten wurde (vgl. BayObLG MDR 2003, 410; KG FGPrax 2005, 66, OLG Frankfurt FGPRax 2004, 75; OLG Köln OLGR 2003, 228; offengelassen in BayObLG FGPrax 2002, 218), kommt nach jetziger Rechtslage erst recht zum Tragen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245).
  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 71/09  

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    Nach der Neuregelung des prozessualen Beschwerderechts und insbesondere nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 1924) und vom 7.10.2003 (NJW 2003, 3687) und den daraufhin vom Gesetzgeber getroffenen Maßnahmen (§ 321a ZPO, § 29a FGG) ist für einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf in Gestalt einer außerordentlichen Beschwerde, wie er früher in der Rechtsprechung für Fälle einer greifbaren Gesetzwidrigkeit für zulässig gehalten wurde, kein Raum mehr; das gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BGH vom 8.5.2006 - II ZB 10/05, betreffend den Auskunftsanspruch nach § 51a GmbHG; OLG Thüringen Rpfleger 2006, 400; OLG Zweibrücken MDR 2005, 1245; ebenso schon zuvor BayObLG MDR 2003, 410; OLG Köln OLGR 2003, 228; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 75; KG FGPrax 2005, 66; ferner für den Zivilprozess BGH NJW 2002, 1577; NJW 2004, 2224, 2224/2225; MDR 2005, 46; FamRZ 2006, 695; weitere umfangreiche Nachweise bei Zöller/Heßler ZPO 27. Aufl. vor § 567 Rn. 7).
  • OLG Celle, 05.03.2008 - 2 W 43/08  

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;

    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Vollziehung der streitbefangenen Kostenrechnung im Wege einstweiliger Anordnung ist in einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 156 Abs. 4 Satz 3 KostO umzudeuten, weil diese Vorschrift eine eigene Regelung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung im Notarkostenbeschwerdeverfahren trifft, so dass ein Rückgriff auf die gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO nur "im Übrigen" anzuwendenden Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere auf § 24 Abs. 3 FGG, nicht in Betracht kommt (vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 233, 234).

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter

  • Judicialis

Verfahrensgang

  • LG Magdeburg, 02.02.2005 - 9 O 337/04
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2005, 1245



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Wird zitiert von ... (3)  

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