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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05   

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https://dejure.org/2005,3664
OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05 (https://dejure.org/2005,3664)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.07.2005 - 19 U 46/05 (https://dejure.org/2005,3664)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 19 U 46/05 (https://dejure.org/2005,3664)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Prozessvergleich: Kein Anzeigeerfordernis bei außergerichtlicher Verlängerung der Widerrufsfrist eines gerichtlich protokollierten Vergleichs; Zurückverweisung bei Wirksamkeit des Vergleichswiderrufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Anzeige einer außergerichtlichen Verlängerung einer Widerrufsfrist in einem gerichtlich protokollierten Vergleich vor Fristablauf gegenüber einem Gericht; Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Beurteilung eines Vergleichswiderrufs zu Unrecht für ...

  • Judicialis

    BGB § 779; ; ZPO § 794

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 779; ZPO § 794
    Anzeige einer außergerichtlichen Verlängerung der Widerrufsfrist in einem gerichtlich protokollierten Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Widerrufsfristverlängerung bei gerichtlichem Vergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1368
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    Nach herrschender Meinung, die vom Senat geteilt wird, können die Parteien über die Widerrufsfrist beliebig verfügen, sie also auch vor deren Ablauf verlängern (BGHZ 61, 394, 398; OLG Hamm, FamRZ 1988, 535; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl., § 224 Rn. 3; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 794 Rn. 20; Zöller/Stöber, 25. Aufl., § 794 Rn. 10 c).

    Dieses Recht steht ausschließlich den Parteien zu (BGHZ 61, 394, 398; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl., § 224 Rn. 3 u. 7; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 794 Rn. 20).

    Wegen des vertraglichen Charakters der Widerrufsfrist kommt bei einer Versäumung der in einem Vergleich protokollierten Widerrufsfrist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BGHZ 61, 394; BGH NJW 80, 1752, 1753; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 233, Rn. 3).

  • OLG Hamm, 09.07.1987 - 1 UF 67/87

    Wirksamkeit der parteilichen Verlängerung einer vereinbarten Widerrufsfrist ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    a) Das erstinstanzliche Urteil geht zu Recht davon aus, dass die Fristverlängerung auch ohne gerichtliche Protokollierung zulässig ist (OLG Hamm, FamRZ 1988, 535; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl., § 224 Rn. 3; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 224 Rn. 1; Zöller/Stöber, 25. Aufl., § 794 Rn. 10 c; Schneider MDR 1999, 595, 596; a.A. LG Bonn MDR 1997, 783).

    Nach herrschender Meinung, die vom Senat geteilt wird, können die Parteien über die Widerrufsfrist beliebig verfügen, sie also auch vor deren Ablauf verlängern (BGHZ 61, 394, 398; OLG Hamm, FamRZ 1988, 535; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl., § 224 Rn. 3; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 794 Rn. 20; Zöller/Stöber, 25. Aufl., § 794 Rn. 10 c).

  • LG Bonn, 18.11.1996 - 9 O 233/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    a) Das erstinstanzliche Urteil geht zu Recht davon aus, dass die Fristverlängerung auch ohne gerichtliche Protokollierung zulässig ist (OLG Hamm, FamRZ 1988, 535; Stein/Jonas/Roth, 22. Aufl., § 224 Rn. 3; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 224 Rn. 1; Zöller/Stöber, 25. Aufl., § 794 Rn. 10 c; Schneider MDR 1999, 595, 596; a.A. LG Bonn MDR 1997, 783).
  • BGH, 16.11.1979 - I ZR 3/78

    Anforderung an die Form bei einem Vergleichswiderruf - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    Wegen des vertraglichen Charakters der Widerrufsfrist kommt bei einer Versäumung der in einem Vergleich protokollierten Widerrufsfrist auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BGHZ 61, 394; BGH NJW 80, 1752, 1753; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 233, Rn. 3).
  • OLG München, 24.11.1981 - 25 U 2237/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    Allerdings kann nach herrschender Auffassung aus ihm insoweit vorgegangen werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (OLG Karlsruhe JZ 84, 635; OLG München MDR 82, 238; MünchKomm/Krüger, 2. Aufl., § 704 Rn. 6; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 708 Rn. 11; Zöller/Heßler, 25. Aufl., § 538 Rn. 59; a.A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 63. Aufl., § 708 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 24 U 39/00

    Verlängerung der Widerrufsfrist für einen Vergleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    Die davon abweichende Feststellung in einer Entscheidung des OLG Hamm vom 14.11.2000 (OLG Hamm BauR 2001, 833) ist unzutreffend.
  • OLG Karlsruhe, 25.05.1984 - 10 U 254/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    Allerdings kann nach herrschender Auffassung aus ihm insoweit vorgegangen werden, als erst die Vorlage eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils das Vollstreckungsorgan nach §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen und getroffene Maßnahmen aufzuheben (OLG Karlsruhe JZ 84, 635; OLG München MDR 82, 238; MünchKomm/Krüger, 2. Aufl., § 704 Rn. 6; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 708 Rn. 11; Zöller/Heßler, 25. Aufl., § 538 Rn. 59; a.A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, 63. Aufl., § 708 Rn. 12).
  • OLG München, 25.05.2004 - 9 U 4364/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05
    Die Frage der Wirksamkeit des Widerrufs kann - was hiermit geschieht - durch Zwischenurteil nach § 303 ZPO entschieden werden (OLG München, Urteil vom 25. Mai 2004, Az: 9 U 4364/03; Stein/Jonas/Leipold, 21. Aufl., § 303 Rn. 5; Thomas/Putzo, 26. Aufl., § 303 Rn. 2; Zöller/Vollkommer, 25. Aufl., § 303 Rn. 5); denn die Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs ist eine prozessuale Vorfrage und nicht Prozessvoraussetzung.
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Diese sind nicht in der Berufungsinstanz "hängen geblieben" (vgl. Senat 4. März 2004 - 2 AZR 305/03 - zu B II der Gründe, AP ZPO § 794 Nr. 40 = EzA ZPO 2002 § 794 Nr. 1; OLG Karlsruhe 21. Juli 2005 - 19 U 46/05 - MDR 2005, 1368).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 222/17

    Verlängerung einer in einem Prozessvergleich wirksam vereinbarten Widerrufsfrist

    (1) Allerdings entspricht es seit langem der gerichtlichen Praxis und der in der veröffentlichten Rechtsprechung und im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Meinung, dass die Parteien eine im Prozessvergleich vereinbarte Widerrufsfrist ohne gerichtliche Protokollierung wirksam verlängern können (OLG Hamm, FamRZ 1988, 535 und BauR 2001, 833; OLG Karlsruhe, MDR 2005, 1368; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 224 Rn. 3; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 794 Rn. 10c; Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 14. Aufl., § 794 Rn. 14; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 130 Rn. 45; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 38. Aufl., § 224 Rn. 1; Schneider, MDR 1999, 595, 596 f; aA VG Hamburg, MDR 1982, 962; LG Bonn, MDR 1997, 783; einschränkend MünchKomm-ZPO/Wolfsteiner, 5. Aufl., § 794 Rn. 63; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 76. Aufl., Anh. § 307 Rn. 46).
  • OLG Saarbrücken, 13.11.2008 - 8 U 444/07

    Heilung von Vertretungsmängeln bei Gesamtvertretung; Fahrlässige Unkenntnis des

    Er hält die Zurückverweisung der Sache hier jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen für sachdienlich und angebracht, da nicht ersichtlich ist, dass das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024; OLG Karlsruhe MDR 2005, 1368; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., Rn. 7 zu § 538).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11

    Kostenaufwendige Ernährung - Mehrbedarf - Diabetes mellitus - Verlängerung einer

    Im zivilrechtlichen Verfahren wird teilweise sogar die Ansicht vertreten, es sei nicht einmal eine Anzeige an das Gericht erforderlich (vergleiche hierzu unter anderem OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juli 2007, 19 U 46/05, mit weiteren Nachweisen, anderer Ansicht OLG Hamm, Urteil vom 14. November 2010, 24 U 39/00, wonach zumindest eine Mitteilung an das Gericht erforderlich ist; beide zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2008 - 8 U 301/07

    Prozessführungsbefugnis als von Amt zu prüfende Prozessvoraussetzung

    Er hält die Zurückverweisung der Sache hier jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen für sachdienlich und angebracht, da nicht ersichtlich ist, dass das Interesse an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024; OLG Karlsruhe MDR 2005, 1368; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., Rn. 7 zu § 538).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 13 U 3/08
    Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung dieser Vorschrift liegen vor, weil auch in den in § 538 ZPO nicht geregelten Fall bei der Aufhebung der erstinstanzlichen Feststellung der prozessbedingten Wirkung eines Prozessvergleichs noch in der Sache zu entscheiden ist und den Parteien die Möglichkeit der Berufung gegen diese abschließende Entscheidung verbleiben soll (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2005, 1368).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.07.2005 - 9 WF 544/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4723
OLG Koblenz, 06.07.2005 - 9 WF 544/05 (https://dejure.org/2005,4723)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2005 - 9 WF 544/05 (https://dejure.org/2005,4723)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 9 WF 544/05 (https://dejure.org/2005,4723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfügbarkeit des Vermögens als Voraussetzung für dessen Einsatzpflicht; Pflicht zur Verwertung von Grundvermögen; Bedürftigkeit einer Partei in Ansehung von Grundvermögen

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 115 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 120 Abs. 1; ; ZPO § 120 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    Zur Einsetzung von Grundvermögen für Prozesskosten, wenn es um kein Schonvermögen handelt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1368
  • FamRZ 2006, 136
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2004 - 16 WF 195/03

    Mögliche Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Verschweigens des Besitzes eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2005 - 9 WF 544/05
    Auch die Anordnung einer Zahlung zu einem späteren Termin nach § 120 Abs. 1 S. 2 ZPO scheidet aus (so aber Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO.; OLG Karlsruhe, B. vom 12.02.04 -16 WF 195/03-).
  • OLG Koblenz, 27.01.2004 - 13 WF 82/04

    Entscheidung über die Höhe der Valutierung einer Grundschuld sowie über die Frage

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2005 - 9 WF 544/05
    Insofern teilt der Senat die verbreitete Auffassung, Grundvermögen, welches kein Schonvermögen sei, sei in jedem Fall einzusetzen, nicht (so aber: OLG Koblenz, 5. Zivilsenat MDR 2002, 904; OLG Koblenz, 13. Senat, FamRZ 2004, 1298; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. A. Rn. 146).
  • OLG Koblenz, 06.05.2002 - 5 W 220/02

    Keine "Schonung" einer vermieteten Eigentumswohnung des PKH-Antragstellers

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2005 - 9 WF 544/05
    Insofern teilt der Senat die verbreitete Auffassung, Grundvermögen, welches kein Schonvermögen sei, sei in jedem Fall einzusetzen, nicht (so aber: OLG Koblenz, 5. Zivilsenat MDR 2002, 904; OLG Koblenz, 13. Senat, FamRZ 2004, 1298; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. A. Rn. 146).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2008 - 8 W 25/08

    Keine Verfahrensunterbrechung bei PKH-Antrag - Zum Schonvermögen zum Bestreiten

    Allerdings steht der Einsatz des (Immobilien-)Vermögens unter dem generellen Grundsatz der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit) (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2006, 136 m.w.N.; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1671/1672 m.w.N.), was das Landgericht nicht hinreichend berücksichtigt hat.
  • OLG Karlsruhe, 20.11.2023 - 5 WF 127/23

    Verfahrenskostenhilfe bei nicht selbst genutztem Teileigentum an Immobilien

    Nicht überzeugend ist die Gegenansicht, wonach eine Zahlung nicht angeordnet werden könne, da bei Teilungsversteigerung nicht mit einer zeitlich absehbaren Verwertung zu rechnen sei (so etwa OLG Saarbrücken vom 26.03.2008 - 8 W 25/08, juris Rn. 10; OLG Naumburg vom 15.09.2005 - 10 W 38/05, juris Rn. 38; OLG Koblenz vom 06.07.2005 - 9 WF 544/05, juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2008 - 2 WF 401/07

    PKH-Bewilligungsverfahren: Wirkungen einer Fristsetzung zur Belegvorlage;

    Daher ist wie bei anderem Grundvermögen üblich zunächst darauf abzustellen, ob dem Antragsteller eine Veräußerung zumutbar ist (OLG Koblenz, FamRZ 2006, 136).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2008 - 6 WF 96/08

    Berücksichtigung von Grundvermögen bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Deshalb muss bei Grundvermögen, welches nach § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Ziffer 8. SGB XII grundsätzlich zu verwerten ist, festgestellt werden können, dass die Partei das Grundstück zeitnah verkaufen und voraussichtlich einen zur Deckung der Prozesskosten ausreichenden Erlös erzielen könnte (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2006, 136).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 6 E 1287/08
    vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 24 W 21/99 -, FamRZ 1999, 1671, OLG Koblenz, Beschlüsse vom 11. Januar 2001 - 9 WF 1/01 -, FamRZ 2002, 105, und vom 6. Juli 2005 - 9 WF 544/05 -, FamRZ 2006, 136, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - 15 W 3/03 -, FamRZ 2004, 1499, OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. März 2007 - 3 W 68/08 -, FamRZ 2007, 1340.
  • OLG Naumburg, 05.01.2010 - 8 WF 280/09

    Prozesskostenhilfe: Pflicht zur Belegvorlage hinsichtlich des Erwerbseinkommens;

    Er hat weder geltend gemacht, eine derartige Verwertung seines Grundvermögens sei ihm unmöglich oder unzumutbar, noch, dass er eine solche Verwertung auch nur versucht hätte (vgl. zum Ganzen LAG Rheinland-Pfalz aaO; OLG Koblenz FamRZ 2006, 136; BFH, Beschl. v. 23.08.2000 - I S 7/99 - zitiert nach "juris").
  • OLG Naumburg, 20.10.2009 - 8 WF 280/09

    Versagung der Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die wirtschaftlichen

    Er hat weder geltend gemacht, eine derartige Verwertung seines Grundvermögens sei ihm unmöglich oder unzumutbar, noch, dass er eine solche Verwertung auch nur versucht hätte (vgl. zum Ganzen LAG Rheinland-Pfalz aaO.; OLG Koblenz FamRZ 2006, 136 ; BFH, Beschl. v. 23.08.2000 - I S 7/99 - zitiert nach "juris").
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