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   BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03   

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https://dejure.org/2004,340
BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03 (https://dejure.org/2004,340)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2004 - VI ZR 305/03 (https://dejure.org/2004,340)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03 (https://dejure.org/2004,340)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Recht am eigenen Bild als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Beurteilung der Zugehörigkeit zu einem Personenkreis, deren Bildnisse allein schon der Person wegen grundsätzlich einwilligungsfrei verbreitet werden dürfen; Einwilligung in die ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Charlotte Casiraghi II

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 GG

  • rechtambild.de

    Verwendung von Sportlerfotos außerhalb der Sportberichterstattung

  • Judicialis

    BGB § 823 Ah; ; BGB § 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 1004; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Unzulässige Verwendung eines bei einem Sportwettbewerb gemachten Bildnisses für Pressebeitrag in anderem Zusammenhang

  • Prof. Dr. Lorenz

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Recht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG) und Pressefreiheit, Zulässigkeit der Bildberichterstattung über "relative" Personen der Zeitgeschichte, Reichweite einer konkludenten Einwilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Einwilligung zur Verbreitung eines bei einem internationalen Sportwettbewerb aufgenommenen Lichtbildes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Immer hoch zu Roß"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Presserecht - Verbreitung eines Fotos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der Prinzessin Caroline zurück

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Springer-Verlag ./. Prinzessin Caroline-Tochter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Springer-Verlag ./. Prinzessin Caroline-Tochter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 56
  • NJW-RR 2004, 1631
  • MDR 2005, 272
  • MDR 2005, 273 (Ls.)
  • GRUR 2005, 74
  • VersR 2005, 83
  • K&R 2005, 134
  • ZUM 2004, 919
  • afp 2004, 534
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    Die Beurteilung der Frage, ob ein Bildnis einer Person unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis veröffentlicht werden darf, erfordert stets eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person (vgl. BVerfGE 101, 361, 392 = NJW 2000, 1021, 1025; BVerfG NJW 2001, 1921, 1922; Senatsurteil vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03 - VersR 2004, 863 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Die Verwendung ihres Bildnisses zur Illustration eines solchen Artikels, der keine Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt, sondern nahezu ausschließlich persönliche Belange zum Inhalt hat und dadurch in besonderem Maße das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht der Klägerin auf ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit tangiert, muß diese nicht hinnehmen (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03 - aaO, S. 864).

    Das bedeutet, daß sich die Unzulässigkeit der Bildnisveröffentlichung im Einzelfall auch allein oder im wesentlichen aus dem begleitenden Text ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - VersR 2004, 205, 206 und vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03 - aaO; Wenzel/von Strobl-Albeg, aaO, Kap. 8, Rdn. 102 m.w.N.).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von der dem Senatsurteil vom 9. März 2004 (VI ZR 217/03 - aaO) zugrunde liegenden Fallgestaltung.

  • BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94

    Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    b) Allerdings kann eine Einwilligung gemäß § 22 Satz 1 KUG auch stillschweigend erteilt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 49, 288, 295; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - NJW-RR 1987, 231 und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - VersR 1996, 204, 205 [Abschiedsmedaille]).

    Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat; ihr darüber hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahingehenden besonderen Interesses des Betroffenen möglich (Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203 [Fußballkalender] und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - aaO).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    Die Beurteilung der Frage, ob ein Bildnis einer Person unabhängig von einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis veröffentlicht werden darf, erfordert stets eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person (vgl. BVerfGE 101, 361, 392 = NJW 2000, 1021, 1025; BVerfG NJW 2001, 1921, 1922; Senatsurteil vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03 - VersR 2004, 863 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Auch wenn diese als mittlerweile Achtzehnjährige heute nicht mehr in demselben Maße des besonderen Schutzes bedarf, wie er Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Gefahren gebührt, die von dem Interesse der Medien und ihrer Nutzer an Abbildungen von ihnen ausgehen (vgl. BVerfGE aaO, S. 385 = NJW 2000, 1021, 1023; BVerfG NJW 2000, 2191 und 2191 f.), so genießt ihr Persönlichkeitsrecht bei dieser Sachlage Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Beklagten auf Presse- und Informationsfreiheit.

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    Das Interesse der Öffentlichkeit und der Presse an der Bildberichterstattung ist in den Fällen weniger schutzwürdig, in denen es wie hier ausschließlich auf die Zugehörigkeit zu einer Herrscherfamilie gestützt ist, während die abgebildete Person selbst keine offiziellen Funktionen ausübt, mag sie auch in die "internationale Gesellschaft (Jet-Set)" eingeführt sein (vgl. EGMR, NJW 2004, 2647, 2650, Tz. 72).
  • BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77

    Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    Sie hängt wesentlich von der Art der Veröffentlichung ab, die den unmittelbaren Anstoß für ihre Erteilung gegeben hat; ihr darüber hinaus Bedeutung auch für spätere Veröffentlichungen eines anderen Zuschnitts beizulegen, ist in aller Regel nur aufgrund eines dahingehenden besonderen Interesses des Betroffenen möglich (Senatsurteile vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - NJW 1979, 2203 [Fußballkalender] und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - aaO).
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 200/66

    Vertrieb von Sammelbildern von Fußball-Nationalspielern - Annahme einer

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    b) Allerdings kann eine Einwilligung gemäß § 22 Satz 1 KUG auch stillschweigend erteilt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 49, 288, 295; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - NJW-RR 1987, 231 und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - VersR 1996, 204, 205 [Abschiedsmedaille]).
  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    Daraus ergibt sich, daß grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (st. Rspr., vgl. Senatsurteil BGHZ 131, 332, 336 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 10/86

    Ansprüche einer Verwertungsgesellschaft für Verwertung des Bildnisses eines

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    b) Allerdings kann eine Einwilligung gemäß § 22 Satz 1 KUG auch stillschweigend erteilt werden (vgl. Senatsurteile BGHZ 49, 288, 295; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86 - NJW-RR 1987, 231 und vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94 - VersR 1996, 204, 205 [Abschiedsmedaille]).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    Wenn eine Person - wie die Klägerin - weder ein Amt bekleidet noch eine sonstige Position im öffentlichen Leben ausfüllt, kommt regelmäßig dem Schutz ihres Persönlichkeitsrechts gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit ein höheres Gewicht zu (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 - NJW 1996, 985, 986).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
    Das bedeutet, daß sich die Unzulässigkeit der Bildnisveröffentlichung im Einzelfall auch allein oder im wesentlichen aus dem begleitenden Text ergeben kann (vgl. Senatsurteile vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - VersR 2004, 205, 206 und vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03 - aaO; Wenzel/von Strobl-Albeg, aaO, Kap. 8, Rdn. 102 m.w.N.).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99

    Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Reichweite der Einwilligung durch Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. zu § 22 Satz 1 KUG Senatsurteile vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, VersR 2005, 83; vom 14. November 1995 - VI ZR 410/94, VersR 1996, 204, 205; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 10/86, NJW-RR 1987, 231; vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77, NJW 1979, 2203).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich allein dem Abgebildeten die Befugnis zusteht, darüber zu befinden, ob und in welcher Weise er der Öffentlichkeit im Bild vorgestellt wird (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile BGHZ 131, 332, 336; vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83).

    Dabei ist der Beurteilung ein normativer Maßstab zugrunde zu legen, welcher der Pressefreiheit und zugleich dem Schutz der Persönlichkeit und ihrer Privatsphäre ausreichend Rechnung trägt (vgl. Senat, Urteile vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 - VersR 1996, 341 f.; vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03 - VersR 2004, 863; vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83, 84; vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84, 85).

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 158, 218, 223; Urteile vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - VersR 2004, 205, 206; vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83 f.; vom 19. Oktober 2004 - VI ZR 292/03 - VersR 2005, 84 f. - jeweils m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage sind überwiegende berechtigte Interessen der Klägerin (§ 23 Abs. 2 KUG), die einer Veröffentlichung der Abbildung entgegenstehen könnten, bei der gebotenen Würdigung der Berichterstattung in ihrer Gesamtheit (vgl. Senat, Urteil vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03 - VersR 2005, 83, 84) nicht zu erkennen.

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    So deckt etwa die Einwilligung in eine bestimmte Form der Veröffentlichung eines Fotos durch den Fotografierten nur die Form der Veröffentlichung ab, in die eingewilligt wurde, nicht auch andere (BGH, Urteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617, 1618 f. und vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56, 57; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1112).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4018
OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04 (https://dejure.org/2004,4018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.2004 - 26 U 15/04 (https://dejure.org/2004,4018)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 2004 - 26 U 15/04 (https://dejure.org/2004,4018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 833 S 2 BGB
    Tierhalterhaftung: Hund als Nutztier; Anforderungen an den Entlastungsbeweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Wachhundes zur Sicherung eines Werksgeländes als Nutztier; Anforderungen an einen Entlastungsbeweis hinsichtlich der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt im Umgang mit Hunden; Annahme eines Mitverschuldens des Kindes durch eine ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kleine Kinder darf man nicht unbeaufsichtigt mit Hunden zusammenlassen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kleines Mädchen vom Hund gebissen - Tierhaltung auf dem Werksgelände macht aus einem Hund noch kein "Nutztier"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1672
  • MDR 2005, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.11.1998 - 1 U 51/98

    Unfall infolge eines vor die Kühlerhaube laufenden Hundes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04
    Er dient vielmehr allenfalls einem allgemeinen, jedermann zukommenden Sicherungsbedürfnis, was nicht ausreicht, um den Hund als Nutztier qualifizieren zu können (vgl. die ähnliche Fallgestaltung in OLG Köln, VersR 1999, 1293 f).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.2004 - 26 U 15/04
    Scheidet eine Haftung der Eltern gemäß § 1664 BGB aus, kommt dies nicht dem Dritten zugute; seine Haftung bleibt unberührt (vgl. BGH, FamRZ 1988, 810).
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Dagegen ist § 833 Satz 2 BGB grundsätzlich nicht anwendbar, wenn der Hund - so wie hier bei der Beklagten - ggf. "nur" der Bewachung des Wohngrundstücks dient ( BGH , Urteil vom 03.05.2005, Az.: VI ZR 238/04, u.a. in: NJW-RR 2005, Seiten 1183 ff.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 09.09.2004, Az.: 26 U 15/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1672 f.; OLG Köln , Urteil vom 05.11.1998, Az.: 1 U 51/98, u.a. in: VersR 1999, Seiten 1293 f.; OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 06.10.1964, Az.: 4 U 100/64, u.a. in: VersR 1965, Seiten 576 f.; LG Bayreuth , Urteil vom 21.11.2007, Az.: 12 S 80/07, u.a. in: NJW-RR 2008, Seiten 976 f.; LG Landau/Pfalz, Urteil vom 05.07.2002, Az.: 1 S 87/02, u.a. in: "juris"; LG Flensburg , Urteil vom 13.02.1985, Az.: 2 O 213/83, u.a. in: ZfSch 1985, Seite 103 = VersR 1987, Seite 942; LG Amberg , VersR 1955, Seite 768; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15; Eberl-Borges , in: Staudinger, Neuauflage 2012, § 833 BGB, Rn. 137 ).

    Der Hund diente vielmehr allenfalls einem allgemeinen, jedermann zukommenden Sicherungsbedürfnis, was aber nicht ausreicht, um diesen Hund als "Nutztier" im Sinne des § 833 Satz 2 BGB qualifizieren zu können ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 09.09.2004, Az.: 26 U 15/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1672 f.; OLG Köln , VersR 1999, Seiten 1293 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).

  • OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09

    Tierhalterhaftung: Bissverletzung durch frei laufenden Schäferhund auf einer

    Selbst in Fällen, bei denen es zu Diebstählen von Betriebsgeländen gekommen war, hat die Rechtsprechung nicht ohne weiteres anerkannt, ein Wachhund werde in erheblichem Umfang zur Förderung der beruflichen Tätigkeit eingesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.09.2004, Az: 26 U 15/04, zitiert nach juris).
  • LG Bayreuth, 21.11.2007 - 12 S 80/07
    In diesem Zusammenhang kommt insbesondere auch der objektiven Eignung des Hundes für den vorgesehenen Zweck und der konkreten Form der Hundehaltung besondere Bedeutung zu (vgl. OLG Frankfurt in NJW-RR 2004, 1672 und OLG Köln in Versicherungsrecht 1999, 1293).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3394
OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2004,3394)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.2004 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2004,3394)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 2004 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2004,3394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 34 GG; § 839 BGB; § 52 NStrG
    Bestehen einer umfassenden Streupflicht auf Parkplätzen; Einfluss der Notwendigkeit des Betretens, der von Fahrzeugen befahrenen Flächen zur Überwindung von nicht unerheblichen Entfernungen durch die Wagenbenutzer, auf den Umfang der Streupflicht; Pflicht der Gemeinde ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine lückenlose Streupflicht der Gemeinde auf öffentlichen Parkplätzen

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer umfassenden Streupflicht auf Parkplätzen; Einfluss der Notwendigkeit des Betretens, der von Fahrzeugen befahrenen Flächen zur Überwindung von nicht unerheblichen Entfernungen durch die Wagenbenutzer, auf den Umfang der Streupflicht; Pflicht der Gemeinde ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 839

  • rechtsportal.de

    BGB § 823; BGB § 839
    Voraussetzungen zum Bestehen einer Streupflicht auf Parkplätzen und Fußwegen

  • ibr-online

    Zum Umfang der Streupflicht auf Parkplätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streupflicht auf Parkplätzen?

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Keine überhöhten Anforderungen an die Streupflicht stellen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Streulücke" auf Kurhaus-Parkplatz - Fußgänger müssen im Winter Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Große Parkplätze müssen nicht ganz gestreut werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Winterdienst: Räumung von Parkplätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.1965 - III ZR 32/65

    Verkehrssicherungspflichten auf öffentlichen Parkplätzen bei winterlicher Glätte

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Eine umfassende - also auch "Streulücken" ausschließende - Streupflicht besteht nur dann, wenn der Parkplatz so angelegt ist, dass notwendigerweise die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen (BGH VersR 1966, 90, 92 r. Sp.).

    Diese Voraussetzungen, die nebeneinander vorliegen müssen - der Bundesgerichtshof hat seine mit Urteil vom 22. November 1965 (VersR 1966, 90 = NJW 1966, 202) entwickelten Grundsätze mit der Entscheidung vom 21. Mai 1982 (VersR 1983, 162) bestätigt - sind hier nicht gegeben.

    Als ein solcher ist nämlich eine öffentliche Parkfläche einzuordnen, wenn sie eine große Ausdehnung und ein großes Fassungsvermögen hat (BGH VersR 1966, 90, 92 r. Sp.), was hier der Fall ist.

  • BGH, 21.05.1982 - III ZR 165/81

    Streupflicht auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Diese Voraussetzungen, die nebeneinander vorliegen müssen - der Bundesgerichtshof hat seine mit Urteil vom 22. November 1965 (VersR 1966, 90 = NJW 1966, 202) entwickelten Grundsätze mit der Entscheidung vom 21. Mai 1982 (VersR 1983, 162) bestätigt - sind hier nicht gegeben.

    Danach war also eine fast unmittelbare Anknüpfung an den vollständig geräumten, für Fußgänger vorgesehenen Gehbereich gewährleistet; das Oberlandesgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 25. Juli 1981 (vgl. dazu VersR 1983, 162, 163 l. Sp.; dieses ist unbeanstandet geblieben vom Bundesgerichtshof [Beschluss vom 21. Mai 1982, VersR 1983, 162, 163 l. Sp.]) ausreichen lassen, dass ein "allenfalls 6 bis 8 m entfernter Bürgersteig mit wenigen Schritten von allen abgestellten Fahrzeugen aus erreicht werden kann".

  • OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 1 U 17/98

    Räum- und Streupflicht auf einem Krankenhausparkplatz

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Die Beklagte war also nicht verpflichtet, den Parkplatz insgesamt abzustreuen, sodass bereits beim Aussteigen aus jedem Fahrzeug abgestumpfter Boden betreten werden konnte, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 23. Juli 1999, 9 U 313/98; vgl. zu einem Krankenhausparkplatz auch OLG Zweibrücken, MDR 1999, 612).
  • OLG Celle, 23.07.1999 - 9 U 313/98

    Verkehrssicherungspflicht für Zu- und Abgangswege eines Betriebsparkplatzes

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Die Beklagte war also nicht verpflichtet, den Parkplatz insgesamt abzustreuen, sodass bereits beim Aussteigen aus jedem Fahrzeug abgestumpfter Boden betreten werden konnte, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 23. Juli 1999, 9 U 313/98; vgl. zu einem Krankenhausparkplatz auch OLG Zweibrücken, MDR 1999, 612).
  • OLG Frankfurt, 10.07.1986 - 1 U 17/85

    Gemeinde; Öffentlicher Parkplatz; Räumpflicht; Streupflicht; Fußpfades zum

    Auszug aus OLG Celle, 25.08.2004 - 9 U 109/04
    Zwar ist von der die Beklagte treffenden Räum und Streupflicht auch der Parkplatz umfasst, auf dem der Kläger am 7. Februar 2003 zu Fall gekommen ist; zu den "öffentlichen Straßen" gehören auch Plätze, die - wie Parkplätze - dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (vgl. dazu OLG Frankfurt VersR 1986, 1030).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 184/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht

    Deshalb ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass ein Parkplatz so bestreut wird, dass bereits beim Aussteigen aus jedem Fahrzeug abgestumpfter Boden betreten werden kann (vgl. OLG Celle, MDR 2005, 273, 274, juris Rn. 9).

    Eine kontinuierliche Kontrolle und gegebenenfalls händische Bestreuung war den Beklagten hier aufgrund des damit verbundenen hohen Aufwandes nicht zumutbar (vgl. OLG München, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 1 U 2681/10, juris Rn. 6 mwN; OLG Celle, MDR 2005, 273, 274, juris Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 24 U 161/07

    Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung hinsichtlich

    Deshalb kann eine Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Parkplätzen bestehen, wenn die Wagenbenutzer die von den Kraftfahrzeugen befahrenen Flächen auf eine nicht nur unerhebliche Entfernung betreten müssen, um die Wagen zu verlassen oder zu erreichen (BGH VersR 1983, 162; VersR 1966, 90 (92); OLG Hamm NJW-RR 2004, 386; OLG Celle MDR 2005, 273; Palandt/Sprau, BGB, 67. Auflage, § 823 Rn. 226).
  • OLG München, 21.06.2010 - 1 U 2681/10

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht auf dem Parkplatz eines

    Die Rechtsprechung bejaht zwar bei größeren, frequentierten Parkplätzen eine Streupflicht auf den Wegen auf dem Parkplatz, nicht jedoch im unmittelbaren Bereich der Parkbuchten selbst (std. Rechtsprechung des Senats, u.a.. OLG München vom 14.07.2008, Az. 1 U 1648/08; OLG München vom 6.3.2007, Az. 1 U 1716/07; OLG Celle vom 25.8.2004, Az. 9 U 109/04, Thüringer OLG vom 28.11.2000, Az. 3 U 181/00).
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