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   LG Kiel, 03.11.2004 - 12 O 90/04   

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LG Kiel, 03.11.2004 - 12 O 90/04 (https://dejure.org/2004,2969)
LG Kiel, Entscheidung vom 03.11.2004 - 12 O 90/04 (https://dejure.org/2004,2969)
LG Kiel, Entscheidung vom 03. November 2004 - 12 O 90/04 (https://dejure.org/2004,2969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Unerheblichkeit eines Kfz-Mangels

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatz für die Beseitigung eines Mangels an einem Fahrzeug; Ersatz der Kosten einer Nacherfüllung an einer mangelhaften Kaufsache; Rücktritt vom Vertrag bei mangelhafter Kaufsache; Begriff der "Unerheblichkeit" einer Pflichtverletzung eines Verkäufers; ...

  • gebrauchtwagenrecht.de

    Wenn der Kostenaufwand zur Behebung eines Mangels nur ca. 4,5 % des Kaufpreises ausmachen würde, handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, so dass dem Käufer deswegen kein Rücktrittsrecht zusteht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 2 § 346 Abs. 1 § 437 Nr. 2
    Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wegen geringfügiger Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unerhebliche Mängel beim Gebrauchten - Rücktritt?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen mit Mangel - Käuferin kann Kauf nicht wegen einer Bagatelle rückgängig machen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: kein Rücktritt bei unerheblichem Mangel

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 384
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus LG Kiel, 03.11.2004 - 12 O 90/04
    Da der Kostenaufwand somit nur ca. 4,5 % des Kaufpreises ausmachen würde, wäre es ungerecht, der Klägerin ein Rücktrittsrecht zuzubilligen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060 für den Fall, dass der Reparaturaufwand für die Mängelbeseitigung allenfalls 3 % des Kaufpreises ausmache).
  • KG, 14.02.2002 - 8 U 8203/00

    Ausübung der Minderung des Mietzinses; Möglichkeit zur Vereinbarung eines

    Auszug aus LG Kiel, 03.11.2004 - 12 O 90/04
    Weil schließlich auch keine Ausnahmen von dem Bestimmtheitsgebot Platz greifen, war die Klage insoweit als unzulässig abzuweisen (vgl. KG, NJW-RR 2002, 948 , wonach der auf Rückzahlung eines angemessenen Minderungsbetrages gerichtete Antrag nicht ausreichend bestimmt sei).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    (c) Dem entsprechend setzt die oben genannte Auffassung die Erheblichkeitsgrenze des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB im Bereich zwischen drei Prozent (MünchKommBGB/Westermann, 6. Aufl., § 437 Rn. 12; Erman/Grunewald, aaO; NK-BGB/Büdenbender, aaO Rn. 37; Hk-BGB/Schulze, 8. Aufl., § 323 Rn. 14; vgl. Teigelack, aaO Rn. 123, 125; vgl. auch OLG Düsseldorf [3. Zivilsenat], NJW-RR 2004, 1060, 1061) und - so insbesondere die Tendenz der Instanzgerichte (vgl. Reinking/Eggert, aaO Rn. 1034; Reinking in Festschrift Eggert, 2008, S. 15, 26 f.) - fünf Prozent an (OLG Köln, NJW 2007, 1694, 1696; OLG Düsseldorf [1. Zivilsenat], Urteil vom 18. August 2008 - I-1 U 238/07, juris Rn. 43 und 46; Palandt/Weidenkaff, BGB, 73. Aufl., § 437 Rn. 23; BeckOK BGB/Faust, Stand März 2011, § 437 Rn. 26; vgl. auch LG Kiel, MDR 2005, 384).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2007 - 1 U 252/06

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug;

    Unerheblichkeit ist nach Ansicht des LG Kiel zu bejahen, wenn die Mängelbeseitigungskosten nur 4, 5 % des Kaufpreises ausmachen (DAR 2005, 38).

    Feuchtigkeitserscheinungen im Bereich des Beifahrerfußraums bei einem gebraucht gekauften Skoda Octavia Kombi hat das LG Kiel angesichts eines Kostenaufwands von 340 EUR (= ca. 4,5 % des Kaufpreises) für unerheblich erachtet (DAR 2005, 38).

  • OLG Köln, 27.03.2008 - 15 U 175/07

    Autorecht; Verfahrensrecht - Einspruchsfrist bei einem im schriftlichen

    So wurde die Unerheblichkeit im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB etwa bejaht bei einer Abweichung des Kraftstoffverbrauchs von den Herstellerangaben um weniger als 10 % (BGH, NJW 2007, 2111 (2112)), bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von knapp 1 % (BGH, NJW 2005, 3490 (3493)), von unter 3 % (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, a. a. O., 1061) bzw. ca. 4,5 % des Kaufpreises (LG Kiel, MDR 2005, 384 (384)).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2008 - 17 U 2/07

    Serienfehler als Mangel an einem PKW

    Das mangelhafte Getriebe ist nicht nur von optischer Bedeutung (wie etwa eine defekte Kunststoffhalterung an der Türverkleidung bei einem Pkw D. Kombi zum Preis von 7.500,00 EUR - LG Kiel DAR 2005, 38 oder ein mangelhaftes Reserverad bei einem E. für 6.090,00 EUR, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1060).
  • OLG Bamberg, 10.04.2006 - 4 U 295/05

    Gewährleistung beim Kauf eines Jahreswagens; Zumutbarkeit für

    Es ist daher inzwischen herrschende Ansicht, dass die Erheblichkeitsschwelle im Sinn der §§ 281 I, 3; 323 V, 2 BGB deutlich höher anzusetzen ist als bei § 459 1, 2 BGB a.F. (OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1060 im Anschluss an Reinking/Eggert aaO., Rdnr. 1440; LG Kiel MDR 2005, 384 ; MK-Ernst, 4. Auflage, Rdnr. 243 zu § 323 ; Bamberger/Roth-Grothe, Rdn.39 zu § 323 BGB ; Staudinger-Otto (2004), C 30 zu § 323 BGB ; Palandt aaO., Rdnr. 32 zu § 323 BGB ).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2007 - 1 U 177/06

    Keine Wandelung eines Neuwagenkaufvertrages wegen defekter Lenkradfernbedienung -

    Welcher Prozentsatz dabei anzusetzen ist, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060; LG Kiel, DAR 2005, 38; OLG Bamberg DAR 2006, 456).
  • LG Köln, 24.06.2009 - 28 O 11/07

    Vorliegen eines Mangels an einem Kraftfahrzeug aufgrund von Quietschgeräuschen

    So wurde die Unerheblichkeit im Sinne des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB etwa bejaht bei einem Mangelbeseitigungsaufwand von knapp 1 % (BGH, NJW 2005, 3490, 3493), von unter 3 % (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060, 1061) bzw. ca. 4,5 % des Kaufpreises (LG Kiel, DAR 2005, 38).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag über einen Geländewagen - Vorrang

    Auch zusammen mit der Reparatur der Lautsprecheranlage bleiben die Aufwendungen unterhalb des Grenzwertes, den erste Entscheidungen zum neuen Kaufrecht auf 3 % des Kaufpreises (so OLG Düsseldorf DAR 2004, 392) bzw. 4, 5 % des Kaufpreises (so LG Kiel DAR 2005, 38) festgelegt haben.
  • OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 45/05

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein gebrauchtes Wohnmobil wegen

    In der Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenhandel wird vertreten, dass bei einem Kostenaufwand der Mängelbeseitigung von bis zu 5 % des Kaufpreises ein Rücktrittsrecht wegen fehlender Erheblichkeit nicht bestehe (so LG Kiel, Urteil vom 03.11.2004, MDR 2005, 384; auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2004, NJW-RR 2004, 1060).
  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 28 U 135/07

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Weitere Gelegenheit zur Nacherfüllung;

    Als unerheblich wurden in der Rechtsprechung Mängel angesehen, deren Beseitigungskosten 1 % (BGH, NJW 2005, 3490 ff), 2 - 3 % (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 1060) und 4, 5 % (LG Kiel, DAR 2005, 38) des Kaufpreises ausmachen.
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2005 - 1 U 206/04

    Beschaffenheitsvereinbarung eines gebrauchten Pkw durch Vermerk 'Einparkbeule

  • LG Hamburg, 24.11.2011 - 304 O 207/10

    Rückabwicklungsverlangen für einen komplexen Grundstückskaufvertrag betreffend

  • OLG Bamberg, 23.11.2005 - 6b U 61/05

    Reparaturaufwand bei 0,2% des Kaufpreises ist kein erheblicher Mangel

  • LG Frankenthal, 22.09.2010 - 6 O 400/08

    Sachmängelhaftung bei Neuwagenkauf: Unerhebliche Pflichtverletzung bei geringem

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