Weitere Entscheidung unten: LG Gera, 28.01.2005

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04   

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https://dejure.org/2004,4482
LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 (https://dejure.org/2004,4482)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 (https://dejure.org/2004,4482)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 9 Ta 208/04 (https://dejure.org/2004,4482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts für eine anwaltliche Tätigkeit; Gegenstandswert für einen Vergleich; Versagung eines Gegenstandswertes für "mitverglichene" Streitgegenstände; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vergleichs; Werterhöhende Wirkung von unstreitigen ...

  • Judicialis

    KSchG § ... 9; ; KSchG § 10; ; EStG § 3 Ziffer 9; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 78 Satz 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; BRAGO § 10 Abs. 3; ; BRAGO § 10 Abs. 3 Satz 5; ; BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 779 Abs. 1; ; GKG § 5 Abs. 2 S. 3 a.F.; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1; BGB § 779 Abs. 1
    Gegenstandswert bei gerichtlichem Vergleich über Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 480
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 18/02

    Höhe der Gebühr nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
    Der Beklagtenvertreter macht geltend, zur Begründung seines Rechtsbehelfes sei auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.02.2003 (Az.: 2 AZB 18/02) zu verweisen.

    b) Dem vom Beschwerdeführer zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 04.02.2004 (Az.: 2 AZB 18/02) ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass auch unstreitige Ansprüche, die protokolliert werden, werterhöhend wirken.

  • BAG, 17.03.2003 - 2 AZB 21/02

    Keine Rechtsbeschwerde in Wertfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
    Soweit der Beschwerdeführer ausdrücklich beantragt hat, im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerde zuzulassen, übersieht er, dass nach §§ 10 Abs. 3 Satz 5 BRAGO, 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz, 5 Abs. 2 S. 3 GKG a.F. ein entsprechendes Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003, Az.: 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.; Beschl. v. 04.08.2004, Az.: 3 AZB 15/04 = juris).
  • BAG, 04.08.2004 - 3 AZB 15/04

    Kostenfestsetzung und Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
    Soweit der Beschwerdeführer ausdrücklich beantragt hat, im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Rechtsbeschwerde zuzulassen, übersieht er, dass nach §§ 10 Abs. 3 Satz 5 BRAGO, 25 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz, 5 Abs. 2 S. 3 GKG a.F. ein entsprechendes Rechtsmittel nicht statthaft ist (vgl. BAG, Beschl. v. 17.03.2003, Az.: 2 AZB 21/02 = AP Nr. 3 zu § 78 ArbGG 1979 n.F.; Beschl. v. 04.08.2004, Az.: 3 AZB 15/04 = juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04

    Werden in einen Vergleich bisher nicht streitige Regelungsgegenstände

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2004 - 9 Ta 208/04
    Ein Vergleichsmehrwert kann sich nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az.: 10 Ta 111/04).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Mit geregelte unstreitige Gegenstände werden grundsätzlich nicht werterhöhend berücksichtig (LAG Hamburg v. 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - MDR 2005, 480; LAG Baden-Württemberg v. 07.07.1994 - 8 Ta 42/94 - JurBüro 1995, 248).
  • LAG Köln, 22.12.2007 - 8 Ta 26/07

    Streitwert; Vergleichsmehrwert; Sozialplanabfindung

    Voraussetzung dafür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).

    Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung der des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befunden hat (ebenso Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 247/04 - Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2007 - 1 Ta 219/07

    Gegenstandswert bei Sozialplanabfindung

    Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruchs bei Vergleichsabschluss in Verzug befand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 277/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 9 Ta 257/05

    Gegenstandswert und Arbeitszeitreduzierung

    Ein Vergleich setzt, bereits kraft gesetzlicher Definition (§ 779 Abs. 1 BGB), nämlich voraus, dass ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens bereinigt werden muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 9 Ta 277/04

    Gegenstandswert und Abfindung

    Voraussetzung ist aber für die Entstehung eines Vergleichsmehrwertes in diesem Zusammenhang, dass über die Sozialplanabfindung zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruches bei Vergleichsabschluss in Verzug befindet (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 1 Ta 81/12

    Wertfestsetzung bei gerichtlichem Vergleich zur Beilegung eines

    Voraussetzung hierfür ist, dass über die Sozialplanabfindung gerichtlich oder zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung des Abfindungsanspruches bei Vergleichsabschluss in Verzug befand (ständige Rechtsprechung der zuständigen Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts, vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 09.10.2007 - 1 Ta 219/07, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04, Beschluss vom 21.01.2005 - 9 Ta 277/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 9 Ta 48/05

    Gegenstandswertfestsetzung und Vergleichsmehrwert

    Ein Vergleichsmehrwert kann sich zwar nur ergeben, wenn über die im Vergleichstext zusätzlich enthaltenen Punkte zuvor zumindest außergerichtlich gestritten wurde oder sich der Arbeitgeber mit der Erfüllung von im Vergleich protokollierten Verpflichtungen bei Vergleichsschluss in Verzug befunden hat (vgl. Beschluss des LAG Rheinland-Pfalz vom 16.05.2004, Az. 10 Ta 111/04 = JURIS; Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 = JURIS).
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Rechtsprechung
   LG Gera, 28.01.2005 - 1 S 174/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12055
LG Gera, 28.01.2005 - 1 S 174/04 (https://dejure.org/2005,12055)
LG Gera, Entscheidung vom 28.01.2005 - 1 S 174/04 (https://dejure.org/2005,12055)
LG Gera, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 1 S 174/04 (https://dejure.org/2005,12055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Steuerberaters auf Grund einer mit einer Paraphe versehenen Honorarrechnung; Erforderlichkeit der vollständigen Unterzeichnung der Steuerberatergebührenrechnung; Fälligkeitsvoraussetzung einer Steuerberaterhonorarforderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; StBGebV § 9 Abs. 1
    Anforderungen an die Unterzeichnung der Honorarrechnung eines Steuerberaters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 480
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 16/87

    Bindung an die Schlußrechnung bei Nachforderungen

    Auszug aus LG Gera, 28.01.2005 - 1 S 174/04
    Ihr fehle eine von Amts wegen zu beachtende Prozessvoraussetzung, nämlich die Klagbarkeit des Anspruchs (OLG Frankfurt in NJW 1988, 910 ).
  • OLG Köln, 25.02.2000 - 19 W 1/00

    Gebührenforderung des Steuerberaters ohne unterzeichnete Rechnung nicht

    Auszug aus LG Gera, 28.01.2005 - 1 S 174/04
    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln (OLG Köln in MDR 2000, 910 ) ist die Honorarklage mangels Fälligkeit als unbegründet abzuweisen.
  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 12 U 2/09

    Steuerberaterhonorar: Form der Gebührenrechnung; Darlegungs- und Beweislast des

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur umstritten ist, ob es sich bei dieser Voraussetzung um eine von Amts wegen zu berücksichtigende Prozessvoraussetzung handelt mit der Folge, dass bei deren Fehlen die Klage als unzulässig abzuweisen ist (so etwa OLG Frankfurt, NJW 1988, 280; LG Gera, MDR 2005, 480) oder um eine Voraussetzung der Begründetheit der Klage im Sinne einer Einschränkung des materiellen Vergütungsanspruchs nach Art einer Naturalobligation mit der Folge, dass bei deren Fehlen die Klage als derzeit unbegründet abzuweisen wäre (so etwa OLG Köln, MDR 2000, 310; OLG Koblenz, OLGR 2000, 473), kann dies dahinstehen, da im Streitfall diese Voraussetzung erfüllt ist.
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