Weitere Entscheidung unten: BAG, 01.03.2005

Rechtsprechung
   BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A)   

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BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A) (https://dejure.org/2005,889)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung von Versorgungslasten bei Umstrukturierung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausgliederung, Mittelversorgungsverpflichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 1
  • NJW 2005, 3371
  • ZIP 2005, 957
  • MDR 2005, 875
  • NZA 2005, 639
  • BB 2005, 2414
  • DB 2005, 954
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.2003 - XII ZR 50/02

    Auslegung eines Ausgliederungsvertrags

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    aa) In seinem Urteil vom 8. Oktober 2003 (- XII ZR 50/02 - NJW-RR 2004, 123 = ZIP 2003, 2155), dem der Senat beitritt, hat sich der Bundesgerichtshof mit überzeugender Begründung der Auffassung in der Literatur angeschlossen, wonach die Anforderungen an die Kennzeichnung einzelner Gegenstände im Zusammenhang mit Umwandlungsvorgängen nicht überspannt werden dürfen.

    (1) Es kann unentschieden bleiben, ob die Auslegung von Erklärungen zur Ausgliederung grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten ist, dessen Auslegung für das Revisionsgericht bindend ist, wenn sie rechtsfehlerfrei vorgenommen wurde und zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis geführt hat (BGH 8. Oktober 2003 - XII ZR 50/02 - NJW-RR 2004, 123 = ZIP 2003, 2155).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 13.98

    Analogie; teleologische Reduktion; Arbeitgeber i.S. des Betriebsrentenrechts;

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht um die Sicherung von Verbindlichkeiten von Nicht-Arbeitnehmern, wie es auch ein Betriebsrentner oder ein sonstiger Gläubiger eines Dauerschuldverhältnisses ist (vgl. nur BAG 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61 mit Anm. von Stebut; für den Fall einer Ausgliederung durch eine Gebietskörperschaft BVerwG 13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist davon ausgegangen, dass bei der Ausgliederung eines kommunalen Eigenbetriebs auf eine insolvenzfähige Gesellschaft des Privatrechts die Pflicht dieser Gesellschaft beginnt, Beiträge zur gesetzlichen Insolvenzsicherung zu zahlen, ohne dass es einer Zustimmung des Pensions-Sicherungs-Vereins bedarf (13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).

  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Darüber hinaus verkennt der Kläger mit seiner Vorstellung, es gebe in diesem Zusammenhang ein Europäisches Grundrecht, den fast ausschließlich nationalen Hintergrund des Widerspruchsrechts im Rahmen des Betriebsübergangs: Während das Bundesarbeitsgericht schon früh (2. Oktober 1974 - 5 AZR 504/73 - BAGE 26, 301) aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde das Recht eines von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmers hergeleitet hatte, dem Übergang des eigenen Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber zu widersprechen, stand der Europäische Gerichtshof einer solchen rechtlichen Möglichkeit ursprünglich kritisch gegenüber.
  • EuGH, 10.02.1988 - 324/86

    Tellerup / Daddy's Dance Hall

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    In den Urteilen vom 10. Februar 1988 (- Rs. 324/86 - EuGHE 1988, 739 "Daddy's Dance Hall") und vom 8. Mai 1988 (- verb. Rs. 144 und 145/87 - EuGHE 1988, 2559) hatte der Europäische Gerichtshof noch angenommen, nach Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie sei der Veräußerer eines Betriebs von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten selbst dann befreit, wenn die beschäftigten Arbeitnehmer dem nicht zugestimmt hätten.
  • EuGH, 12.11.1998 - C-399/96

    Europièces

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Erst in einem Urteil vom 16. Dezember 1992 (- verb. Rs. C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - EuGHE I 1992, 6577; bestätigt durch EuGH 12. November 1998 - Rs. C-399/96 - EuGHE I 1998, 6965 "Wilfried Sanders") räumte der Gerichtshof ein, dass der Schutz, den die Betriebsübergangsrichtlinie bieten solle, dann gegenstandslos sei, wenn der Betroffene selbst auf Grund seiner eigenen freien Entscheidung das Arbeitsverhältnis nach dem Übergang mit dem neuen Unternehmensinhaber nicht fortsetzen wolle.
  • EuGH, 05.05.1988 - 144/87

    Berg / Besselsen

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    In den Urteilen vom 10. Februar 1988 (- Rs. 324/86 - EuGHE 1988, 739 "Daddy's Dance Hall") und vom 8. Mai 1988 (- verb. Rs. 144 und 145/87 - EuGHE 1988, 2559) hatte der Europäische Gerichtshof noch angenommen, nach Art. 3 Abs. 1 der Betriebsübergangsrichtlinie sei der Veräußerer eines Betriebs von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten selbst dann befreit, wenn die beschäftigten Arbeitnehmer dem nicht zugestimmt hätten.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-132/91

    Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Erst in einem Urteil vom 16. Dezember 1992 (- verb. Rs. C-132/91, C-138/91 und C-139/91 - EuGHE I 1992, 6577; bestätigt durch EuGH 12. November 1998 - Rs. C-399/96 - EuGHE I 1998, 6965 "Wilfried Sanders") räumte der Gerichtshof ein, dass der Schutz, den die Betriebsübergangsrichtlinie bieten solle, dann gegenstandslos sei, wenn der Betroffene selbst auf Grund seiner eigenen freien Entscheidung das Arbeitsverhältnis nach dem Übergang mit dem neuen Unternehmensinhaber nicht fortsetzen wolle.
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 194/85

    Insolvenzschutz bei Wechsel des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 22.02.2005 - 3 AZR 499/03
    Es geht um die Sicherung von Arbeitsplätzen, nicht um die Sicherung von Verbindlichkeiten von Nicht-Arbeitnehmern, wie es auch ein Betriebsrentner oder ein sonstiger Gläubiger eines Dauerschuldverhältnisses ist (vgl. nur BAG 11. November 1986 - 3 AZR 194/85 - AP BGB § 613a Nr. 61 mit Anm. von Stebut; für den Fall einer Ausgliederung durch eine Gebietskörperschaft BVerwG 13. Juli 1999 - 1 C 13/98 - ZIP 1999, 1816 = NZA 1999, 1217).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Entscheidend ist der Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags (vgl. BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 2 b bb der Gründe).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 22. Februar 2005 (- 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 3 b aa, bb der Gründe) im Einzelnen begründet.

    b) Auch die Zuweisung der laufenden Versorgungsverbindlichkeiten an einen anderen Rechtsträger als den Inhaber des früheren Beschäftigungsbetriebs oder Betriebsteils bedarf nicht der Zustimmung des Versorgungsberechtigten oder des Pensions-Sicherungs-Vereins aG (Langohr-Plato NZA 2005, 966, 968; Klose/Klose RdA 2006, 48, 51; aA APS/Steffan 3. Aufl. § 126 UmwG Rn. 36; MünchKommBGB/Müller-Glöge 4. Aufl. Bd. 4 § 613a Rn. 226; ErfK/Preis 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 189).

    Mit der Erteilung der Zusage durch den neuen Arbeitgeber erlischt die Verpflichtung des alten Arbeitgebers." Diese Regelung befasste sich nur mit der Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten im Wege der Einzelrechtsnachfolge (vgl. ua. BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 3 b bb der Gründe).

    Die gesamtschuldnerische Haftung und das Recht auf Sicherheitsleistung wären unnötig, wenn der Pensions-Sicherungs-Verein aG und der Versorgungsberechtigte die Möglichkeit hätten, durch Verweigerung der Zustimmung den Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten zu verhindern (BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - BAGE 114, 1, zu II 3 b bb der Gründe).

  • BFH, 05.11.2009 - IV R 29/08

    Abspaltung führt nicht zur Gesamtrechtsnachfolge

    Gleiches gilt für den Hinweis des Schrifttums darauf, dass der Begriff der "partiellen Gesamtrechtsnachfolge" auch von der Rechtsprechung verwendet werde (Beschluss des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22. Februar 2005 3 AZR 499/03 (A), BAGE 114, 1; BAG-Urteil vom 11. März 2008 3 AZR 358/06, Der Konzern 2008, 519, jeweils betreffend sog. Rentnergesellschaften; vgl. --ohne Erläuterung-- BTDrucks 16/2919: "Gesamtrechtsnachfolge bei Verschmelzung und Spaltung") und deshalb das UmwG 1995 die Grenzen des Rechtsinstituts der Gesamtrechtsnachfolge in der Weise ausgedehnt habe, dass die umwandlungsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge (im weiteren Sinne; i.w.S.) sich lediglich durch die Befreiung des Rechtserwerbs vom Spezialitätsgrundsatz auszeichne (Simon, a.a.O., 375 f.; Leitzen, Deutsches Steuerrecht 2009, 1853, 1855; vgl. auch Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 12 IV.4, S. 357).
  • BAG, 02.03.2006 - 8 AZR 124/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses

    Daraus folgt, dass es kein europäisches Grundrecht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gibt (EuGH 16. Dezember 1992 - verb. Rs. C-132/91, C-138/91, C-139/91 - EuGHE I 1992, 6577 = AP BGB § 613a Nr. 97 = EzA BGB § 613a Nr. 105, zu Rn. 32, 35 f.; BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - AP UmwG § 168 Nr. 1 = EzA UmwG § 126 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a cc der Gründe).
  • AG Hamburg, 01.07.2005 - HRA 100711
    Eine Ausgliederung von laufenden Pensionsverbindlichkeiten ist unwirksam (entgegen BAG DB 2005 S. 954 = NZA 2005 S. 639 = ZIP 2005 S. 957).

    Weder die frühere Rechtsprechung noch die Gründe, warum es jetzt anders sein soll, werden von BAG DB 2005 S. 954 erwähnt.

    Entgegen BAG DB 2005 S. 954 (und der herrschenden Ansicht) kann hieraus nicht geschlossen werden, "dass die Verweisung in § 324 UmwG auf § 613a BGB einer Zuordnung der Rechtsverhältnisse ehemaliger Arbeitnehmer bei Umwandlungsvorgängen nicht im Wege stehe" 18) .

    Der Hinweis von BAG DB 2005 S. 954 auf die Nachhaftung verschafft keine zureichende Kompensation, weil die Nachhaftung auf fünf Jahre begrenzt ist (§ 132 UmwG), was gerade bei langjährigen Pensionsverbindlichkeiten kein ausreichender Ausgleich für die danach fortbestehenden Insolvenzrisiken ist.

    DB 2005 S. 954, m. w. N.

    DB 2005 S. 954.

  • LAG Köln, 08.12.2005 - 6 Sa 1149/05

    Versorgungszusage; Übergang; Rentnergesellschaft

    Der Übergang von Versorgungsverbindlichkeiten bei der Abspaltung von Unternehmensteilen nach dem Umwandlungsgesetz ist nicht von der Zustimmung der Versorgungsberechtigten und/oder des Pensions-Sicherungs-Vereins abhängig (im Anschluss an BAG v. 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A)).

    Dieser Rechtsansicht werde auch durch den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A) - bestätigt.

    Mit seinem Beschluss vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03 (A) - (MDR 2005, 875) hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich anerkannt, dass der Übergang einer Versorgungsverbindlichkeit durch Spaltungsplan im Rahmen einer Umwandlung nicht von einer Zustimmung des Versorgungsberechtigten und/oder des P -S -V (P ) abhängig ist.

  • LG Hamburg, 08.12.2005 - 417 T 16/05
    BAG-Beschluss vom 22.2.2005 - 3 AZR 499/03 (A), DB 2005 S. 954 = NZA 2005 S. 639, dazu Matthießen, EWiR 2005 S. 583.

    BAG-Urteil vom 17.3.1987 - 3 AZR 605/85, BAGE 54 S. 297 = ZIP 1987 S. 1600 = DB 1988 S. 122; BAG-Urteil vom 22.2.2005, a.a.O. (Fn. 2).

    BAG-Beschluss vom 22.2.2005, a.a.O. (Fn. 2).

    BAG-Beschluss vom 22.2.2005, a.a.O. (Fn. 2).

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 441/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

    Daraus folgt, dass es kein europäisches Grundrecht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gibt (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91, C-139/91 -Rn. 32, 35 f., EuGHE I 1992, 6577 = AP BGB § 613a Nr. 97 = EzA BGB § 613a Nr. 105; BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - AP UmwG § 168 Nr. 1 = EzA UmwG § 126 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a cc der Gründe).
  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die

    Damit übereinstimmend hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die §§ 414 ff. BGB für die partielle Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 131 UmwG nicht gelten (Urteil vom 22.02.2005 - 3 AZR 499/03, BAGE 114, 1).
  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 704/05

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Betriebsübergang

    Daraus folgt, dass es kein europäisches Grundrecht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gibt (EuGH 16. Dezember 1992 - C-132/91, C-138/91, C-139/91 -Rn. 32, 35 f., EuGHE I 1992, 6577 = AP BGB § 613a Nr. 97 = EzA BGB § 613a Nr. 105; BAG 22. Februar 2005 - 3 AZR 499/03 (A) - AP UmwG § 168 Nr. 1 = EzA UmwG § 126 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 3 a cc der Gründe).
  • OLG Naumburg, 24.03.2011 - 2 U 88/10

    Kommunaler Schadensausgleich: Wirksamkeit von Satzungsbestimmungen hinsichtlich

    (a) Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es im Rahmen einer Ausgliederung zulässig ist, die übertragenen Vermögensgegenstände jeweils als Sachgesamtheiten aufzuführen (vgl. nur BGH, a.a.O. ; BAG, Beschluss v. 22.0.2005, 3 AZR 499/03 - BAGE 114, 1, hier zitiert nach juris ), insbesondere auch deshalb, weil der Übertragungsakt selbst als partielle Gesamtrechtsnachfolge allein durch die Eintragung im Handelsregister erfolgt.
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Rechtsprechung
   BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2865
BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05 (https://dejure.org/2005,2865)
BAG, Entscheidung vom 01.03.2005 - 9 AZN 29/05 (https://dejure.org/2005,2865)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz; Notwendigkeit des Beruhen des anzufechtenden Urteils auf einen abweichenden Rechtssatz ; Pflicht zur Darlegung eines Rechtssatzes; Überprüfung eines Urteils auf behauptete Rechtsanwendungsfehler

  • Judicialis

    ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 2. Alternative; ; ArbGG § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 2. Alternative

  • rechtsportal.de

    Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs bei Nichterörterung von Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Anforderungen an die Darlegungslast bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 114, 57
  • NJW 2005, 2638
  • MDR 2005, 875
  • NZA 2005, 654
  • AnwBl 2005, 35
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABN 18/96

    Beschwerde der Nichtzulassung der Revision - Divergenz bei Doppelbegründung

    Auszug aus BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05
    Außerdem muss das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruhen (st. Rspr. vgl. BAG 23. Juli 1996 - 1 ABN 18/96 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 33 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 76).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05
    Dazu hat der Beschwerdeführer im Einzelnen vorzutragen, welchen konkreten Hinweis das Landesarbeitsgericht ihm auf Grund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen, und welche weiteren, erheblichen Tatsachen er dann in der Berufungsinstanz vorgebracht hätte (vgl. zur Revisionsbegründung Senat 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - AP ArbGG 1979 § 74 Nr. 11, mit zust. Anm. Schreiber = EzA ZPO 2002 § 551 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09

    Ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

    Diese Voraussetzungen sind nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG in der Beschwerdebegründung darzulegen (Senat 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZN 487/06
    Landesarbeitsgerichts im Berufungsverfahren stützt, hat der Beschwerdeführer nicht nur vorzutragen, welche konkreten Hinweise das Landesarbeitsgericht ihm aufgrund welcher Tatsachen hätte erteilen müssen und welche weiteren erheblichen Tatsachen er dann in der Berufungsinstanz vorgebracht hätte (BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - BAGE 114, 57, 59).
  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

    Ein Rechtssatz ist aufgestellt, wenn das Gericht seiner Subsumtion einen Obersatz vorangestellt hat, der über den Einzelfall hinaus für vergleichbare Sachverhalte Geltung beansprucht (BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57) .
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09

    Gesetzlicher Richter - Heranziehung ehrenamtlicher Richter - Willkürkontrolle

    Diese Voraussetzungen sind nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG in der Beschwerdebegründung darzulegen (Senat 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

    Ein Rechtssatz ist aufgestellt, wenn das Gericht seiner Subsumtion einen Obersatz voranstellt, der über den Einzelfall hinaus für vergleichbare Sachverhalte Geltung beansprucht (BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZN 326/07

    Anschlussberufung - rechtliches Gehör

    a) Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz ist nur dann ordnungsgemäß begründet, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass das anzufechtende Urteil einen abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz aufgestellt hat, der im Widerspruch zu einem entsprechenden Rechtssatz aus einer Entscheidung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG abschließend aufgezählten Gerichte steht, und dass dieser Widerspruch entscheidungserheblich ist (vgl. dazu BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - BAGE 114, 57; 14. April 2005 - 1 AZN 840/04 - BAGE 114, 200).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08

    Gehörsrüge wegen Überraschungsentscheidung; Rechtsgespräch im Anhörungstermin.

    Wird - wie hier - die Gehörsrüge auf den Gesichtspunkt der Überraschungsentscheidung wegen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 ZPO gestützt, so muss in der Beschwerdebegründung auf den Inhalt des Rechtsgesprächs im Anhörungstermin des Oberverwaltungsgerichts in der Weise eingegangen werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung vorliegt (vgl. BAG, Beschluss vom 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - BAGE 114, 57 ).
  • LAG Hessen, 28.04.2023 - 14 Sa 1300/22
    Ein Rechtssatz ist aufgestellt, wenn das Gericht seiner Subsumtion einen Obersatz voranstellt, der über den Einzelfall hinaus für vergleichbare Sachverhalte Geltung beansprucht (BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - NZA 2005, 654 ) .
  • BVerwG, 24.05.2006 - 6 PB 16.05
    Die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag geeignet gewesen wäre, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen (BAG, Beschluss vom 1. März 2005 9 AZN 29/05 AP Nr. 2 zu § 72a ArbGG 1979 Rechtliches Gehör; s.a. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BAG, 10.12.2013 - 7 AZN 1048/13

    Änderungskündigung nach Darmstadt

    Ein Rechtssatz ist nur dann aufgestellt, wenn das Gericht seiner Subsumtion einen Obersatz voranstellt, der über den Einzelfall hinaus für vergleichbare Sachverhalte Geltung beansprucht (BAG 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu Il 1 a der Gründe, BAGE 114, 57).
  • BAG, 28.04.2016 - 2 AZN 232/16

    Nichtzulassungsbeschwerde

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