Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.2005

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04   

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https://dejure.org/2005,447
BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2005 - VIII ZR 192/04 (https://dejure.org/2005,447)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorschuß für die voraussichtlichen Renovierungskosten, wenn Mieter mit Schönheitsreparaturen in Verzug gerät

  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit der im Wohnraummietvertrag vom Mieter übernommenen Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen; Vorschusspflicht des Mieters bei Verzug mit der Durchführung der Renovierungsarbeiten

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Laufende Schönheitsreparaturen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Vermieters auf Renovierungsvorschuß; Durchführung der Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis; Substanzgefährdung der Wohnung

  • Judicialis

    BGB § 281; ; BGB § 326 Dc a.F.; ; BGB § 535

  • bohei-rae.de

    §§ 281, 326, 535 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; BGB § 281, (a.F.) § 326

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 ; BGB § 281, (a.F.) § 326

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchführung der Schönheitsreparaturen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Vermieters auf Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreperaturen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kostenvorschuss des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für Schönheitsreparaturen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen auch ohne Fristenplan

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter renoviert jahrzehntelang nicht - Vermieter kann Kostenvorschuss für Schönheitsreparaturen verlangen

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturklauseln

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Verzug mit Schönheitsreparaturen - Mieter muss Vorschuss zahlen

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Vorschuss für Schönheitsreparaturen auch im laufenden Mietverhältnis

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.4.2005)

    Vermieter kann Schönheitsreparaturen notfalls erzwingen // Mieter kann zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fällige Schönheitsreparaturen: Anspruch des Vermieters auf Vorschuss! (IMR 2006, 1014)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1862
  • MDR 2005, 921 (Ls.)
  • NZM 2005, 450
  • ZMR 2005, 523
  • DB 2005, 2021 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter während der Mietzeit die

    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04
    Gerät der Mieter während eines bestehenden Mietverhältnisses mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug, kann der Vermieter von ihm einen Vorschuß in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 111, 301).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Mai 1990 (BGHZ 111, 301) für die Vermietung von Gewerberäumen entschieden hat, ist zwar § 326 BGB (in seiner damaligen Fassung) bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht anwendbar; der Vermieter hat deshalb keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet.

  • LG München I, 03.09.1997 - 31 S 12112/96
    Auszug aus BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04
    Auch hiervon abweichende Entscheidungen von Instanzgerichten (z.B.: LG Berlin NJW 1997, 968; LG München I WuM 1997, 616) rechtfertigen keine Änderung der Rechtsprechung.
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 163/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Dieser hat sich im Verlaufe der Mietzeit nach den rechtsfehlerfreien und unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts, welches hierzu auf der Grundlage des substantiierten Sachvortrags der Kläger zum Anfangs- sowie zum Ist-Zustand der Wohnung gelangte, wesentlich verschlechtert (vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.07.2020 - VIII ZR 270/18

    Zu Ansprüchen des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung auf Durchführung

    Der Anspruch auf Durchführung von Renovierungsarbeiten wird vielmehr (erst) fällig, wenn objektiv ein Renovierungsbedarf besteht; lediglich unerhebliche Gebrauchsspuren lösen eine Renovierungsverpflichtung demgegenüber nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II; vom 18. März 2015 - VIII ZR 242/13, NJW 2015, 1871 Rn. 18, insoweit in BGHZ 204, 316 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.
  • KG, 28.04.2008 - 8 U 209/07

    Geschäftsraummiete: Kündigung des Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung

    Denn eine planwidrige Regelungslücke in Bezug auf die nachträglich erlangte Kenntnis von Mängeln lässt sich für das geltende Mietrecht nicht unterstellen, weil § 536 c BGB eine abschließende Regelung enthält (vgl. BGH in GE 2005, 662 = ZMR 2005, 770 f.; in GE 2006, 1606 f. = NJW 2007, 147 ff.).
  • KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05

    Mietvertrag: Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Ablauf einer Optionszeit,

    Sofern ein solcher nicht vereinbart ist, wird der Anspruch des Vermieters jedenfalls fällig, sobald aus der Sicht eines objektiven Betrachters Renovierungsbedarf besteht (BGH, ZMR 2005, 523, 524; NJW 2004, 2961, 2962).
  • LG Hagen, 25.06.2021 - 1 S 1/21
    Soweit der BGH aus Billigkeitsgründen einen Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuss annimmt, betrifft dies nur die Durchführung von Schönheitsreparaturen während eines bestehenden Mietverhältnisses (vgl. BGH, Urt. v. 30.05.1990, VIII ZR 207/89; BGH, Urt. v. 06.04.2005, VIII ZR 192/04).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 17.04.2008 - 12 C 283/07

    Haftung des Hausverwalters: Abschluss von Mietverträgen mit unwirksamen Klauseln

    Die Voreigentümerin hätte den Mieter H. - sofern er einer wirksamen vertraglichen Verpflichtung nicht freiwillig nachgekommen wäre - in Verzug setzen und von ihm einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten verlangen können (BGH v. 6.4.2005 - VIII ZR 192/04, NZM 2005, 450).
  • LG Berlin, 23.03.2006 - 62 S 351/05
    Da die Beklagte sich nach einer entsprechenden Dekorationsaufforderung durch die Klägerin mit Schreiben vom 4.5.2005 mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug befindet, ist die Klägerin berechtigt, die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten zu verlangen, um ihren Anspruch im Wege der Ersatzvornahme durchzusetzen (vgl. Langenberg in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. A., 2003, § 538 Rn 236 m.w.N.; vgl. auch BGH GE 2005, 662).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.09.2005 - 206 C 133/05

    Wohnraummiete: Rückgabe der Wohnung in einwandfreiem Zustand; Kostenvoranschlag

    Weil der Beklagte der Aufforderung nicht nachgekommen ist, ist der Kläger berechtigt, einen Kostenvorschuss zu fordern und die notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen (vgl. BGH-Urteil vom 6. April 2005 VIII ZR 192/04).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1340
BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03 (https://dejure.org/2005,1340)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2005 - VII ZR 220/03 (https://dejure.org/2005,1340)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03 (https://dejure.org/2005,1340)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Architekt des Generalunternehmers für falsche Bautenstandsbestätigungen gegenüber dem Bauherrn? (IBR 2005, 333)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 928
  • MDR 2005, 921
  • NZBau 2005, 397
  • FamRZ 2005, 971
  • BauR 2005, 1052
  • ZfBR 2005, 460
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand der Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 488/99, ZfBR 2001, 177 = BauR 2001, 667 = NZBau 2001, 211).
  • BGH, 07.02.2002 - III ZR 1/01

    Haftung des Architekten für die Richtigkeit eines Prüfvermerks

    Auszug aus BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03
    Es wird hierzu insbesondere die im Urteil des BGH vom 7. Februar 2002 - III ZR 1/01, BauR 2002, 814, das einen vergleichbaren Sachverhalt betraf, angestellten Überlegungen zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03
    Die zwischen den drei Beteiligten gewählte Art der Vertragsgestaltung legt nahe, daß es für einen Anspruch des Klägers aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte auf die Frage der Schutzbedürftigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 15. Februar 1978 - VIII ZR 47/77, BGHZ 70, 327, 329 f) nicht ankommt.
  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 231/03

    Verschuldensabhängigkeit einer Vertragsstrafe; Absehen von Zurückverweisung wegen

    Auszug aus BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03
    Wenn sich das Berufungsgericht gleichwohl für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO entscheidet, muß es nicht nur im Fall des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, BauR 2005, 590), sondern auch bei einem Fall des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zur Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens erkennen lassen, daß es den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie in Betracht gezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - VII ZR 231/03, BauR 2004, 1611, 1612 f = ZfBR 2004, 790 = NZBau 2004, 613).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03
    Wenn sich das Berufungsgericht gleichwohl für eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 ZPO entscheidet, muß es nicht nur im Fall des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 270/03, BauR 2005, 590), sondern auch bei einem Fall des § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO zur Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens erkennen lassen, daß es den maßgeblichen Gesichtspunkt der Prozeßökonomie in Betracht gezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2004 - VII ZR 231/03, BauR 2004, 1611, 1612 f = ZfBR 2004, 790 = NZBau 2004, 613).
  • OLG Köln, 12.03.2020 - 3 U 55/19

    VW-Abgasskandal - Schadensersatzansprüche bei 3,0 V6 Dieselmotoren (EA 897)

    Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung ist insbesondere auch zu erwägen, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt und dies den Interessen der Parteien entgegenstehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.2005 - VII ZR 220/03, NJW-RR 2005, 928).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2017 - 1 U 146/14

    Der Einsatz von umweltschädlichem Löschschaum

    Denn der vorgenannte Einwand der Beklagten vermag nichts daran zu ändern, dass der von der Klägerin aufgrund der Verunreinigung des Grund und Bodens sowie nachfolgend des Grundwassers mit Perfluoroctansulfaten (PFOS) verfolgte Schadensersatzanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 14.03.2008 - V ZR 13/07 [juris Tz. 12]; Urt. v. 10.03.2005 - VII ZR 220/03 [juris Tz.15]).
  • OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines

    Nach Maßgabe der vorstehend gemachten Ausführungen kann es der Senat dahinstehen lassen, ob das Landgericht zulässigerweise ein Grundurteil erlassen hat und ggf., ob der Senat anderenfalls im Hinblick auf den Hilfsantrag des Beklagten in der Berufungsbegründung vom 25. September 2017 sein ihm diesbezüglich zukommendes Ermessen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. März 2005 - VII ZR 220/03 , juris Rn. 17) dahingehend ausgeübt hätte, die Sache zur weiteren Aufklärung an das Landgericht zurückzuverweisen.
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