Rechtsprechung
BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- IWW
- Wolters Kluwer
Aussetzung einer Verhandlung bis zur Entscheidung eines bei einem anderen Gericht anhängigen Rechtsstreits als fehlerhafte Ermessensentscheidung; Aussetzung eines Rechtsstreites bis zur Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit, wenn dieser ebenfalls bis zur ...
- Judicialis
ZPO § 148
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 148
Aussetzung eines Rechtsstreits - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 925
- MDR 2005, 947
- FamRZ 2005, 971
- BB 2005, 1136
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
Anderweitige Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04
Dieses Urteil hat der Senat im Revisionsverfahren aufgehoben, weil es sich zwar um identische Streitsachen handele, der im hiesigen Rechtsstreit geltend gemachte Anspruch auf Freigabe des Erlöses jedoch erst nach dem Zustimmungsbegehren im dortigen Parallelprozeß rechtshängig geworden sei (BGH, Urt. v. 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99, WM 2001, 1880).Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2001 (aaO) festgestellt, daß der Streitgegenstand des Hauptantrages im vorliegenden Rechtsstreit mit dem im Parallelprozeß geltend gemachten Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Resterlöses rechtlich identisch und erst später als dieser rechtshängig geworden ist.
- BGH, 15.01.2004 - IX ZR 76/03
Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das zweite Berufungsurteil nach …
Auszug aus BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Senat mit Beschluß vom 27. November 2003 (IX ZR 76/03) zurückgewiesen. - OLG Celle, 25.06.1958 - 7 W 44/58
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 360/05
Auflösungsantrag - Vorgreiflichkeit - Streitgegenstand
Dazu gehören insbesondere die Prozesswirtschaftlichkeit und die Vermeidung der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen (vgl. BGH 3. März 2005 - IX ZB 33/04 - MDR 2005, 947).Es tritt derselbe Effekt der faktischen Rechtsschutzverweigerung ein, der auch bei der Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines vorgreiflichen, aber ebenfalls ausgesetzten Rechtsstreits die Folge ist: Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine derartige Aussetzung von § 148 ZPO nicht erlaubt wird (BGH 3. März 2005 - IX ZB 33/04 - MDR 2005, 947).
- BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer …
Die Vermeidung einander widersprechender Entscheidungen ist Zweck des § 148 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - VIII ZR 337/97, NJW 1998, 1957; Beschluss vom 18. Juli 2000 - VIII ZR 323/99, IBRRS 2000, 1824; Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925 Rn. 6).Das Beschwerdegericht und das Rechtsbeschwerdegericht dürfen aber auf der Rechtsfolgenseite eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925 Rn. 5;… Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11;… Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, ZIP 2014, 1045 Rn. 12;… Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, WM 2020, 751 Rn. 38).
Die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens, die durch eine Aussetzungsentscheidung ausgelöst werden, bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 12; Beschluss vom 1. Juni 2006 - IX ZB 33/04, FamRZ 2006, 1268 Rn. 2;… Beschluss vom 16. Juni 2009 - XI ZB 33/08, ZIP 2009, 1393 Rn. 19;… Beschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, ZIP 2011, 147 Rn. 18;… Beschluss vom 11. Juni 2013 - VI ZB 31/12, VersR 2013, 1198 Rn. 12;… Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, ZIP 2014, 1045 Rn. 26;… Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, WM 2020, 751 Rn. 46).
- BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18
Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung …
Das Beschwerdegericht und das Rechtsbeschwerdegericht dürfen aber auf Rechtsfolgenseite eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessenfehler gegeben sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926 [juris Rn. 5];… Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11;… Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, NJW-RR 2014, 758 Rn. 12).Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Ermessen auf Null reduziert ist (BGH, NJW-RR 2005, 925, 926 [juris Rn. 7]; BGH…, Beschluss vom 5. November 2008 - XII ZB 87/06, NJW-RR 2009, 366 Rn. 28;… BeckOK.ZPO/Jaspersen aaO § 252 Rn. 8).
Die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens, die durch eine Aussetzungsentscheidung ausgelöst werden, bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - IX ZB 33/04, FamRZ 2006, 1268 [juris Rn. 2];… Beschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, WM 2011, 110 Rn. 18 mwN;… BGH, NJW-RR 2014, 758 Rn. 26).
- BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12
Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand …
Dieses hat die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens (zur eingeschränkten Überprüfbarkeit der Ermessensentscheidung vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926;… vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11) nicht überschritten. - BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12
Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur …
Bei einer möglicherweise in Betracht zu ziehenden entsprechenden Anwendung von § 148 ZPO hätten die Vorinstanzen das ihnen zustehende Ermessen auch unter Berücksichtigung der insoweit nur beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2011 - I ZB 64/10, NJW-RR 2011, 1343 Rn. 11 und vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926 m.w.N.) nicht fehlerfrei ausgeübt. - BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10
Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens
Sie ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern allein daraufhin zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten sind (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - IX ZB 33/04, NJW-RR 2005, 925, 926 mwN).Das Rechtsbeschwerdegericht trifft nur dann keine Kostenentscheidung, wenn das gegen die Anordnung der Verfahrensaussetzung gerichtete Rechtsmittel begründet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - IX ZB 33/04, FamRZ 2006, 1268).
- OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3764/10
Gesellschafterversammlung einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft: …
Im Übrigen verbietet sich eine Aussetzung, weil das Verfahren Az 12 HKO 3361/09 selbst ausgesetzt ist (vgl. BGH NJW-RR 2005, 925, 926). - OLG München, 24.11.2016 - 34 SchH 5/16
Prüfung des Bestehens einer Schiedsvereinbarung - prima facie Beurteilung
cc) Der sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Justizgewährungsanspruch und das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. BVerfGE 88, 118/123 f.; 107, 395/401 ff.; BVerfGK 17, 512/515; BVerfG NJW 2013, 3432 f.; BGH NJW-RR 2005, 925/926; NJW 2009, 2539) sowie das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK (…vgl. EGMR vom 1.4.2010, 12852/08, juris Rn. 43 f.) stehen der Aussetzung hier nicht entgegen. - OLG München, 22.12.2010 - 7 U 1584/10
Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses der AG: Wirksamkeit eines …
Damit verbietet sich auch die von den Berufungsklägern zu 5) und 6) beantragte Aussetzung des hiesigen Verfahrens bis zur Entscheidung im Verfahren Az. 7 U 2216/08, weil eine Aussetzung im Hinblick auf einen ausgesetzten Rechtsstreit nicht in Betracht kommt (so BGH NJW-RR 2005, 925, 926). - OLG Brandenburg, 01.02.2012 - 4 U 93/10
Kaufpreisabwicklung über Rechtsanwaltsanderkonto; Auszahlungsanspruch aus …
Durch die im Ermessen des Gerichts stehende Aussetzung gemäß § 148 ZPO sollen doppelte Prüfungen derselben Rechtsfrage in mehreren Prozessen sowie einander widersprechende Entscheidungen verhindert und die Prozesswirtschaftlichkeit gefördert werden (BGH Beschluss vom 03.03.2005 - IX ZB 33/04 - Rn. 6). - BGH, 11.08.2010 - II ZR 24/10
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Aussetzung des Verfahrens bis zur …
- KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen …
- OLG München, 20.10.2010 - 7 U 1584/10
Zulässigkeit eines Nachteilsausgleichs
- ArbG Düsseldorf, 05.09.2016 - 6 Ca 2332/16
- ArbG Düsseldorf, 26.10.2020 - 3 Ca 5253/20
- OLG Naumburg, 10.11.2009 - 10 W 55/09
Anforderungen an die Begründung der Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2010 - 6 Ta 123/10
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit
- KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
Rechtsprechung
BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übermittlung des Schriftsatzes an das falsche Gericht per Telefax; Schriftsatzübermittlung mittels Telefax bei Verwendung einer in einem Schriftsatz angegebenen Faxnummer, wenn diese aber fehlerhaft war; Anforderungen ...
- Judicialis
ZPO § 233 Fd
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
Erforderliche Darlegungen im Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Fax-Übermittlung des Schriftsatzes an das falsche Gericht - rechtsportal.de
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übermittlung der Berufungsbegründung per Telefax - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 41 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Prüfung der Faxnummer
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Prüfung der Faxnummer
- brak-mitteilungen.de , S. 41 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Prüfung der Faxnummer
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 862
- MDR 2005, 947
- FamRZ 2005, 1243
- VersR 2005, 1264
- BB 2005, 1303 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.06.2004 - VI ZB 14/04
Sorgfaltspflichten bei Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04
Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers hat seine Verpflichtung, für eine wirksame Ausgangskontrolle zu sorgen, durch die allgemeine Anweisung an seine zuständige Mitarbeiterin H., auf die richtige Empfängernummer zu achten und nach der Übermittlung eines Schriftsatzes auf der Grundlage des Sendeberichts die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juni 2004 - VI ZB 14/04 - BGHReport 2004, 1582), nicht ausreichend erfüllt.Anders als in dem Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juni 2004 (aaO) bestand für eine solche abschließende Kontrolle im konkreten Fall Veranlassung, weil in der Akte des Prozeßbevollmächtigten die Begründungsschrift eine andere Empfängernummer als die Berufungsschrift auswies.
- BGH, 10.01.2000 - II ZB 14/99
Wiedereinsetzung bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04
Die Rechtsbeschwerde zeigt nämlich keinen Vortrag des Klägers vor dem Tatrichter dazu auf, welche Anweisungen zur Prüfung der in einem Schriftsatz angegebenen Empfängernummer bestanden oder daß nach allgemeiner Anweisung des Prozeßbevollmächtigten die Richtigkeit der Empfängernummer anhand eines Verzeichnisses abschließend und selbständig zu prüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 2000, 1043, 1044; BAGE 79, 379, 381 ff.) und sie nicht nur mit der in dem selbst gefertigten Schriftsatz angegebenen (hier: unrichtigen) Empfängernummer zu vergleichen war. - BGH, 30.03.1994 - XII ZB 134/93
Pflicht des Prozeßbevollmächtigten zur eigenständigen Überprüfung der Richtigkeit …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04
In diesem Punkt weicht der hier zu entscheidende Sachverhalt wesentlich von den Fällen ab, welche die Rechtsbeschwerde in Bezug nimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 1994 - XII ZB 134/93 - VersR 1994, 1448 ff. und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - VersR 1999, 643 f.).
- BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04
Die Rechtsbeschwerde zeigt nämlich keinen Vortrag des Klägers vor dem Tatrichter dazu auf, welche Anweisungen zur Prüfung der in einem Schriftsatz angegebenen Empfängernummer bestanden oder daß nach allgemeiner Anweisung des Prozeßbevollmächtigten die Richtigkeit der Empfängernummer anhand eines Verzeichnisses abschließend und selbständig zu prüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 10. Januar 2000 - II ZB 14/99 - NJW 2000, 1043, 1044; BAGE 79, 379, 381 ff.) und sie nicht nur mit der in dem selbst gefertigten Schriftsatz angegebenen (hier: unrichtigen) Empfängernummer zu vergleichen war. - BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98
Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04
In diesem Punkt weicht der hier zu entscheidende Sachverhalt wesentlich von den Fällen ab, welche die Rechtsbeschwerde in Bezug nimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 1994 - XII ZB 134/93 - VersR 1994, 1448 ff. und vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - VersR 1999, 643 f.). - BGH, 18.05.2004 - VI ZB 12/03
Anforderungen an die Anweisungen eines Rechtsanwalts an seine Büroangestellten …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZB 65/04
Der Zulassungsgrund des § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 ZPO ist nicht gegeben, wenn ausreichender Vortrag zur Ausgangskontrolle im Anwaltsbüro im konkreten Fall fehlt und das Berufungsgericht daher auf die eigene Tätigkeit des Anwalts abstellt, diese als fehlerhaft bewertet und den Antrag auf Wiedereinsetzung zurückweist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Mai 2004 - VI ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1275).
- BGH, 21.10.2010 - IX ZB 73/10
Wiedereinsetzung bei Berufungsbegründungsfristversäumnis: Schutzwürdiges …
Die Rechtsbeschwerde zeigt keinen Vortrag der Beklagten vor dem Berufungsgericht auf, welche allgemeinen Anweisungen bestanden, insbesondere ob und auf welche Weise die Richtigkeit der Empfängernummer abschließend und selbständig zu prüfen war (BGH, Beschl. v. 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862). - BGH, 17.04.2007 - XI ZB 39/06
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender …
Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413 Tz. 7 und vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862).Eine organisatorische Regelung, nach welcher sich die Kontrolle hinsichtlich der Empfängernummer auf den Vergleich der Faxnummern im Sendebericht und im Schriftsatz beschränkte, war - wie das Berufungsgericht zu Recht ausgeführt hat - nicht ausreichend (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2005 - XII ZB 68/05, FamRZ 2005, 1534 f. und vom 1. März 2005 aaO).
Notwendig war vielmehr eine Regelung, die die nochmalige selbstständige Prüfung der zutreffenden Empfängernummer vorsah (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 aaO m.w.Nachw.).
Anders als dort bestand hier auch bei Übernahme der Telefaxnummer aus der Akte für eine selbstständige Kontrolle der Empfängernummer schon deshalb Veranlassung, weil in der Akte der Prozessbevollmächtigten des Klägers die Berufungsbegründungsschrift im Adressfeld eine andere Empfängernummer auswies als diejenige, an die die Berufungsschrift gesandt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862).
- BGH, 06.06.2005 - II ZB 9/04
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Rechtsanwalt, der fristgebundene Schriftsätze per Telefax einreicht, verpflichtet, durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, daß die das angeschriebene Gericht betreffende Telefaxnummer verwendet wird (BGH, Beschl. v. 24. April 2002 - AnwZ 7/01, BRAK-Mitt. 2002, 171;… BGH, Beschl. v. 11. März 2004 - IX ZR 20/03, BGHReport 2004, 978; BGH, Beschl. v. 1. März 2005 - VI ZB 65/04 z.V.b.).
- BGH, 20.11.2007 - XI ZB 30/06
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener …
Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).Notwendig war vielmehr eine Regelung, die anhand des Sendeberichts die nochmalige selbstständige Prüfung der zutreffenden Empfängernummer vorsah (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 aaO m.w.Nachw.).
Dass es insoweit einer Abschlusskontrolle bedarf, bei der nicht nur die Vollständigkeit der Übermittlung, sondern auch die Richtigkeit der Empfängernummer grundsätzlich anhand eines Verzeichnisses abschließend und selbstständig zu prüfen ist, ist ebenfalls nicht erst seit dem Beschluss vom 10. Mai 2006 Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa zuvor bereits BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.11.2007 - XI ZB 31/06
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener …
Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).Notwendig war vielmehr eine Regelung, die anhand des Sendeberichts die nochmalige selbstständige Prüfung der zutreffenden Empfängernummer vorsah (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 aaO m.w.Nachw.).
Dass es insoweit einer Abschlusskontrolle bedarf, bei der nicht nur die Vollständigkeit der Übermittlung, sondern auch die Richtigkeit der Empfängernummer grundsätzlich anhand eines Verzeichnisses abschließend und selbstständig zu prüfen ist, ist ebenfalls nicht erst seit dem Beschluss vom 10. Mai 2006 Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa zuvor bereits BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.11.2007 - XI ZB 29/06
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristgebundener …
Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend - d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer - überprüft werden muss (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10. Mai 2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412, 2413, Tz. 7 sowie Senatsbeschluss vom 17. April 2007 - XI ZB 39/06, FamRZ 2007, 1095 f., Tz. 5).Notwendig war vielmehr eine Regelung, die anhand des Sendeberichts die nochmalige selbstständige Prüfung der zutreffenden Empfängernummer vorsah (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2005 aaO m.w.Nachw.).
Dass es insoweit einer Abschlusskontrolle bedarf, bei der nicht nur die Vollständigkeit der Übermittlung, sondern auch die Richtigkeit der Empfängernummer grundsätzlich anhand eines Verzeichnisses abschließend und selbstständig zu prüfen ist, ist ebenfalls nicht erst seit dem Beschluss vom 10. Mai 2006 Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa zuvor bereits BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862 m.w.Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 214/09
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristgebundener …
Dies bedeutet, dass bei der erforderlichen Ausgangskontrolle in der Regel ein Sendebericht ausgedruckt und entsprechend, d.h. auch auf die Richtigkeit der verwendeten Empfängernummer, überprüft werden muss (BGH NJW 2007, 2778 f.; FamRZ 2007, 1095 f.; NJW 2006, 2412 (1413); NJW-RR 2005, 862). - OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 8 U 42/11
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Anforderungen an die Büroanweisung bei …
Die erteilten Anweisungen sind dabei mit dem Wiedereinsetzungsantrag konkret vorzutragen (vgl. BGH NJW 1997, 948; FamRZ 2004, 1275, 1276; NJW-RR 2005, 862; NJW 2006, 2412, 2413 unter 2.c)). - OLG Köln, 21.07.2009 - 13 U 69/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Die erteilten Anweisungen sind dabei mit dem Wiedereinsetzungsantrag konkret vorzutragen (vgl. BGH NJW 1997, 948; FamRZ 2004, 1275, 1276; NJW-RR 2005, 862; NJW 2006, 2412, 2413 unter 2.c)). - OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 A 119/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwendung veralteter Telefaxnummer …
Ein Anwalt ist grundsätzlich verpflichtet, für eine Büroorganisation zu sorgen, die eine Überprüfung der durch Telefax übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf die Verwendung der zutreffenden Empfängernummer hin gewährleistet vgl. BGH, Beschlüsse vom 01.03.2005 - VI ZB 65/04, NJW-RR 2005, 862, vom 10.05.2006 - XII ZB 267/04, NJW 2006, 2412 und vom 17.04.2007 - XI ZB 39/06 -, FamRZ 2007, 1095. - BGH, 23.05.2012 - VII ZB 58/10
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei versehentlicher Versendung des …
- OLG Stuttgart, 09.08.2013 - 13 U 92/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
- OLG Köln, 01.06.2011 - 19 U 39/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …