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OLG Brandenburg, 01.03.2005 - 6 U 140/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch über mittels Globalzessionsvertrag abgetretene Forderungen im vorläufigen Rechtsschutz; Verhinderung des Einzugs von Forderungen durch den Zedenten als Verfügungsgrund
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 § 940
Ansprüche des Globalzessionars nach Eintritt des Sicherungsfalls; Sicherung des Anspruchs auf Unterlassung der Einziehung der abgetretenen Forderungen durch eine einstweilige Verfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 25.10.2004 - 12 O 511/04
- OLG Brandenburg, 01.03.2005 - 6 U 140/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 950
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.10.2016 - 6 Sa 55/15
Betriebsübergang oder Funktionsnachfolge
Klärungsbedürftig sind Rechtsfragen, wenn sie höchstrichterlich noch nicht entschieden sind (BAG, MDR 2005, 950). - OLG Düsseldorf, 30.11.2012 - 2 W 24/12
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein kalt verlegbares Fugenband zum …
Die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung ist unerlässlich, um einen gegebenenfalls bereits jetzt bestehenden Unterlassungsanspruch überhaupt durchsetzen zu können (vgl. auch OLG Rostock MDR 2004, 1109 und OLG Brandenburg MDR 2005, 950, jeweils zur Durchsetzung von Auskunftsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Rechts).