Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1723/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Versäumung der Klagefrist; Parteiberichtigung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Notwendigkeit der Einreichung der Klage innerhalb einer Frist von drei Wochen beim Arbeitsgericht ; Folgen der Verklagung eines tatsächlich existierenden Unternehmens fälschlicherweise als Arbeitgeber innerhalb der ...
- LAG Düsseldorf
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 4; KSchG § 7
Versäumung der Klagefrist bei fehlerhafter Parteibezeichnung und verspäteter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigungsschutzklage: Firmennamen falsch angegeben - Berichtigung des Fehlers ist nach Fristablauf nicht mehr möglich
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Prozessführung - Kündigungsschutzklage: Wichtige Frist bei unrichtiger Bezeichnung des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 26.08.2004 - 1 Ca 2358/04
- LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1723/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 999
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03
Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift
Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.02.2005 - 16 Sa 1723/04
Dies gilt auch dann, wenn statt der richtigen Bezeichnung irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person gewählt wird, solange nur aus dem Inhalt der Klageschrift und etwaigen Anlagen unzweifelhaft deutlich wird, welche Partei tatsächlich gemeint ist (BAG vom 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969 m. w. N.).Entscheidend im Rahmen einer bloßen Berichtigung der Parteibezeichnung ist die Wahrung der rechtlichen Identität (BAG vom 12.02.2004 - 2 AZR 136/03 - a. a. O.).
- OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 102/07
Klageschrift: Insolvenzrechtliche Rückgewähr vereinnahmter Steuerforderungen; …
Es ist nämlich nicht gerechtfertigt, die Klageerhebung an unvollständigen oder fehlerhaften Parteibezeichnungen scheitern zu lassen, wenn diese Mängel in Anbetracht der jeweiligen Umstände letztlich keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich Gewollten aufkommen lassen (vgl. LAG Düsseldorf, MDR 2005, 999/1000). - LAG Hamm, 24.09.2012 - 8 Sa 444/12
Parteiidentität
Dieser könnte im Übrigen an der Versäumung der Klagefrist des § 4 KSchG nichts ändern (LAG Düsseldorf 15.02.2005, 16 Sa 1723/04). - LG Neubrandenburg, 18.11.2015 - 3 O 692/14 Der "falsche Bekl." ist zwar "richtig" verklagt, Jedoch fehlt bei ihm die Passivlegitimation" (vgl BGH NJW 2011, 1453 Tz 15); die Klage gegen ihn muss daher als unbegründet abgewiesen werden (Ausnahme bei treuwidriger Geltendmachung: BGH MDR 90, 616); doch kann hier gewillkürter Parteiwechsel helfen (s Rn 13 u § 263 Rn 23ff), außer nach Ablauf einer bestehenden Klagefrist (LAG Düsseldorf MDR 2005, 999); nicht zulässig bei zweifelhafter Passivlegitimation der potentiellen Bekl ist eventuelle subj.