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   BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03   

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https://dejure.org/2006,1449
BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03 (https://dejure.org/2006,1449)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - I ZR 103/03 (https://dejure.org/2006,1449)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - I ZR 103/03 (https://dejure.org/2006,1449)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Kenntlichmachen eines Camcorders als Auslaufmodell; Geltendmachung von wettbewerbrechtlichen Ansprüchen durch rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen; Wahrnehmung von gewerblichen Interessen durch einen Verband

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    "Sammelmitgliedschaft IV"; Begriff der Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    "Sammelmitgliedschaft IV"; Begriff der Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sammelmitgliedschaft IV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1421
  • GRUR 2006, 778
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die Klagebefugnis des Klägers nicht daraus folgt, dass er zu den in § 1 der Unterlassungsklageverordnung vom 3. Juli 2000 (BGBl. I S. 2565) aufgeführten auskunftsberechtigten Wettbewerbsverbänden zählt (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.2003 - I ZR 51/02, GRUR 2003, 454, 455 = WRP 2003, 514 - Sammelmitgliedschaft I; vgl. nunmehr auch § 8 Abs. 5 Satz 2 UWG).

    Als Unternehmer, deren Interessen von dem Verband wahrgenommen werden, kommen auch Unternehmer in Betracht, die Mitglied in einem Verband sind, der seinerseits Mitglied des klagenden Verbandes ist (BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I).

    Eine entsprechende Beauftragung kann auch schlüssig erfolgen (BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I; GRUR 2005, 522, 523 - Sammelmitgliedschaft II).

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 72/02

    Sammelmitgliedschaft II

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Das Berufungsgericht ist im rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass in Fällen, in denen sich ein Verband auf die mittelbare Mitgliedschaft von Mitbewerbern des in Anspruch genommenen Unternehmens stützt, feststehen muss, dass die Mitbewerber das die Mitgliedschaft vermittelnde Mitglied des klagenden Verbandes mit der Wahrnehmung ihrer Interessen betraut haben (BGH, Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 72/02, GRUR 2005, 522, 523 = WRP 2005, 742 - Sammelmitgliedschaft II).

    Eine entsprechende Beauftragung kann auch schlüssig erfolgen (BGH GRUR 2003, 454, 455 - Sammelmitgliedschaft I; GRUR 2005, 522, 523 - Sammelmitgliedschaft II).

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband braucht nicht nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F., § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt zu sein; es reicht aus, wenn der vermittelnde Verband von seinen Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt ist (BGH, Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116, 1118 = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern; Urt. v. 27.1.2005 - I ZR 146/02, GRUR 2005, 689, 690 = WRP 2005, 1007 - Sammelmitgliedschaft III).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 82/94

    Großimporteur - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Dafür reicht es aus, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH, Urt. v. 25.4.1996 - I ZR 82/94, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Großkomm.UWG/Erdmann, § 13 Rdn. 42; Fezer/Büscher, UWG, § 8 Rdn. 203; Harte/Henning/Bergmann, UWG, § 8 Rdn. 288; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 8 UWG Rdn. 3.35).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 146/02

    Sammelmitgliedschaft III

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Der die Mitgliedschaft vermittelnde Verband braucht nicht nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a.F., § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG klagebefugt zu sein; es reicht aus, wenn der vermittelnde Verband von seinen Mitgliedern mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt ist (BGH, Urt. v. 20.5.1999 - I ZR 66/97, GRUR 1999, 1116, 1118 = WRP 1999, 1163 - Wir dürfen nicht feiern; Urt. v. 27.1.2005 - I ZR 146/02, GRUR 2005, 689, 690 = WRP 2005, 1007 - Sammelmitgliedschaft III).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Dafür reicht es aus, dass eine nicht gänzlich unbedeutende (potentielle) Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (BGH, Urt. v. 25.4.1996 - I ZR 82/94, WRP 1996, 1102, 1103 - Großimporteur; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 440 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; Großkomm.UWG/Erdmann, § 13 Rdn. 42; Fezer/Büscher, UWG, § 8 Rdn. 203; Harte/Henning/Bergmann, UWG, § 8 Rdn. 288; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 8 UWG Rdn. 3.35).
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 94/95

    Lebertran I - HWG - Krankheiten mit Werbeverbot

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Ob die dem Kläger unmittelbar oder mittelbar angehörenden Unternehmer Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art wie die Beklagte vertreiben, wird wesentlich durch die gemeinsame Zugehörigkeit zur selben Branche oder zumindest angrenzender Branchen bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1997 - I ZR 29/94, GRUR 1997, 681, 682 = WRP 1997, 715 - Produktwerbung; Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 94/95, GRUR 1998, 961, 962 = WRP 1998, 312 - Lebertran I).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03
    Ob die dem Kläger unmittelbar oder mittelbar angehörenden Unternehmer Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art wie die Beklagte vertreiben, wird wesentlich durch die gemeinsame Zugehörigkeit zur selben Branche oder zumindest angrenzender Branchen bestimmt (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1997 - I ZR 29/94, GRUR 1997, 681, 682 = WRP 1997, 715 - Produktwerbung; Urt. v. 2.10.1997 - I ZR 94/95, GRUR 1998, 961, 962 = WRP 1998, 312 - Lebertran I).
  • LG Karlsruhe, 21.03.2019 - 13 O 38/18

    Schleichwerbung in sozialen Medien, Pamela_rf, Foto-Tagging - Wettbewerbsverstoß

    Für ein Mitbewerberverhältnis genügt es, dass Mitgliedsunternehmen des Klägers eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch das Vorgehen der Beklagten mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH, GRUR 2006, 778 Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von

    Er erfasst solche Waren oder Dienstleistungen, die sich ihrer Art nach so gleichen oder nahestehen, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Absatz des einen Unternehmers durch wettbewerbswidriges Handeln des anderen Unternehmers beeinträchtigt werden kann (BGH, Versäumnisurteil vom 16. März 2006 - I ZR 103/03, GRUR 2006, 778 Rn. 19 = WRP 2006, 1023 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2020 - 6 U 38/19

    Tap-Tags - Unterlassungsanspruch bei fehlender Kenntlichmachung des kommerziellen

    Er erfasst solche Waren oder Dienstleistungen, die sich ihrer Art nach so gleichen oder nahestehen, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Absatz des einen Unternehmers durch wettbewerbswidriges Handeln des anderen Unternehmers beeinträchtigt werden kann (BGH, Urt. v. 16.03.2006, I ZR 103/03 - Sammelmitgliedschaft IV, GRUR 2006, 778, 779; BGH, Urt. v. 01.03.2007, I ZR 51/04 - Krankenhauswerbung, GRUR 2007, 809, 810).

    Ein entsprechendes Wettbewerbsverhältnis wird wesentlich durch die gemeinsame Zugehörigkeit zur selben Branche oder zu zumindest angrenzenden Branchen begründet (BGH, Urt. v. 16.03.2006, I ZR 103/03 - Sammelmitgliedschaft IV, GRUR 2006, 778, 779).

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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03   

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https://dejure.org/2006,2638
BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03 (https://dejure.org/2006,2638)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2006 - X ZR 139/03 (https://dejure.org/2006,2638)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2006 - X ZR 139/03 (https://dejure.org/2006,2638)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung des an der Erfindung Beteiligten mit dem Anspruch des Alleinerfinders gegenüber dem Patentinhaber; Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung als von Amts wegen zu prüfendes Minus gegenüber dem ...

  • Judicialis

    PatG § 8; ; ZPO § 308 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    PatG § 8; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1
    "Schneidbrennerstromdüse"; Entscheidung über den Übertragungsanspruch des Alleinerfinders gegen den Patentinhaber; Einräumung einer Mitberechtigung

  • rechtsportal.de

    PatG § 8 ; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1
    "Schneidbrennerstromdüse"; Entscheidung über den Übertragungsanspruch des Alleinerfinders gegen den Patentinhaber; Einräumung einer Mitberechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Pachtrecht - Mitberechtigung des Erfinders ist im Übertragungsanspruch enthalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 167, 166
  • MDR 2006, 1421
  • GRUR 2006, 747
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Sen.Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 = BGH-Rep. 2001, 86 - Rollenantriebseinheit) ergebe sich nichts anderes, auch wenn dort ausgeführt werde, dass der Anspruch auf Miterfindervergütung in dem geltend gemachten Anspruch auf Alleinerfindervergütung enthalten sei.

    Der Senat hat bereits für die Klage auf Zahlung der Erfindervergütung entschieden, dass der Anspruch auf Miterfindervergütung von dem geltendgemachten Anspruch auf Vergütung als Alleinerfinder grundsätzlich miterfasst wird (Sen.Urt. v. 17.10.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 = BGH-Rep. 2001, 86 - Rollenantriebseinheit).

  • BGH, 10.12.2001 - II ZR 139/00

    Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Gegen dieses Ergebnis spricht nicht entscheidend, dass in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die teilweise Entziehung (Beschränkung) der Geschäftsführerbefugnis eines Gesellschafters einer Handelsgesellschaft nicht als Minus zu deren vollständiger Entziehung angesehen worden ist (BGH, Urt. v. 10.12.2001 - II ZR 139/00, BGH-Rep. 2002, 376 = MDR 2002, 467).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 142/01

    "Verkranzungsverfahren"; Begriff des Erfinders

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Das Berufungsgericht wird Gelegenheit haben, sich mit dem wechselseitigen Vorbringen der Parteien, der Kläger sei Alleinerfinder oder aber nicht einmal Miterfinder, weil er keinen schöpferischen Beitrag zu der Erfindung geleistet habe (Sen.Urt. v. 16.9.2003 - X ZR 142/01, GRUR 2004, 50 - Verkranzungsverfahren), erneut auseinanderzusetzen.
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Dabei wird es allerdings zu beachten haben, dass ein (Mit-)Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich hergeben wird und dass es deshalb darauf ankommen könnte, ob ihm für eine solche Übertragung eine angemessene Gegenleistung in Geld gezahlt werden sollte (vgl. Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, Mitt. 2006, 169, 170 f. - Zylinderrohr m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Dieser Anspruch steht dem Berechtigten (sowie dessen Rechtsnachfolger) gegen den Patentinhaber zu, wenn diesem bereits ein Patent erteilt worden ist (§ 8 Satz 2 PatG) und er nicht der Erfinder ist (insoweit weiterhin zutreffend BGHZ 82, 13, 16 - pneumatische Einrichtung, zu § 5 PatG 1961).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    Die Abgrenzung zwischen diesen Ansprüchen hat der Senat letztlich in Elementen gesehen, die einer wertenden Betrachtung unterliegen (Sen.Urt. v. 17.01.1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16, 18 = NJW-RR 1995, 696 - gummielastische Masse I).
  • BGH, 20.02.1979 - X ZR 63/77

    Biedermeiermanschetten

    Auszug aus BGH, 11.04.2006 - X ZR 139/03
    War der Kläger aber, was die Vorinstanzen nicht abschließend geklärt haben und wovon zugunsten des Klägers im Revisionsverfahren auszugehen ist, Miterfinder, so kam zu seinen Gunsten materiellrechtlich ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung in Betracht (BGHZ 73, 337, 342 f. - Biedermeiermanschetten; vgl. Benkard/Bruchhausen, PatG, 9. Aufl. 1993, § 6 Rdn. 34; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003, § 8 Rdn. 24).
  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Zulässig ist es jedoch, der Partei ein im Klageantrag enthaltenes Weniger zuzusprechen (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1984 - VI ZR 150/82, VersR 1984, 389, 390; BGH, Urteile vom 11. April 2006 - X ZR 139/03, BGHZ 167, 166 Rn. 10; vom 20. November 1992 - V ZR 82/91, BGHZ 120, 239, 248).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Anerkannt ist dies bspw. bezüglich des Anspruchs auf Zahlung einer Miterfindervergütung, der von dem Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als Alleinerfinder umfasst ist (BGH GRUR 2001, 226) und für den Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung gegenüber dem Übertragungsanspruch des Alleinerfinders gegen den Patentinhaber (BGH GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).
  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Bestünde keine Abführungspflicht für einen solchen im Hauptantrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das erkennende Gericht das als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuzuerkennen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 -Rn. 16 ff.; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166; Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 308 Rn. 4; zur Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Regelungen eines Einigungsstellenspruchs BAG 19. November 2019 - 1 ABR 36/18  - Rn. 14) .
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

    Da der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts darstellt (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse), steht der Zulässigkeit der Erhebung einer Klage auf Einräumung einer Mitberechtigung im Falle einer bereits zwischen den Parteien rechtshängigen, auf Übertragung des Vollrechts gerichteten Klage der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit entgegen (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO).

    Im vorliegenden Zusammenhang muss allerdings beachtet werden, dass der einem Miterfinder zustehende materiell-rechtliche Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung (vgl. dazu BGH, GRUR 1971, 210, 213 - Wildbissverhinderung; BGHZ 73, S. 342 f. = GRUR 1979, 540 - Biedermeiermanschetten; vgl. Benkard/Melullis, PatG, 10. A., § 6 Rn 34a; Busse/Keukenshrijver , PatG, 7. Aufl., § 6 Rdnr 40) seiner Rechtsnatur nach ein bloß wesensgleiches Minus zu dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts darstellt (GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; BGHZ 167, 166 = GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

    Im Ergebnis nicht anders verhält es sich mit dem Anspruch auf Übertragung des Vollrechts im Verhältnis zum Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse unter Hinweis auf die Prozessökonomie und den Umfang des auf Übertragung des Vollrechts gerichteten Übertragungsanspruchs; ebenso Leipold, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. A., Bd. 4, § 308 Rn 17; Thole, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 5. A., § 308 Rn 9).

    Das Gericht ist mit Blick auf diese Rechtsnatur des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung als wesensgleiches Minus zum Anspruch auf Vollrechtsübertragung daher grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZR 181/03

    Rollenantriebseinheit II

    Bei diesem Auslegungsergebnis wäre der Erfahrungssatz zu beachten, dass ein Erfinder sein Recht in der Regel nicht ohne angemessenen Ausgleich aufgeben wird (Sen.Urt. v. 11.04.2006 - X ZR 139/03 - Schneidbrennerstromdüse, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. auch Sen.Urt. v. 21.12.2005 - X ZR 165/04, GRUR 2005, 401 - Zylinderrohr u. Urt. v. 11.04.2000 - X ZR 185/97, aaO, S. 789).
  • BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15

    Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung;

    bb) Über den hilfsweise geltend gemachten und im Begehren nach vollständiger Übertragung ohnehin als Minus enthaltenen (BGH, Urteil vom 11. April 2006 - X ZR 139/03, BGHZ 167, 166 = GRUR 2006, 747 Rn. 10 ff. - Schneidbrennerstromdüse) Antrag auf Einräumung einer Mitberechtigung kann hingegen nicht abschließend entschieden werden.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent stellt ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts dar (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf [15. ZS], GRUR 2015, 299, 301 - Kupplungsvorrichtung; Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 8 Rn. 25; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 Rn. 40, § 8 Rn. 41).

    Darauf, wie sich die klagende Partei in der Vorinstanz verhalten hat, kommt es insoweit grundsätzlich nicht an (vgl. BGH, GRUR 2006, 747, 749 - Schneidbrennerstromdüse).

    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 8 Rn. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 8 Rn. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 412/21

    Stufenzuordnung einer Lehrerin (TV-L)

    Besteht ein entsprechender Anspruch auf eine höhere Stufenzuordnung für einen im Antrag enthaltenen Zeitabschnitt, hätte das Landesarbeitsgericht ihn als ein Weniger nach § 308 Abs. 1 ZPO unter Klageabweisung im Übrigen zuerkennen müssen (vgl. BAG 19. Dezember 2019 - 6 AZR 563/18 - Rn. 12, BAGE 169, 163; 19. Mai 2015 - 3 AZR 771/13 - Rn. 19 ff., BAGE 151, 343; BGH 11. April 2006 - X ZR 139/03 - Rn. 9 ff., BGHZ 167, 166) .
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der

    Nicht anders als bei einer deutschen Patentanmeldung oder einem deutschen Patent (vgl. BGH, GRUR 1979, 540, 541 - Biedermeiermanschetten; GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Auflage, § 8 Rz. 6; Benkard/Melullis, PatG, 11. Auflage, § 8 Rz. 25 u. 27) steht aber auch bei einer europäischen Patentanmeldung oder einem europäischen Patent den an einer Erfindung Beteiligten eine Mitberechtigung an der Anmeldung oder dem Patent zu, die dem einzelnen materiellen Mitberechtigten einen Anspruch auf Einräumung eines Anteils gegen den gewährt, der formell Alleinrechtsinhaber ist.

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung ein Minus gegenüber dem Übertragungsanspruch darstellt und daher von vornherein in einem Antrag auf Vollübertragung eines Patents enthalten ist (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Der einem Miterfinder zustehende Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent oder Gebrauchsmuster stellt ein bloß wesensgleiches Minus zum Anspruch des Miterfinders auf Übertragung des Vollrechts dar (BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299 - Kupplungsvorrichtung), wobei das Gericht grundsätzlich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung zu prüfen, wenn sich die in erster Linie begehrte Vollrechtsübertragung als zu weitgehend erweist (vgl. BGH, GRUR 2006, 747 - Schneidbrennerstromdüse; OLG Düsseldorf, GRUR 2015, 299, 302 - Kupplungsvorrichtung).
  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18

    Patentrechtsschutz: Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung im

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 2 U 77/16

    Anforderungen an die Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber

  • OLG München, 20.09.2007 - 6 U 4465/06

    Keine fristwahrenden Teilklage nach Ablauf der Frist des Art. II § 5 Abs. 2

  • LG München I, 17.04.2019 - 21 O 2247/17

    Verhältnis von Vindikations- und Nichtigkeitsklage

  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11

    Rapssaatenschälung

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1525
OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06 (https://dejure.org/2006,1525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2006 - 6 U 7/06 (https://dejure.org/2006,1525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 6 U 7/06 (https://dejure.org/2006,1525)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Nr 5 AKB, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 55 VVG
    Unlauterer Wettbewerb: Teilweise Übernahme des Selbstbehalts durch die Werkstatt bei einer Autoglasreparatur

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Selbstbeteiligung Kaskoversicherung - Übernahme durch Reparaturwerkstatt unzulässig

  • Judicialis

    AKB § 13 V; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; VVG § 55

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 55; AKB § 13 V; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Nach dem Wettbewerbsrecht hat die Fachwerkstatt den bei einer Autoglasreparatur gewährten Preisvorteil durch teilweise Übernahme des Selbstbehalts dem Versicherer offen zu legen

  • rechtsportal.de

    AKB § 13 Abs. 5; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; VVG § 55
    Wettbewerbsverstoß durch Autoglas-Reparaturunternehmen bei Gewährung von Preisnachlässen "an der Fahrzeugversicherung vorbei" anlässlich der Reparatur von Autoglasschäden?

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Windschutzscheibenaustausch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Werbung mit "Erlass der Selbstbeteiligung" unzulässig

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reparaturwerkstatt kann nicht heimlich die Selbstbeteiligung übernehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Autoglasreparatur; Verschweigen eines dem Kunden gewährten Preisnachlasses gegenüber der Versicherung durch die Fachwerkstatt; Teilweise Übernahme der Selbstbeteiligung; Versuchter Betrug gegenüber der Versicherung

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Versteckter Preisnachlass bei Autoglasreparatur

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Preisnachlass darf nicht verschwiegen werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Übernahme der Selbstbeteiligung durch Reparaturwerkstatt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig

  • captain-huk.de (Auszüge)

    Böse Falle der HUK-Versicherer für Reparaturbetriebe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme der Selbstbeteiligung durch Werkstatt unzulässig - Kostenermäßigung für Kunden verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1421
  • GRUR-RR 2006, 414
  • VersR 2006, 1068
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 01.03.2005 - 4 U 174/04

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Preisnachlässen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Mit seiner Einschätzung befindet sich das Landgericht in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 13 U 157/98 - WRP 1999, 876 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 29.07.2004 - 7 U 70/04 - GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Mannheim, Urteil vom 13.08.2004 - 7 O 19/04 - WRP 2004, 1520 f.; LG Essen, Urteil vom 22.09.2004 - 41 O 93/04 - WRP 2005, 523 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - veröffentlicht bei Juris; OLG Celle, Urteil vom 15.09.2005 - 13 U 113/05 - WRP 2006, 129 f.).

    Wird die in einer teilweisen Übernahme der Selbstbeteiligung liegende Ermäßigung des Werklohns der Versicherung verschwiegen und wird somit die für die Berechnung der Versicherungsleistung relevante Werklohnhöhe nicht zutreffend mitgeteilt, so liegt darin ein (versuchter) Betrug gegenüber der Versicherung, was zugleich zur Annahme eines Wettbewerbsverstoßes gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 263 StGB führt (vgl. dazu i.e. OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - Juris-Ausdruck, S. 5 f.).

  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Unter den erforderlichen Wiederherstellungskosten sind die finanziellen Aufwendungen zu verstehen, die von einer ordentlichen Werkstatt im Rahmen der üblichen Vergütung für die Reparatur des Fahrzeugs zu erbringen sind (BGH, NJW 1985, 1222).

    Maßgebend ist vielmehr der günstigere tatsächliche Reparaturpreis, da der Versicherungsnehmer zu dem konkreten Preis in vollem Umfang das erhalten hat, was ihm nach § 13 Abs. 5 AKB zusteht, nämlich eine vollständige und vollwertige Beseitigung seines Kaskoschadens (vgl. BGH, NJW 1985, 1222, 1223).

  • OLG Celle, 24.03.1999 - 13 U 157/98

    Umgehung der in der Fahrzeugversicherung üblichen Selbstbeteiligung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Mit seiner Einschätzung befindet sich das Landgericht in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 13 U 157/98 - WRP 1999, 876 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 29.07.2004 - 7 U 70/04 - GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Mannheim, Urteil vom 13.08.2004 - 7 O 19/04 - WRP 2004, 1520 f.; LG Essen, Urteil vom 22.09.2004 - 41 O 93/04 - WRP 2005, 523 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - veröffentlicht bei Juris; OLG Celle, Urteil vom 15.09.2005 - 13 U 113/05 - WRP 2006, 129 f.).

    Ein "Notwehrrecht", das einen eigene Wettbewerbsverstöße einschließlich der Täuschung der mit der Schadensabwicklung befassten Versicherungen rechtfertigen könnte, steht der Antragsgegnerin hingegen nicht zu (vgl. hierzu auch OLG Celle, WRP 1999, 876, 877).

  • LG Düsseldorf, 10.09.2004 - 38 O 109/04

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit einem Preisnachlass bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Eine von dieser Linie abweichende Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf getroffen (Urteil vom 10.09.2004 - 38 O 109/04 - WRP 2005, 528 ff.), das die Zurückweisung des dortigen Eilantrags jedoch maßgeblich auf das mit dem hier vorliegenden Sachverhalt nicht vereinbare Argument stützte, es spreche nichts dafür, dass die (dortige) Antragsgegnerin den gewährten Rabatt in einer der Versicherung vorzulegenden Rechnung nicht ausweise (WRP 2005, 528, 530 oben).
  • OLG Naumburg, 29.07.2004 - 7 U 70/04

    Zur Frage des unlauteren Wettbewerbes bei Werbung für den Austausch defekter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Mit seiner Einschätzung befindet sich das Landgericht in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 13 U 157/98 - WRP 1999, 876 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 29.07.2004 - 7 U 70/04 - GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Mannheim, Urteil vom 13.08.2004 - 7 O 19/04 - WRP 2004, 1520 f.; LG Essen, Urteil vom 22.09.2004 - 41 O 93/04 - WRP 2005, 523 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - veröffentlicht bei Juris; OLG Celle, Urteil vom 15.09.2005 - 13 U 113/05 - WRP 2006, 129 f.).
  • OLG Celle, 15.09.2005 - 13 U 113/05

    Anspruch auf die Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung einer Autowerkstatt;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Mit seiner Einschätzung befindet sich das Landgericht in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 13 U 157/98 - WRP 1999, 876 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 29.07.2004 - 7 U 70/04 - GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Mannheim, Urteil vom 13.08.2004 - 7 O 19/04 - WRP 2004, 1520 f.; LG Essen, Urteil vom 22.09.2004 - 41 O 93/04 - WRP 2005, 523 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - veröffentlicht bei Juris; OLG Celle, Urteil vom 15.09.2005 - 13 U 113/05 - WRP 2006, 129 f.).
  • LG Mannheim, 13.08.2004 - 7 O 19/04

    Unlauterer Wettbewerb: Gewährung eines Preisnachlasses in Höhe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Mit seiner Einschätzung befindet sich das Landgericht in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 13 U 157/98 - WRP 1999, 876 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 29.07.2004 - 7 U 70/04 - GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Mannheim, Urteil vom 13.08.2004 - 7 O 19/04 - WRP 2004, 1520 f.; LG Essen, Urteil vom 22.09.2004 - 41 O 93/04 - WRP 2005, 523 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - veröffentlicht bei Juris; OLG Celle, Urteil vom 15.09.2005 - 13 U 113/05 - WRP 2006, 129 f.).
  • LG Essen, 22.09.2004 - 41 O 93/04

    Wettbewerbswidrigkeit der Einräumung eines Preisnachlasses bei Erneuerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06
    Mit seiner Einschätzung befindet sich das Landgericht in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 13 U 157/98 - WRP 1999, 876 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 29.07.2004 - 7 U 70/04 - GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Mannheim, Urteil vom 13.08.2004 - 7 O 19/04 - WRP 2004, 1520 f.; LG Essen, Urteil vom 22.09.2004 - 41 O 93/04 - WRP 2005, 523 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - veröffentlicht bei Juris; OLG Celle, Urteil vom 15.09.2005 - 13 U 113/05 - WRP 2006, 129 f.).
  • AG Passau, 05.05.2015 - 9 Cs 35 Js 4140/13

    Teilweise Übernahme des Selbstbehalts bei Kfz-Reparatur

    Auch hat das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 11.05.2006 - 6 O 7/06, GRUR-RR 2006, 414, folgendes ausgeführt:.
  • OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06

    Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung

    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 10.08.2006 - 3 U 250/05

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Gewährung eines

    Zwar sind Nachlässe und Rabatte, welche zugunsten des Versicherungsnehmers gewährt werden (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2006, 57; OLG Köln, r+s 1990, 332; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, 2004, § 13 AKB Rn. 10) und etwaige Beteiligungen der Autoglaserei an der vereinbarten Selbstbeteiligung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2006, Az. 6 U 7/06 -zur Veröffentlichung vorgesehen in MDR; OLG Hamm, Urteil vom 1. März 2005, Az. 4 U 174/04, zitiert nach juris; OLG Naumburg GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Essen WRP 2005, 523, 524) von den Reparaturkosten in Abzug zu bringen.
  • AG Bonn, 18.06.2013 - 109 C 21/13

    Steinschlag, Obliegenheitsverletzung

    Nachdem der Versicherungsschutz bereits unter Zugrundelegung der Obliegenheitspflichtverletzung gemäß Ziffer E.1.2 AKB nicht besteht, kann dahinstehen, ob die Beklagte auch vor dem Hintergrund leistungsfrei ist, dass der Kläger - wie von der Beklagten behauptet und vom Kläger bestritten - gegenüber der Beklagten verschwiegen hat, dass ihm ein Rabatt in Höhe von 150, 00 EUR von der Firma O GbR eingeräumt worden ist, worin ein versuchter Betrug gegenüber der Beklagten zu sehen wäre (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 01.05.2006 - Aktenzeichen 6 U 7/06; BGH Urteil vom 08.11.2007 - Aktenzeichen I ZR 60/05), Ziffer E.1.3 AKB.
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