Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 05.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.08.2005 - 6 W 132/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5062
OLG Brandenburg, 22.08.2005 - 6 W 132/05 (https://dejure.org/2005,5062)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2005 - 6 W 132/05 (https://dejure.org/2005,5062)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2005 - 6 W 132/05 (https://dejure.org/2005,5062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Einigungsgebühr bei Vorliegen eines gerichtlich protokollierten Vergleiches; Entstehung einer Einigungsgebühr bei Anerkenntnis der Klageforderung nach Teilklagerücknahme

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; BRAGO § 23; ; BGB § 779

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 23; RVG -VV Nr. 1000, Nr. 1003
    Einigungsgebühr bei Anerkenntnis der Klageforderung nach Teilklagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 233
  • MDR 2006, 235
  • Rpfleger 2005, 700
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 22/02

    Voraussetzungen der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2005 - 6 W 132/05
    Jedoch ist die gegenteilige Auffassung für die Vergleichsgebühr gemäß § 23 BRAGO schon vor längerer Zeit höchstrichterlich bestätigt worden (BGH NJW 2002, 3713), auch wenn diese Entscheidung offenbar noch nicht allseits bekannt ist (anders ist die Entscheidung OLG Naumburg, Beschluss vom 23.3.2004, 12 W 22/04, zitiert nach Juris, nicht zu erklären).

    Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall die Feststellung eines vertraglichen Konsenses der Parteien, der materiell-rechtlich die Begriffsmerkmale eines Vergleichs i. S. des § 779 BGB erfüllt, ohne Schwierigkeiten möglich ist (BGH NJW 2002, 3713, 2714).

  • OLG Naumburg, 23.03.2004 - 12 W 22/04

    Voraussetzungen für Entstehung der Vergleichsgebühr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2005 - 6 W 132/05
    Jedoch ist die gegenteilige Auffassung für die Vergleichsgebühr gemäß § 23 BRAGO schon vor längerer Zeit höchstrichterlich bestätigt worden (BGH NJW 2002, 3713), auch wenn diese Entscheidung offenbar noch nicht allseits bekannt ist (anders ist die Entscheidung OLG Naumburg, Beschluss vom 23.3.2004, 12 W 22/04, zitiert nach Juris, nicht zu erklären).
  • OLG Stuttgart, 24.03.2005 - 8 W 112/05

    Kostenfestsetzung: Verzichtsvertrag über Vergleichskosten bei Anerkenntnis statt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.08.2005 - 6 W 132/05
    Es bedarf jedoch angesichts der klaren Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage, wann die Vergleichsgebühr erstattungsfähig ist, weder eines Rückgriffs auf den Grundsatz von Treu und Glauben noch auf die Konstruktion eines Verzichtsvertrages (so aber OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.3.2005, 8 W 112/2005, zitiert nach Juris).
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Das Gleiche gilt gemäß der zutreffenden Ansicht des Beschwerdegerichts auch für die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Abs. 1 Satz 1, 1003 VV (ebenso OLG Brandenburg, MDR 2006, 235 mit Anm. Hansens, RVG-Report 2005, 468, 469; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., §§ 103, 104 Rdnr. 21 Stichwort Prozessvergleich unter c).
  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 144/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

    Nach Einführung des RVG hat der VII. Zivilsenat des BGH (vgl. NJW 2006, 1523) diese Rechtsprechung dahingehend fortgeführt, dass auch die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 1000, 1003 VV RVG einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich voraussetze (ebenso: OLG Brandenburg MDR 2006, 235; vgl. hierzu auch BGH, VIII. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 1303).
  • OLG Köln, 18.06.2009 - 17 W 145/09

    Einigungsgebühr; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung

    Nach Einführung des RVG hat der VII. Zivilsenat des BGH (vgl. NJW 2006, 1523) diese Rechtsprechung dahingehend fortgeführt, dass auch die Festsetzung einer Einigungsgebühr nach § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 1000, 1003 VV RVG einen als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleich voraussetze (ebenso: OLG Brandenburg MDR 2006, 235; vgl. hierzu auch BGH, VIII. Zivilsenat, NJW-RR 2005, 1303).
  • OLG Brandenburg, 14.12.2007 - 6 W 102/07

    Nachweis der Entstehung einer Einigungsgebühr im Festsetzungsverfahren bei einer

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.08.2005 - 15 W 40/05   

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https://dejure.org/2005,10766
OLG Karlsruhe, 05.08.2005 - 15 W 40/05 (https://dejure.org/2005,10766)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2005 - 15 W 40/05 (https://dejure.org/2005,10766)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2005 - 15 W 40/05 (https://dejure.org/2005,10766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtskosten: Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme im vereinfachten schriftlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Ermäßigung einer Verfahrensgebühr bei der Zurücknahme einer Klage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kostenrechtliche Folgen der Klagerücknahme im schriftlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 235
 
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