Rechtsprechung
| BGH, 22.09.2005 - IX ZR 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
mehr- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Pflichtverletzung des Rechtsanwalts
- NWB SteuerXpert START
BGB § 675
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Pflichtverletzung im Geschäftsbesorgungsvertrag, oder: Was ein Anwalt alles wissen muß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
Pflichten des Rechtsanwalts; Beratung über ausgefallene Rechtsmaterie - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwälte - Zum Umfang der Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rechtsprüfung und Sachverhaltserforschung durch den Anwalt
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Informationspflichten des Mandanten
- anwaltverein.de
(Rechtsprechungsübersicht)
Anwaltshaftung
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anwaltshaftung: Auch für Nichtkenntnis von entlegenen Rechtsverordnungen wird gehaftet! (IBR 2006, 1018)
- brak-mitteilungen.de
, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Informationspflichten des Mandanten
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Pflichtverletzung im Geschäftsbesorgungsvertrag, oder: Was ein Anwalt alles wissen muß
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2006, 501
- MDR 2006, 238
- FamRZ 2005, 2058 (Ls.)
- WM 2005, 2197
- BB 2005, 2602 (Ls.)
- DB 2006, 213
- AnwBl 2006, 68
- IBR 2006, 1018
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01
Rechtsanwälte - Anwaltlicher Beratungsfehler
Erscheint jedoch nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und ist deren rechtliche Bedeutsamkeit für den Mandanten nicht ohne Weiteres ersichtlich, darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (…BGH, Urt. v. 2. April 1998 - IX ZR 107/97, WM 1998, 1542, 1544; v. 22. September 2005 - IX ZR 23/04, WM 2005, 2197, 2199). - BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Rechtsanwälte - Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet!
Konnte sie dies nicht, hätte sie Schriftsatznachlass beantragen, sich in das Problem einarbeiten (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 2005 - IX ZR 23/04, WM 2005, 2197, 2198 m.w.N.) und im nachgelassenen Schriftsatz auf den aktuellen Meinungsstand sowie insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2000 hinweisen können. - BGH, 12.07.2006 - IV ZR 298/03
Berliner Testament - Haftungsfalle Pflichtteilsklausel
Der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung seines Auftraggebers verpflichtet, sofern dieser nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rats nur in einer bestimmten Richtung bedarf (zuletzt BGH, Urteil vom 22. September 2005 - IX ZR 23/04 - NJW 2006, 501 unter II 1 b).
- BGH, 08.02.2007 - IX ZR 188/05
Steuerrecht - Auskunft der Finanzbehörde bei ungeklärter Rechtslage
Notfalls muss sich der steuerliche Berater die mandatsbezogenen Rechtskenntnisse, soweit sie nicht zu seinem präsenten Wissen gehören, ungesäumt verschaffen und sich auch in eine Spezialmaterie einarbeiten (BGH, Urt. v. 22. September 2005 - IX ZR 23/04, WM 2005, 2197, 2198). - OLG Düsseldorf, 20.05.2010 - 5 U 101/09
Rechtsanwälte - Vertrauen in Sachverhaltsangaben des Mandanten
Hierbei muss der Anwalt prüfen, ob der ihm vorgetragene Sachverhalt geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2005, IX ZR23/04, NJW 2006, 501).Lediglich dann, wenn nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiter Tatsachen erforderlich und deren Bedeutung für den Mandanten nicht ohne weiteres ersichtlich ist, muss sich der Rechtsanwalt um weitere Aufklärung bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 22.09.2005, IX ZR 23/04, NJW 2006, 501, 502).
- OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung …
Erscheint jedoch nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich und ist deren rechtliche Bedeutsamkeit für den Mandanten nicht ohne Weiteres ersichtlich, darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1998, 1542; Gehrlein, S. 22 f.;… Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 563 ff.).Solange der Rechtsanwalt die Unrichtigkeit der Angaben des Mandanten nicht kennt oder kennen muss, darf er auf deren Richtigkeit vertrauen (BGH, NJW-RR 2006, 923; WM 2005, 2197; WM 1997, 1392; Gehrlein, S. 22 f.;… Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Rn. 570).
- OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10
Rechtsanwälte - Streitwertbeschwerde bei überhöhter Streitwertfestsetzung!
An diesen Informationen durfte Rechtsanwalt Dr. Q sich orientieren (siehe BGH, Urteil vom 22. September 2005 - IX ZR 23/04, NJW 2006, 501, unter II 2 a bb). - OLG Hamm, 28.02.2008 - 28 U 138/07
Anwaltshaftung: Kein unbeschränktes Mandat bei überschlägigem …
Mit der nach den Depotbedingungen einzuhaltenden kurzen Widerspruchsfrist musste sich die Beklagte bei der Erstberatung der Klägerin am 15. November 2004 nur befassen, wenn sich für sie aus den erteilten Informationen entsprechende Anhaltspunkte für solche Einwände ergaben (vgl. BGH in NJW 2006, 501 [503 zu bb.(2)]). - OLG Koblenz, 12.06.2006 - 12 U 315/05
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bei schuldhafter Pflichtverletzung - Umfang …
Der Anwalt muss den ihm vorgetragenen Sachverhalt daraufhin prüfen, ob er geeignet ist, den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg herbeizuführen (BGH NJW 2006, 501, 503). - OLG Düsseldorf, 28.12.2009 - 24 U 79/09
Rechtsanwälte - Hinweispflicht auf besonders hohes Risiko
In diesen Fällen darf sich der Anwalt nicht mit dem begnügen, was sein Auftraggeber berichtet, sondern hat sich durch zusätzliche Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (BGH NJW 1996, 2929; NJW 1998, 2048 = FamRZ 1998, 896; NJW 2000, 730 = MDR 2000, 297; NJW 2002, 1413; NJW 2006, 501 = MDR 2006, 238). - BGH, 07.02.2008 - IX ZR 239/06
Rechtsanwälte
- OLG Hamm, 14.02.2008 - 28 U 97/07
Zur Pflicht des Anwalts bei der Beratung neue Rechtsprechungstendenzen und …
- OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen …
- OLG Düsseldorf, 17.10.2006 - 24 U 33/06
Kein kündigungsrechtlicher Suspensiveffekt bereits bei Einleitung des Verfahrens …
- OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08
Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in …
- OLG Hamm, 04.12.2007 - 28 U 86/07
Zur Fehlerhaftigkeit der anwaltlichen Beratung als Voraussetzung für den geltend …
- OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10
Rechtsanwälte - Haftung des Rechtsanwalts wegen unvollständiger Beratung
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 139/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- OLG Koblenz, 26.06.2006 - 12 U 1017/05
Zur Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich des Prozessrisikos
- KG, 14.12.2006 - 1 U 55/06
Haftung des Rechtsanwalts: Beweislast für den Umfang des erteilten Mandats; …
- OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07
Rechtsprechung
| LAG Berlin, 24.06.2005 - 17 Ta 6031/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Reisekosten für nicht am Gerichtssitz geschäftsansässigen Rechtsanwalt
- Judicialis
Reisekosten für nicht am Gerichtssitz geschäftsansässigen Rechtsanwalt
Kurzfassungen/Presse
- ag-arbeitsrecht.de
, S. 60 (Leitsatz)
Reisekosten für nicht am Gerichtssitz geschäftsansässigen Rechtsanwalt
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.04.2005 - 60 Ca 10031/03
- LAG Berlin, 24.06.2005 - 17 Ta 6031/05
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2006, 238
- NZA 2006, 120 (Ls.)
- NZA-RR 2005, 657
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