Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 24.10.2005

Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.2005 - 32 Wx 107/05   

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https://dejure.org/2005,2362
OLG München, 25.10.2005 - 32 Wx 107/05 (https://dejure.org/2005,2362)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.2005 - 32 Wx 107/05 (https://dejure.org/2005,2362)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 32 Wx 107/05 (https://dejure.org/2005,2362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 49

    GBO § 45
    Stillschweigende Rangbestimmung bei Übergabeverträgen

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 45
    Stillschweigende Rangbestimmung bei vorbehaltenen Rechten im Übergabevertrag

  • Judicialis

    GBO § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 45
    Vorrang der Rechtsbestellung bei unentgeltlicher Grundstücksübergabe vor späteren Grundpfandrechten des Erwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unentgeltliche Übergabe eines Grundstückes; Bestellung von eintragungsfähigen Rechten zugunsten des Übergebers; Nachträgliche Bestellung von Grundpfandrechten zugunsten Dritter durch den Erwerber; Konkludente Annahme des Vorrang der Rechte des Übergebers

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rangestimmung in Übergabevertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 239
  • MDR 2006, 289
  • DNotZ 2006, 205
  • Rpfleger 2006, 318
  • Rpfleger 2006, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 01.02.1994 - 13 U 3170/91

    Keine Entstehung eines Rechts an einem Grundstück bei Eintragung an

    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 32 Wx 107/05
    Es kann nun dahinstehen, ob diese Situation dazu führt, dass die Grundschuld mangels einer Übereinstimmung von Einigung und Eintragung gar nicht entstanden ist (so OLG München MittBayNot 1994, 329).
  • BayObLG, 17.02.1972 - BReg. 2 Z 88/71
    Auszug aus OLG München, 25.10.2005 - 32 Wx 107/05
    Eine derartige stillschweigende Rangbestimmung ist von der Rechtsprechung gerade für Fälle dieser Art anerkannt (KG JW 1936, 1475; BayObLGZ 1972, 46; 1992, 140).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 179/13

    Grundbuchberichtigungsanspruch hinsichtlich des Rangverhältnisses unter mehreren

    Da die Rechte jedoch in einem bestimmten Rangverhältnis zueinander stehen müssen, ist nach herrschender Ansicht die gesetzliche Rangfolge eingetreten, die sich aus § 879 Abs. 1 BGB ergibt; das Grundbuch ist unrichtig, weil es nicht dieses, sondern ein anderes Rangverhältnis (Gleichrang) verlautbart (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 343/87, NJW-RR 1990, 206; OLG München, NJW-RR 2006, 239, 240; OLG Brandenburg, FGPrax 2002, 49, 51 f.; Bamberger/Roth/Eckert, BGB, 3. Aufl., § 879 Rn. 16; Erman/Lorenz, BGB 13. Aufl., § 879 Rn. 21; MünchKomm-BGB/Kohler, 6. Aufl., § 879 Rn. 38; NK-BGB/U. Krause, 3. Aufl., § 879 Rn. 28; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 879 Rn. 12; Planck/Strecker, BGB, 5. Aufl., § 879 Anm. 6b; PWW/Huhn, BGB 8. Aufl., § 879 Rn. 13; Soergel/Stürner, BGB, 13. Aufl., § 879 Rn. 15; Staudinger/Kutter, BGB [2012], § 879 Rn. 71; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 45 Rn. 8; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 324, 399; Lemke/Wagner, Immobilienrecht, § 45 GBO Rn. 36).

    Soweit dagegen vertreten wird, es gelte nicht das gesetzliche, sondern das sich aus der Grundbucheintragung ergebende Rangverhältnis, weil anderenfalls ein Rang entstehe, der weder der Rangvereinbarung noch der Grundbucheintragung entspreche (Bauer/von Oefele/Knothe, GBO, 3. Aufl., § 45 Rn. 25; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 45 Rn. 221; Bestelmeyer, Rpfleger 2006, 318, 319; Streuer, Rpfleger 1985, 388, 389), braucht darauf nicht näher eingegangen zu werden.

  • OLG Stuttgart, 28.05.2009 - 19 U 161/08

    Unzulässiges Teilurteil in erster Instanz: Vermeidung der Aufhebung in zweiter

    Es ist bei Entziehung unverzichtbarer Gesellschafterrechte gleichgültig, ob der Beschluss auch ohne den nichtigkeitsbegründenden Einberufungsmangel zustande gekommen wäre (so nunmehr BGH, Urteil vom 13.02.2006, II ZR 200/04 Rz. 15 = DNotZ 2006, 205 unter Hinweis auf BGHZ 160, 385, 391), so dass es zumindest für diese Fallgestaltung auf Kausalitätserwägungen nicht mehr ankommt.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6223
OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05 (https://dejure.org/2005,6223)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.10.2005 - 5 W 656/05 (https://dejure.org/2005,6223)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - 5 W 656/05 (https://dejure.org/2005,6223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses im Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren in derselben Sache; Ermessensfehlerhaftigkeit der Aussetzung wegen nicht ausreichender Bedeutung der strafrechtlichen Erkenntnisse für die zivilrechtliche Haftungsfrage; Gegenstandswert einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 149; ZPO § 252; BGB § 823; BGB § 847; StPO § 152; StPO § 160
    Grundsätzlich keine Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses wegen eines staatsanwaltlichen Emittlungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3 § 149 § 252; BGB § 823 Abs. 1 § 847 Abs. 1
    Aussetzung eines Arzthaftungsprozesses im Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 289
  • VersR 2006, 1140
  • VersR 2006, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 98/99

    Weitere Sachaufklärung nach urkundenbeweislicher Verwertung eines Gutachtens aus

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Aber der Anspruch der Parteien, dass unmittelbar im Zivilprozess zu dem maßgeblichen Geschehen Sachverständige befragt und Zeugen gehört werden, wird dadurch nicht berührt (BGH, NJW-RR 1997, 3096 f.; BGH, NJW 2000, 3072, 3073; BGH, NJW-RR 2002, 1653 ).
  • OLG Stuttgart, 17.12.1990 - 14 W 5/90

    Verursachung einer cerebralen Schädigung durch ein Versagen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Hier kommt eine Aussetzung regelmäßig nicht in Betracht (Senat, OLGR Koblenz 2004, 522 f.; OLG Köln, VersR 1989, 518 f.; OLG Köln, VersR 1989, 1201; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 167/01

    Rechtsfolgen des Einverständnisses mit der beweismäßigen Verwertung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Aber der Anspruch der Parteien, dass unmittelbar im Zivilprozess zu dem maßgeblichen Geschehen Sachverständige befragt und Zeugen gehört werden, wird dadurch nicht berührt (BGH, NJW-RR 1997, 3096 f.; BGH, NJW 2000, 3072, 3073; BGH, NJW-RR 2002, 1653 ).
  • OLG Köln, 08.05.1989 - 27 W 15/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 24.10.2005 - 5 W 656/05
    Hier kommt eine Aussetzung regelmäßig nicht in Betracht (Senat, OLGR Koblenz 2004, 522 f.; OLG Köln, VersR 1989, 518 f.; OLG Köln, VersR 1989, 1201; OLG Stuttgart, NJW 1991, 1556).
  • OLG Dresden, 19.12.2014 - 5 W 1291/14

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Zivilverfahrens bis zum Abschluss der

    Der Senat setzt insoweit ein Fünftel des Streitwerts der Hauptsache an (ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 24.10.2005, 5 W 656/05, MDR 2006, 289; OLG Frankfurt/M., aaO.).
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    (4) Das abschließende Argument der Begründung, nach Vorliegen rechtskräftiger strafgerichtlicher Entscheidungen ließen sich "die Zivilverfahren ... relativ einfach lösen ", läßt jede Auseinandersetzung mit § 14 II Nr. 1 EGZPO vermissen (vgl. dazu BAG NJW 1968, 565 = DB 1968, 272 = AP Nr. 11 zu § 394 BGB; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 80 = NJW-RR 2003, 176 = MDR 2003, 631; OLG Koblenz MDR 2006, 289 = OLGR 2006, 83 = VersR 2006, 1140).

    Der Streitwert des Aussetzungsverfahrens beträgt i.d.R. 1/5 des Hauptsachewerts (vgl. OLG Koblenz MDR 2006, 289 = OLGR 2006, 83 = VersR 2006, 1140).

  • OLG Dresden, 15.08.2019 - 4 W 653/19

    Keine Aussetzung einer Arzthaftungssache wegen eines anhängigen Strafverfahrens

    Hier kommt eine Aussetzung regelmäßig nicht in Betracht (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.10.2005, VersR 2006, 1140; derselb.

    Aus begleitenden Strafverfahren können nämlich durchweg keine Erkenntnisse erwartet werden, die so gewichtig sind, dass der Zivilrechtsstreit zunächst nicht weiter betrieben zu werden braucht (OLG Koblenz, a.a.O., VersR 2006, 1140; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Anmerk.

  • OLG Dresden, 18.12.2014 - 5 W 1326/14

    Wirksamkeit der Niederlegung des Geschäftsführeramts durch den Betreuer des

    Das Interesse der Beklagten an der Aufhebung des Beschlusses bewertet der Senat mit einem Fünftel des Hauptsachestreitwertes (ebenso OLG Koblenz, Beschl. v. 24.10.2005, 5 W 656/05, MDR 2006, 289; Senatsbeschluss vom 29.09.2014, 5 W 1066/14).
  • OLG Koblenz, 04.01.2006 - 14 W 7/06

    Erstattung der Kosten eines ortsfernen Verkehrsanwalts im Arzthaftungsprozess;

    Das gilt umso mehr, als ein Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die Beklagten keine vorgreifliche Bedeutung für den Zivilrechtsstreit hatte (OLG Koblenz GesR 2005, 550).
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