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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.06.2005 - 5 W 34/05   

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https://dejure.org/2005,3564
OLG Stuttgart, 29.06.2005 - 5 W 34/05 (https://dejure.org/2005,3564)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.06.2005 - 5 W 34/05 (https://dejure.org/2005,3564)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 5 W 34/05 (https://dejure.org/2005,3564)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwertbemessung: Räumungsklage nach Kündigung eines Heimvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der mietrechtlichen Streitwertregelung des § 41 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG) auf Heimverträge

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 41 Abs. 2
    Anwendbarkeit der mietrechtlichen Streitwertregelung des § 41 Abs. 2 GKG auf Heimverträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert bei Kündigung eines Heimvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 23 RVG, 41 GKG
    Streitwert, Heimvertrag, Räumungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1733
  • MDR 2006, 297
  • NZM 2005, 966
  • ZMR 2005, 953
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kleve, 25.05.2012 - 3 O 15/12

    Anspruch auf Herausgabe eines geräumten Heimzimmers in einer Pflegeeinrichtung

    Der Streitwert war nach der Höhe der Jahresentgelts zu bemessen und übersteigt damit EUR 5.000,00 (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.06.2005 - 5 W 34/05; Drasdo NZM 2008, 665, 671).

    Insoweit differenziert auch das fristlose Kündigungsrecht der Einrichtung nicht, mit welchem Teil des Gesamtentgelts der Bewohner in Verzug gerät, vgl. § 12 WBVG (OLG Stuttgart, Beschl. v. 29.06.2005 - 5 W 34/05).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - I-5 W 13/05   

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https://dejure.org/2005,3194
OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - I-5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,3194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.2005 - I-5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,3194)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05 (https://dejure.org/2005,3194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GKG § 19; ; GKG § 19 Abs. 4; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 4; ; ZPO § 278 Abs. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Eventualwiderklage

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis der Partei an höherem Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 297
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bremen, 27.07.1993 - 2 W 56/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Hier allerdings wirkt sich die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes deshalb zum Nachteil der Klägerin aus, weil sie nach der Honorarvereinbarung ohnehin höhere als die gesetzlichen Gebühren an ihren Rechtsanwalt zu vergüten hat und als - zu 90 % - kostenerstattungsberechtigte Partei bei einem höheren Streitwert einen höheren Erstattungsanspruch gegen die Beklagten hat (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993, 2 W 56/93, juris, kore461879400 m.N.).
  • OLG Köln, 22.02.1996 - 18 W 57/95

    Rechtsstreit; Gegenstandswert; Hilfsanspruch; Hilfswiderklage;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Allerdings wird - zu § 19 Abs. 4 GKG in der vom 01. Juli 1994 bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung - die Ansicht vertreten, dass die Hilfswiderklage den Streitwert des Rechtsstreites nur erhöhen könne, wenn die innerprozessuale Bedingung für die Hilfswiderklage eingetreten sei, gleichgültig, ob der Rechtsstreit durch Urteil oder durch Vergleich beendet werde (OLG Köln NJW-RR 1996, 1278 = JurBüro 1996, 476 = OLGR 1996, 158; vgl. auch KG in KGR Berlin 2002, 119 und MDR 2004, 56).
  • KG, 03.06.2003 - 1 W 495/02

    Kostenhaftung des Beklagten bei Nichterhebung des Vorschusses vom Kläger nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Allerdings wird - zu § 19 Abs. 4 GKG in der vom 01. Juli 1994 bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung - die Ansicht vertreten, dass die Hilfswiderklage den Streitwert des Rechtsstreites nur erhöhen könne, wenn die innerprozessuale Bedingung für die Hilfswiderklage eingetreten sei, gleichgültig, ob der Rechtsstreit durch Urteil oder durch Vergleich beendet werde (OLG Köln NJW-RR 1996, 1278 = JurBüro 1996, 476 = OLGR 1996, 158; vgl. auch KG in KGR Berlin 2002, 119 und MDR 2004, 56).
  • KG, 13.12.2001 - 8 W 372/01

    Zur Wertzusammenrechnung bei Klage und Feststellungshilfswiderklage im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.2005 - 5 W 13/05
    Allerdings wird - zu § 19 Abs. 4 GKG in der vom 01. Juli 1994 bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung - die Ansicht vertreten, dass die Hilfswiderklage den Streitwert des Rechtsstreites nur erhöhen könne, wenn die innerprozessuale Bedingung für die Hilfswiderklage eingetreten sei, gleichgültig, ob der Rechtsstreit durch Urteil oder durch Vergleich beendet werde (OLG Köln NJW-RR 1996, 1278 = JurBüro 1996, 476 = OLGR 1996, 158; vgl. auch KG in KGR Berlin 2002, 119 und MDR 2004, 56).
  • OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des

    Die von einigen angenommene Ausnahme von diesem Grundsatz für den Fall, dass die im Prozess obsiegende Partei mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; OVG Saarlouis, NJW 2008, 312; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.08.2009 - 6 W 182/08; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.05.2011 - 10 OA 32/11), begegnet Bedenken.
  • OLG Schleswig, 27.05.2008 - 6 W 9/08

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen

    (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297 f; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93) Für einen solchen Ausnahmefall sind hier Umstände nicht ersichtlich.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 24 W 32/09

    Streitwert eines Prozessvergleichs bei Erledigung nicht rechtshängiger

    Dabei betrifft die Streitwerterhöhung auch in diesem Fall nicht nur den Vergleich, sondern auch den Rechtsstreit (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2006, 297; OLG München Beschl. v. 30. März 2009 Az. 1 W 977/09 - zitiert nach juris; Schneider/Herget, a.a.O., Rdnr. 5706 ff.; Meyer, a.a.O., § 45 Rdnr. 43).

    Zum anderen ersetzen die Parteien durch die Einbeziehung der Hilfswiderklageforderung in den Vergleich den Eintritt der innerprozessualen Bedingung und die Entscheidung im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 2 GKG, so dass die kostenrechtliche Gleichbehandlung geboten ist (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2006, 297; Schneider/Herget, a.a.O., Rdnr. 5708).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher

    Mit der gesetzgeberischen Vorgabe in § 45 Abs. 4 GKG, die Abs. 1 bis 3 des § 45 GKG "entsprechend" anzuwenden, wird die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - MDR 2006, 297; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 5703).

    Vielmehr wird mit der gesetzgeberischen Vorgabe, die §§ 45 Abs. 1 bis 3 GKG "entsprechend" anzuwenden, die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - Schneider/Herget Rn. 2853).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

    Mit der gesetzgeberischen Vorgabe in § 45 Abs. 4 GKG, die Abs. 1 bis 3 des § 45 GKG "entsprechend" anzuwenden, wird die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - MDR 2006, 297; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 5703).

    Vielmehr wird mit der gesetzgeberischen Vorgabe, die §§ 45 Abs. 1 bis 3 GKG "entsprechend" anzuwenden, die vergleichsweise Regelung dem Bedingungseintritt gleichgestellt (OLG Düsseldorf 16. Juni 2005 - 5 W 13/05 - Schneider/Herget Rn. 2853).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Partei eine Honorarvereinbarung mit ihren Prozessbevollmächtigten geschlossen hat, auf Grund derer sie sich einer Honorarforderung ausgesetzt sehen darf, die die gesetzlichen Gebühren übersteigt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08, juris Rn. 1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05, juris Rn. 9; OLG Bremen, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 2 W 56/93, juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2011 - 6 W 65/10

    Indizielle Bedeutung von Streitwertangaben

    Daher ist unter diesen Voraussetzungen auch die obsiegende Partei (ausnahmsweise) durch einen zu niedrigen Streitwert beschwert (vgl. Senat, Beschl. v. 13.8.2009 - 6 W 182/08; im Anschluss an Oberlandesgericht Düsseldorf - 5. Zivilsenat, Beschl. v. 16.6.2005 - 5 W 13/05; MDR 2006, 297).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2009 - 6 W 182/08

    Beschwer für Streitwertbeschwerde

    Die obsiegenden Antragsgegnerinnen sind durch den vom Landgericht zu niedrig festgesetzten Streitwert beschwert, weil sie zur Überzeugung des Senats eine Honorarvereinbarung mit ihren Prozessbevollmächtigten geschlossen haben, auf Grund derer sie sich einer Honorarforderung ausgesetzt sehen darf, die die gesetzlichen Gebühren aus einem Streitwert von 80.000 EUR übersteigt (in einem solchen Fall die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde ebenfalls bejahend: OLG Düsseldorf, MDR 2006, 297).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21

    Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität;

    Da bereits die Voraussetzungen für eine Werterhöhung nicht vorliegen, kann dahinstehen, ob die Regelung des § 45 Abs. 4 GKG, auf die sich die Beklagte bezieht, in der Weise wirkt, dass sie sich nicht nur auf den Gegenstandswert des Vergleichs im Sinne eines Vergleichsmehrwerts, sondern auch auf die Festsetzung des Gegenstandswerts für den durch Vergleich beendeten Rechtsstreit auswirkt (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05, juris, Rn. 13; siehe zum Meinungsstand Schindler, in: BeckOK Kostenrecht, 35. Ed., Stand: 01.10.2021, § 45 GKG Rn. 33 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    2004, 89 und vom 1. März 2006 - 2 E 324/05 -, NVwZ-RR 2006, 654; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 2551/01 -, NVwZ-RR 2002, 900; Bay. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1996 - 2 C 96.526 -, NVwZ-RR 1997, 195; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2005 - I-5 W 13/05 -, MDR 2006, 297; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. August 2009 - 6 W 182/08 -, juris; ebenso für den Fall einer Streitwertvereinbarung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. April 2008 - 3 K 31/05 -, JurBüro 2009, 90).
  • LAG Sachsen, 01.04.2015 - 4 Ta 275/14

    Gegenstandswert für unechten Hilfsantrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung bei

  • OLG Rostock, 15.04.2008 - 3 W 36/08

    Streitwertfestsetzung: Streitwertbeschwerde der Partei; Bemessung des Streitwerts

  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 1 W 26/12

    Zulässigkeit einer auf Erhöhung des Streitwerts gerichteten Streitwertbeschwerde

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2013 - 1 O 103/12

    Streitwert; Erhöhungsbegehren eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten

  • OLG Nürnberg, 21.03.2018 - 3 W 531/18

    Streitwertbeschwerde durch obsiegende Partei und Einlegung eines

  • OLG Frankfurt, 16.08.2019 - 8 W 36/19

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

  • OLG Frankfurt, 05.09.2023 - 26 W 11/23

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung zu niedrigen

  • OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der

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