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   OLG Naumburg, 06.06.2005 - 1 U 7/05   

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https://dejure.org/2005,6879
OLG Naumburg, 06.06.2005 - 1 U 7/05 (https://dejure.org/2005,6879)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.06.2005 - 1 U 7/05 (https://dejure.org/2005,6879)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Juni 2005 - 1 U 7/05 (https://dejure.org/2005,6879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahl einer auf die Selbstheilung des Körpers setzende Behandlung; Ermessen des Arztes

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 253
    Bei medizinisch gleichermaßen indizierten Methoden hat der Arzt bei der Therapiewahl ein weites Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 (a.F.)
    Arzthaftung - fehlerhafte Behandlung einer Handgelenksverletzung; Verletzung der Aufklärungspflicht über Behandlungsmethode?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handgelenksbruch konservativ behandelt - Arzt setzt auf Selbstheilungskräfte: Pflichtverletzung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 333
  • VersR 2006, 979
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Behandlungsfehler im Zusammenhang mit einer

    Die Wahl der Therapiemaßnahme ist durch das Gericht regelmäßig vor allem dahin zu überprüfen, ob die gewählte Therapie dem Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und fachärztlichen Erfahrungen entspricht, ob sie zur Erreichung des Behandlungsziels im konkreten Fall geeignet und erforderlich ist, und regelmäßig auch, ob sie sich in der fachärztlichen Praxis bewährt hat (vgl. Senatsentscheidung vom 06.06.2005, 1 U 7/05, MDR 2006, 333).
  • OLG Jena, 06.03.2012 - 4 U 26/11

    LWK 2-Fraktur - Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über die Behandlung und deren

    Die Wahl der Therapiemethode ist im Grundsatz (s.o.) primär Sache des Arztes, dem die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung darin ein zunehmend weites, freies Ermessen einräumt (BGH NJW 1988, 763; 1989, 1538; OLG Naumburg VersR 2006, 979; OLG Brandenburg VersR 2004, 199).
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