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   OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04 - 74   

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https://dejure.org/2005,4488
OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04 - 74 (https://dejure.org/2005,4488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.07.2005 - 8 U 338/04 - 74 (https://dejure.org/2005,4488)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 8 U 338/04 - 74 (https://dejure.org/2005,4488)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht: Kein Erstrecken des Schutzbereichs der Verkehrssicherungspflicht auf Verletzungen infolge fernliegender Benutzung der zu sichernden Sache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht; Darstellung von Verletzungen als Verwirklichung der Gefahr bei fernliegender Benutzung

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 546

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Schutzbereich der Verkehssicherungspflicht - Verwirklichung der Gefahr fernliegender Benutzung - hier: Verletzung durch ein in Bewegung geratenes Kanalrohr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung auf Baustelle: Haftung d. Bauunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht von Bauunternehmer und grober Unfug durch Dritte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04
    Insoweit entspricht es herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass Verletzungen, die sich lediglich als Verwirklichung der Gefahr bei fernliegender Benutzung der zu sichernden Sache darstellen, außerhalb des Schutzbereichs der Verkehrssicherungspflicht liegen; da die Verkehrssicherungspflicht nicht zur Abwehr gerade dieser Gefahr besteht, ist demgemäß in diesem Fall auch keine Ersatzpflicht gegeben (vgl. OLG Celle, VersR 1983, 1163; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.; OLG Rostock, OLGR 2000, 104 f.).
  • OLG Celle, 06.07.1983 - 9 U 260/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04
    Insoweit entspricht es herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass Verletzungen, die sich lediglich als Verwirklichung der Gefahr bei fernliegender Benutzung der zu sichernden Sache darstellen, außerhalb des Schutzbereichs der Verkehrssicherungspflicht liegen; da die Verkehrssicherungspflicht nicht zur Abwehr gerade dieser Gefahr besteht, ist demgemäß in diesem Fall auch keine Ersatzpflicht gegeben (vgl. OLG Celle, VersR 1983, 1163; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.; OLG Rostock, OLGR 2000, 104 f.).
  • OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03

    Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04
    Denn dem Verkehrssicherungspflichtigen kann nicht abverlangt werden, für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen zu treffen, zumal nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden kann und eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1459/1460; VersR 2004, 657 ff.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1254, 1255).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04
    Denn dem Verkehrssicherungspflichtigen kann nicht abverlangt werden, für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen zu treffen, zumal nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden kann und eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1459/1460; VersR 2004, 657 ff.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1254, 1255).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04
    Denn dem Verkehrssicherungspflichtigen kann nicht abverlangt werden, für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorkehrungen zu treffen, zumal nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden kann und eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1459/1460; VersR 2004, 657 ff.; OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1254, 1255).
  • OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04
    Insoweit entspricht es herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass Verletzungen, die sich lediglich als Verwirklichung der Gefahr bei fernliegender Benutzung der zu sichernden Sache darstellen, außerhalb des Schutzbereichs der Verkehrssicherungspflicht liegen; da die Verkehrssicherungspflicht nicht zur Abwehr gerade dieser Gefahr besteht, ist demgemäß in diesem Fall auch keine Ersatzpflicht gegeben (vgl. OLG Celle, VersR 1983, 1163; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.; OLG Rostock, OLGR 2000, 104 f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei

    Lediglich ein gänzlich unvernünftiges, äußerst leichtfertiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen muss der Verkehrssicherungspflichtige in seine Überlegungen zur Gefahrenabwehr nicht einbeziehen (OLG Saarbrücken, MDR 2006, 517; OLG Rostock, MDR 2000, 764; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.).
  • AG Hamburg, 06.05.2009 - 7C C 16/08

    Schadensersatzpflicht bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch umgefallenes

    Das Umrücken von Verkehrsschildern durch Dritte ist auch nicht als "grober Unfug", also ein ganz unvernünftiges äußerst leichtfertiges Verhalten, zu qualifizieren, was eine Verkehrssicherungspflicht ausscheiden lassen würde oder zumindest eine Haftung mangels Verletzung des Schutzbereich des § 823 BGB ausscheiden lassen würde (vgl. OLG Saarbrücken, Urt.v. 07.07.2005, Az. 8 U 334/04, Rn. 8 - zitiert nach juris [Fall, in dem ein Jugendlicher von einem 1, 85 Tonnen schweren Stahlbetonrohr verletzt wurde, welches seine Begleiter durch rhythmisches Aufschaukeln mit den Beinen in Bewegung gebracht hatten] = MDR 2006, 517f.), sondern es ist vielmehr zwar ein Übel, leider jedoch - wie der Zeuge ..., ein Mitarbeiter der Beklagten, in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat - in Hamburg äußerst verbreitet.
  • LG Stuttgart, 26.02.2008 - 15 O 438/06
    möglicher Gefährdungen nicht in Betracht zu ziehen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.07.2005, 8 U 338/04, zitiert nach Juris).
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