Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,483
BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05 (https://dejure.org/2005,483)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2005 - V ZB 24/05 (https://dejure.org/2005,483)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2005 - V ZB 24/05 (https://dejure.org/2005,483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Einstellung der Zwangsräumung wegen Suizidgefahr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsräumung des Bauernhofs droht - Suizidgefährdetes Ehepaar will Galgenfrist

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Zwangsräumung auch bei Suizidgefahr

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsräumung und Suizidgefahr: Konkrete Maßnahmen notwendig! (IMR 2006, 1003)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 508
  • MDR 2006, 535
  • NZM 2006, 158
  • ZMR 2006, 203
  • FamRZ 2006, 265 (Ls.)
  • WM 2006, 812
  • AnwBl 2006, 79
  • Rpfleger 2006, 149
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).

    Zu beachten ist, dass in Betracht kommende Mitwirkungshandlungen des Schuldners oder Dritter im Rahmen der Abwägung nicht lediglich abstrakt erwogen werden dürfen, sondern dass das Vollstreckungsgericht, sofern sie noch nicht eingeleitet worden sind, durch Auflagen auf ihre Vornahme hinzuwirken hat (vgl. BVerfG, NZM 2005, 657, 658 f.).

  • BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91

    Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91

    Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip durch Versagung von

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
  • BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvR 1002/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
  • BVerfG, 01.02.1994 - 1 BvR 105/94

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr - Vertretung im

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
    Dies entspricht den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Zwangsräumung in Fällen bestehender Suizidgefahr (vgl. BVerfGE 52, 214; BVerfG, NJW 1991, 3207; 1992, 1378; 1994, 1272; 1719; 1998, 295; 2004, 49; NJW-RR 2001, 1523; NZM 2005, 657).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 24.11.2005 - V ZB 24/05
    aa) Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 4. Mai 2005 (I ZB 10/05, NJW 2005, 1859, zur Veröffentlichung in BGHZ 163, 66 bestimmt) entschieden, nach welchen Maßstäben bei bestehender Suizidgefahr im Falle einer Zwangsräumung über den Einstellungsantrag eines Schuldners nach § 765a ZPO zu befinden ist.
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Die Entscheidung darüber, ob dem säumigen Wohnungseigentümer das Wohnungseigentum entzogen werden soll, betrifft aber nach geltendem Recht die Mitgliedschaft und gehört deshalb nicht zur Kompetenz des Verbandes (Palandt/Bassenge, BGB, 66. Aufl., § 18 WEG Rdn. 7; Abramenko, ZMR 2005, 585 f.; Jennißen, ZMR 2006, 203, 205).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 28/07

    Unterbringung des Vollstreckungsschuldners wegen konkreter Gefahr der

    a) Ist mit einer Zwangsvollstreckung die konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners verbunden, so muss das Vollstreckungsgericht, wenn es zur Abwehr dieser Gefahr die Unterbringung des Schuldners in einer psychiatrischen Einrichtung für erforderlich hält, mit der Vollstreckungsmaßnahme zuwarten, bis die Unterbringung durch die zuständigen Behörden und Gerichte angeordnet und durchgeführt worden ist (im Anschluss an Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).

    Mögliche Maßnahmen betreffen die Art und Weise, wie die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird, aber auch die Ingewahrsamnahme des Suizidgefährdeten nach polizeirechtlichen Vorschriften oder dessen Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen (BGHZ 163, 66, 74 sowie Senat, Beschl. v. 24. November 2005, aaO).

    Allerdings sind solche begleitende Maßnahmen nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn ihre Vornahme auch weitestgehend sichergestellt ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).

    Das enthebt das Vollstreckungsgericht (bzw. das Beschwerdegericht) allerdings nicht der Prüfung, ob zur Beherrschung der Restgefahr andere begleitende Maßnahmen betreuender Art getroffen werden müssen (vgl. Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508).

  • BGH, 20.11.2008 - V ZB 31/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Zwangsverwaltung eines mit einem Einfamilienhaus

    Sind begleitende Maßnahmen bei der Vollstreckung geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, darf das Gericht sie bei der Abwägung nach § 765a ZPO vielmehr nur berücksichtigen, wenn ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BVerfGK 6, 5, 11 f.; Senat, Beschl. v. 24. November 2005, V ZB 24/05, NJW 2006, 508; Beschl. v. 14. Juni 2007, V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Solche Maßnahmen können die Art und Weise der Durchführung der Zwangsvollstreckung, aber auch die Ingewahrsamnahme des Suizidgefährdeten betreffen; sie sind jedoch nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn auch ihre Vornahme weitestgehend sichergestellt ist (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 24/05, NJW 2006, 508 und vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07, NJW 2007, 3719, 3720).
  • BVerfG, 11.07.2007 - 1 BvR 501/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Aufrechterhaltung des Zuschlags in der

    Nur für den Fall, dass beide Fragen zugunsten der Beschwerdeführerin bejaht werden können, hat sich im Hinblick auf die Zuschlagserteilung eine umfassende, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierte Würdigung der Gesamtumstände anzuschließen, die sowohl den dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechten als auch den gewichtigen, ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen der anderen Beteiligten des Zwangsversteigerungsverfahrens Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BGHZ 163, 66; BGH NJW 2006, S. 508).
  • LG Aachen, 11.12.2009 - 3 T 433/09

    Zwangsversteigerung, Selbstmordgefahr

    [...] Das Beschwerdegericht hat von entsprechenden Auflagen zur Beibringung entsprechender Nachweise an die Schuldnerin (vgl. insoweit BVerfG NJW 2004, 49 [50], BGH NJW 2006, 508, LG Krefeld Rechtspfleger 1996, 363) im Hinblick auf die auszusprechende Einstellung des Verfahrens bislang abgesehen.

    Die Kammer ist insoweit der Auffassung, dass die Vorgaben, die insbesondere durch den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 14. Juni 2007 - V ZB 28/07 (NJW 2007, 3719 ff.) hinsichtlich der erforderlichen eigenen Bemühungen des Vollstreckungsgerichts gemacht werden, durch die Rechtspflegerin bei dem Vollstreckungsgericht Aachen auch unter Berücksichtigung des Beschlusses der Kammer vom 21. August 2008 vollauf beachtet wurden: Eine Möglichkeit, die Gefahr anders abzuwenden als durch Einstellung des Verfahrens und Versagung des Zuschlages, wäre insbesondere die Ingewahrsamnahme der Mutter der Schuldnerin nach polizeirechtlichen Vorschriften bzw. Unterbringung nach den einschlägigen Landesgesetzen gewesen (vgl. hierzu BGHZ 163, 66 [74], BGH, NJW 2006, 505 [507], NJW 2006, 508, 2007, 3719 [3720]).

    Allerdings sind solche begleitenden Maßnahmen nur dann geeignet, der Suizidgefahr entgegenzuwirken, wenn ihre Vornahme auch weitestgehend sichergestellt ist (vgl. BGH NJW 2006, 508).

  • LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14

    Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung

    Damit setzt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zu der seitens des Schuldners zu 1) zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.11.2005, Az. V ZB 24/05, NZM 2006, 158.
  • OLG Hamburg, 03.01.2007 - 2 Wx 75/06

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Bei dieser konkret-individuell vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Interessen (vgl. BayObLG ZMR 2004, 209) ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der gesundheitlich gefährdete Ehemann der Antragstellerin zunächst selbst gehalten ist, das ihm Zumutbare zu tun, um die gesundheitlichen Risiken, die für ihn bei einer Hydrophobierung der Fassade bestehen, zu verringern (vgl. BGH NJW 2006, 508 nach juris für den Fall der Suizidgefahr bei Räumungsvollstreckung).
  • OLG München, 05.07.2010 - 34 SchH 3/10
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 2002, 17; a.A. Musielak/Voit ZPO 6. Aufl. § 1035 Rn. 10 m.w.N.), der sich der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 26.5.2008, 34 SchH 003/08; Beschluss vom 26.4.2006, 34 SchH 004/06 =MDR 2006, 535), geht die Kompetenz zur Bestellung des Schiedsrichters mit fruchtlosem Ablauf der Monatsfrist auf das Gericht über.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht