Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Gebrauchtwagenkauf: Arglistige Täuschung über das Alter des Kraftfahrzeuges
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 123 Abs. 1 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei einer Zeitspanne von zweieinhalb Jahren zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs; Arglistige Täuschung durch Verschweigen des wahren Alters des Pkw durch den Verkäufer - verkehrslexikon.de
Arglistige Täuschung, wenn zwischen Herstellung und Erstzulassung eines Fahrzeugs eine Standzeit von 2 ½ Jahren liegt
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei einer Zeitspanne von zweieinhalb Jahren zwischen dem Baujahr und der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs; Arglistige Täuschung durch Verschweigen des wahren Alters des Pkw durch den Verkäufer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 § 124
Zeitspanne von zweieinhalb Jahren zwischen Baujahr und Erstzulassung - Informationspflicht des Verkäufers über das tatsächliche Alter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Abgestandenes Neufahrzeug
- IWW (Kurzinformation)
Autokauf - Über Alter des Vorführwagens muss aufgeklärt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgestandenes Neufahrzeug
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Auf das Baujahr kommt es an...
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Verkäufer muss über Fahrzeugalter aufklären
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Verkäufer muss über Fahrzeugalter aufklären
Verfahrensgang
- LG Aurich, 06.06.2005 - 5 O 242/05
- OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05
Papierfundstellen
- MDR 2006, 630
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02
Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05
Der Bundesgerichtshof vertritt bei Neuwagen die Auffassung, dass ein solcher nur dann vorliegt, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut wird, es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (vgl. BGH, NJW 2004, 160 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01
Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05
Der Senat bemisst die Nutzungsvorteile in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1998, 1586, 1587; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1950, 1951;… Palandt-Heinrichs, BGB, § 346 Rdn. 10 m.w.N.) mit 0, 5 % des gezahlten Kaufpreises je gefahrene 1.000 km. - OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05
Der Senat bemisst die Nutzungsvorteile in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1998, 1586, 1587; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1950, 1951;… Palandt-Heinrichs, BGB, § 346 Rdn. 10 m.w.N.) mit 0, 5 % des gezahlten Kaufpreises je gefahrene 1.000 km.
- OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15
Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines …
Die zu einer mangelbegründenden Standzeit bei Gebrauchtfahrzeugen ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen lassen sich aufgrund der jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte nicht verallgemeinern ( Gewährleistungsanspruch bejaht : OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.06.2008 - 1 U 231/07: Herstellung 31 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 2 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger, Sachmangel bejaht; OLG Celle, Urteil v. 13.07.2006 - 11 U 254/05: Herstellung 23 Monate vor Erstzulassung, 10 km Laufleistung und 9 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf an Kläger als "Vorführwagen", Sachmangel bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil v. 26.05.2004 - 1 U 10/04: Herstellung 5 ½ Jahre vor Erstzulassung, dort indes arglistiges Verschwiegen; OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05: Herstellung 2 ½ Jahre vor Erstzulassung, wobei im konkreten Fall eine arglistige Täuschung bejaht und die Mangelhaftigkeit nicht explizit angesprochen worden ist;… OLG Nürnberg, Urt. v. 21.03.2005 - 8 U 2366/04: Herstellung 13 Monate vor Erstzulassung, 600 km Laufleistung und 11 Monate seit Erstzulassung bei Verkauf, dort aber unzutreffendes Modelljahr als Beschaffenheit vereinbart; Gewährleistungsanspruch und Sachmangel verneint : OLG Schleswig, Urteil v. 25.11.2008 - 3 U 39/07: Herstellung 14 Monate vor Erstzulassung, Erstveräußerung als "Lagerfahrzeugmodell"; OLG Braunschweig, Urteil v. 07.07.2005 - 2 U 128/04: Herstellung 27 Monate vor Erstzulassung, Verkauf als "Lagerfahrzeug"; KG Berlin, Beschluss v. 13.01.2011 - 8 U 97/10: Herstellung 14 ½ Monate vor Erstzulassung, Laufleistung 35.240 km bei Kauf durch dortigen Kläger).Für den Käufer eines Kraftfahrzeuges ist in der Regel zwar nicht (nur) das Datum der Erstzulassung, sondern auch das Alter von Interesse (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 28.10.2005 - 6 U 155/05, Rn. 3, dort zwar "Vorführwagen", was aber für die genannte allgemeine Überlegung keine Rolle spielte).
- LG Coburg, 24.09.2020 - 15 O 68/19
Gekauft wie gesehen? Zur arglistigen Täuschung beim Gebrauchtwagenkauf
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
Zeitspanne zwischen Herstellung und Erstzulassung als Mangel eines …
Nach Ansicht des OLG Karlsruhe (NJW 2004, 2456) liegt in der Aufnahme des Datums der Erstzulassung in den Vertragstext die konkludente Vereinbarung, dass das Datum der Herstellung "jedenfalls nicht mehrere Jahre davon abweicht" (ebenso OLG Nürnberg NJW 2005, 2019; OLG Celle SVR 2006, 463; LG Bautzen, DAR 2006, 281; siehe auch OLG Oldenburg MDR 2006, 630).