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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 310/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1732
BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 310/04 (https://dejure.org/2005,1732)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2005 - VIII ZR 310/04 (https://dejure.org/2005,1732)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2005 - VIII ZR 310/04 (https://dejure.org/2005,1732)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kostenmietermittlung bei Dachflächenvermietung für Mobilfunkantennen - Außerordentliche Bewirtschaftung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag über eine preisgebundene Wohnung; Anspruch des Mieters auf Erstellung einer neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Betrieb von auf den Hausdächern installierten Mobilfunkantennen; Grundstücksbezogene Nutzung und ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Dachflächenvermietung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erträge der Vermietung von Dachfläche für Mobilfunkantenne nicht nach II. BV zu berücksichtigen

  • Judicialis

    BVO § 2 Abs. 1; ; BVO § 31 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II. BVO § 31 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 1
    Berücksichtigung von Erträgen aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne im preisgebundenen Wohnraum

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wirtschaftlichkeitsberechnung: zweckfremde Einnahmen zählen nicht!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 380
  • MDR 2006, 681
  • NZM 2006, 133
  • ZMR 2006, 188
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.02.1971 - VIII ZR 152/69

    Abtretung von Ansprüchen aus einem Pachtvertrag - Anforderungen für eine grob

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - VIII ZR 310/04
    Die Bestimmungen über die Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sollen auch dem Schutz des Mieters dienen (Senat, Urteil vom 24. Februar 1971, VIII ZR 152/69, WM 1971, 452 unter II 1 c).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.2006 - 1 U 20/06

    Gemeinschaft von Miteigentümern eines Grundstücks: Mehrheitsentscheidung über den

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Berücksichtigung von Einnahmen aus der Vermietung von Dachflächen bei der Ermittlung der Kostenmiete festgestellt, dass zumindest im Anwendungsbereich von § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV die Vermietung von Dachflächen zum Betrieb von Mobilfunkantennen nicht zur ordentlichen Bewirtschaftung eines Gebäudes zählt (BGH NJW-RR 2006, 380 f.).
  • FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1260/07

    Einnahmen aus der Überlassung einer Immobilie zur Nutzung als Antennenstandort

    Die Auffassung des Senats steht im Übrigen in Übereinstimmung mit der Auffassung des BGH (Urteil vom 2. November 2005 VIII ZR 310/04, MDR 2006, 681), der in die Überlassung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkanlage als Vermietung betrachtet.
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.02.2016 - 18 C 108/15

    Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsberechnung bei Mieterhöhung

    Diese Bestimmung ist nach ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung der Systematik der Vorschriften der Zweiten Berechnungsverordnung und dem Sinn und Zweck der Aufstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung dahingehend auszulegen, dass alle die Einnahmen zu berücksichtigen sind, die im Rahmen der ordentlichen Bewirtschaftung des Grundstücks oder der Wirtschaftseinheit nachhaltig erzielt werden und denen anrechenbare laufende Aufwendungen (§ 18 Abs. 1 II. BV) gegenüberstehen (BGH, Urteil vom 02. November 2005 - VIII ZR 310/04 - GE 2006, 111 = NJW-RR 2006, 380).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 14 A 3421/07

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Verfahren um die Rechtmäßigkeit eines

    - VIII ZR 310/04 -, in: Juris.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2539
BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05 (https://dejure.org/2005,2539)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - BLw 6/05 (https://dejure.org/2005,2539)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - BLw 6/05 (https://dejure.org/2005,2539)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    LPGG 1959 § 24 Abs. 2; LPGG 1982 § 45 Abs. 3 Satz 1; LwAnp §§ 44, 51a
    LPG-Vorschriften über den Übergang mitgliedschaftlicher Rechte auf den Erben nicht analog auf den Vermächtnisnehmer anwendbar

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Übergang mitgliedschaftlicher Rechte aus der Bodeneinbringung und Inventareinbringung; Abfindungsansprüche gegen eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) aus eigenem und aus geerbtem Recht; ...

  • grundeigentum-verlag.de

    LPG-Mitglied; Übergang der mitgliedschaftlichen Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung durch den Erblasser auf Erben/Mitglied

  • Judicialis

    LPGG 1959 § 24 Abs. 2; ; LPGG 1982 § 45 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de

    LPGG (1959) § 24 Abs. 2, (1982) § 45 Abs. 3 S. 1
    Anwendung der Vorschriften in den LPG -Gesetzen der DDR über den Übergang mitgliedschaftlicher Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung auf Vermächtnisnehmer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erbrecht - LPGG-Gesetz (DDR) auf Vermächtnisnehmer nicht entsprechend anwendbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 681
  • FamRZ 2006, 264
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 12/99

    Rechtsstellung des Erben eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Die Beteiligungsansprüche auf Inventarverzinsung und auf Bodennutzungsvergütung sind dem zugewiesen, dem auch der Inventarbeitrag zusteht (Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 12/99, WM 2000, 1760, 1761).

    Anspruchsberechtigt ist derjenige, der am Stichtag (15. März 1990) Landeinbringer war, also die sich aus den Statuten ergebende Rechtsstellung in Bezug auf den eingebrachten Boden und den Inventarbeitrag inne hatte (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 12/99, aaO).

  • BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96

    Einreden des Grundstückseigentümers im Herausgabeverfahren; Identitätswahrende

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Ein solcher Beschluss ist zwar im LPG-Register eingetragen worden, was einen Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass auch der der Eintragung zugrunde liegende Vorgang (hier der Beschluss zur Auflösung der LPG) erfolgt ist (vgl. BGH, Urt. v. 31. Juli 1997, V ZR 23/96, WM 1997, 2040, 2041).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 58/98

    Zahlung einer Abfindung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Vererbung der

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    b) Wer in die Rechtsstellung des Erblassers aus der Inventareinbringung eingetreten ist, ist nach der im Zeitpunkt des Erbfalles geltenden Rechtslage zu bestimmen (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 58/98, WM 2000, 250, 251).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Die Ansprüche auf Auszahlung waren untergegangen und wurden erst durch Einfügung des § 44 Abs. 6 in das LPGG mit Wirkung vom 16. März 1990 ohne Rückwirkung neu begründet (vgl. Senat, BGHZ 124, 210, 215).
  • RG, 02.11.1934 - II 186/34

    1. Können die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mbH. nach

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 6/05
    Auch insoweit gilt, dass im Interesse der Verlässlichkeit und der Rechtssicherheit zur Feststellung und Auslegung von Beschlüssen grundsätzlich keine Umstände herangezogen werden dürfen, die sich nicht aus der Sitzungsniederschrift selbst ergeben (vgl. RGZ 146, 145, 154 und Beuthien, aaO, Rdn.1).
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Vielmehr ist nach dem Inhalt der einzelnen Regelungen zu differenzieren (allgemeine Meinung im Schrifttum, vgl. etwa DKK/Klebe § 87 Rn. 50; Richardi BetrVG 11. Aufl. § 87 Rn. 195; Fitting § 87 Rn. 71; Mengel/Hagemeister BB 2007, 1386, 1392; Junker BB 2005, 602, 604; Schuster/Darsow NZA 2005, 273, 274; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 713; Kolle/Deinert AuR 2006, 177, 182; im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162).

    (bb) Die Regelung ist nicht deshalb mitbestimmungsfrei, weil der mit ihr verbundene Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ohnehin unzulässig und daher kein Raum für eine Mitbestimmung wäre (vgl. Fitting § 87 Rn. 71; Bender in Wlotzke/Preis § 87 Rn. 42; aA jedenfalls für "Flirtverbote" LAG Düsseldorf 14. November 2005 - 10 TaBV 46/05 - DB 2006, 162; Schlachter FS Richardi S. 1067, 1071; Kolle/Deinert AuR 2006, 177, 183; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 715).

    Diese Pflicht können die Betriebsparteien weder abmildern noch relativieren (im Ergebnis ebenso Schlachter FS Richardi S. 1067, 1071; Kolle/Deinert AuR 2006, 177, 183; Eisenbeis/Nießen FS Leinemann S. 697, 716).

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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2995
BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05 (https://dejure.org/2005,2995)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - BLw 3/05 (https://dejure.org/2005,2995)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - BLw 3/05 (https://dejure.org/2005,2995)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG); Einbringung eines Betriebs und eines Inventarbeitrags in eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG); Teilung einer Gesamt-LPG zur Schaffung kleinerer Unternehmen sowie deren Umwandlung ...

  • grundeigentum-verlag.de

    LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch; Haftung der aus der Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen

  • Judicialis

    LwAnpG § 5 Abs. 1; ; LwAnpG § 11 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    LwAnpG § 5 Abs. 1 § 11 Abs. 2 S. 2
    Haftung aus einer Teilung einer LPG hervorgegangener neuer Unternehmen für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    LPG-Teilung: Unternehmen haften gesamtschuldnerisch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 681
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05
    Die beschlossene Teilung entsprach § 4 LwAnpG, deren wesentliches Merkmal die Aufteilung des Vermögens einer LPG und in der Regel auch des Mitgliederbestands auf zwei oder mehrere neu errichtete Unternehmen im Wege partieller Gesamtrechtsnachfolge ist (vgl. Senat, Beschl. v. 26. Okt. 1999, BLw 20/99, WM 2000, 259, 260; K. Schmidt, ZIP 1998, 181, 183).
  • BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05
    Nicht zu beanstanden ist die Auslegung der Beschlüsse vom 19. Dezember 1990 durch das Beschwerdegericht, die von dem Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler geprüft werden kann (Senat BGHZ 132, 353, 357), dahin, dass diese im zweiten und dritten Schritt die Teilung der Gesamt-LPG zur Schaffung kleinerer Unternehmen sowie deren Umwandlung in eingetragene Genossenschaften zum Ziel hatten.
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92

    Unwirksamkeit eines Mietvertrages wegen des Eigentums Dritter an den

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05
    cc) Der Senat kann den beschlossenen Teilungsplan selbst auslegen, weil weitere tatrichterliche Feststellungen neben den beigezogenen Registerakten aus den vorstehenden Gründen nicht in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 9. Febr. 1994, XII ZR 206/92, WM 1994, 961, 963).
  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05
    Die Umwandlung ist mit den Eintragungen der Antragsgegnerinnen in das Genossenschaftsregister entsprechend § 37 Abs. 3 LwAnpG (vgl. Senat BGHZ 137, 134, 140) wirksam geworden.
  • RG, 02.11.1934 - II 186/34

    1. Können die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats einer Gesellschaft mbH. nach

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05
    Für die Auslegung von Beschlüssen, die wie derjenige über den Teilungsplan in Bezug auf die Aufteilung der Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG unmittelbare Wirkung auch gegenüber außenstehenden Dritten begründen, dürfen im Interesse der Verlässlichkeit und der Rechtssicherheit grundsätzlich keine Umstände herangezogen werden, die sich nicht aus der Niederschrift über die Beschlussfassung und den darin in Bezug genommenen Urkunden über dessen Gegenstand ergeben, die mit der Anmeldung zur Eintragung beim Registergericht einzureichen sind (vgl. RGZ 146, 145, 154 und Beuthien, GenG, 12. Auflage (2004), § 51, Rdn.1).
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