Weitere Entscheidung unten: KG, 27.02.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5020
OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05 (https://dejure.org/2006,5020)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2006 - 34 SchH 10/05 (https://dejure.org/2006,5020)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 34 SchH 10/05 (https://dejure.org/2006,5020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch; Rechtmäßigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei der Entscheidung des Schiedsgerichts über einen Antrag auf Ablehnung eines Schiedsrichters; Konsequenzen einer fehlerhaften ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsgericht entscheidet über Ablehnungsantrag in voller Besetzung! (IBR 2006, 365)

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 946
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 5/01

    Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Ablehnung des Vorsitzenden einer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - 34 SchH 10/05
    Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich, dass der abgelehnte Schiedsrichter an der Entscheidung mitwirkt (Mankowski SchiedsVZ 2004, 304/305; so auch Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 4; Zöller/Geimer ZPO 25. Aufl. § 1037 Rn. 2; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 14 Rn. 22; vgl. BAG MDR 2002, 343).
  • OLG München, 20.12.2006 - 34 Sch 16/06

    Präklusion der Gründe zur Ablehnung eines Schiedsrichters

    Dieses Ablehnungsgesuch habe er auch angebracht, sei damit jedoch beim Senat unter Hinweis auf die Präklusion gescheitert (Beschluss vom 6.2.2006 = 34 SchH 010/05).

    aa) Soweit es um Ablehnungsgründe geht, die Gegenstand der Senatsentscheidung vom 6.2.2006 bildeten (34 SchH 010/05), ist der Antragsteller schon deshalb ausgeschlossen, weil die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs materielle Rechtskraftwirkung entfaltet; die Partei kann also dieselben Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren nicht erneut geltend machen (Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 8; Schwab/Walter Kap. 14 Rn. 25; RGZ 148, 1/2).

  • OLG München, 20.12.2006 - 34 SchH 16/06

    Ausschluss von Gründen zur Ablehnung des Schiedsrichters - Steuerberater der

    Dieses Ablehnungsgesuch habe er auch angebracht, sei damit jedoch beim Senat unter Hinweis auf die Präklusion gescheitert (Beschluss vom 6.2.2006 = 34 SchH 010/05).

    aa) Soweit es um Ablehnungsgründe geht, die Gegenstand der Senatsentscheidung vom 6.2.2006 bildeten (34 SchH 010/05), ist der Antragsteller schon deshalb ausgeschlossen, weil die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs materielle Rechtskraftwirkung entfaltet; die Partei kann also dieselben Ablehnungsgründe im Aufhebungsverfahren nicht erneut geltend machen (Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 8; Schwab/Walter Kap. 14 Rn. 25; RGZ 148, 1/2).

  • OLG München, 05.07.2006 - 34 SchH 5/06

    Unbegründete Ablehnung des Schiedsrichters bei Patenschaft mit nicht

    d) Zu Recht hat auch der abgelehnte Schiedsrichter an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch mitgewirkt (vgl. Senat v. 6.2.2006, 34 SchH 10/05; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 4).
  • OLG München, 28.06.2006 - 34 SchH 2/06
    Eine Entscheidung dieses Gremiums (einschließlich des abgelehnten Richters, vgl. Senat, Beschluss vom 6.2.2006, 34 SchH 010/05; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 1037 Rn. 4) über das Ablehnungsgesuch ist nicht ergangen.
  • OLG München, 05.11.2013 - 34 SchH 8/13

    Schiedsverfahren: Ablehnung eines Mitschiedsrichters

    Das staatliche Gericht befindet nämlich nicht darüber, ob die Entscheidung des Schiedsgerichts über die Ablehnung zutreffend ist, sondern über die Begründetheit der Ablehnung, d. h. ob begründete Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit des betreffenden Schiedsrichters bestehen (Senat vom 6.2.2005, 34 SchH 10/05 = OLG-Report 2006, 271; Zöller/Geimer ZPO 30. Aufl. § 1037 Rn. 2).
  • OLG München, 28.06.2013 - 34 SchH 5/13

    Schiedsrichterablehnung wegen einer Benennung als Zeuge

    Der Senat entscheidet nicht über die nach § 18.3 DIS-SGO ergangene Entscheidung des Schiedsgerichts, sondern prüft gemäß § 1037 Abs. 3 Satz 1 ZPO selbst, ob begründete Ablehnungsgründe rechtzeitig vorgebracht worden sind (Senat vom 6.2.2006, 34 SchH 10/05 = MDR 2006, 944).
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Rechtsprechung
   KG, 27.02.2006 - 12 W 5/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4172
KG, 27.02.2006 - 12 W 5/06 (https://dejure.org/2006,4172)
KG, Entscheidung vom 27.02.2006 - 12 W 5/06 (https://dejure.org/2006,4172)
KG, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 12 W 5/06 (https://dejure.org/2006,4172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Prozesskostenhilfe; Personenkraftwagen (Pkw) als einzusetzendes Vermögen; Anhaltspunkte für Unverwertbarkeit des Autos; Haftung bei unfallbedingter Beschädigung des Autos

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe: Pkw als verwertbares Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO ?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 946
  • NZV 2007, 43
  • FamRZ 2007, 158
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 28.06.2007 - 1 W 22/07

    Pkw als geschütztes Vermögen, das nicht bei der Bewilligung von

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung der Obergerichte sind Personenkraftwagen im Rahmen eines PKH-Antrages grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen i.S. des § 115 Abs. 2 Satz 1 ZPO anzusehen (Kammergericht Berlin, MDR 2006, 946 m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, MDR 2006, 1174; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 647; HansOLG Hamburg, FamRZ 1996, 42; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 346; OVG Münster, NJW 1997, 540; siehe z.B. auch Zöller-Philippi, Komm. zur ZPO, 26. Aufl. 2007, § 115 Rn. 56).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2021 - 12 W 12/21

    Pflicht eines Beteiligten zum Einsatz eines Pkw zur Bestreitung der

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass ein im Eigentum des Antragstellers stehendes Kraftfahrzeug grundsätzlich als einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 3 ZPO anzusehen ist (vgl. KG MDR 2006, 946 m.w.N.; Brandenburgisches OLG, MDR 2006, 1174; OLG Bremen OLGR 2007, 619; OLG Hamm MDR 2013, 1367; OLG Stuttgart, MDR 2010, 1014).
  • KG, 25.04.2007 - 12 W 31/07

    PKH-Antrag: Verwertbarkeit eines bei einem Unfall beschädigten PKW als

    Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass ein im Eigentum des Antragstellers stehender Personenkraftwagen bei der Beurteilung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe als einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO anzusehen ist, soweit nicht Anhaltspunkte für dessen Unverwertbarkeit nach § 90 Abs. 2, 3 SGB XII vorliegen oder eine Verwertung aus anderen Gründen unzumutbar ist (Senat, MDR 2006, 946 = KGR 2006, 597).
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