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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07   

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OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07 (https://dejure.org/2007,3890)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.05.2007 - 6 W 35/07 (https://dejure.org/2007,3890)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 6 W 35/07 (https://dejure.org/2007,3890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die Beurteilung der Klageveranlassung; Erledigung der weiteren Stufen, ohne dass ein Zahlungsanspruch besteht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung bzgl. einer Stufenklage im Falle der Anerkennung der Auskunftsstufe durch den Beklagten und einer übereinstimmenden Erklärung der restliche Stufen für erledigt durch die Parteien; Klageveranlassung als Kostentragungsgrund; Voraussetzungen für die Annahme ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 93; ; ZPO § 254

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 91a § 93 § 254
    Kostentragung für Stufenklage bei Anerkennung der Auskunftsstufe durch Beklagten und übereinstimmender Erledigterklärung der Leistungsstufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1580
  • MDR 2007, 1037
  • FamRZ 2007, 1346
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Gerade der Gesichtspunkt der Prozessökonomie hat den BGH veranlasst, in den Fällen einseitig gebliebener Erledigungserklärungen eine Umstellung der Leistungsstufe auf eine Feststellungsklage zuzulassen, mit der die Erstattungspflicht der durch die gesamte Klage ausgelösten Kosten festgestellt wird (BGH NJW 1994, 2895).

    Zwar ist die Kostentragungspflicht an sich adäquate Folge des säumigen Verhaltens des Auskunftsschuldners, wenn das Gesetz den Parteien in Fällen der vorliegenden Art aus Gründen der Prozessökonomie eine Stufenklage zur Verfügung stellt (BGH NJW 1994, 2895).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Dem ist der BGH (NJW-RR 2004, 999) immerhin insoweit gefolgt, als er das weitere Tatbestandsmerkmal des § 93 ZPO, nämlich das Erfordernis eines "sofortigen" Anerkenntnisses, trotz anfänglicher Anzeige der Verteidigungsbereitschaft durch den Schuldner dann bejaht hat, wenn die Klage zunächst unschlüssig war, der Beklagte sich daher verteidigt hat und erst nach der Nachbesserung durch den Kläger im nächsten Schriftsatz anerkannt hat.

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist sowohl bei Entscheidungen nach § 91 a ZPO als auch § 93 ZPO statthaft (BGH NJW-RR 2004, 999f).

  • OLG Karlsruhe, 29.09.1979 - 4 W 47/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Denn wenn ein Beklagter nicht leisten müsse, dann gebe er auch keine Klageveranlassung, wenn er nicht leiste (so z.B. OLG Düsseldorf 20. ZS MDR 1993, 801; OLG Hamm 2. FS MDR 2006, 890; OLG Karlsruhe MDR 1980, 501; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.1999 - 5 W 10/99

    Veranlassung des Schuldners zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Für den Fall, dass ein Beklagter, der vorgerichtlich vergeblich zur Leistung aufgefordert worden war, eine Klage anerkennt, obwohl sich am Klägervortrag nichts entscheidungserhebliches geändert hat, ist es aus Sicht des Senats für die Beurteilung des Vorliegens der Klageveranlassung unerheblich, ob die Klage schlüssig war (so auch OLG Düsseldorf 5. ZS MDR 1999, 1349; OLG Hamburg WRP 1996, 442; OLG Hamm 20. ZS JurBüro 1990, 915 und 27. ZS OLGR 2003, 2003, 232; OLG München NJW 1969, 1815; OLG Schleswig JurBüro 1982, 1569; OLG Stuttgart 2. ZS WRP 1987, 406; Hüßtege aaO Rdnr. 5; Herget aaO Rdnr. 6 Stichwort "unschlüssige Klage"; Wolst aaO Rdnr. 27 Stichwort "unschlüssige Klage").
  • OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 16 WF 90/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Nicht unumstritten, aber nach Auffassung des Senats genauso zutreffend, ist seine weitere Überlegung, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 91a ZPO auch berücksichtigt werden kann und muss, wenn dem Kläger ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht (wie hier OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 795 mwN; aA z.B. OLG Dresden OLGR 2001, 85, 88 oder OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 74 mwN).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Daneben kann offen bleiben, ob das Anerkenntnis des Beklagten sofortig war, obwohl sein Prozessbevollmächtigter zunächst die Ansicht vertreten hatte, dass der Beklagte nicht zur Auskunft verpflichtet sei (vgl. hierzu für das hier nicht einschlägige schriftliche Vorverfahren: BGH NJW 2006, 2490 sowie Deichfuß MDR 2004, 190).
  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 8 WF 236/02

    Zur Prozesskostenlast bei Anerkenntnis des Beklagten im Rahmen einer unzulässigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Denn wenn ein Beklagter nicht leisten müsse, dann gebe er auch keine Klageveranlassung, wenn er nicht leiste (so z.B. OLG Düsseldorf 20. ZS MDR 1993, 801; OLG Hamm 2. FS MDR 2006, 890; OLG Karlsruhe MDR 1980, 501; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 20 W 61/92
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Denn wenn ein Beklagter nicht leisten müsse, dann gebe er auch keine Klageveranlassung, wenn er nicht leiste (so z.B. OLG Düsseldorf 20. ZS MDR 1993, 801; OLG Hamm 2. FS MDR 2006, 890; OLG Karlsruhe MDR 1980, 501; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576).
  • OLG Brandenburg, 07.02.2003 - 9 WF 8/03

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Nicht unumstritten, aber nach Auffassung des Senats genauso zutreffend, ist seine weitere Überlegung, dass im Rahmen der Ermessensentscheidung des § 91a ZPO auch berücksichtigt werden kann und muss, wenn dem Kläger ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zusteht (wie hier OLG Brandenburg NJW-RR 2003, 795 mwN; aA z.B. OLG Dresden OLGR 2001, 85, 88 oder OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 74 mwN).
  • OLG München, 28.01.1969 - 12 W 510/69
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07
    Für den Fall, dass ein Beklagter, der vorgerichtlich vergeblich zur Leistung aufgefordert worden war, eine Klage anerkennt, obwohl sich am Klägervortrag nichts entscheidungserhebliches geändert hat, ist es aus Sicht des Senats für die Beurteilung des Vorliegens der Klageveranlassung unerheblich, ob die Klage schlüssig war (so auch OLG Düsseldorf 5. ZS MDR 1999, 1349; OLG Hamburg WRP 1996, 442; OLG Hamm 20. ZS JurBüro 1990, 915 und 27. ZS OLGR 2003, 2003, 232; OLG München NJW 1969, 1815; OLG Schleswig JurBüro 1982, 1569; OLG Stuttgart 2. ZS WRP 1987, 406; Hüßtege aaO Rdnr. 5; Herget aaO Rdnr. 6 Stichwort "unschlüssige Klage"; Wolst aaO Rdnr. 27 Stichwort "unschlüssige Klage").
  • BGH, 10.01.1994 - II ZR 11/93
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

  • OLG Hamm, 06.02.1990 - 20 W 65/89
  • OLG Hamm, 29.12.2005 - 2 WF 426/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 9 WF 96/98
  • BGH, 09.07.1982 - V ZR 64/81

    Rechtskraftwirkung der Verurteilung zur Herausgabe einer Sache - Herausgabe eines

  • OLG Karlsruhe, 23.06.1987 - 16 WF 19/87
  • OLG Dresden, 03.08.2000 - 7 W 1019/00

    Kostenverteilung bei verzögerter Erteilung einer Auskunft über den Wert des

  • BGH, 16.01.2020 - V ZB 93/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Anerkennung nach

    Dies ist aber mit der ganz überwiegenden Ansicht abzulehnen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1999, 1349 f.; OLG Hamm, OLGR 2003, 232; Beschluss vom 22. Mai 2014 - 2 UF 6/14, juris Rn. 71; OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 1346, 1347 mwN; OLG Dresden, NJW-RR 2018, 509; HK-ZPO/Gierl, 8. Aufl., § 93 Rn. 13; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl., § 93 Rn. 27; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 93 Rn. 10; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl., § 93 Rn. 6.42).
  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    Dieser Schluss ist etwa dann gerechtfertigt, wenn der Schuldner eine fällige Forderung trotz Aufforderung nicht bezahlt (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, juris Rn. 20, NJW 1979, 2040; Beschluss vom 22.10.2015 - V ZB 93/13, juris Rn. 19, NJW 2016, 572) oder bei anderen Klageansprüchen den Gläubiger auf Aufforderung hin nicht klaglos stellt (vgl. BGH, Urteil vom 27.06.1979 - VIII ZR 233/78, juris Rn. 20, NJW 1979, 2040; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 23, NJW-RR 2007, 1580; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 ZPO Rn. 20).

    bb) Andere Oberlandesgerichte vertreten demgegenüber die Auffassung, dass es auf die materielle Rechtslage (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.1982 - 9 W 72/80, JurBüro 1982, 1570; OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4, VersR 1990, 1025; Beschluss vom 23.01.2003 - 27 W 41/02, juris Rn. 3, OLGR Hamm 2003, 232; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 23.04.2014 - 4 W 16/14, juris Rn. 5, NJW-RR 2015, 25; Zöller-Herget, 32. Aufl., § 93 ZPO Rn. 3) und auch auf die Schlüssigkeit der Klage nicht ankomme (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.08.1999 - 12 U 53/99, juris Rn. 4, OLGR Stuttgart 1999, 414. Thomas/Putzo-Hüßtege, 39. Aufl., § 93 ZPO Rn. 5), zumindest dann, wenn der Beklagte ungeachtet einer etwaigen Unschlüssigkeit der Klage anerkennt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 27; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 ZPO Rn. 10 a.E.).

    Eine solche Vereinfachung der Kostenentscheidung wird nicht erreicht, wenn man im Rahmen der Prüfung der Klageveranlassung die Hauptsacheentscheidung - möglicherweise bis hin zur Beweisaufnahme über streitige und entscheidungserhebliche Tatsachen - in das Kostenverfahren verlagert (vgl. Looff, JurBüro 2008, S. 65 [67]; ähnlich auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25, NJW-RR 2007, 1580; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 27).

    Hinzu kommt, dass dem Beklagten, der sich gegen die Kostenlast mit dem Argument wehrt, der anerkannte Anspruch bestehe nicht, widersprüchliches Verhalten vorzuhalten ist (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25, NJW-RR 2007, 1580).

    Demgegenüber wird von anderen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass es unerheblich ist, ob die Klage schlüssig war, wenn sie anerkannt wird, ohne dass sich zuvor am Klägervortrag etwas Entscheidungserhebliches geändert hat (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25, NJW-RR 2007, 1580; Musielak-Voit/Flockenhaus, 15. Aufl., § 93 ZPO Rn. 27; Stein/Jonas-Bork, 22. Aufl., § 93 Rn. 10).

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 5 W 205/10

    Gerichtskosten: Ermittlung des Streitwertes einer "steckengebliebenen"

    Mit Blick auf die durch Urteil beschiedene Stufe entspricht es unter Berücksichtigung des § 91 ZPO ohne weiteres billigem Ermessen, den insoweit unterlegenen Beklagten mit den Kosten zu belasten (vgl. auch OLG Stuttgart, MDR 2007, 1037, OLG Thüringen, FamRZ 1997, 219, die - allerdings durchaus im Rahmen der Entscheidung über die Beschwerde gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO - § 91 ZPO nicht über § 91a ZPO, sondern unmittelbar anwenden; ebenso OLG München, FamRZ 1993, 454).

    Er ist demnach jedenfalls insoweit mit den Kosten des Rechtsstreits zu belasten, als er sie dem Kläger wegen Verzugs zu erstatten hätte (OLG Stuttgart, MDR 2007, 1037).

    Für die im Rahmen des § 91a ZPO angezeigte Gesamtbeurteilung des hypothetischen Prozessausgangs ist dieser Antrag von so geringfügiger Bedeutung, dass eine Auferlegung eines Teils der Kosten unter Berücksichtigung des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von vornherein ausscheidet (in diesem Sinne auch OLG Stuttgart, MDR 2007, 1037).

  • BVerfG, 07.07.2014 - 1 BvR 1063/14

    Verletzung des Willkürverbotes bei nicht begründeter Abweichung von

    Soweit vereinzelt die Berücksichtigung der Schlüssigkeit des Klagevorbringens für unerheblich gehalten und vom Beklagten auch das Anerkenntnis im Falle der Unschlüssigkeit gefordert wird, um in den Genuss der Kostenfolge des § 93 ZPO zu gelangen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2007, S. 1346 <1347 m.w.N. zur älteren OLG-Rechtsprechung>; Looff, JurBüro 2008, S. 65 ), verkennen diese Stimmen, dass die beklagte Partei keine Veranlassung zur Klage geben kann, solange der Sachvortrag den Klageanspruch nicht begründet.
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2012 - 5 W 52/12

    Kostenentscheidung: Streitwert und Kostenquotelung bei einer durch Vergleich

    Sie ist demnach jedenfalls insoweit mit den Kosten des Rechtsstreits zu belasten, als sie sie dem Kläger wegen Verzugs zu erstatten hätte (OLG Stuttgart, MDR 2007, 1037).

    Vor diesem Hintergrund ist es - anders als bei den der Höhe nach von Beginn an konkretisierbaren weiteren Ansprüchen auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung - gerechtfertigt, diesen Antrag, der auch nicht etwa besondere Kosten verursacht hätte, bei der Kostenverteilung außer Betracht zu lassen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2000, 189; a.A. Jaspersen/Wache in: Vorwerk/Wolf, ZPO, Ed. 3, 2012, § 92 Rdn. 23; vgl. - im Ergebnis wie hier - auch OLG Stuttgart, MDR 2007, 1037).

  • OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 - 6 W 275/05 - Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).

    a) Der Beklagte ist vorprozessual mehrfach zur - wie auch die Beschwerde nicht in Abrede stellt - auch schon seinerzeit durchsetzbaren und fälligen Leistung aufgefordert worden (vgl. zu Durchsetzbarkeit und Fälligkeit des Anspruchs sowie Leistungsaufforderung im Zusammenhang mit § 93 ZPO etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 ff. [juris]; Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 15 [juris]; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 5 f.).

    Auf die Frage, ob das Anerkenntnis des Beklagten ein sofortiges war, kommt es, weil der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, von vornherein nicht mehr an (vgl. etwa OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 26 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 22, 26 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

  • BAG, 08.11.2022 - 6 AZR 133/20

    Bindung an übereinstimmende Erledigungserklärungen

    Umstände, die das Einräumen eines Widerrufsrechts unter teleologischen oder systematischen Erwägungen gebieten würden (sh. BGH 23. Oktober 2015 - V ZR 76/14 - Rn. 18; 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - zu B I der Gründe) und an die wegen der Gefahr einer Verzögerung des Verfahrensablaufs bzw. des Eintritts der Rechtssicherheit unter dem Gesichtspunkt der Kostengerechtigkeit (dazu BAG 2. Januar 2018 - 6 AZR 235/17 - Rn. 19, BAGE 161, 257) und der bezweckten Prozessökonomie iSv. § 91a ZPO (OLG Stuttgart 8. Mai 2007 - 6 W 35/07 - Rn. 28; MüKoZPO/Schulz 6. Aufl. § 91a Rn. 1; Musielak/Voit/Flockenhaus ZPO 19. Aufl. § 91a Rn. 1 mwN) strenge Voraussetzungen zu knüpfen wären, liegen im Streitfall nicht vor.
  • LG Berlin, 22.09.2015 - 67 T 67/15

    Wohnraummiete: Voraussetzungen einer Modernisierungsankündigung;

    Das Beschwerdegericht folgt auch nicht der Auffassung, wonach ein Beklagter, der eine Klageforderung einer unschlüssigen Klage anerkannt hat, die Verfahrenskosten auch dann zu tragen habe, wenn er vorprozessual der nicht begründeten, im Prozess aber anerkannten Forderung widersprochen hat, weil er damit auch Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hätte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007 - 6 W 35/07, juris Rn. 25; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.1999 - 5 W 10/99, juris OS; basierend auf der Prämisse, dass bei einem Anerkenntnis eine Begründetheitsprüfung zu unterbleiben hat: OLG Hamm, Beschluss vom 06.02.1990 - 20 W 65/89, juris Rn. 4; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.01.1982 - 9 W 72/80, juris LS 2).
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Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.2007 - 9 U 3865/06   

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OLG München, 07.02.2007 - 9 U 3865/06 (https://dejure.org/2007,7516)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2007 - 9 U 3865/06 (https://dejure.org/2007,7516)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 9 U 3865/06 (https://dejure.org/2007,7516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Wissens von wettbewerbswidrig erlangten Insider-Kenntnissen

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 533

  • rechtsportal.de

    BGB § 254
    Mitverschuldenseinwand bei wettbewerbswidig erlangen Insiderkenntnissen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei Zahlung von Bestechungsgeldern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sommermärchen"-Skandal - Münchner Stadion GmbH darf 2,8 Millionen Euro Werklohn behalten

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Schmiergeld

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Deutschland. Ein Sommermärchen" (IBR 2007, 238)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1037
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München II, 22.03.2006 - 11 O 4865/04
    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 9 U 3865/06
    auszusetzen (LG München II, Az.: 11 O 4865/04).
  • OLG München, 27.07.2006 - 23 U 5590/05
    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 9 U 3865/06
    Das Wissen von den wettbewerbswidrig erlangten Insider-Kenntnissen ist der Klägerin zuzurechnen, weil das unveränderte Stehenlassen ihres Angebotes davon beeinflusst war (vgl. zur Wissenszurechnung auch OLGReport München 2006, 917).
  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    b) Allerdings erhöht es nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozesses die (sekundäre) Darlegungslast des Beklagten, wenn der Kläger seinen Anspruch durch Vorlage eines ausführlich begründeten rechtskräftigen Strafurteils schlüssig dargetan hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 aaO und vom 25. September 2018 - VI ZR 443/16, NJW-RR 2018, 1534 Rn. 9; OLG München, MDR 2007, 1037, 1038; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2019, 953 Rn. 28).
  • BGH, 24.01.2012 - VI ZR 132/10

    Anforderungen an die Begründetheit einer Gehörsrüge i.R. einer

    Dies erhöhte nach allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozesses unter dem Gesichtspunkt der so genannten sekundären Darlegungslast die Darlegungslast des Beklagten (vgl. auch OLG München, MDR 2007, 1037, juris Rn. 44 ff.), ohne dass sich eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung stellte.
  • OLG Bamberg, 12.11.2012 - 4 U 168/12

    Arrestverfahren - Verbindung von Arrestantrag und Pfändungsgesuch - Darlegungs-

    Ungeachtet dessen, dass die in einem Strafurteil enthaltenen Feststellungen für das Zivilgericht nicht bindend sind, erhöht sich allein dadurch die sekundäre Darlegungslast der verklagen Straftäter (Beschluss des BGH vom 24.01.2012 - VI ZR 132/10 -, dort Rn.3 im Anschluss an OLG München MDR 2007, 1037).
  • OLG Köln, 20.04.2010 - 3 U 145/08

    Beweiskraft eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Darüber hinaus erhöht die Vorlage eines Strafurteils im Zivilprozess nach der vom Landgericht zitierten und auch von dem Senat geteilten Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (vgl. MDR 2007, 1037) die Darlegungslast des Gegners.
  • OLG Köln, 08.11.2019 - 6 U 187/18
    Verwendet eine Partei im Zivilprozess ein Strafurteil als Sachverhaltsdarlegung, wird demzufolge ein verurteilendes Strafurteil beim Gegner eine höhere Darlegungslast auslösen, als ein freisprechendes Strafurteil (vgl. OLG München, Urteil vom 07.02.20007 - 9 U 3865/06, MDR 2007, 1037, mwN).
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem

    Kommt der Gegner seiner Darlegungslast nicht nach, ist der im Strafurteil festgestellte Sachverhalt auch im Zivilverfahren zu Grunde zu legen und vom Zivilrichter eigenständig zu würdigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.04.2007, Az: 9 U 3865/06 - veröffentlicht in Juris und MDR 2007, 1037).
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