Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.04.2007

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   BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06   

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BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06 (https://dejure.org/2007,187)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06 (https://dejure.org/2007,187)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06 (https://dejure.org/2007,187)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mietzins; Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses; Erhebliche Gesundheitsgefährdung wegen Schimmelpilzbefalls; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung oder Abmahnung; Neuregelung des § 569 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Beendigung eines auf bestimmte Zeit ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fristlose Kündigung des Mieters bei Gesundheitsgefährdung wegen Schimmels ohne vorherige Abmahnung grds. unwirksam, §§ 542 Abs. 2, 543 Abs. 1 und 3, 569 Abs. 1, 575 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilz erst nach Abmahnung; echter Zeitmietvertrag; geplanter Abriß und Neubau; befristeter Mietvertrag; Mietzahlungspflicht trotz Auszuges

  • Judicialis

    BGB § 542 Abs. 2; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 3; ; BGB § 569 Abs. 1; ; BGB § 575 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Mietverhältnis: fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung

  • RA Kotz

    Mietverhältniskündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung

  • RA Kotz

    Mietverhältnis - fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schimmel in der Wohnung - Fristlose Kündigung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung - erst nach Abhilfefrist!

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB § 542 Abs. 2, BGB § 543 Abs. 1, BGB § 543 Abs. 3, BGB § 569 Abs. 1, BGB § 575 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Fristlose Kündigung eines Wohnraum-Mietverhältnisses wg. Gesundheitsgefährdung setzt Abmahnung und Abhilfefrist voraus; Mietrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Asthmatikerin kündigt wegen Schimmelpilzen fristlos - Auch bei Gefahr für die Gesundheit: Mieterin muss zuerst Abhilfefrist setzen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung erst nach Abhilfefrist

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung setzt Abmahnung voraus

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsgefährdung: Keine fristlose Kündigung ohne Abmahnung

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Kündigung bei Gesundheitsgefährdung und Abmahnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des Wohnungsmietvertrages bei Schimmelpilzbildung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ohne Abmahnung nicht ausziehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schimmel - fristlose Kündigung ohne Abmahnung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Schimmel: Ohne Abmahnung keine Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Schimmel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemieteten Wohnraum fristlos kündigen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schimmel in der Wohnung: Muss der Mieter den Vermieter zunächst zur Beseitigung auffordern?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieter können bei Schimmelbefall der Wohnung nicht einfach fristlos kündigen - Vermieter muss eine angemessene Abhilfefrist gesetzt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schimmel in der Wohnung: Muss der Mieter den Vermieter zunächst zur Beseitigung auffordern und eine Frist setzten bevor er fristlos kündigen darf?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung? (IMR 2007, 207)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2177
  • MDR 2007, 1064
  • NZM 2007, 439
  • ZMR 2007, 601
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.07.1998 - IV ZR 206/97

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln und Unklarheiten eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Das Berufungsgericht wird den Sachverständigen daher gegebenenfalls zu dem Einwand des Klägers anhören müssen, auch wenn der Kläger die Anhörung des Sachverständigen bislang nicht ausdrücklich beantragt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 1998 - IV ZR 206/97, NJW-RR 1998, 1527, unter 2 a).
  • BGH, 18.06.2003 - VIII ZR 240/02

    Zur Fortgeltung von Kündigungsfristen in Wohnungsmietverträgen nach dem

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger einen von der Beklagten gestellten, geeigneten und zumutbaren Nachmieter trotz eines berechtigten Interesses der Beklagten an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses abgelehnt hätte und aus diesem Grunde seinen Anspruch auf Zahlung der Miete verloren haben könnte (§ 242 BGB; vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448, unter II 1 c; Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246, unter II A 1; BGHZ 155, 178, 189; OLG Hamm WuM 1995, 577; OLG Karlsruhe WuM 1981, 173; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Nach § 542 Rdnr. 10 ff., 34).
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Das Berufungsgericht hat, wie die Revision zutreffend rügt, nicht dargelegt, weshalb es im Streitfall für diese Beurteilung keiner medizinischen Sachkenntnis bedarf, oder dass es selbst über die für eine solche Beurteilung erforderliche medizinische Sachkunde verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - VI ZR 158/99, NJW 2000, 1946, unter II 2 a).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Da der Kläger keinen Schadensersatzanspruch, sondern einen Erfüllungsanspruch geltend macht, ist die das Schadensersatzrecht betreffende Bestimmung des § 254 Abs. 2 BGB schon aus diesem Grund nicht anwendbar; im Übrigen ist die Risikoverteilung bei Nichtnutzung der Mietsache durch § 537 BGB abschließend geregelt, so dass neben dieser Vorschrift § 254 BGB nicht eingreifen und der Mieter gegenüber dem Erfüllungsanspruch auf Zahlung der Miete grundsätzlich nicht einwenden kann, der Vermieter hätte die Mietsache anderweitig vermieten können (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1986 - VIII ZR 354/85, WM 1987, 288, unter 2 b bb; Senatsurteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 299/79, WM 1980, 1397, unter II 4 b; Müller/Walther/Spielbauer, Miet- und Pachtrecht, Stand 2003, § 537 Rdnr. 15; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 537 Rdnr. 7).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 354/85

    Umgehung des AbzG bei Kündigungsmöglichkeit eines Finanzierungs-Leasingvertrages

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Da der Kläger keinen Schadensersatzanspruch, sondern einen Erfüllungsanspruch geltend macht, ist die das Schadensersatzrecht betreffende Bestimmung des § 254 Abs. 2 BGB schon aus diesem Grund nicht anwendbar; im Übrigen ist die Risikoverteilung bei Nichtnutzung der Mietsache durch § 537 BGB abschließend geregelt, so dass neben dieser Vorschrift § 254 BGB nicht eingreifen und der Mieter gegenüber dem Erfüllungsanspruch auf Zahlung der Miete grundsätzlich nicht einwenden kann, der Vermieter hätte die Mietsache anderweitig vermieten können (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1986 - VIII ZR 354/85, WM 1987, 288, unter 2 b bb; Senatsurteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 299/79, WM 1980, 1397, unter II 4 b; Müller/Walther/Spielbauer, Miet- und Pachtrecht, Stand 2003, § 537 Rdnr. 15; Palandt/Weidenkaff, aaO, § 537 Rdnr. 7).
  • LG Stendal, 24.03.2005 - 22 S 140/04

    Rechte des Mieters bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Auch der Zweck der Regelung, dem Mieter bei einer Gesundheitsgefährdung die Kündigung zu erleichtern, wird durch das grundsätzliche Erfordernis einer Fristsetzung oder Abmahnung nicht in Frage gestellt; in den Fällen der Gesundheitsgefährdung wird eine Fristsetzung oder Abmahnung zudem oftmals nach § 543 Abs. 3 Satz 2 BGB entbehrlich sein (LG Stendal ZMR 2005, 624; BeckOK-BGB/Wöstmann, Stand Juni 2006, § 569 Rdnr. 25; Erman/Jendrek, BGB, 11. Aufl., § 569 Rdnr. 9; jurisPK-BGB/Mössner, Stand November 2006, § 569 Rdnr. 28; MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 569 Rdnr. 12; Palandt/Weidenkaff, BGB, 66. Aufl., § 569 Rdnr. 9; Schmid/Gahn, Mietrecht, § 569 Rdnr. 3; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 9. Aufl., § 569 Rdnr. 13; a.A. AnwaltKomm-BGB/Hinz, § 569 Rdnr. 17; AnwaltKomm-Wohnraummietrecht/Lammel, 3. Aufl., § 569 Rdnr. 19; Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 569 Rdnr. 6; Herrlein in Herrlein/Kandelhard, Mietrecht, 2. Aufl., § 569 Rdnr. 12; Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Aufl., § 569 Rdnr. 8; Schmid/Wetekamp, Miete und Mietprozess, 3. Aufl., Kap. 14 Rdnr. 454; Staudinger/Emmerich, BGB [2006], § 569 Rdnr. 14; Schumacher, WuM 2004, 311, 312 f.).
  • BGH, 22.01.2003 - VIII ZR 244/02

    Zumutbarkeit und Eignung eines Mieters

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger einen von der Beklagten gestellten, geeigneten und zumutbaren Nachmieter trotz eines berechtigten Interesses der Beklagten an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses abgelehnt hätte und aus diesem Grunde seinen Anspruch auf Zahlung der Miete verloren haben könnte (§ 242 BGB; vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448, unter II 1 c; Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246, unter II A 1; BGHZ 155, 178, 189; OLG Hamm WuM 1995, 577; OLG Karlsruhe WuM 1981, 173; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Nach § 542 Rdnr. 10 ff., 34).
  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

    Zur Zulässigkeit des Ausschlusses des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Es ist auch weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass der Kläger einen von der Beklagten gestellten, geeigneten und zumutbaren Nachmieter trotz eines berechtigten Interesses der Beklagten an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses abgelehnt hätte und aus diesem Grunde seinen Anspruch auf Zahlung der Miete verloren haben könnte (§ 242 BGB; vgl. Senatsurteil vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448, unter II 1 c; Senatsurteil vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246, unter II A 1; BGHZ 155, 178, 189; OLG Hamm WuM 1995, 577; OLG Karlsruhe WuM 1981, 173; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, Nach § 542 Rdnr. 10 ff., 34).
  • OLG Naumburg, 24.09.2002 - 9 U 44/02

    Abmahnung vor Kündigung eines Mietvertrags wegen Überhitzung der Räume

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    a) Nach dem bis zum 31. August 2001 geltenden § 544 BGB aF konnte der Mieter im Falle einer erheblichen Gesundheitsgefährdung allerdings grundsätzlich sofort kündigen, also ohne dem Vermieter zuvor den Mangel angezeigt oder eine Abhilfefrist gesetzt zu haben; eine Ausnahme war nur für den Fall anerkannt, dass der Vermieter den beanstandeten Zustand leicht beheben konnte und dem Mieter ein kurzzeitiges Zuwarten zuzumuten war (OLG Naumburg WuM 2003, 144; OLG Düsseldorf WuM 2002, 267; jeweils m.w.N.).
  • AG Freiburg, 13.12.1991 - 4 C 3169/91

    Befristeter Mietvertrag; Fortsetzung des Mietverhältnisses;

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - VIII ZR 182/06
    Bei einem Abriss des Gebäudes, in dem sich die vermieteten Räume befinden, bedarf es demgegenüber keiner näheren Angaben, da eine Beseitigung der Räume - anders als eine bloße Veränderung oder Instandsetzung - zwangsläufig den Auszug des Mieters bedingt, ohne dass es auf Einzelheiten der Baumaßnahme ankommt (AG Freiburg, WuM 1992, 193; Schmidt-Futterer/Blank, aaO, § 575 Rdnr. 25).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

  • KG, 11.08.2003 - 8 U 124/02

    Wohnraummiete: Konkrete Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbildung

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 10 U 143/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Gesundheitsgefährdung

  • LG Mannheim, 25.11.1987 - 4 S 8/87

    Fristlose Kündigung eines Mietvertrages wegen einer erheblichen Gefährdung der

  • KG, 26.02.2004 - 12 U 1493/00

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung durch

  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 271/17

    "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im

    Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann nicht abstrakt-generell und unabhängig insbesondere von dem Alter und der Ausstattung des Gebäudes sowie dem Nutzungsverhalten des Mieters, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden (Anschluss an Senatsurteile vom 18. April 2007, VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 32 und vom 5. Dezember 2018, VIII ZR 67/18, aaO).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 154/14

    Kein Rechtsmissbrauch des Vermieters bei Kündigung wegen eines bei Abschluss des

    Die Entscheidung hierfür muss noch nicht endgültig gefallen sein; es genügt vielmehr eine ernsthafte Absicht (Senatsurteil vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 24) beziehungsweise - falls sich der Vermieter über seine Eigenbedarfsabsichten noch nicht endgültig schlüssig geworden ist - auch ein (ernsthaftes) Erwägen (BVerfGE 79, 292, 308).
  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 67/18

    "Schimmelpilzgefahr": Keine Mietminderung für Wärmebrücken bei Einhaltung des im

    Welche Beheizung und Lüftung einer Wohnung dem Mieter zumutbar ist, kann nicht abstrakt-generell und unabhängig insbesondere von dem Alter und der Ausstattung des Gebäudes sowie dem Nutzungsverhalten des Mieters, sondern nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmt werden (Anschluss an Senatsurteile vom 18. April 2007, VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 32; vom 5. Dezember 2018, VIII ZR 271/17, aaO).

    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. April 2007 (VIII ZR 182/06) ausgeführt habe, bei der Frage der Zumutbarkeit des dem Mieter abzuverlangenden Lüftungsverhaltens komme es auf die vom Tatrichter festzustellenden Umstände des konkreten Einzelfalls an, stehe diese Entscheidung der Beurteilung des Berufungsgerichts nicht entgegen.

  • BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden

    a) Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Mieter, der sich vorzeitig aus seinem Mietverhältnis lösen will, seine Entlassung aus dem Mietverhältnis im Einzelfall dann verlangen kann, wenn er dem Vermieter einen geeigneten und zumutbaren Ersatzmieter stellt und ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses hat (vgl. Senatsurteile vom 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14, NJW 2015, 3780 Rn. 23; vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 28; vom 18. Juni 2003 - VIII ZR 240/02, NJW 2003, 2739 unter 3 c bb; vom 22. Januar 2003 - VIII ZR 244/02, NJW 2003, 1246 unter II 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 197/88, NJW-RR 1990, 432 unter 3 c aa [zur Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Nichtvornahme eines Deckungsgeschäfts durch einen Kreditgeber]).
  • BGH, 06.03.2024 - VIII ZR 363/21

    Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie

        Es handelt sich um eine abschließende Regelung zur Risikoverteilung bei Nichtnutzung der Mietsache im Verhältnis der Mietvertragsparteien (vgl. Senatsurteile vom 24. September 1980 - VIII ZR 299/79, NJW 1981, 43 unter II 4 b [zu § 552 BGB aF]; vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177 Rn. 27).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer formularmäßigen Verlängerungsklausel in einem

    Die Revisionserwiderung will im Hinblick auf den mit einer solchen Befristung verbundenen Ausschluss einer ordentlichen Kündigung während des jeweiligen Verlängerungsintervalls (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 20. Juni 2007, aaO, Tz. 12, und vom 18. April 2007 - VIII ZR 182/06, NJW 2007, 2177, Tz. 19; Senatsbeschluss vom 16. September 2008 - VIII ZR 112/08, WuM 2009, 48, Tz. 1) die der Rechtsprechung des Senats zur Frage der Gültigkeit eines formularmäßig vereinbarten beiderseitigen Kündigungsverzichts zugrunde liegenden Erwägungen auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen.
  • LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17

    Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?

    Die Entscheidung des BGH vom 18. April 2007 (Vill ZR 182/06, WuM 2007, 319 unter Rn. 32) vermag nach Ansicht der Kammer an den vorstehend aufgezeigten Maßstäben nichts zu ändern.
  • AG Berlin-Schöneberg, 26.08.2015 - 104 C 85/15

    Mietminderung bei Fahrstuhlausfall und undichten Fenstern

    Denn ebenso wie der nach Angaben des Klägers zeitweilig auf einer nicht näher bemessenen, jedenfalls aber nach seiner Darstellung und den von ihm eingereichten Fotos eng begrenzten Fläche am Küchenfenster vorhandene Schimmelbefall, dessen potentiell negativen Einfluss auf seine Gesundheit der Kläger nicht dargelegt hat (vgl. Urteil des BGH vom 18. April 2007 zu VIII ZR 182/06 und Beschluss des Kammergerichts vom 3. Juni 2010 zu 12 U 164/09) und der offenbar schnell und mit geringen Mitteln zu beseitigen gewesen ist (vgl. Urteil des BGH vom 30. Juni 2004 zu XII ZR 251/02), sowie die angeblich beginnende Ablösung der Tapeten in diesem Bereich, die sich anscheinend von selbst wieder zurückgebildet hat, stellt der nach Darstellung des Klägers verbliebene handtellergroße Wasserfleck nur eine optische Beeinträchtigung dar.
  • LG Aachen, 02.07.2015 - 2 S 327/14

    Häufiges Lüften kann unzumutbar sein!

    Anders als die Beklagten meinen hat auch der BGH in dem von ihnen erwähnten Urteil vom 18.04.2007 (VIII ZR 182/06) nichts Gegenteiliges entschieden.
  • KG, 28.04.2008 - 8 U 209/07

    Geschäftsraummiete: Kündigung des Mieters wegen nicht ordnungsgemäßer Beheizung

    Die gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 BGB erforderliche Abhilfefrist ist spätestens mit dem Schreiben des Klägers an die Hausverwalterin vom 5. Dezember 2005 gesetzt worden (vgl. hierzu BGH in NJW 2007, 2177 ff. = MDR 2007, 1064 f.).
  • KG, 03.06.2010 - 12 U 164/09

    Beendeter Wohn- und Gewerberaummietvertrag: Vorenthaltung der Mietsache bei

  • BGH, 16.09.2008 - VIII ZR 112/08

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines auf bestimmte Zeit eingegangenen

  • BGH, 13.04.2010 - VIII ZR 206/09

    Wohnraummietvertrag: Voraussetzungen einer fristlosen Mieterkündigung wegen

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2007 - 10 U 86/07

    Anforderungen an fristlose Kündigung eines gewerblichen Mietverhältnisses -

  • LG Fulda, 20.11.2015 - 1 S 106/15

    Zur Möglichkeit der Umdeutung einer unwirksamen Befristungserklärung beim

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 69/19

    Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht des

  • LG Darmstadt, 19.03.2008 - 7 S 152/07
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

  • OLG Braunschweig, 17.09.2015 - 9 U 196/14

    Schriftformheilungsklauseln in Gewerberaummietverträgen

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 10 U 26/13

    Fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Befalls mit

  • OLG Brandenburg, 07.02.2017 - 6 U 169/14

    Mietverhältnis: Recht zur außerordentlichen Kündigung aufgrund bestehender

  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 3 U 156/07

    Rechte des Mieters bei Fehlen eines Geländers an der Galerie

  • LG Berlin, 24.07.2023 - 64 S 40/23

    Keine Vertragsbefristung durch "Komplettumbau"!

  • OLG Brandenburg, 25.02.2014 - 3 U 154/11

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung bei

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 10 U 74/09

    Begriff der Gesundheitsgefahr i.S. von § 569 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der

  • LG Berlin, 15.06.2023 - 64 S 40/23

    Wohnraummiete: Vertragsbefristung durch "Komplettumbau" der Wohnung

  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

  • LG München I, 14.03.2017 - 14 S 2245/17

    Wohnraummietvertrag - zeitliche Befristung - Wirksamkeit

  • LG Duisburg, 14.07.2009 - 13 S 55/09

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung i.R.e. Kündigung aufgrund Gesundheitsgefahren

  • LG Braunschweig, 09.10.2014 - 22 O 1774/13

    Gewerberaummietrecht: Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen

  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung;

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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2738
BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06 (https://dejure.org/2007,2738)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2007 - V ZR 45/06 (https://dejure.org/2007,2738)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2007 - V ZR 45/06 (https://dejure.org/2007,2738)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8
    Moratoriumszins bei Sachenrechtsbereinigungsverfahren auch, wenn nicht Nutzer, sondern Dritter das Verfahren beantragt hat

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Grundstückseigentümers auf den Moratoriumszins aufgrund einer Einlassung in einem Bodenordnungsverfahren; Mitwirkung des Grundstückseigentümers an der Sachenrechtsbereinigung

  • grundeigentum-verlag.de

    Moratoriumszins; Sachenrechtliche Bereinigung; Antragsberechtigter; Nutzer

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 S. 8
    Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Nutzer auf Zahlung des Moratoriumszinses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Anspruch auf Zahlung des Moratoriumszinses gegen Nutzer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1312
  • MDR 2007, 1064
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.2005 - V ZR 208/04

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB nicht schon durch die (über den 3. Oktober 1990 hinaus) fortgesetzte Nutzung fremden Eigentums an einem Grundstück begründet wird, sondern davon abhängig ist, dass ein Verfahren zur sachenrechtlichen Bereinigung in Gang gesetzt wird (Senat, Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105; OLG Naumburg, VIZ 1999, 674, 675).

    Der Anspruch auf den Moratoriumszins kann schließlich auch dann entstehen, wenn das Verfahren zwar nicht vom Grundstückseigentümer beantragt worden ist, dieser jedoch in dem Verfahren an dessen Durchführung zielgerichtet mitwirkt (Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239; Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105).

    Der Anspruch auf den Moratoriumszins soll daher einem Grundstückseigentümer versagt bleiben, der an einer Sachenrechtsbereinigung nicht mitwirkt und so der Verwirklichung der gesetzlichen Rechte des Nutzers sowie der auch im öffentlichen Interesse liegenden sachenrechtlichen Bereinigung entgegenwirkt (vgl. BT-Drucks. 12/5992, S. 185; BT-Drucks. 14/2428, 12 sowie den Hinweis im Urteil des Senats vom 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105).

    Der Senat hat in Bezug auf diese Verhandlung vor der Behörde und das weitere Verfahren in einer anderen Sache (Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105 f.) bereits ausgeführt, dass der Eigentümer seiner Obliegenheit zur Einlassung nach Art. …

    Für den Anspruch auf den Moratoriumszins galt bis zum 1. Januar 2002 die regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren nach § 195 BGB a.F. (Senat, Urt. v. 17. Juni 2006, V ZR 208/04, AUR 2006, 105 f.).

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06
    Der Moratoriumszins ist der verfassungsrechtlich gebotene Ausgleich (BVerfGE 98, 17, 42 f.) des Grundstückseigentümers für die ihm vorenthaltene Nutzung seines Eigentums.

    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 3 Satz 1 EGBGB als eine einseitige, mit Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbare Regelung zum Nachteil des Eigentümers und zum Vorteil des Nutzers erkannt (BVerfGE 98, 17, 42 f.) Das muss erst recht für die Zeit nach dem 1. Januar 1995 gelten.

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 148/98

    Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums einer LPG; Besitzrecht des

    Auszug aus BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 EGBGB ist und dessen Antrag für das Besitzrecht und die aus diesem folgende Zahlungspflicht ohne Bedeutung sind, weil die Befugnis, ein behördliches Verfahren in Gang zu setzen, keine materiellen Rechte verschafft (vgl. Senat, Urt. v. 9. Juli 1999, V ZR 148/98, WM 1999, 2035, 2036).

    Sie ist Schuldnerin des Moratoriumszinses, weil das gesetzliche Besitzrecht ihr und nicht dem scheinbaren Rechtsnachfolger zustand (Senat, Urt. v. 9. Juli 1999, V ZR 148/98, VIZ 1999, 615, 616).

  • OLG Naumburg, 22.09.1998 - 11 U 108/98

    Nutzungsherausgabe als Nebenanspruch im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis;

    Auszug aus BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06
    Sachenrecht">233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB nicht schon durch die (über den 3. Oktober 1990 hinaus) fortgesetzte Nutzung fremden Eigentums an einem Grundstück begründet wird, sondern davon abhängig ist, dass ein Verfahren zur sachenrechtlichen Bereinigung in Gang gesetzt wird (Senat, Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105; OLG Naumburg, VIZ 1999, 674, 675).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/01

    Rechte der früheren Mitglieder einer LPG in einem Bodenordnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06
    Der Anspruch auf den Moratoriumszins kann schließlich auch dann entstehen, wenn das Verfahren zwar nicht vom Grundstückseigentümer beantragt worden ist, dieser jedoch in dem Verfahren an dessen Durchführung zielgerichtet mitwirkt (Senat, Urt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239; Urt. v. 17. Juni 2005, V ZR 208/04, AUR 2006, 105).
  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 209/02

    Entstehung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt im Falle komplexer Bodenneuordnung

    Auszug aus BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06
    Bei den von Amts wegen durchgeführten Verfahren zur Bodenneuordnung nach dem Bodensonderungsgesetz entsteht der Anspruch mit der Einleitung des Verfahrens (Senat, Urt. v. 11. April 2003, V ZR 209/02, VIZ 2003, 443, 444).
  • BGH, 29.04.2005 - LwZR 8/04

    Treuwidrigkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages

    Auszug aus BGH, 20.04.2007 - V ZR 45/06
    Zu Unrecht meint das Berufungsgerichts, sich für seinen Standpunkt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Abfindungsansprüchen ehemaliger LPG-Mitglieder berufen zu können (vgl. dazu das zitierte Urteil v. 29. April 2005, LwZR 8/04, BeckRS 2005 Nr. 06172).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Der Senat hat - allerdings erst nach Verkündung des angefochtenen Berufungsurteils - für den Fall einer gescheiterten Umwandlung entschieden (Urt. v. 20. April 2007, V ZR 45/06, RdL 2007, 214, 215), dass der Gebäudeeigentümer gegenüber dem Grundstückseigentümer zum Besitz berechtigt und Schuldner des nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB zu entrichtenden Entgelts ist.
  • OLG Zweibrücken, 15.01.2014 - 1 U 190/12

    Berufsunfähigkeit mehrdimensionale psychosomatische Störung

    Ist ihm dies wegen des Fehlens eines bestimmten Berufsbildes nicht möglich, kann auch nicht festgestellt werden, ob die fragliche Erkrankung einzelne Anforderungen einschränkt oder die gesamte Arbeitsleistung derart beeinflusst, dass ein sinnvolles Arbeitsergebnis nicht mehr zu erzielen ist (vgl. dazu beispielsw.: BGH VersR 2003, 631; VersR 2011, 552; Beschl. v. 27.02.2008 - V ZR 45/06, juris).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2016 - 5 U 18/14

    Sachenrechtsbereinigung: Voraussetzungen eines Nutzungsentgeltanspruchs;

    Einlassen bedeutet ein aktives Mitwirken des Eigentümers an der Sachenrechtsbereinigung (BGH NJW-RR 2007, 1312 Tz. 13 f.).
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