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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06   

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https://dejure.org/2007,2155
BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,2155)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2007 - II ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,2155)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2007 - II ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,2155)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Frage der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts

  • Judicialis

    ZPO § 545 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 545 Abs. 2
    Ausschluss der Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts bei Zulassung der Revision wegen dieser Frage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Nach § 545 II ZPO keine Überprüfung durch das Revisionsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das Revisionsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1437
  • ZIP 2007, 1832
  • MDR 2007, 1153
  • FamRZ 2007, 1646 (Ls.)
  • WM 2007, 1948
  • BB 2007, 1588
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 27/87

    Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06
    Gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage, ob das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit zu Recht angenommen oder verneint hat, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nach allgemeiner Meinung (vgl. BGH, Beschl. v. 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697; Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930; Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Urt. v. 28. April 1988 - I ZR 27/87, NJW 1988, 3267; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 545 Rdn. 16) jedenfalls dann entzogen, wenn das Berufungsgericht die Zuständigkeitsfrage genauso beurteilt wie das erstinstanzliche Gericht (vgl. Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 545 Rdn. 12; MünchKommZPO/Wenzel 2. Aufl. Aktualisierungsband § 545 Rdn. 15).

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs unterliegt auch nicht deshalb der Überprüfung durch das Revisionsgericht, weil das Berufungsgericht wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat; denn durch die Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts wird die Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts nicht erweitert (BGH, Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/05 aaO; Urt. v. 28. April 1988 - I ZR 27/87 aaO).

  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 42/05

    Prüfung der Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts durch das

    Auszug aus BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06
    Gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage, ob das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit zu Recht angenommen oder verneint hat, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nach allgemeiner Meinung (vgl. BGH, Beschl. v. 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697; Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930; Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Urt. v. 28. April 1988 - I ZR 27/87, NJW 1988, 3267; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 545 Rdn. 16) jedenfalls dann entzogen, wenn das Berufungsgericht die Zuständigkeitsfrage genauso beurteilt wie das erstinstanzliche Gericht (vgl. Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 545 Rdn. 12; MünchKommZPO/Wenzel 2. Aufl. Aktualisierungsband § 545 Rdn. 15).

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die örtliche Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszugs unterliegt auch nicht deshalb der Überprüfung durch das Revisionsgericht, weil das Berufungsgericht wegen dieser Frage die Revision zugelassen hat; denn durch die Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts wird die Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts nicht erweitert (BGH, Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/05 aaO; Urt. v. 28. April 1988 - I ZR 27/87 aaO).

  • BGH, 07.11.2006 - VIII ZR 73/06

    Überprüfung der gerichtlichen Zuständigkeit im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06
    Gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage, ob das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit zu Recht angenommen oder verneint hat, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nach allgemeiner Meinung (vgl. BGH, Beschl. v. 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697; Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930; Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Urt. v. 28. April 1988 - I ZR 27/87, NJW 1988, 3267; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 545 Rdn. 16) jedenfalls dann entzogen, wenn das Berufungsgericht die Zuständigkeitsfrage genauso beurteilt wie das erstinstanzliche Gericht (vgl. Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 545 Rdn. 12; MünchKommZPO/Wenzel 2. Aufl. Aktualisierungsband § 545 Rdn. 15).
  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 91/03

    Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts hinsichtlich der Zuständigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 23.04.2007 - II ZR 133/06
    Gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage, ob das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit zu Recht angenommen oder verneint hat, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nach allgemeiner Meinung (vgl. BGH, Beschl. v. 7. November 2006 - VIII ZR 73/06, WuM 2006, 697; Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930; Beschl. v. 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Urt. v. 28. April 1988 - I ZR 27/87, NJW 1988, 3267; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 545 Rdn. 16) jedenfalls dann entzogen, wenn das Berufungsgericht die Zuständigkeitsfrage genauso beurteilt wie das erstinstanzliche Gericht (vgl. Musielak/Ball, ZPO 5. Aufl. § 545 Rdn. 12; MünchKommZPO/Wenzel 2. Aufl. Aktualisierungsband § 545 Rdn. 15).
  • OLG Köln, 12.06.2015 - 1 U 16/14

    Voraussetzungen der ausschließlichen sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte

    Das gilt trotz des eingeschränkten Wortlautes der Bestimmung auch für die Beurteilung der Zuständigkeit durch das Berufungsgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZR 91/03, NJW 2003, 2917; Hk-ZPO/Kayser/Koch, 5. Aufl., § 545 Rn. 14) und zwar selbst dann, wenn das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der von ihm vertretenen Auffassung zur sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit zugelassen hat (BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 42/05, NJW-RR 2006, 930 Rn. 10; Beschluss vom 23. April 2007 - II ZR 133/06, NJW-RR 2007, 1437; vom 16. März 2010 - VIII ZR 341/09, NJW-RR 2011, 72; Hk-ZPO/Kayser/Koch, aaO).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 170/17

    Vermeidung von Rechtsmittelstreitigkeiten betreffend die Frage der Zuständigkeit

    Denn gemäß § 545 Abs. 2 ZPO ist die Frage, ob das erstinstanzliche Gericht seine örtliche Zuständigkeit zu Recht angenommen oder verneint hat, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht jedenfalls dann entzogen, wenn das Berufungsgericht - wie hier - die Zuständigkeitsfrage genauso beurteilt wie das erstinstanzliche Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - II ZR 133/06, NJW-RR 2007, 1437 Rn. 2 mwN).
  • LG Freiburg, 13.04.2011 - 3 T 23/11

    Rechtswegzuständigkeit: Klage auf Feststellung einer Insolvenzforderung aus

    Diesbezüglich wird vorsorglich auf die Entscheidung der Kammer vom 04.05.2006 verwiesen, in der ein Gerichtsstand nach § 32 ZPO am Erfolgsort für eine Zahlungsklage nach § 823 Abs. 2 BGBi.V.m. § 266a StGB verneint wurde (LG Freiburg U. v. 04.05.2006 - 3 S 306/05 -, die hiergegen eingelegte Revision wurde zurückgenommen, vgl. BGH B. v. 23.04.2007 - II ZR 133/06 -).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6248
OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06 (https://dejure.org/2007,6248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2007 - 20 U 247/06 (https://dejure.org/2007,6248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 20 U 247/06 (https://dejure.org/2007,6248)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs auf Kaskoentschädigung aufgrund eines behaupteten Kfz-Diebstahls; Ablehnung von Versicherungsschutz bei widersprüchlichen Angaben in der Schadensmeldung; Vorliegen einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Versicherungsfalls bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1153
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.02.1965 - IV ZR 81/64

    Schutz einer Namensabkürzung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen seien, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGHZ 43, 245; BGH, NJW 1991, 1180; NJW 1997, 1586).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    in Form von Zeugen, für die vom Versicherer bestrittene Entwendung zur Verfügung oder kann der VN den Beweis nicht mit Zeugen führen, kann der § 141 ZPO persönlich angehörte Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis mit seiner Aussage führen, soweit das Gericht diese - im Rahmen der freien Würdigung nach § 286 ZPO - als glaubhaft betrachtet (BGH, Urt. v. 24.04.1991 - IV ZR 172/90 - VersR 1991, 917).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Darlegungslast, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeugs gegen seinen Willen zulassen (BGH, Urt. v. 17.05.1995 - IV ZR 279/94 - NJW 1995, 2169).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06
    Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen seien, dürfen daher nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGHZ 43, 245; BGH, NJW 1991, 1180; NJW 1997, 1586).
  • OLG Hamm, 19.05.2017 - 20 U 53/17

    Maklerhaftung; Versicherungsvermittler; Nichtzustandekommen eines Vertrages;

    Auf Umstände, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls begründen (wofür der Versicherer voll beweisbelastet ist), kommt es dann nicht mehr an (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1991, IV ZR 172/90, juris, Rn. 18 ff., VersR 1991, 917; Senat, Urt. v. 03.07.2013, 20 U 226/12, juris, Rn. 23, RuS 2013, 373; Senat, Urt. v. 20.06.2007, 20 U 247/06, juris, Rn. 20, RuS 2007, 528; Senat, Urt. v. 02.03.1994, 20 U 316/93, juris, Rn. 5 f., NJW-RR 1994, 931; KG, Beschl. v. 10.04.2014, 6 U 107/09, juris, Rn. 11) .
  • OLG Köln, 18.09.2015 - 19 U 50/15

    Haftung des Halters von zwei Hunden für Schäden eines Radfahrers

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es um die Verwertung nicht im Protokoll aufgenommener Eindrücke geht (vergleiche BGH, Urteil vom 04.02.1997, XI ZR 160/96; OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2007, 20 U 247/06; zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08

    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des

    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm r+s 2007, 528).
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 22 O 50/08

    Darlegungslast bei einem Kfz-Diebstahl und Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines

    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm RuS 2007, 528).
  • LG Dortmund, 19.03.2008 - 22 O 126/07

    Kaskoversicherung, Entwendung

    Ist auch die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (OLG Hamm, RuS 2007, 528).
  • LG Dortmund, 22.12.2008 - 22 O 196/07

    Beweis des Vorliegens des äußeren Bildes einer versicherten Kfz-Entwendung

    Ist die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (OLG Hamm RuS 2007, 528).
  • LG Berlin, 17.10.2011 - 44 O 316/10

    Deckungsklage gegen Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstahl - Zweifeln an

    Ist die Redlichkeitsvermutung erschüttert, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines Versichertendiebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (siehe auch OLG Hamm, RuS 2007, 528).
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Rechtsprechung
   OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5386
OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07 (https://dejure.org/2007,5386)
OLG München, Entscheidung vom 13.06.2007 - 31 AR 79/07 (https://dejure.org/2007,5386)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 31 AR 79/07 (https://dejure.org/2007,5386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    RVG § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 37

  • rechtsportal.de

    Keine Kostenentscheidung im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entstehen einer gesonderten Anwaltsvergütung im Bestimmungsverfahren; Pflicht zur Kostenentscheidung im Falle der Zurückweisung des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1153
  • Rpfleger 2007, 577
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 28.03.2006 - 4 SmA 48/05

    Gerichtsstandsbestimmung: Beschlussergänzung bei unterbliebener

    Auszug aus OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07
    Im Bestimmungsverfahren ist eine Kostenentscheidung grundsätzlich auch dann nicht zu treffen, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt und der Antragsgegner im Hauptsacheverfahren durch dieselben Rechtsanwälte vertreten wird (wie OLG Dresden Rpfleger 2006, 44; gegen OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425 und OLG Köln v. 13.3.2007, 5 W 87/06).

    Allerdings wurde zur früheren Rechtslage nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und wird teilweise auch zur heute geltenden Rechtslage die Auffassung vertreten, dass im Falle der Zurückweisung des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts eine Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06).

  • OLG Dresden, 14.07.2005 - 1 AR 120/04

    Rechtsanwaltsvergütung; Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07
    Im Bestimmungsverfahren ist eine Kostenentscheidung grundsätzlich auch dann nicht zu treffen, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt und der Antragsgegner im Hauptsacheverfahren durch dieselben Rechtsanwälte vertreten wird (wie OLG Dresden Rpfleger 2006, 44; gegen OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425 und OLG Köln v. 13.3.2007, 5 W 87/06).

    Wenn dort von der "Bestimmung des zuständigen Gerichts" die Rede ist, welche kostenrechtlich zur Hauptsache gehört, so ist das Bestimmungsverfahren als solches angesprochen und nicht etwa nur die positive Entscheidung über den Antrag (ebenso OLG Dresden Rpfleger 2006, 44).

  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 87/06

    Anwaltsgebühren bei kostenpflichtiger Zurückweisung des Antrags auf

    Auszug aus OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07
    Im Bestimmungsverfahren ist eine Kostenentscheidung grundsätzlich auch dann nicht zu treffen, wenn der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts abgelehnt und der Antragsgegner im Hauptsacheverfahren durch dieselben Rechtsanwälte vertreten wird (wie OLG Dresden Rpfleger 2006, 44; gegen OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425 und OLG Köln v. 13.3.2007, 5 W 87/06).

    Allerdings wurde zur früheren Rechtslage nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und wird teilweise auch zur heute geltenden Rechtslage die Auffassung vertreten, dass im Falle der Zurückweisung des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts eine Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06).

  • BGH, 05.02.1987 - I ARZ 703/86

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07
    Allerdings wurde zur früheren Rechtslage nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und wird teilweise auch zur heute geltenden Rechtslage die Auffassung vertreten, dass im Falle der Zurückweisung des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts eine Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06).
  • BayObLG, 23.02.1999 - 1Z BR 25/99

    Kosten des Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 13.06.2007 - 31 AR 79/07
    Allerdings wurde zur früheren Rechtslage nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO und wird teilweise auch zur heute geltenden Rechtslage die Auffassung vertreten, dass im Falle der Zurückweisung des Antrags auf Bestimmung des zuständigen Gerichts eine Kostenentscheidung zu treffen ist (vgl. BGH NJW-RR 1987, 757; BayObLG NJW-RR 2000, 141; OLG Koblenz NJW-RR 2007, 425; OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2016 - 1 (F) Sa 6/16

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153/1154; OLG Braunschweig a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 29.10.2013 - 1 W 42/13

    Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 Abs. 2 S. 4

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rz. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden, RPfl. 2006, 44; OLG München, MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2011 - 11 AR 23/10

    Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung

    5 Dementsprechend geht die mittlerweile herrschende Rechtsprechung und Lehre davon aus, dass auch ein durch Rücknahme oder Antragszurückweisung endendes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren jedenfalls dann keinen anwaltlichen Gebührenanspruch auslöst, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Hauptsacheverfahren bereits rechtshängig ist und die Antragsgegner im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren durch dieselben Anwälte vertreten werden wie im Hauptsacheverfahren ( OLG München, Beschluss vom 13.6.2007, 31 AR 79/07 - in ausdrücklicher Abkehr von der anderslautenden Rechtsprechung des früher für die Bestimmungsverfahren zuständigen BayObLG sowie Beschluss vom 21.9.2007, 11 W 2271/07; OLG Dresden, Beschluss vom 14.7.2005, 1 AR 120/04; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2007, 8 W 23/07 ; Zöller-Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 ZPO Rdnr. 13 "Bestimmung des zuständigen Gerichts"; Mock in: Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 5. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 49; Ebert in: Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl. 2009, § 19 Rdnr. 45; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 41. Bei der im Antrag für die Gegenauffassung zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 28.3.2006, 4 SmA 48/05 stand zum Zeitpunkt der Kostenentscheidung noch nicht fest, ob überhaupt ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird; ebenso wohl bei der Entscheidung des 5. Zivilsenates des OLG Köln vom 13.3.2007, 5 W 87/06.

    Steht jedoch - wie hier - fest, dass keinerlei Kosten geltend gemacht werden können, so fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine derart ins Leere laufende Entscheidung ( vgl. OLG München, Beschluss vom 13.6.2007, 31 AR 79/07 ).

  • OLG Braunschweig, 21.12.2011 - 1 W 47/11

    Grundsätze zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei rechtskräftiger

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 36 Rn. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, a.a.O.).
  • OLG Celle, 23.01.2009 - 2 W 2/09

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.
  • OLG Braunschweig, 26.11.2009 - 1 W 57/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da im Verfahren nach § 36 ZPO vor dem Oberlandesgericht Gerichtskosten nicht entstehen (Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 36 Rn. 33) und die anwaltlichen Kosten zum Rechtszug der Hauptsache gehören (OLG Dresden RPfleger 2006, 44; OLG München MDR 2007, 1153, 1154; Zöller/Vollkommer, aaO.).
  • OLG Rostock, 08.01.2008 - 1 UH 6/07

    Gerichtsstandbestimmung: Gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand bei Bestehen

    Da der Antrag zurückgewiesen wurde und ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig ist, hat die Antragstellerin die Kosten des Bestimmungsverfahrens zu tragen, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (BGH, NJW-RR 1987, 757; OLG Koblenz, NJW-RR 2007, 425; OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 1706, 1707; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 37 Rdnr. 3a; a.A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 37 Rdnr. 5; vgl. auch OLG München, MDR 2007, 1153).
  • OLG Dresden, 14.05.2009 - 3 AR 35/09

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im Verfahren der

    Letzteres folgt aus §§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, 15 Abs. 1, Abs. 2 RVG (vgl. OLG München OLGR 2007, 783 und 2008, 462; OLG Dresden Rpfleger 2006, 44) und entspricht der Rechtsprechung des erkennenden, für Beschwerden in Kostenfestsetzungsverfahren ebenfalls spezialzuständigen Senats (z.B. Beschluss vom 23.05.2005 - 3 W 531/05, unveröffentlicht).
  • OLG Celle, 23.01.2009 - 4 AR 17/08

    Kosten eines Verfahrens der Gerichtsstandsbestimmung

    Das von den Klägern vertretene gegenteilige Verständnis, das von einem Teil der Rechtsprechung jedenfalls für den Fall angenommen wird, in dem - wie im Streitfall - eine ablehnende Entscheidung im Bestimmungsverfahren zu einem Zeitpunkt ergeht, in dem das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist (vgl. OLG München MDR 2007, 1153. OLG München AGS 2008, 276. OLG Köln (8. Zs.) AGS 2008, 406.
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2008 - 15 AR 26/08

    Kostenentscheidung: Rücknahme eines Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung

    Zwar haben die Oberlandesgerichte München (OLGR München 2007, 783) und Dresden (OLGR Dresden 2006, 233) die Ansicht vertreten, dass insbesondere aus dem Blickwinkel der dem Rechtsanwalt zu vergütenden Tätigkeit eine Unterscheidung dahin, ob dem Hauptsacheverfahren ein Bestimmungsverfahren vorausgegangen ist, oder ein solches wegen Zurückweisung oder Rücknahme des Antrags auf Gerichtsstandsbestimmung nicht durchgeführt wurde, nicht gerechtfertigt sei.
  • OLG Celle, 14.04.2009 - 2 W 97/09
  • OLG München, 27.09.2012 - 34 AR 211/12

    Gerichtsstandsbestimmung: Ausschluss wegen eine gemeinsamen Gerichtsstandes

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