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   LAG Düsseldorf, 01.08.2006 - 16 Ta 355/06   

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https://dejure.org/2006,12936
LAG Düsseldorf, 01.08.2006 - 16 Ta 355/06 (https://dejure.org/2006,12936)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2006 - 16 Ta 355/06 (https://dejure.org/2006,12936)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2006 - 16 Ta 355/06 (https://dejure.org/2006,12936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Einigungsgebühr bei Anerkenntnis in einem Vergleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nr. 1000 VV RVG
    Keine Einigungsgebühr bei Anerkenntnis in einem Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Einigungsgebühr bei vollständigem Anerkenntnis der Klageforderung in einem Vergleich; Einlegung einer Beschwerde durch die Landeskasse gegen die Kostenfestsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Oberhausen, 04.05.2006 - 1 Ca 12/06
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.08.2006 - 16 Ta 355/06
    Auf die befristete Beschwerde des Bezirksrevisors vom 19.05.2006 wird der (richterliche) Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 04.05.2006 - 1 Ca 12/06 -, dem Bezirksrevisor frühestens zugegangen am 15.05.2006, aufgehoben.

    In dem Ausgangsrechtsstreit 1 Ca 12/06 vor dem Arbeitsgericht Oberhausen beantragte der dortige Kläger, dem Prozesskostenhilfe bewilligt und die Antragstellerin als Prozessbevollmächtigte beigeordnet worden war, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 2.720,92 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Landeszentralbank aus 1.300,00 EUR seit 02.11.2005 sowie aus weiteren 1.300,00 EUR seit 02.12.2005, sowie weiteren 120, 92 EUR seit 02.01.2006 zu zahlen.

  • VGH Bayern, 11.06.2008 - 10 C 08.777

    Kostenfestsetzung - Einigungsgebühr auch bei übereinstimmender

    Die Einigungsgebühr entfällt nach Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 VV-RVG nur dann, wenn der Rechtsstreit nicht durch ein mehrseitiges Einvernehmen, sondern durch ein einseitiges Anerkenntnis beendet wird, wobei auch hier ein rein materielles Anerkenntnis genügt (vgl. LAG Düsseldorf vom 1.8.2006 MDR 2007, 119).
  • VG Ansbach, 12.06.2023 - AN 9 M 23.1116

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung - Entstehung von fiktiver Terminsgebühr und

    Die Einigungsgebühr entfällt aber dann, wenn der Rechtsstreit nicht durch ein mehrseitiges Einvernehmen, sondern durch ein einseitiges Anerkenntnis beendet wird, wobei auch hier ein rein materielles Anerkenntnis genügt (LAG Düsseldorf, U.v. 1.8.2006 - MDR 2007, 119).
  • OLG Jena, 23.01.2008 - 4 W 650/07

    Zur - eingeschränkt - zulässigen vorweggenommenen Beweiswürdigung im

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Bamberg , Beschluss vom 08.08.2007, Az.: 4 W 42/07, zitiert nach juris; OLG Köln, MDR 2007, 119-120; Zöller-Phlippi, ZPO, 26. Auflage, § 114 Rn. 26 und 26a m.w.N.).
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