Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2748
OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06 (https://dejure.org/2007,2748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.01.2007 - 19 U 217/06 (https://dejure.org/2007,2748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 19 U 217/06 (https://dejure.org/2007,2748)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 253 Abs 2 BGB, § 426 Abs 1 S 1 BGB, § 833 BGB
    Tierhalterhaftung: Verletzung eines der Tierhalter beim herumtollenden mehrerer Hunde verschiedener Tierhalter; Gesamtschuldnerausgleich unter Berücksichtigung der mitwirkenden Tiergefahr des eigenen Hundes und der anderen Hunde

  • rabüro.de

    Zur Tierhalterhaftung wegen Verletzung eines der Tierhalter beim herumtollenden mehrerer Hunde verschiedener Tierhalter

  • Judicialis

    BGB § 253; ; BGB § 833

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 § 833
    Berücksichtigung der mitwirkenden Tiergefahr im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs bei Verletzung eines Tierhalters durch einen von mehreren spielenden Hunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Tiergefahr des eigenen Hundes beim Spielen mehrerer Hunde miteinander und Verletzung eines Tierhalters durch einen fremden Hund; Entfallen einer gleich hohen Quote auf jeden Tierhalter im Rahmen eines Gesamtschuldnerausgleichs

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen mehreren Tierhaltern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter-Treffen - Tierhalterin wird von einem fremden Hund umgerannt

  • goettinger-pferderechtsforum.de (Kurzinformation)

    Verletzen spielende Hunde einen Dritten oder auch einen der Halter, so haften alle Halter der beteiligten Tiere gesamtschuldnerisch für alle Schäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 748
  • MDR 2007, 1257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 24.11.1994 - 6 U 236/93

    Verletzung eines Hundehalters durch spielenden fremden Hund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06
    Dies rechtfertigt es, den Beklagten mit einer höheren Quote zu belasten als die beiden anderen Hundehalter (vgl. auch OLG Hamm VersR 1996, 115, 116).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 22 U 26/92

    Hund; Hundehalter; Tierhalterhaftung; Haftungsquote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.01.2007 - 19 U 217/06
    Mit OLG Düsseldorf (VersR 1993, 1496) ist der Senat der Auffassung, dass in einem solchen Falle alle beteiligten Hundehalter nach § 833 Satz 1 BGB für Schäden ersatzpflichtig sind, die einer der Hunde einem Dritten oder einem beteiligten Hundehalter zufügen.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2127
BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06 (https://dejure.org/2007,2127)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2007 - IV ZR 31/06 (https://dejure.org/2007,2127)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - IV ZR 31/06 (https://dejure.org/2007,2127)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verpflichtung zur Erbringung bedingungsgemäßer Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bei dem Versicherungsnehmer; Leistungsfreiheit einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Anfechtung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsvertrag - Arglistanfechtung und Klagefrist

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Die Frist des § 12 Abs. 3 VVG für die Leistungsklage wahrt auch eine Feststellungsklage gegen die Wirksamkeit der als einziger Grund für die Leistungsablehnung genannten Arglistanfechtung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    VVG § 12 Abs. 3
    Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Feststellungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wahrung d. Frist d. § 12 Abs. 3 VVG durch Feststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsvertragsrecht - § 12 Abs. 3 VVG: Wahrt Feststellungsklage auf Fortbestehen des Versicherungsvertrags die Frist?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1472
  • MDR 2007, 1257
  • VersR 2007, 1209
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 92/80

    Wirksamkeit einer Fristsetzung des Versicherers für die Erhebung der Klage -

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06
    Weil dem Versicherer damit ein Privileg eröffnet ist, das andere Schuldner nach der Rechtsordnung nicht haben (vgl. dazu Römer aaO), sieht die Rechtsprechung in § 12 Abs. 3 VVG seit langem eine allein im Interesse des Versicherers geschaffene Ausnahmevorschrift, die wegen dieses Ausnahmecharakters keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 30. April 1981 - IVa ZR 92/80 - VersR 1981, 828 unter I 2).
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 224/00

    Irreführung einer Belehrung

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06
    Dazu bedarf es nicht einmal einer ausdrücklichen Kennzeichnung des Klagebegehrens als Teilklage, sondern es genügt, wenn sich dies für den Versicherer aus den Gesamtumständen ergibt (vgl. zuletzt BGH, Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 3; 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 1; 13. Dezember 2000 - IV ZR 280/99 - VersR 2001, 326 unter II 1; Beschluss vom 22. September 2004 - IV ZR 274/03 - ZfS 2005, 82).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 280/99

    Wohngebäudeversicherung - Brandschaden - Versicherungsvetrag - Leistungsfreiheit

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06
    Dazu bedarf es nicht einmal einer ausdrücklichen Kennzeichnung des Klagebegehrens als Teilklage, sondern es genügt, wenn sich dies für den Versicherer aus den Gesamtumständen ergibt (vgl. zuletzt BGH, Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 3; 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 1; 13. Dezember 2000 - IV ZR 280/99 - VersR 2001, 326 unter II 1; Beschluss vom 22. September 2004 - IV ZR 274/03 - ZfS 2005, 82).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 274/03

    Einhaltung der Klagefrist durch gerichtliche Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06
    Dazu bedarf es nicht einmal einer ausdrücklichen Kennzeichnung des Klagebegehrens als Teilklage, sondern es genügt, wenn sich dies für den Versicherer aus den Gesamtumständen ergibt (vgl. zuletzt BGH, Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 3; 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 1; 13. Dezember 2000 - IV ZR 280/99 - VersR 2001, 326 unter II 1; Beschluss vom 22. September 2004 - IV ZR 274/03 - ZfS 2005, 82).
  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 130/00

    Einhaltung der Klagefrist

    Auszug aus BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06
    Dazu bedarf es nicht einmal einer ausdrücklichen Kennzeichnung des Klagebegehrens als Teilklage, sondern es genügt, wenn sich dies für den Versicherer aus den Gesamtumständen ergibt (vgl. zuletzt BGH, Urteile vom 19. September 2001 - IV ZR 224/00 - VersR 2001, 1497 unter II 3; 27. Juni 2001 - IV ZR 130/00 - VersR 2001, 1013 unter II 1; 13. Dezember 2000 - IV ZR 280/99 - VersR 2001, 326 unter II 1; Beschluss vom 22. September 2004 - IV ZR 274/03 - ZfS 2005, 82).
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Anhand einer solchen Klage kann der Arbeitgeber hinreichend erkennen, dass der Arbeitnehmer auf seinem Leistungsanspruch beharrt (vgl. BGH 4. Juli 2007 - IV ZR 31/06 - MDR 2007, 1257 zu § 12 Abs. 3 VVG idF vom 1. Januar 1964).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2014 - 4 U 182/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Bindungswirkung eines Strafurteils im Prozess

    Grundsätzlich kann, auch insoweit wäre den Anforderungen des § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG a.F. genügt, der Anspruch auf die Leistung im Sinne der Vorschrift auch mit einer Feststellungsklage gerichtlich geltend gemacht werden (BGH, Urt. v. 04.07.2007 - IV ZR 31/06, Juris).
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    § 46 Abs. 3 VBLS a.F. entspricht damit einer im Versicherungsvertragsrecht bislang ganz grundsätzlich geltenden, vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen, allgemein bekannten und von der Rechtsprechung - wenngleich großzügig - durchgängig angewandten Sonderregelung (vgl. etwa BGH, Urteil v. 4. Juli 2007 - IV ZR 31/06 - abrufbar über juris, dort Rn 11, veröffentlicht auch in: NJW-RR 2007, 1472 f.; BVerfG, Beschluss v. 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - abrufbar über juris, dort Rn 15, veröffentlicht auch in: NJW 2005, 814 ff.).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Rückzahlung von Versicherungsleistungen

    Da damit der Versicherer ein Privileg erhalten hat, welches inzwischen mit der derzeit geltenden Rechtslage ohnehin wieder abgeschafft wurde, ist die Regelung des § 12 Abs. 3 VVG wegen des Ausnahmecharakters einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich (BGH VersR 2007, 1209).
  • OLG Nürnberg, 18.01.2010 - 8 U 791/09

    Deckungsklage gegen Berufungsunfähigkeitszusatzversicherung: Wahrung der

    Da damit der Versicherer ein Privileg erhalten hat, welches inzwischen mit der derzeit geltenden Rechtslage ohnehin wieder abgeschafft wurde, ist die Regelung des § 12 Abs. 3 VVG a. F. wegen des Ausnahmecharakters einer ausdehnenden Auslegung nicht zugänglich (BGH VersR 2007, 1209).
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