Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 02.04.2007

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2007 - VII ZR 262/05   

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https://dejure.org/2007,1200
BGH, 26.07.2007 - VII ZR 262/05 (https://dejure.org/2007,1200)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05 (https://dejure.org/2007,1200)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05 (https://dejure.org/2007,1200)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines durch einen gerichtlichen Hinweis veranlassten, neuen Verteidigungsmittels als verspätet; Zulässigkeit der Zurückweisung eines neuen Verteidigungsmittels im Falle einer Veranlassung dieses Verteidigungsmittels durch gerichtlichen Hinweis; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verteidigungsmittel - Zurückweisung und Veranlassung durch gerichtlichen Hinweis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht am Werklohnanspruch für Gewährleistungsansprüche trotz Abtretung

  • Judicialis

    ZPO § 528 a.F.; ; BGB § 320

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Einrede des nichterfüllten Vertrags wg. Sachmängeln (§ 320 BGB) durch den Vertragspartner/Zedenten auch bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 528 (a.F.); BGB § 320
    Zurückweisung eines durch einen gerichtlichen Hinweis veranlassten neuen Verteidigungsmittels; Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages wegen Mängeln der Werkleistung bei Abtretung der Gewährleistungsansprüche an einen Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängeleinrede trotz Abtretung der Gewährleistungsansprüche?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zurückbehaltungsrecht trotz Abtretung der Gewährleistungsansprüche

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zurückbehaltungsrecht trotz Abtretung der Gewährleistungsansprüche

Besprechungen u.ä. (3)

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Einrede des nichterfüllten Vertrags wg. Sachmängeln (§ 320 BGB) durch den Vertragspartner/Zedenten auch bei Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstmaliges Bestreiten in der Berufungsinstanz? (IBR 2008, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsansprüche abgetreten: Zahlungsverweigerung wegen Mängeln weiter möglich! (IBR 2007, 606)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1612
  • MDR 2007, 1365
  • NZBau 2007, 639
  • WM 2007, 2023
  • BauR 2007, 1727
  • BauR 2008, 287
  • ZfBR 2007, 782
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69

    Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - VII ZR 262/05
    Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354).

    Für einen vergleichbaren Fall hat der Senat entschieden, dass der Auftraggeber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers wegen Mängeln der Werkleistung die Einrede des nicht erfüllten Vertrags gemäß § 320 BGB auch dann entgegenhalten kann, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen Dritten abgetreten hat (BGH, Urteil vom 22. Februar 1971 - VII ZR 243/69, BGHZ 55, 354, 358).

  • BGH, 18.06.2013 - II ZR 86/11

    GmbH & Co. KG: Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH für

    Durch einen Hinweis veranlasstes und innerhalb der Stellungnahmefrist erfolgtes Vorbringen darf nicht als verspätet zurückgewiesen werden (BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05, WM 2007, 2023 Rn. 15; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 4. Aufl., § 531 Rn. 29).
  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des

    Einer Ermächtigung zur Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts durch den Zessionar bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05, NJW-RR 2007, 1612, 1613 Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 24.04.2012 - 8 U 6/10

    Gesamtschuld: Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter den Gesamtschuldnern;

    Zu Unrecht meint die Beklagte, aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05 - BauR 2007, 1727 eine Verpflichtung des Senats herleiten zu können, ihrem neuen Vortrag nachzugehen.
  • OLG Hamm, 27.03.2012 - 24 U 61/11

    Anforderungen an die Darlegung eines Werklohnanspruchs wegen Planungsarbeiten

    Soweit in der Rechtsprechung des BGH die Zurückweisung eines neuen Verteidigungsmittels, das durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst worden ist, für unzulässig erachtet worden ist (BGH, Urt. v. 26.07.2007, VII ZR 262/05), bezieht sich die Entscheidung auf die Verspätungsvorschrift des § 528 ZPO nach altem Recht.
  • LG München I, 21.06.2013 - 5 HKO 19183/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren nach Squeeze-out: Anforderungen an eine

    Wenn nun aber ein derartiger Hinweis erfolgt, kann das Gericht nicht andererseits den entsprechenden Vortrag, der auf dieses Hinweises erfolgt, als verspätet zurückweisen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1612, 1613 = WM 2007, 2023, 2024 = NZBau 2007, 639 = MDR 2007, 1365 Ls.1).
  • OLG München, 07.12.2017 - 23 U 1683/17

    Begründeter Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung bei Abschluss

    Der Senat verkennt nicht, dass Vorbringen einer Partei, das auf einen gerichtlichen Hinweis nach § 139 ZPO erfolgt, zu berücksichtigen ist, ohne dass die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen müssten (BGH, Urteil vom 09. Oktober 2009 - V ZR 178/08 -, Rn. 26, juris; zu § 528 ZPO a.F.: BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 301/08

    Beachtung des Gebots des rechtlichen Gehörs durch ein Berufungsgericht bezüglich

    Die durch die abweichende Rechtsauffassung des Berufungsgerichts veranlasste Ergänzung des Sachvortrags der Klägerin hätte mithin ebenso wie der dafür angetretene Sachverständigenbeweis unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt bleiben dürfen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juni 2006 - V ZR 148/05, NJW-RR 2006, 1292, Tz. 17 f.; vom 26. Juli 2007 - VII ZR 262/05, NJW-RR 2007, 1612, Tz. 15).
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Es ist anerkannt, dass selbst neues Vorbringen nicht nach § 532 ZPO zurückgewiesen werden kann, wenn es durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst wurde (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2007 - VII ZR 262/05, WM 2007, 2023; Prütting/Gehrlein/Oberheim aaO § 531 Rn. 13 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 67/06   

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https://dejure.org/2007,25888
OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 67/06 (https://dejure.org/2007,25888)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2007 - 3 W 67/06 (https://dejure.org/2007,25888)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2007 - 3 W 67/06 (https://dejure.org/2007,25888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1986 - IX ZR 42/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 67/06
    Der Vermieter muss beweisen, dass die Sachen, an denen er ein Pfandrecht in Anspruch nimmt, vom Mieter eingebracht worden sind und ihm gehören (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.03.1986 - IX ZR 42/85 = NJW 1986, 2426).

    Der Vermieter muss beweisen, dass die Sachen, an denen er ein Pfandrecht in Anspruch nimmt, vom Mieter eingebracht worden sind und ihm gehören (BGH, Urteil vom 20.03.1986 - IX ZR 42/85 = NJW 1986, 2426).

  • LG Osnabrück, 07.02.2020 - 12 O 308/20

    Wann greift das Vermieterpfandrecht?

    Auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB kann der Vermieter sich gegenüber dem Mieter nicht berufen, denn diese gilt nur zu Gunsten, nicht aber zu Lasten des Mieters (vgl. OLG Brandenburg v. 02.04.2007 - 3 W 67/06 - OLGR Brandenburg 2007, 667; KG v. 14.02.2005 - 8 U 144/04 - NZM 2005, 422; OLG Düsseldorf v. 22.01.2000 - 24 U 92/99 - OLGR Düsseldorf 2001, 266; LG Osnabrück v. 21.09.2006 - 1 S 444/06 - WuM 2006, 645; RG v. 21.01.1935 - IV 261/34 - RGZ 334, 339; Lammel, Wohnraummietrecht, 3. Aufl. 2007, § 562 Rn. 25; Blank in: Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Aufl. 2017, § 562 Rn. 44; Weidenkaff in Palandt, § 562 BGB Rn. 20; Emmerich in: Staudinger, § 562 BGB Rn. 40; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, Rn. III 223 und 225a sowie Ehlert in: Bamberger/Roth, § 562 BGB Rn. 32; a.A. OLG Düsseldorf v. 16.12.1998 - 11 U 33/98 - OLGR Düsseldorf 1999, 173; Kellendorfer in: Müller/Walther, Miet- und Pachtrecht, § 562 Rn. 9 und Riecke/Schmidt in: Schmid, Miete und Mietprozess, 4. Aufl. 2004, Teil 6 Rn. 119).
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