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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7854
LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06 (https://dejure.org/2006,7854)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.07.2006 - 10 Sa 48/06 (https://dejure.org/2006,7854)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 10 Sa 48/06 (https://dejure.org/2006,7854)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe - Aufhebung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei vorsätzlich falsch gemachter Angaben zur Erfolgsaussicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei vorsätzlich falsch gemachter Angaben zur Erfolgsaussicht

  • Judicialis

    ZPO § 124 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 124 Ziff. 1
    Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei wahrheitswidrigen Angaben zur Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe, Aufhebung, § 124 Ziff. 1 ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 09.07.1992 - 10 W 36/92
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06
    Es reicht dabei für die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung zwar nicht aus, dass eine Partei einen ihr obliegenden Beweis nicht erbringt, die Klage also letztlich wegen eines non liquet abgewiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, 09.07.1992, 10 W 36/92, MDR 1993, S. 391; OLG Koblenz, 22.03.1999, 2 W 69/99, OLGR Koblenz 1999, S. 410).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.1996 - 4 Ta 162/96

    Prozeßkostenhilfe; Verschweigen eines Sachverhaltes; Student; Schadenersatz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06
    § 124 Nr. 1 ZPO bietet keine allgemeine Handhabe dafür, dass ein Gericht die bewilligte Prozesskostenhilfe wieder aufheben kann, wenn es im Nachhinein zu einer anderen Beurteilung der Rechtslage als im Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe kommt (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.1996, 4 Ta 162/96, NZA 1997, S. 115).
  • OLG Naumburg, 25.02.2003 - 4 W 75/02

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen unrichtiger

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06
    Ergibt sich jedoch aus einer Beweisaufnahme, dass die unbemittelte Partei vorsätzlich falsche Angaben zu dem für die Beurteilung der Erfolgsaussicht maßgeblichen Sachverhalt gemacht hat und wusste sie oder hielt es jedenfalls für möglich, dass ihre Darstellung unrichtig ist, gibt dies Veranlassung, die Prozesskostenhilfe aufzuheben (vgl. OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Sachsen-Anhalt, 25.02.2003, 4 W 75/02, OLGR Naumburg 2003, S. 332; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl. 2004, Rz. 8, 10).
  • OLG Koblenz, 22.03.1999 - 2 W 69/99
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.07.2006 - 10 Sa 48/06
    Es reicht dabei für die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung zwar nicht aus, dass eine Partei einen ihr obliegenden Beweis nicht erbringt, die Klage also letztlich wegen eines non liquet abgewiesen wird (vgl. OLG Düsseldorf, 09.07.1992, 10 W 36/92, MDR 1993, S. 391; OLG Koblenz, 22.03.1999, 2 W 69/99, OLGR Koblenz 1999, S. 410).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20307
OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05 (https://dejure.org/2006,20307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2006 - 6 W 147/05 (https://dejure.org/2006,20307)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 6 W 147/05 (https://dejure.org/2006,20307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausgangspunkt für die Berechnung der Kosten für notwendige Informationsreisen und Reisen zur persönlichen Wahrnehmung von Gerichtsterminen bei Gebietskörperschaften; Umfang der anwaltlichen Verpflichtung, wenn eine an einem auswärtigen Gerichtsstand verklagte Partei eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 245
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten für die Beauftragung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
  • OLG München, 27.11.1991 - 11 W 2022/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    10 Ausgangspunkt für die Berechnung der gemäß § 91 I ZPO zu erstattenden Kosten für notwendige Informationsreisen und Reisen zur persönlichen Wahrnehmung von Gerichtsterminen ist bei Gebietskörperschaften der Sitz der Vertretungsbehörde (OLG München, JurBüro 1992, 170).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 8 W 143/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
  • KG, 05.08.2004 - 19 WF 166/04

    Kostenerstattung in Familiensachen: Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 18/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt IV

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Im allgemeinen handelt es sich um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt (BGH NJW-RR 2004, 1500; WRP 2004, 495, 496; NJW 2003, 898).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Im allgemeinen handelt es sich um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt (BGH NJW-RR 2004, 1500; WRP 2004, 495, 496; NJW 2003, 898).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZB 27/03

    Auswärtiger Rechtsanwalt im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Im allgemeinen handelt es sich um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt (BGH NJW-RR 2004, 1500; WRP 2004, 495, 496; NJW 2003, 898).
  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH NJW-RR 2005, 1662).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Es greift bereits zu kurz, die Erstattung der mit der Terminswahrnehmung verbundenen Reisekosten des am Wohnsitz der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten allein mit dem Hinweis auf das formale, mit den am Gerichtsort niedergelassenen Sozien bestehende Mandatsverhältnis abzulehnen (so aber mit dem Beschwerdegericht die wohl h.M., vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 152; OLG Bamberg OLGR 2005, 127 f.; OLG Brandenburg MDR 2007, 245; OLG Nürnberg MDR 2007, 56 f.; OLG Köln OLG-Report 2007, 66 f.; OLG München FamRZ 2002, 1129; Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 Stichwort: Reisekosten des Anwalts; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 42 a; Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 91 Rdn. 19).
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