Rechtsprechung
   OLG München, 22.09.2006 - 19 U 2964/06   

Volltextveröffentlichungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht - "Starrer" Fristenplan in AGB zu Schönheitsreparaturen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • info-m.de (Leitsatz)

    Schönheitsreparaturen: Ist ein starrer Fristenplan im Gewerbemietrecht zulässig?

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Gewerberaumrecht und Schönheitsreparaturen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Starre Renovierungsfristen

mehr
  • rkkm.de (Kurzinformation)

    Starre Fristen für Schönheitsreparaturen in Gewerbemietverträgen unwirksam

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    In Formularmietverträgen enthaltene Klauseln zu Schönheitsreparatur mit starrer Fristenregelung sind auch bei gewerblichen Mietverhältnissen unwirksam

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind starre Renovierungsfristen im gewerblichen Mietvertrag wirksam? (IMR 2007, 182)

  • mietrecht.net , S. 21 (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Ist ein starrer Fristenplan im Gewerbemietrecht zulässig? (Wichert; info M 1/2007, S. 17)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2007, 514
  • NZM 2007, 215 (Ls.)
  • IMR 2007, 182



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2009 - 24 U 6/08  

    Mietrecht - Ansprüche des Vermieters bei nicht ausgeführter Schönheitsreparatur

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter trotz Nichtrückgabe aller Schlüssel die Sachherrschaft über den Mietgegenstand endgültig und für den Vermieter erkennbar aufgibt (vgl. BGH NJW 2000, 3203, 3206; OLG München MDR 2007, 514; KG Berlin ZMR 2005, 455; OLG Hamm ZMR 1996, 373; Senat OLGR Düsseldorf 2008, 544; Grundeigentum 2002, 1196).
  • AG Köln, 08.07.2011 - 201 C 25/11  
    Auch bei nur teilweiser Herausgabe der Mietsache oder bei unvollständiger Räumung wird die kurze Verjährung in Lauf gesetzt, wenn der Vermieter die unmittelbare Sachherrschaft erlangt, die ihn in die Lage versetzt, sich trotz der unvollständigen Räumung ein Bild von den ihm zustehenden Ansprüchen zu machen (vgl. KG Berlin ZMR 2005, 455 ff.; OLG München, MDR 2007, 514 f.).
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