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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06   

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https://dejure.org/2006,896
BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06 (https://dejure.org/2006,896)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06 (https://dejure.org/2006,896)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06 (https://dejure.org/2006,896)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Glaubhaftmachung des Ablehnungsgrundes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes bei überwiegender Wahrscheinlichkeit; Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen den zuständigen Einzelrichter ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 44 Abs. 2; ; ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 526 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 Abs. 2 § 45 Abs. 1 § 526 Abs. 1
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen den Einzelrichter in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Richterablehnung: Was ist glaubhaft zu machen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Befangenheit - Richterablehnung: Was ist glaubhaft zu machen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gründe für die Ablehnung eines Richters sind glaubhaft zu machen! (IBR 2007, 1197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 776
  • ZIP 2007, 700
  • MDR 2007, 669
  • FamRZ 2007, 552 (Ls.)
  • BB 2007, 853
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Nach Erlass des angefochtenen Beschlusses hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt wird und danach die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters zuständig ist (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492, 2493).

    Eine Absicht des Gesetzgebers dahin, nunmehr entsprechend den für die Hauptsache geltenden Anordnungen in §§ 348, 348a ZPO eine Zuständigkeit des Vertreters des Einzelrichters auch für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch zu bestimmen, lässt sich hieraus nicht entnehmen (BGH, Beschl. v. 6. April 2006 aaO).

    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796; Beschl. v. 6. April 2006 aaO, insoweit in NJW 2006, 2492 f nicht wiedergegeben).

  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968 - IV ZB 3/68, NJW 1968, 796; Beschl. v. 6. April 2006 aaO, insoweit in NJW 2006, 2492 f nicht wiedergegeben).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 31.01.2005 - II ZR 304/03

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitarbeit an einem Kommentar

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BGH, Beschl. v. 14. März 2003 - IXa ZB 27/03, MDR 2003, 892; Beschl. v. 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Als Umstände in diesem Sinne kommen dabei nur objektive Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (BGH, Beschl. v. 14. März 2003 - IXa ZB 27/03, MDR 2003, 892; Beschl. v. 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGH-Report 2005, 1350).
  • BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
    Die Beurteilung, ob die Partei das Vorbringen hinsichtlich des geltend gemachten Ablehnungsgrundes angesichts gegenteiliger Darstellungen des abgelehnten Richters und gegebenenfalls der übrigen Prozessbeteiligten glaubhaft gemacht hat, ist ein Akt wertender richterlicher Erkenntnis (BGH, Beschl. v. 13. Januar 2003 - XI ZR 357/01, WM 2003, 848, 849).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2020 - 12 SaGa 4/20

    Unterlassungsanspruch, Verwendung von Geschäftsgeheimnissen zum Zwecke des

    Die Wahrscheinlichkeitsfeststellung unterliegt ebenfalls dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens gemäß § 286 ZPO (BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06, juris Rn. 12; BGH 21.10.2010 a.a.O. Rn. 7).
  • AG Hanau, 31.07.2020 - 32 C 136/20

    Glaubhaftmachung der Ursächlichkeit zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung

    Die in Bezug genommene Entscheidung BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776 (BT-Drs. 19/18110, 36), ist zu § 42 ZPO und damit einer gänzlich anderen verfahrensrechtlichen Thematik ergangen.

    Er muss dann Tatsachen darlegen, aus denen sich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (vergleiche BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, Aktenzeichen IX ZB 60/06, Randnummer 11) dafür ergibt, dass seine Nichtleistung auf der COVID-19-Pandemie beruht.

    Das ist nur bei der Glaubhaftmachung über Indiztatsachen anders, was hier theoretisch greifen würde, bezieht sich jedoch nicht auf eine Beweisführung streitigen Parteivortrages, sondern rein verfahrensrechtliche Aspekte (Wiedereinsetzung, Ablehnung wegen Befangenheit, etc.; vgl. BGH, Beschluss vom 9.2. 1998 - II ZB 15-97, NJW 1998, 1870; BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

    Die Behauptung ist schon dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776, 777; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 294 Rn. 7; jeweils mwN).

    Da auch diese Würdigung einen Akt wertender Erkenntnis darstellt, die sich jedenfalls in ihrem wesentlichen Kern von der Beweiswürdigung nur hinsichtlich des Beweismaßes, also von dem Grad der Überzeugungsbildung unterscheidet, kommt auch insofern der Grundsatz der freien richterlichen Überzeugungsbildung zum Tragen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776, 777 mwN).

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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1443
BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,1443)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2007 - X ZR 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,1443)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04 (1) (https://dejure.org/2007,1443)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Verwarnung des Vertreibers eines vermeintlich patentverletzenden Erzeugnisses durch den Patentinhaber; "Mittelbare Patentverletzung" bei Lieferung von notwendigen Mitteln für ein wesentliches Element einer Erfindung ins Ausland und anschließender Herstellung eines ...

  • Judicialis

    PatG § 10; ; BGB § 823 Abs. 1 Ai

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG § 10; BGB § 823 Abs. 1
    "Funkuhr II"; Verletzung eines Patents durch Lieferung eines wesentlichen Elements der Erfindung in das Ausland; Ansprüche gegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • rechtsportal.de

    PatG § 10 ; BGB § 823 Abs. 1
    "Funkuhr II"; Verletzung eines Patents durch Lieferung eines wesentlichen Elements der Erfindung in das Ausland; Ansprüche gegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funkuhr II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Funkuhr II

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 13
  • MDR 2007, 669
  • GRUR 2007, 313
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die sachlich unberechtigte Verwarnung eines Abnehmers wegen Schutzrechtsverwarnung allerdings einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Herstellers des beanstandeten Produkts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (s. zuletzt BGHZ 164, 1 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 - Detektionseinrichtung II).

    Die Kundenbeziehung, die durch die (End-)Abnehmerverwarnung gestört wird (BGHZ 164, 1, 2 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung), ist nicht absolut geschützt, sondern genießt Schutz nur gegenüber rechtswidrigen Beeinträchtigungen dadurch, dass das an den Kunden gelieferte Erzeugnis als schutzrechtsverletzend beanstandet und ein der Herstellung und dem Vertrieb dieses Erzeugnisses entgegenstehendes Ausschließlichkeitsrecht behauptet wird.

    Die Haftung des Schutzrechtsinhabers entspricht insoweit der Reichweite seiner geltend gemachten (angeblichen) Ansprüche als deren notwendiges Korrelat (BGHZ 164, 1, 3 f., 11):.

    Jedoch ließe sich dieses theoretische Gleichgewicht zwischen Gläubiger- und Schuldnerstellungen (BGHZ 164, 1, 11 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) schon praktisch nur schwer verwirklichen, weil sich die "Selbstbezichtigung" des angeblichen mittelbaren Verletzers bei der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zu dessen Gunsten auswirkte.

  • BGH, 29.06.1977 - I ZR 186/75

    Unberechtigte Verwarnung wegen der vermeintlichen Verletzung eines

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Zulieferer als mittelbarer Verletzer in Betracht käme, wenn durch den Vertrieb des Erzeugnisses das Patent verletzt würde (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 1977 (I ZR 186/75, GRUR 1977, 805 - Klarsichtverpackung) müsse der Zulieferer eines Verwarnten die wirtschaftlichen Nachteile der Entscheidung des Verwarnten, sich einer Schutzrechtsverwarnung zu beugen, hinnehmen.

    Hingegen liegt in der Verwarnung des A weder objektiv noch subjektiv eine Inanspruchnahme des Schutzrechts gegenüber denjenigen, auf deren Zuliefertätigkeit sich H bei der Herstellung des Erzeugnisses gestützt hat (vgl. BGH, Urt. v. 29.06.1977 - I ZR 186/75, GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Nur dann kann es gleichgültig sein, ob der letzte, für die erfinderische Leistung unbedeutende Akt des Zusammenfügens der Gesamtvorrichtung von Dritten vorgenommen wird (BGHZ 82, 254, 256 - Rigg; BGHZ 159, 76, 91 - Flügelradzähler).

    Sie fällt gleichwohl nicht unter das Verbietungsrecht nach § 10 PatG, wenn die Benutzung der Erfindung im Ausland erfolgen soll, da sie dann nicht geeignet ist, das Verbietungsrecht des Patentinhabers aus § 9 PatG zu gefährden (BGHZ 159, 76, 85 - Flügelradzähler).

    Im Übrigen haftet der mittelbare Verletzer für die Verwirklichung eines Patentgefährdungstatbestandes (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; BGHZ 159, 221, 232 - Drehzahlermittlung); dieser hat im Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Gegenstück.

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Im Übrigen haftet der mittelbare Verletzer für die Verwirklichung eines Patentgefährdungstatbestandes (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; BGHZ 159, 221, 232 - Drehzahlermittlung); dieser hat im Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Gegenstück.
  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Im Übrigen haftet der mittelbare Verletzer für die Verwirklichung eines Patentgefährdungstatbestandes (BGHZ 115, 204, 208 - beheizbarer Atemluftschlauch; BGHZ 159, 76, 84 - Flügelradzähler; BGHZ 159, 221, 232 - Drehzahlermittlung); dieser hat im Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Gegenstück.
  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Auch kann der Anspruch davon abhängen, ob der Zulieferer bei einem sowohl patentfrei wie patentgemäß verwendbaren Mittel die erforderlichen Vorkehrungen gegen eine patentgemäße Verwendung getroffen hat (vgl. Sen.Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 153/04, GRUR 2006, 839, 841 f. - Deckenheizung [für BGHZ 168, 124 vorgesehen]).
  • BGH, 21.04.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem II

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Auch kann der Anspruch davon abhängen, ob der Zulieferer bei einem sowohl patentfrei wie patentgemäß verwendbaren Mittel die erforderlichen Vorkehrungen gegen eine patentgemäße Verwendung getroffen hat (vgl. Sen.Urt. v. 13.06.2006 - X ZR 153/04, GRUR 2006, 839, 841 f. - Deckenheizung [für BGHZ 168, 124 vorgesehen]).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04

    Detektionseinrichtung II

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die sachlich unberechtigte Verwarnung eines Abnehmers wegen Schutzrechtsverwarnung allerdings einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht des Herstellers des beanstandeten Produkts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (s. zuletzt BGHZ 164, 1 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGHZ 165, 311 - Detektionseinrichtung II).
  • OLG München, 18.03.2004 - 6 U 2683/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Das Berufungsgericht hat die Klage wegen Schutzrechtsverwarnung abgewiesen und der Klägerin auch die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits auferlegt (OLG München, GRUR-RR 2004, 189).
  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 50/97

    Berufung - Streitpatent - Nichtigerklärung - Patentanspruch - Uhr -

    Auszug aus BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04
    Mit Urteil vom 23. September 1999 (X ZR 50/97, bei Bausch, BGH 1999-2001, 129) hat der Senat das Patent unter Abweisung der weitergehenden Nichtigkeitsklage dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass an die Stelle der erteilten Patentansprüche acht Patentansprüche getreten sind, von denen Patentanspruch 1 lautet:.
  • BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01

    Funkuhr

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; Beschl. v. 26.2. 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 69/13

    Audiosignalcodierung - Mittelbare Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Ein vorwerfbares Verhalten in diesem Sinne kann zum Beispiel darin liegen, dass auf die Benutzung des Patents gerichtete Handlungen eines Dritten pflichtwidrig nicht unterbunden werden (BGH, Urteil vom 17. September 2009 - Xa ZR 2/08, BGHZ 182, 245 = GRUR 2009, 1142 Rn. 34 - MP3-Player-Import; Urteil vom 30. Januar 2007 - X ZR 53/04, BGHZ 171, 13 = GRUR 2007, 313 Rn. 17 - Funkuhr II; Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2015 - 6 U 7/14

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Anspruch auf Rückruf

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; BGH GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17

    Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten

    Die Haftung des Schutzrechtsinhabers entspricht insoweit der Reichweite seiner geltend gemachten (angeblichen) Ansprüche als deren notwendiges Korrelat (BGH GRUR 2007, 313 Rn. 27 - Funkuhr II; BGH GSZ GRUR 2005, 882, 883 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

    Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung stehen daher demjenigen nicht zu, der lediglich den angeblichen Schutzrechtsverletzer beliefert, ohne selbst nach der der Verwarnung zu Grunde gelegten Rechtsauffassung des Verwarners als Verletzer zu erscheinen (BGH GRUR 2007, 313 Rn. 28 - Funkuhr II; vgl. auch BGH GRUR 1977, 805, 807 - Klarsichtverpackung).

    Wer unberechtigt aus einem Schutzrecht verwarnt, haftet für den Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb derjenigen, denen gegenüber er ein Ausschließlichkeitsrecht in Anspruch nimmt; für die darin liegende Gefährdung der Marktchancen weiterer Beteiligter muss er jedenfalls diesen gegenüber nicht einstehen (BGH GRUR 2007, 313 Rn. 30 - Funkuhr II).

    Ebenso ist es im Verhältnis der Klägerin zur Beklagten unerheblich, dass die Verwendung des Zeichens "Sam" darauf zurückzuführen ist, dass die Klägerin als Herstellerin diesen Modellnamen gegenüber ihren Abnehmern kommuniziert hat, denn die Abmahnung richtet sich gegen vermeintlich rechtsverletzende von einem Abnehmer geschaltete Angebote und nicht gegen den Vertrieb seitens der Klägerin als Herstellerin in den Verkehr gebrachter rechtsverletzend gekennzeichneter Ware, bei der sich die Tätigkeit der Klägerin notwendigerweise auch als rechtsverletzend darstellen würde, auch ohne, dass der Verwarnende dies ausdrücklich behauptet (vgl. BGH GRUR 2007, 313 Rn. 28 - Funkuhr II für das Inverkehrbringen patentrechtsverletzender Erzeugnisse).

  • LG Mannheim, 12.02.2010 - 7 O 84/09

    Patentverletzung: Auslegung des Anspruchswortlauts eines ein Verfahren zum

    Hierzu wäre - ebenso wie beim Erzeugnispatent (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II ) - erforderlich, dass die Mobilfunkgeräte die beanspruchten Maßnahmen vollständig durchführen.

    Eine so weitgehende Ausdehnung des Tatbestands der unmittelbaren Patentverletzung auf alle notwendigen Bedingungen der Anwendung des patentgemäßen Verfahrens würde die durch § 10 PatG gezogenen Grenzen der Verantwortlichkeit für bloß mittelbare Verursachungsbeiträge unterlaufen (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. - Funkuhr II ).

    Unabhängig davon, ob für Fälle der vorsätzlichen Patentverletzung andere Grundsätze gelten können (BGH GRUR 2007, 313, 315 bei [17] - Funkuhr II ), sind die entsprechenden subjektiven Elemente eines bewussten Eingriffs in einen fremden Rechtskreis vorliegend nicht zur Überzeugung der Kammer dargetan.

    Soweit der Beitrag zu einer Verletzungshandlung eines anderen in der Lieferung oder dem Anbieten eines Mittels besteht, hat der erforderliche Zurechnungszusammenhang in § 10 PatG eine eigenständige gesetzliche Ausprägung erfahren und ist an die dort aufgestellten Voraussetzungen gebunden (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. - Funkuhr II ).

  • LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14

    Patentverletzungsstreit: Derivativer Erzeugnisschutz für unkörperliche

    Denn die Instrumente der Mit- und Nebentäterschaft dürfen nicht dazu führen, den Tatbestand der unmittelbaren Patentverletzung auf Fälle notwendiger Teilnahme zu erstrecken, die der Tatbestand nach seinem Sinn und Zweck nicht erfassen soll (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II).

    Im Übrigen stellen auch die von der Beklagten zu 3) vorgenommenen Handlungen keine fahrlässige alleintäterschaftliche Verursachung einer Patentverletzung dar, denn die Instrumente der Mit- und Nebentäterschaft dürfen - wie ausgeführt - nicht dazu führen, den Tatbestand der unmittelbaren Patentverletzung auf Fälle notwendiger Teilnahme zu erstrecken, die der Tatbestand nach seinem Sinn und Zweck nicht erfassen soll (BGH GRUR 2007, 313, 314 - Funkuhr II).

  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 U 143/07

    "Parfumzerstäuber" - Unterlassungsantrag des Zulieferers gegen eine an den

    a) Ansprüche gegen Mitbewerber wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung gegenüber eigenen Abnehmern können sich allerdings zum einen unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus § 823 Abs. 1 BGB ergeben (Beschluss des Großen Senats für Zivilsachen vom 15.07.2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung), was Unterlassungsansprüche gemäß dem Rechtsgedanken des § 1004 BGB einschließt (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 8 UWG, Rn. 1.112 unter Hinweis auf die Begründung des Beschlusses des Großen Senats [GRUR 2005, 882 [884 f.], der wie das Ausgangsverfahren vor dem I. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 432 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II] und zwei neuere Verfahren vor dem X. Zivilsenat [BGH, GRUR 2006, 219 - Detektionseinrichtung II; GRUR 2007, 313 - Funkuhr II] nur Schadensersatzansprüche betraf).

    Behauptet der Verwarnende nicht (wie etwa bei der Inanspruchnahme des letzten Abnehmers in einer Lieferkette) zugleich eine Schutzrechtsverletzung durch den Anbieter der vorangegangenen Vertriebsstufe, sondern nimmt er einen Hersteller in Anspruch, der sich bei der Herstellung des Erzeugnisses auf die Zuliefertätigkeit eines Dritten stützte, so stehen diesem Dritten Ansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nicht zu, da er den angeblichen Schutzrechtsverletzer lediglich beliefert hat, ohne selbst nach der Rechtsauffassung des Verwarnenden als Verletzer zu erscheinen (BGH [X. ZS], GRUR 2007, 313 [315] - Funkuhr II).

    Für diese lediglich mittelbare Gefährdung fremder Marktchancen muss derjenige, der einen anderen unberechtigt aus einem Schutzrecht verwarnt, aber nicht mehr einstehen (vgl. BGH, GRUR 2007, 313 [316] - Funkuhr II).

  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 16945/15

    Patentverletzung durch das Anbieten von Software zur Verwaltung digitaler Bilder

    Ausreichend ist dabei aber, wenn das Mittel im Ausland zu einer patentgemäßen Vorrichtung vervollständigt wird, die dann wiederum bestimmungsgemäß nach Deutschland gelangt (BGH GRUR 2007, 313, 315 - Funkuhr II).
  • LG München I, 21.04.2016 - 7 O 5930/15

    Patentverletzung durch Applikationssoftware für die Verwaltung digitaler Bilder

    Ausreichend ist dabei aber, wenn das Mittel im Ausland zu einer patentgemäßen Vorrichtung vervollständigt wird, die dann wiederum bestimmungsgemäß nach Deutschland gelangt (BGH GRUR 2007, 313, 315 - Funkuhr II).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 20 U 134/15
    Ebenso wie bei einer ungerechtfertigten Abmahnung des Abnehmers auch der Hersteller betroffen ist (Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 4.178; BGH GRUR 2007, 313 Funkuhr II - Rn. 26), so ist auch der Lizenznehmer des abgemahnten Inhabers der Marke, mit der die Ware versehen ist, betroffen.
  • OLG Köln, 20.12.2017 - 6 U 110/17

    Auch Spieltürme bzw. Spielgerüste können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2011 - 2 W 58/11

    Unzulässigkeit einer Schutzrechtsverwarnung wegen angeblicher Verletzung

  • LG Mannheim, 05.07.2013 - 7 O 195/12

    Patentverletzungsverfahren: Pflicht eines im Ausland ansässigen Herstellers zur

  • LG Mannheim, 05.07.2016 - 2 O 96/15

    Patentverletzungsverfahren: Patentschutz in der "Ausschließlichen

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 7/22
  • KG, 12.05.2022 - 5 U 139/19

    KING 01 und QUEEN 01 - Markenrechtsverletzung und Mitbewerberbehinderung im

  • LG Düsseldorf, 05.02.2009 - 4a O 287/08

    Ölsaatpresskuchen

  • LG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4a O 31/19

    Modifiziertes Nucleotidmolekül

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 6 W 123/17
  • LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09

    Kein Anspruch auf Unterlassung, Rechnungslegung, Feststellung der

  • LG Köln, 28.05.2019 - 33 O 119/18

    Ansprüche bei wettbewerbswidriger Nachahmung eines hölzernen Spielturms

  • LG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4b O 79/07

    Weldfast-Halterschweißverfahren

  • LG Düsseldorf, 03.09.2020 - 4b O 29/18

    Zirconiumoxid-Zusammensetzung

  • LG Düsseldorf, 24.05.2007 - 4a O 413/05

    Einkaufswagen mit Kindersitz

  • BPatG, 22.12.2010 - 3 ZA (pat) 72/09

    Bei fehlender Anhängigkeit eines neben dem Nichtigkeitsverfahren das Streitpatent

  • LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 231/08

    MPEG-2-Standard IV

  • LG Düsseldorf, 13.08.2020 - 4b O 24/20

    Filterpratronen für Kaffeemaschine

  • LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 38/08

    MPEG-2-Standard III

  • LG Düsseldorf, 23.07.2009 - 4a O 234/08

    MPEG-2-Standard V

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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,437
BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05 (https://dejure.org/2007,437)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - III ZR 193/05 (https://dejure.org/2007,437)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - III ZR 193/05 (https://dejure.org/2007,437)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Stillschweigender Auskunftsvertrag mit Vermittler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Auskunftsvertrags mit Haftungsfolgen im Rahmen einer Anlagenvermittlung; Voraussetzungen für den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertrags bei der Vermittlung einer Kapitalanlage

  • grundeigentum-verlag.de

    Konkludent geschlossener Auskunftsvertrag mit Anlagevermittler und Haftungsfolgen

  • Judicialis

    BGB § 675 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675 Abs. 2
    Voraussetzungen für einen stillschweigenden Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen im Rahmen einer Anlagevermittlung

  • Prof. Dr. Lorenz

    Stillschweigender Auskunftsvertrag und Dritthaftung aus culpa in contrahendo bei der Anlageberatung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 675 Abs. 2
    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Stillschweigender Auskunftsvertrag durch besondere Kenntnis?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Anlagevermittlers: Stillschweigend geschlossener Auskunftsvertrag mit Anlageinteressent ? Falsche Angaben über die Mitgliedschaft der vertretenen Bank im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675 Abs. 2
    Zum Zustandekommen eines Auskunftsvertrags zwischen Anlageinteressent und Vermittler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verhältnis der Grundsätze der Eigenhaftung des Vertreters und des Auskunftsvertrages mit Haftungsfolgen, Auskunftsvertrag, Vertragspartner, Passivlegitimation des Vermittlers

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines stillschweigend geschlossen Anlageberatungsvertrags

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Auskunftsvertrages zwischen Anlageinteressent und Vermittler

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1362
  • ZIP 2007, 1069
  • MDR 2007, 669
  • VersR 2007, 990
  • WM 2007, 585
  • DB 2007, 628
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.10.2006 - III ZR 122/05

    Informations- und Aufklärungspflicht eines Anlagevermittlers von Fondsanteilen

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des jetzt zuständigen erkennenden Senats, ist anerkannt, dass im Rahmen der hier interessierenden Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGHZ 100, 117, 118 f.; Senatsurteile vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114; vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 - NJW-RR 2000, 998; vom 13. Juni 2002 - III ZR 166/01 - NJW 2002, 2641, 2642; vom 11. September 2003 - III ZR 381/02 - NJW-RR 2003, 1690 und vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04 - NJW 2005, 1120, 1121; zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221 Rn. 9).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des jetzt zuständigen erkennenden Senats, ist anerkannt, dass im Rahmen der hier interessierenden Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGHZ 100, 117, 118 f.; Senatsurteile vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114; vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 - NJW-RR 2000, 998; vom 13. Juni 2002 - III ZR 166/01 - NJW 2002, 2641, 2642; vom 11. September 2003 - III ZR 381/02 - NJW-RR 2003, 1690 und vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04 - NJW 2005, 1120, 1121; zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221 Rn. 9).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    Zutreffend ist, dass die Eigenhaftung des Vertreters - über das angebahnte Rechtsverhältnis zwischen Vertretenem und Vertragsgegner hinaus - entweder die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens durch den Vertreter erfordert, insbesondere wenn er dem Verhandlungsgegner eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Erklärungen bietet, oder ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse des Vertreters an dem Zustandekommen des Rechtsverhältnisses, so dass er wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH, Urteil vom 29. Januar 1997 - VIII ZR 356/95 - NJW 1997, 1233; Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137; Senatsurteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 - NJW-RR 2006, 109; 110; dieses Urteil wäre vorliegend einschlägig, wenn es um eine persönliche Haftung des Zeugen M. ginge).
  • BGH, 16.06.1988 - III ZR 182/87

    Anforderungen an den stillschweigenden Abschluss eines Auskunftvertrages -

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    Der Feststellung weiterer besonderer Merkmale unter den Gesamtumständen des Falles, wie sie das Berufungsgericht unter Hinweis auf das einen anderen Sachverhalt betreffende Senatsurteil vom 16. Juni 1988 - III ZR 182/87 (BGHR BGB § 676 Auskunftsvertrag 1) verlangt, etwa eines eigenen wirtschaftlichen Interesses des Vermittlers an dem Geschäftsabschluss, bedarf es in dieser Fallgestaltung nicht.
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    Zutreffend ist, dass die Eigenhaftung des Vertreters - über das angebahnte Rechtsverhältnis zwischen Vertretenem und Vertragsgegner hinaus - entweder die Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens durch den Vertreter erfordert, insbesondere wenn er dem Verhandlungsgegner eine zusätzliche, von ihm persönlich ausgehende Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Erklärungen bietet, oder ein unmittelbares wirtschaftliches Eigeninteresse des Vertreters an dem Zustandekommen des Rechtsverhältnisses, so dass er wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGHZ 129, 136, 170; BGH, Urteil vom 29. Januar 1997 - VIII ZR 356/95 - NJW 1997, 1233; Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 114/01 - NJW-RR 2005, 1137; Senatsurteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 - NJW-RR 2006, 109; 110; dieses Urteil wäre vorliegend einschlägig, wenn es um eine persönliche Haftung des Zeugen M. ginge).
  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des jetzt zuständigen erkennenden Senats, ist anerkannt, dass im Rahmen der hier interessierenden Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGHZ 100, 117, 118 f.; Senatsurteile vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114; vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 - NJW-RR 2000, 998; vom 13. Juni 2002 - III ZR 166/01 - NJW 2002, 2641, 2642; vom 11. September 2003 - III ZR 381/02 - NJW-RR 2003, 1690 und vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04 - NJW 2005, 1120, 1121; zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221 Rn. 9).
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des jetzt zuständigen erkennenden Senats, ist anerkannt, dass im Rahmen der hier interessierenden Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGHZ 100, 117, 118 f.; Senatsurteile vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114; vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 - NJW-RR 2000, 998; vom 13. Juni 2002 - III ZR 166/01 - NJW 2002, 2641, 2642; vom 11. September 2003 - III ZR 381/02 - NJW-RR 2003, 1690 und vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04 - NJW 2005, 1120, 1121; zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221 Rn. 9).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    Diese werden geprägt durch die regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Kapitalanleger und einen zugleich auf seiner Seite ebenso regelmäßig bestehenden Aufklärungsbedarf, der in der großen Mehrzahl der Fälle hinreichend nur durch den Vermittler befriedigt werden kann, und zudem umgekehrt durch die von dem Vermittler im Allgemeinen zu erwartende und auch nach eigenem Verständnis bestehende Sachkunde (in diesem Sinne schon BGHZ 74, 103, 106 f.).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 214/98

    Anlageberatung durch den Repräsentanten einer ausländischen Bank im eigenen Namen

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    Dass die Beklagte zugleich als Repräsentantin der Bank firmierte und in dieser Eigenschaft bei den Vorverhandlungen über Art und Inhalt der Anlage die Bank vertreten konnte, ist für den stillschweigenden Abschluss eines gesonderten Auskunftsvertrags mit der Klägerin mangels einer eindeutigen Beschränkung auf die Abgabe von Erklärungen nur für die B. Bank ohne Belang (vgl. auch zur Anlageberatung durch den Repräsentanten einer Bank Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 214/98 - NJW-RR 2000, 51).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des jetzt zuständigen erkennenden Senats, ist anerkannt, dass im Rahmen der hier interessierenden Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande kommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGHZ 100, 117, 118 f.; Senatsurteile vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 - NJW-RR 1993, 1114; vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99 - NJW-RR 2000, 998; vom 13. Juni 2002 - III ZR 166/01 - NJW 2002, 2641, 2642; vom 11. September 2003 - III ZR 381/02 - NJW-RR 2003, 1690 und vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04 - NJW 2005, 1120, 1121; zuletzt Urteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221 Rn. 9).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 114/01

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Konkursverwalters für eine nicht

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 13.06.2002 - III ZR 166/01

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers

  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Die Revision verweist insoweit zwar zutreffend darauf, dass nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 193/05, NJW 2007, 1362 Rn. 10) die Vermittlung von Kapitalanlagen geprägt wird durch die regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den Kapitalanleger und einen zugleich auf seiner Seite ebenso regelmäßig bestehenden Aufklärungsbedarf, der in der großen Mehrzahl der Fälle hinreichend nur durch den Vermittler und seine im Allgemeinen zu erwartende und auch nach seinem Verständnis bestehende Sachkunde befriedigt werden kann.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Ein solcher kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stillschweigend zustande, wenn ein reiner Anlagevermittler (zur Unterscheidung zwischen Anlagevermittler und Anlageberater vgl. BGH, Urteile vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92, WM 1993, 1238, 1239 und vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, WM 2004, 631, 633, insofern in BGHZ 158, 110 nicht abgedruckt) ohne Beratung ein Anlageprodukt vertreibt und der Anlageinteressent erkennbar die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGHZ 158, 110, 116; BGH, Urteile vom 13. Januar 2000 - III ZR 62/99, WM 2000, 426, 427, vom 12. Mai 2005 - III ZR 413/04, WM 2005, 1219, 1220, vom 11. Januar 2007 - III ZR 193/05, WM 2007, 585, 586 Tz. 10 und vom 25. Oktober 2007 - III ZR 100/06, WM 2007, 2228, 2229 Tz. 7 m.w. Nachw.).
  • LG München I, 06.04.2020 - 3 O 909/19

    Anspruch auf Kopien personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einer

    Ein Anlagevermittlungs- bzw. Auskunftsvertrag kommt zustande, wenn ein Anleger deutlich macht, dass er in Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen möchte und der Vermittler die gewünschte Tätigkeit aufnimmt (BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 193/05 MüKo/Emmerich, BGB, 8. Auflage 2019, § 311, Rn. 130 m. weiteren Nachweisen).
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