Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2007 - V ZB 150/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
ZwVwV § 19 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
ZwVwV § 19 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Zwangsverwaltervergütung für mehrere nicht vermietete Eigentumswohnungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsverwaltung - Vergütung für die Verwaltung mehrerer Eigentumswohnungen
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Vergütung für die Verwaltung mehrerer nicht vermieteter, im selben Gebäude gelegener Eigentumswohnungen
Kurzfassungen/Presse
- info-m.de (Leitsatz)
Zwangsverwalter: Welche Vergütung ist bei einer Mehrzahl von Eigentumswohnungen anzusetzen?
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwangsverwaltung: Keine Ermäßigung des Stundensatzes bei Verwaltung mehrerer leerstehender Wohnungen im selben Gebäude! (IMR 2007, 136)
- mietrecht.net
, S. 38 (Entscheidungsbesprechung)
Zwangsverwalter: Welche Vergütung ist bei einer Mehrzahl von Eigentumswohnungen anzusetzen? (Groß; info M 4/2007, S. 190)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 25.01.2007, Az.: V ZB 150/06 (Keine Unterschreitung des Mittelsatzes der Zwangsverwaltervergütung wegen Verwaltung mehrerer Wohnungen im selben Gebäude)" von RA Leif Holger Wedekind, original erschienen in: ZfIR 2007, 503 - 505.
Verfahrensgang
- AG Zwickau, 11.04.2006 - 4 L 444/04
- LG Zwickau, 23.08.2006 - 8 T 342/06
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 150/06
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2007, 1340
- MDR 2007, 802
- NZM 2007, 261
- Rpfleger 2007, 276
- IMR 2007, 136
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.11.2008 - V ZB 81/08
Wohnungseigentum - Erlös aus Zwangsverwaltung für Hausgeld anderer Einheit?
Auch wenn das Verfahren zulässigerweise einheitlich geführt wird (…Stöber, aaO, 18 ZVG Rdn. 2.4), kann dies nicht außer acht bleiben (vgl. Senat, Beschl. v. 18. Januar 2007, V ZB 63/06, ZfIR 2007, 249 f.; Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 150/06, ZfIR 2007, 501 f.). - BGH, 11.10.2007 - V ZB 1/07
Immobilien - Vergütung des Zwangsverwalters
Zu näheren Darlegungen ist der Verwalter nur gehalten, wenn sein Antrag eine Plausibilitätskontrolle schon nicht ermöglicht oder aber dieser Kontrolle aufgrund besonderer Umstände - etwa aufgrund eines die Plausibilität erschütternden Einwandes eines Beteiligten - nicht stand hält (vgl. auch Senatsbeschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 150/06, NZM 2007, 261, 262).
Rechtsprechung
| BGH, 21.12.2006 - IX ZB 138/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
InsO § 75 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- zvi-online.de
InsO § 75 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3
Sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen die Ablehnung einer Einberufung der Gläubigerversammlung wegen Verfehlung des Quorums - rechtsportal.de
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einberufung einer Gläubigerversammlung
- ibr-online
Insolvenzrecht - Ablehnung der Einberufung einer Gläubigerversammlung
- Judicialis
- ZIP-online.de
Sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen die Ablehnung einer Einberufung der Gläubigerversammlung wegen Verfehlung des Quorums
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Leitsatz)
Einberufung einer Gläubigerversammlung
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 02.05.2006 - 67b IN 251/03
- LG Hamburg, 13.07.2006 - 326 T 58/06
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 138/06
- BGH, 19.03.2007 - IX ZB 138/06
- LG Hamburg, 28.09.2007 - 326 T 58/06
- BGH, 16.07.2009 - IX ZB 213/07
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2007, 551
- MDR 2007, 802
- NZI 2007, 723
- WM 2007, 1679
- WM 2007, 658
- Rpfleger 2007, 279
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.07.2009 - IX ZB 213/07
Insolvenz
Auf seine Rechtsbeschwerde hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen, weil dieses zur Verfehlung des Quorums keine ausreichenden Feststellungen getroffen, insbesondere keinen konkreten Schätzbetrag genannt hatte (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 138/06, ZIP 2007, 551).Eine solche Ablehnung ist beschwerdefähig, auch wenn sie darauf gestützt worden ist, nach der Schätzung des Gerichts sei das Quorum verfehlt (BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006, aaO Rn. 3-10).
- BGH, 23.10.2008 - IX ZB 235/06
Insolvenzrecht - Feststellung der Abstimmungsberechtigung?
Dies entspricht gesicherter Rechtsauffassung (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 138/06, NZI 2007, 723, 724 Rn. 10;… Jaeger/Gerhardt, aaO § 77 Rn. 18;… MünchKomm-InsO/Ehricke, aaO § 77 Rn. 28;… MünchKomm-InsO/Hintzen, aaO §§ 237, 238 Rn. 26;… FK-InsO/Kind, 4. Aufl. § 77 Rn. 22;… HK-InsO/Eickmann, 4. Aufl. § 77 Rn. 13;… HmbKomm-InsO/Preß, 2. Aufl. § 77 Rn. 18), die auch vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG ZIP 2004, 1762, 1763 f). - BGH, 10.03.2011 - IX ZB 212/09
Insolvenzrecht - Beschwerdebefugnis bei Ablehnung einer Gläubigerversammlung
Entschieden hat er bislang allein, dass jedenfalls ein Antragsteller, der ein Antragsrecht nach § 75 Abs. 1 InsO behauptet, die sein Antragsrecht verneinende Entscheidung mit der Beschwerde nach § 75 Abs. 3 InsO überprüfen lassen kann (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 138/06, NZI 2007, 723 Rn. 7 f; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 213/07, NZI 2009, 604 Rn. 3).
Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der Prozesspartei ansässigen Rechtsanwalts
- ibr-online
Rechtsanwälte - Kosten: Ortsansässiger Rechtsanwalt am auswärtigen Gericht
- Judicialis
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Kostenpraxis - Laie darf Anwalt auch bei zuständigem auswärtigen Gericht an seinem Wohnsitz beauftragen
Verfahrensgang
- AG Stadtroda, 13.01.2005 - 2 C 553/04
- LG Gera, 29.12.2005 - 5 T 551/05
- BGH, 25.01.2007 - V ZB 85/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2007, 2048
- MDR 2007, 802
- NZBau 2007, 249 (Ls.)
- FamRZ 2007, 636 (Ls.)
- Rpfleger 2007, 286
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08
Wohnungseigentum - Prozess: Kostenerstattung für interne Unterrichtung
Dazu ist bei der im Kostenfestsetzungsrecht gebotenen (dazu Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 85/06, NJW 2007, 2048, 2049) typisierenden Betrachtungsweise eine Zusendung der Anlagen zur Klageschrift oder Klagebegründung im Grundsatz nicht erforderlich. - BGH, 12.12.2012 - IV ZB 18/12
Unterlassungsklagen und die Kostenerstattung für einen Verbraucherverband
Auf dieser Grundlage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei entstehenden reisebedingten höheren Kosten eines Prozessvertreters im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 unter II 2 a; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, NJW 2007, 2048 unter III 1 a und vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93 unter II a; jeweils m. w. N.). - BGH, 16.07.2009 - V ZB 11/09
Wohnungseigentum - Erstattung der Kosten bei Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte
Bei Anwendung der im Kostenrecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. Senat, Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 85/06, NJW 2007, 2048, 2049) ist es daher sachgerecht, Interessenkonflikte zwischen den beklagten Wohnungseigentümern, die sich bei einer erneuten Befassung mit der in dem angefochtenen Beschluss geregelte Angelegenheit voraussichtlich ergeben werden, im Rahmen von § 50 WEG unberücksichtigt zu lassen.
- BGH, 12.12.2012 - IV ZB 24/12
Reisekostenerstattung für den Prozessbevollmächtigten eines …
Auf dieser Grundlage handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei entstehenden reisebedingten höheren Kosten eines Prozessvertreters im Allgemeinen um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283 unter II 2 a; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, NJW 2007, 2048 unter III 1 a und vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93 unter II a; jeweils m. w. N.). - OLG Koblenz, 16.10.2007 - 14 W 718/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Im Grundsatz zutreffend geht die Rechtspflegerin davon aus, dass die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO anzusehen ist (vgl. BGH NJW 2007, 2048 ; BGH NJW-RR 2005, 922 ).Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 25. Januar 2007 zusammenfassend ausführt (NJW 2007, 2048 ), ist bei der Prüfung, ob eine Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme notwendig ist, eine typisierende Betrachtungsweise geboten.
Ein eingehendes persönliches Mandantengespräch ist unter diesen Voraussetzungen - bei typisierender Betrachtung (BGH NJW 2007, 2048 ) - weder zur Ermittlung des Sachverhalts noch zur Rechtsberatung erforderlich.
- BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10
Verfahrensrecht - Erstattung der eigenen Anwaltskosten durch obsiegende Partei
b) Bei der Beantwortung der Frage, inwieweit Ausnahmen von der Erstattungsfähigkeit anzuerkennen sind, gilt es zu bedenken, dass es sich bei dem Kostenfestsetzungsverfahren um ein Massenverfahren handelt, das einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, MDR 2007, 802, 803;… Beschluss vom 7. Juli 2011 V ZB 260/10, [...] Rn. 6).Der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme erstattungsfähig sind oder nicht (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, aaO; BGH, Beschluss vom 13. September 2005, X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662).
- OLG Celle, 24.10.2008 - 2 W 216/08
Kostenfestsetzungsverfahren: Anspruch einer großen Versicherung auf Erstattung …
Allerdings ist die Rechtspflegerin im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Zuziehung eines am Wohn oder Geschäftsort der Parteien bzw. in der Nähe ansässigen Rechtsanwaltes regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO abzusehen ist, und deshalb auch grundsätzlich Reisekosten, Anwesenheitsgelder und Übernachtungskosten im Rahmen der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW 2008, 2122. NJW 2007, 2048. NJW-RR 2005, 922).Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass bei der Prüfung, ob eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigungsmaßnahme notwendig ist i. S. d. § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH NJW 2003, 901, 902. NJW-RR 2005, 1662. NJW 2007, 2048).
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 42/10
Rechtsanwälte - Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten
Ferner ist von Bedeutung, dass die Partei grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93; vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, MDR 2007, 802, 803; vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, MDR 2008, 829, 830; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369). - BGH, 13.09.2011 - VI ZB 9/10
Verfahrensrecht - Reisekosten des "Rechtsanwalt am dritten Ort"
Ferner ist von Bedeutung, dass die Partei grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran hat, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2004 - VII ZB 27/03, VersR 2005, 93; vom 13. September 2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662; vom 25. Januar 2007 - V ZB 85/06, MDR 2007, 802, 803; vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04, MDR 2008, 829, 830; vom 28. Januar 2010 - III ZB 64/09, JurBüro 2010, 369). - OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09
Zulässigkeit der Beschwerde der antragstellenden Partei gegen die eingeschränkte …
Außerdem sind die Grundsätze zu berücksichtigen, die der Bundesgerichtshof zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Rahmen des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO aufgestellt hat (vgl. dazu u.a. BGH, Beschlüsse vom 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, juris Tz. 12 ff.; vom 25.01.2007 - V ZB 85/06, MDR 2007, 802, juris Tz. 6; vom 11.12.2007 - X ZB 21/07, NJW-RR 2008, 1378, juris Tz. 7 ff.; vom 22.04.2008 - XI ZB 20/07, juris Tz. 7 ff.;… Zöller/Herget, a.a.O., § 91 Rn. 13 Stichwort "Reisekosten des Anwalts"; alle m.w.N.). - OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen …
- OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; …
- OLG Köln, 04.09.2009 - 2 Ws 408/09
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Strafverteidigers
- BGH, 07.07.2011 - V ZB 260/10
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
- OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 8 W 180/11
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des auswärtigen …
- OLG Celle, 03.11.2009 - 2 W 310/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
- OLG Köln, 16.08.2010 - 17 W 130/10
Reisekostenerstattung bei fliegendem Gerichtsstand
- OLG München, 24.04.2012 - 11 W 627/12
Kostenerstattung: Reisekostenersatz für einen Rechtsanwalt bei Vertretung in …
- OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines …
- OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08K5
- OLG Köln, 02.04.2009 - 5 W 58/08
