Rechtsprechung
   OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4108
OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06 (https://dejure.org/2007,4108)
OLG München, Entscheidung vom 04.04.2007 - 33 Wx 228/06 (https://dejure.org/2007,4108)
OLG München, Entscheidung vom 04. April 2007 - 33 Wx 228/06 (https://dejure.org/2007,4108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angespartes Vermögen für Bestattungsvorsorge, Schonvermögen

  • Judicialis

    BGB § 1836d Nr. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836d Nr. 2; SGB XII § 90 Abs. 3
    Keine Einsatz zur Bestattungsvorsorge angesparter Beträge für Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermögen für Bestattungsvorsorge geht nicht für die Betreuervergütung drauf!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einsetzung eines mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angesparten Vermögens für die Vergütung und Aufwendungsersatz eines Betreuers; Vergütung eines Betreuers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 838
  • FGPrax 2007, 128
  • FamRZ 2007, 1189
  • Rpfleger 2007, 394
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2005 - 3 W 79/05

    Sozialhilfe: Bestimmung über eigene Bestattung als Teil des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angespartes Vermögen des Betroffenen ist nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen (Anschluss an OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 666).

    c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2006 - L 9 SO 19/06

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Grabpflegestiftung

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    LSG (Urteil vom 4.12.2006 - L 9 SO 19/06, zit. nach Juris) vertreten.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • BayObLG, 14.11.2001 - 3Z BR 334/01

    Bestimmung des Nachlasswertes bei Rückgriffsansprüchen der Staatskasse

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03

    Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag,

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Gegenposition im Wesentlichen vom OVG Koblenz (FEVS 54, 534) und nunmehr vom Schleswig - Holst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2003 - 16 B 2078/03

    Ersparnisse für die Bestattung können Schonvermögen sein

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Gleicher Ansicht sind das OVG Lüneburg (Nds.Rpfl. 2004, 55 und NDV-RD 2004, 18) sowie im Ergebnis das OVG Berlin (FEVS 492, 218) und das OVG Münster (NVwZ-RR 2004, 360 und Beschluss vom 18.1.2005 - 12 B 2673/04, zit. nach Juris), wobei die letztgenannten Gerichte allerdings zur Begründung darauf abstellen, dass es sich bei den entsprechenden Kosten um solche einer angemessenen Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII handle.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 12 B 2673/04

    Anspruch auf eine Absicherung von Kosten einer angemessenen Bestattung

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Gleicher Ansicht sind das OVG Lüneburg (Nds.Rpfl. 2004, 55 und NDV-RD 2004, 18) sowie im Ergebnis das OVG Berlin (FEVS 492, 218) und das OVG Münster (NVwZ-RR 2004, 360 und Beschluss vom 18.1.2005 - 12 B 2673/04, zit. nach Juris), wobei die letztgenannten Gerichte allerdings zur Begründung darauf abstellen, dass es sich bei den entsprechenden Kosten um solche einer angemessenen Alterssicherung im Sinne von § 90 Abs. 3 Satz 2 SGB XII handle.
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    Dass einem solchen Einwand in Zusammenhang mit der Haftung für die Betreuervergütung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommen kann, erweist sich bereits daran, dass bei der Prüfung der Heranziehung der Erben hierzu die Kosten einer angemessenen Beerdigung vom Aktivvermögen des Nachlasses abzuziehen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 699; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1658; OLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 488 [Ls]).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Auszug aus OLG München, 04.04.2007 - 33 Wx 228/06
    c) Der Senat hält es jedenfalls bei der entsprechenden Anwendung des § 90 SGB XII auf die Prüfung der Mittellosigkeit bezüglich der Betreuervergütung für geboten, eine Härte nach Abs. 3 dieser Vorschrift im Fall der Heranziehung derartiger Vermögensbeträge zu bejahen und schließt sich damit der Auffassung des OLG Zweibrücken (Rpfleger 2005, 666 = FGPrax 2006, 21) und des OLG Frankfurt FGPrax 2001, 115) an.
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 632/13

    Vermögenseinsatz für die Betreuervergütung: Unzumutbare Härte bei der Verwertung

    aa) Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur werden Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung und Grabpflege angespart wurden, durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII geschützt (BVerwG NJW 2004, 2914, 2915; BSG ZEV 2008, 539, 541; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868, 869; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21; OLG Schleswig FamRZ 2007, 1188 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1339 ff.; HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert [Juli 2008] § 1836 c BGB Rn. 61 ff.; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2012] § 1836 c BGB Rn. 68; Jürgens/Marschner Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1836 c BGB Rn. 13; NK-BGB/Fritsche 2. Aufl. § 1836 c Rn. 9; BeckOK BGB/Bettin [Stand: 1. Februar 2014] § 1836 c Rn. 5; Grube/Wahrendorf SGB XII Sozialhilfe 4. Aufl. § 90 Rn. 80; Deinert FamRZ 1999, 1187, 1189 f.).

    Dies ist etwa der Fall, wenn der Betreute ein angespartes Guthaben an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, bei einem mit Sperrvermerk versehenen Sparkonto angelegten Guthaben (LG Stade BtPrax 2003, 233), einer Sterbegeldversicherung (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 21), einem sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag (vgl. BSG ZEV 2008, 539 ff.; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 868 f.; OLG München FamRZ 2007, 1189 f.) oder einem Grabpflegevertrag (BVerwG NJW 2004, 2914 f.).

  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 22/22 R

    Zur Angemessenheit einer Sterbegeldversicherung als Voraussetzung für die

    Eine solche lässt sich insbesondere nicht aus dem Umstand ableiten, dass die Verwertung von Sterbegeldversicherungen oder Bestattungsvorsorgeverträgen abhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung nach § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII aufgrund besonderer Härte ausgeschlossen sein können (vgl BSG vom 18.3.2008 - B 8/9b SO 9/06 R - BSGE 100, 131 = SozR 4-3500 § 90 Nr. 3, RdNr 22 ff; zum BSHG: BVerwG vom 11.12.2003 - 5 C 84.02 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 41 RdNr 22; BGH vom 30.4.2014 - XII ZB 632/13 - NJW 2014, 2115, RdNr 15 mwN; LSG Baden-Württemberg vom 22.6.2022 - L 2 SO 126/20 - RdNr 57 ff; LSG Saarland vom 22.11.2018 - L 11 SO 12/17 - RdNr 25; LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.3.2022 - L 9 SO 136/19 - RdNr 43; Thüringer LSG vom 23.5.2012 - L 8 SO 85/11 - RdNr 36; LSG Hamburg vom 23.2.2009 - L 4 SO 17/08 - RdNr 24, siehe auch Oberlandesgericht München vom 4.4.2007 - 33 Wx 228/06 - RdNr 19) .
  • AG Brandenburg, 05.07.2013 - 35 C 16/13

    Totenfürsorgerecht - Recht eines Kindes zur Bestimmung der Modalitäten zu

    Insofern hat das Amtsgericht Dresden - Betreuungsgericht - hier auch wohl zu recht die von den beiden Betreuern im Namen der Betreuten (d. h. der Mutter der Prozessparteien) abgeschlossene Verpfändungsvereinbarung zu dem vereinbarten Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut genehmigt, da Betreuer grundsätzlich berechtigt sind derartige Rechte der Betreuten gegenüber Dritten (wie dem Bestattungsinstitut) wahrzunehmen ( OLG Frankfurt/Main , OLG-Report 2001, Seiten 134 f. = FamRZ 2001, Seiten 868 f. = FGPrax 2001, Seite 115; OLG München , FGPrax 2007, Seiten 128 ff. = Rpfleger 2007, Seiten 394 ff. = FamRZ 2007, Seiten 1189 f. = MDR 2007, Seiten 838 f.; Freiherr von Crailsheim in: Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl. 2010, § 1893 BGB Rn. 8-9 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht