Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 08.02.2007 - 5 W 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Kostenentscheidung: Klagerücknahme vor Klagezustellung; Rechtsanwaltskosten des Gegners
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 269 Abs. 3 ZPO; § 269 Abs. 4 ZPO
Kostentragung bei Zurücknahme einer Klage vor Zustellung wegen vom Gericht geäußerter Bedenken gegen die Schlüssigkeit des Vorbringens; Voraussetzungen einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3, Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragung bei Zurücknahme einer Klage vor Zustellung wegen vom Gericht geäußerter Bedenken gegen die Schlüssigkeit des Vorbringens; Voraussetzungen einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3, Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4
Kostenentscheidung - Tragung der Rechtsanwaltskosten bei Klagerücknahme wegen Bedenken des Landgerichts an Schlüssigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rücknahme der Klage vor Zustellung: Kosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Kostenpraxis - Klagerücknahme vor Zustellung: Wer trägt die Kosten des Gegners?
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Kostenpraxis - Klagerücknahme vor Zustellung: Wer trägt die Kosten des Gegners?
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 03.01.2007 - 5 O 2369/06
- OLG Oldenburg, 08.02.2007 - 5 W 6/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 867
- FamRZ 2007, 1336
- FamRZ 2007, 1336 (Volltext mit amtl. LS)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07
Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach …
Die Beschwerde des Klägers zu 38) gegen diesen Beschluss hat der Senat mit Beschluss vom 12.3.2007 - 5 W 6/07 - zurückgewiesen. - OLG Frankfurt, 22.07.2008 - 5 U 77/07
Anfechtungsklagen mehrerer Kläger gegen Beschlüsse der Hauptversammlung; …
Einem weiteren Freigabeantrag haben das Landgericht Frankfurt am Main sowie der Senat mit Beschluss vom 12.03.2007 (5 W 6/07) stattgegeben. - OLG Frankfurt, 19.06.2009 - 5 W 6/09
Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses …
Wegen der notwendigen Streitgenossenschaft der Antragsgegner im verbundenen Hauptsacheverfahren (LG Frankfurt, 3-5 O 210/08) genügt es im Freigabeverfahren, wenn nur eine Klage der Antragsgegner im verbundenen Hauptsacheverfahren zum Erfolg führen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 12.3.2007 - 5 W 6/07). - LG Berlin, 25.07.2022 - 63 T 61/21
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Räumungsklage gegen den bereits mit …
Die Klägerin hat zwar ihre gegen die Beklagte zu 2.) eingereichte Klage wieder zurückgenommen; gegenüber der Beklagten zu 2.) ist aber mangels Zustellung kein Prozessrechtsverhältnis entstanden, so dass für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO kein Raum war (…vgl. Roth in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rn. 14; Kammergericht, Beschluss vom 29. November 2002 - 7 W 234/02 - in juris; OLG Oldenburg MDR 2007, 867).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.02.2007 - 8 W 21/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bemessung der Höhe des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen; Erstattungsanspruch eines gerichtlich bestellten Sachverständigen für die Anfertigung von Fotokopien
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.01.2007 - 325 O 292/04
- OLG Hamburg, 21.02.2007 - 8 W 21/07
Papierfundstellen
- MDR 2007, 867
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Oldenburg, 09.03.2006 - 5 OH 13/04
0,50 Euro; 2 Euro; Entschädigungsanspruch; Farbausdruckseite; Farbkopieseite; …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2007 - 8 W 21/07
Farbkopien, Fotos (LG Oldenburg vom 9.3.2006 - Az: 5 OH 13/04).Den vom Landgericht im Beschluss vom 10.01.2007 und vom LG Oldenburg in seiner Entscheidung (B. v. 09.03.2006, Az.: 5 OH 13/04) vertretenen übereinstimmenden Auffassungen ist zwar insoweit zuzustimmen, dass die Erstattung von Farbkopien (oder Farbausdrucken) ausdrücklich nur in § 7 JVEG und nicht in § 12 Abs. 1Satz 2 Ziff. 2 JVEG geregelt ist.
- LG Hamburg, 10.01.2007 - 325 O 292/04
Sachverständigenvergütung: Anfertigung von Farbkopien enthaltender …
Auszug aus OLG Hamburg, 21.02.2007 - 8 W 21/07
Auf die Beschwerde des Bezirksrevisors wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg - Geschäfts-Nr.: 325 O 292/04- dahingehend abgeändert, dass auf die Rechnung des Sachverständigen P. vom 09.11.2006 lediglich Euro 6.686,88 festzusetzen sind, im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Entgegen ihrer Auffassung hat sich das Berufungsgericht für die Bemessung der Kosten für die Anfertigung von (Digital)Fotos auch zu Recht an § 12 Abs. 1 Nr. 2 JVEG und nicht an der - Kopien und Ausdrucke betreffenden - Regelung in § 7 Abs. 3 JVEG orientiert (vgl. OLG Hamburg, MDR 2007, 867; KG, KGR 2008, 358; OLG Zweibrücken, OLGR 2006, 88;… Binz in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., JVEG § 7 Rn. 7, § 12 Rn. 11). - OLG Hamburg, 03.12.2014 - 4 W 133/14
Sachverständigenentschädigung: Abrechnung der in Mehrfachausfertigungen eines …
Diese Bestimmung wurde nach h. M. als Spezialregelung zu § 7 JVEG angesehen mit der Folge, dass die Ausdrucke bzw. Kopien von in einem schriftlichen Sachverständigengutachten enthaltenen Fotos nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JVEG mit EUR 0, 50 für jedes Foto zu vergüten waren (Hanseatisches Oberlandesgericht, 8. Zivilsenat, MDR 2007, 867; KG JurBüro 2008, 262; FG Sachsen-Anhalt, BeckRS 2010, 26029542; LG Konstanz BauR 2011, 730). - LG Hamburg, 20.11.2014 - 317 O 316/12
Vergütung des Sachverständigen für die Anfertigung digitaler Fotos
Von einem Sachverständigen gefertigte Digitalfotos und deren Ausdrucke sind nur nach dieser Vorschrift zu ersetzen, denn sie enthält sowohl nach ihrem Wortlaut ("Es werden jedoch gesondert ersetzt...") als auch nach ihrer systematischen Stellung im 3. Abschnitt des JVEG, der Sondervorschriften für die Vergütung von Sachverständigen enthält, eine Spezialregelung für den im Zusammenhang mit der Anfertigung von Fotos entstandenen Aufwand, während § 7 Abs. 2 JVEG als bloße Auffangregelung nur sonstige Farbkopien bzw. -ausdrucke erfasst, die nicht im Zusammenhang mit der Fertigung von Fotos durch den Gutachter stehen (so auch: FG Sachsen-Anhalt Beschl v. 18.5.2010 2 S 592/10, BeckRS 2010, 26029542; Hans. OLG Beschl. v. 21.2.2007 8 W 21/07, BeckRS 2007, 18355;… Binz /Dörndorfer, GKG/FamGKG/JVEG-Kommentar, 3. Aufl. (2014), § 7 JVEG, Rn. 7 (m.w.N.)).