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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.04.2008 - 5 W 74/08   

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https://dejure.org/2008,5958
OLG Rostock, 16.04.2008 - 5 W 74/08 (https://dejure.org/2008,5958)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.04.2008 - 5 W 74/08 (https://dejure.org/2008,5958)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. April 2008 - 5 W 74/08 (https://dejure.org/2008,5958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr nach übereinstimmender Erledigungserklärung und Kostenbeschluss ohne mündliche Verhandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung und Auskunftserteilung; Festsetzung von Prozesskosten nach Erledigung eines Rechtsstreits; Festsetzungsfähigkeit außergerichtlicher Anwaltskosten

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 91a; ; ZPO § 104; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 128 Abs. 4; ; ZPO § 307; ; ZPO § 308 Abs. 1; ; ZPO § 495 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104; ZPO § 91a
    Keine Terminsgebühr bei Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Terminsgebühr bei Beschluss nach § 91a ZPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1066
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2003 - 5 WF 134/03

    Austausch der Gebührenposition im Kostenfestsetzungsverfahren des im Wege der PKH

    Auszug aus OLG Rostock, 16.04.2008 - 5 W 74/08
    Eine geforderte nicht entstandene Gebühr kann getauscht werden gegen eine entstandene nicht geforderte, solange die Festsetzung dabei innerhalb des Antrages bleibt (OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 966).
  • OLG Köln, 06.04.2016 - 17 W 67/16

    Erfallen der Terminsgebühr bei außergerichtlichem Abschluss eines Vergleichs und

    Eine Terminsgebühr fällt jedoch dann nicht an, wenn die Parteien, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist, den Rechtsstreit lediglich in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und das Treffen einer Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO dem Gericht überlassen und es auch dann zu keiner mündlicher Verhandlung kommt (BGH MDR 2007, 1454; OLG Karlsruhe AGS 2007, 346; OLG Rostock AGS 2008, 283; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 17 W 9/07 -).
  • OLG Köln, 20.06.2016 - 17 W 98/16

    Anwaltsgebühren bei Zustandekommen eines schriftlichen Vergleichs

    Eine Terminsgebühr fällt jedoch dann nicht an, wenn die Parteien, ohne dass es zu einer Einigung gekommen ist, den Rechtsstreit lediglich übereinstimmend für erledigt erklären oder der Kläger die Klage zurücknimmt und das Treffen einer Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und es auch insoweit zu keiner mündlichen Verhandlung kommt (BGH MDR 2007, 1454; OLG Rostock AGS 2008, 283; Senat, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 17 W 9/07 - Beschluss vom 6. April 2016 - 17 W 67/16 -).
  • FG Hamburg, 04.12.2013 - 3 KO 232/13

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Terminsgebühr nach gerichtlichem Hinweis und

    Diese Vorschrift greift im Übrigen bei ohne mündliche Verhandlung möglichen Beschlüssen nicht ein (OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2013 12 W 36/13, NJW-RR 2013, 896); gemäß ihrer restriktiven Auslegung bspw. auch nicht aufgrund Kostenentscheidung nach Abhilfe und übereinstimmender Erledigungserklärung (Beschlüsse FG Baden-Württemberg vom 18.04.2013 8 KO 508/12, Juris; Sächsisches FG vom 27.04.2009 3 Ko 635/09, Juris; VG Berlin vom 23.06.2008 14 KE 227.06, 14 V 29.05, Juris; OLG Rostock vom 16.04.2008 5 W 74/08, MDR 2008, 1066; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, RVG-VV 3104 Rd. 16 ff., 29).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5040
OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08 (https://dejure.org/2008,5040)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.2008 - 6 W 21/08 (https://dejure.org/2008,5040)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 2008 - 6 W 21/08 (https://dejure.org/2008,5040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1066
  • GRUR-RR 2008, 365
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08
    Er muss vielmehr auch aktiv tätig werden, um die drohende Verwirklichung eines Verletzungsfalles nach Kräften abzuwenden, die auf Grund einer von ihm bereits vorgenommenen Handlung droht (vgl. BGH NJW 93, 1076 f - "Straßenverengung"; Senat MD 99, 881 f; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Auflage, Kap. 57 Rz. 26; Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. Kap. 64, Rz 61; Hefermehl/Köhler/Bornkamm 26. Aufl., § 12 Rz 6.7).
  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Dementsprechend hat der Unterlassungsschuldner, um bestehende Gefahrenlagen zu beseitigen und künftige Verletzungen zu verhindern, erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese - rechtlich oder tatsächlich - Einfluss nehmen kann (vgl. Senatsurteil vom 15. September 2015 - VI ZR 175/14, BGHZ 206, 347 Rn. 32; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, WM 2015, 1664 Rn. 40; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 70; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; MMR 2010, 782, 783; Ott, WRP 2007, 605, 608; Feddersen in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 57. Kap. Rn. 26; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 6.7).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Es ist anerkannten Rechts, dass der Unterlassungs- oder Beseitigungsschuldner zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken hat, wenn und soweit er auf diese - rechtlich oder tatsächlich - Einfluss nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 70; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; MMR 2010, 782, 783; Ott, WRP 2007, 605, 608; Teplitzky, aaO; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. § 12 Rn. 6.7).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    Danach muss ein Schuldner, dem gerichtlich untersagt worden ist, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, grundsätzlich durch einen Rückruf des Produkts dafür sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden (vgl. BGH, GRUR 2016, 720 Rn. 36 - Hot Sox; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365 f.; OLG München, Magazindienst 2014, 698, 699; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 250/12, GRUR 2016, 406 Rn. 12, 28 und 52 = WRP 2016, 331 - Piadina-Rückruf; Goldmann, GRUR 2016, 724 f.; aA OLG Hamburg, Pharma Recht 2003, 171).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Selbst wenn ein Rechtsanspruch gefehlt hat, schließt dies nicht die Pflicht aus, einen Rückruf zumindest zu versuchen (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 412).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Dementsprechend hat der Unterlassungsschuldner, um bestehende Gefahrenlagen zu beseitigen und künftige Verletzungen zu verhindern, erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese - rechtlich oder tatsächlich - Einfluss nehmen kann (vgl. Senatsurteil vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, WM 2015, 1664 Rn. 40; BGH, Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 70; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; MMR 2010, 782, 783; Ott, WRP 2007, 605, 608; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., 57. Kap. Rn. 26; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 6.7).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 W 74/16

    Inhalt eines auf den Vertrieb von Produkten gerichteten Unterlassungstenors

    Dies gelte selbst dann, wenn die Abnehmer nicht in die Vertriebsorganisation der Schuldnerin eingebunden wären (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365; KG WRP 1998, 627, 628; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, 34. Aufl. § 12 Rn. 6.7; Feddersen in Teplitzky, 11. Aufl., 57. Kap., Rn. 26c).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 34/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

    Deshalb muss ein Schuldner, dem gerichtlich untersagt worden ist, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, grundsätzlich durch einen Rückruf des Produkts dafür sorgen, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden (BGH, GRUR 2017, 208 Rn 24 ff. - Rückruf von RESCUE-Produkten; vgl. BGH, GRUR 2016, 720 Rn 36 - Hot Sox; OLG Zweibrücken, GRUR 2000, 921 - CHRONOSLIM; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365 - Möbelhandel; OLG München, MD 2014, 698 [699]).
  • OLG München, 07.04.2015 - 6 W 1402/13

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zum Rückruf streitbefangener Produkte -

    Auf dieser Grundlage wird in der Instanzrechtsprechung (OLG Köln, Beschl. v. 14.4.1999 - 6 W 17/99, juris; Beschl. v. 25.5.1999 - 3 W 114/99, GRUR 2000, 921; Beschl. v. 12.3.2008 - 6 W 21/08, GRUR-RR 2008, 365; OLG Zweibrücken GRUR 2000, 921; OLG München, Beschl. v. 21.7.1992 - 29 W 1887/92, WRP 1992, 809; Beschl. v. 28.5.2014 - 29 W 546/14, Magazindienst 2014, 698 = Anlage L 1) mit Zustimmung in der Literatur (vgl. Köhler a. a. O. § 12 Rn. 6.7; Teplitzky a. a. O. Kap. 57 Rn. 26, Seite 1093; Ahrens/Spätgens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 63 Rn. 10 mit Fn. 34; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 378, 392; MünchKommUWG/Fritzsche, 2. Aufl., § 8 Rn. 108) die Auffassung vertreten, dass der Schuldner, dem gerichtlich untersagt wurde, ein Produkt mit einer bestimmten Aufmachung zu vertreiben oder für ein Produkt mit bestimmten Angaben zu werben, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass bereits ausgelieferte Produkte von seinen Abnehmern nicht weiter vertrieben werden.
  • OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 169/09

    Affiliates als Erfüllungsgehilfen

    Dies entband den Beklagten als vertraglichen Unterlassungsschuldner nicht von seiner eigenen Pflicht, jeden auf Grund seines Vorverhaltens drohenden Verletzungsfall nach Kräften abzuwenden und dabei in angemessenem und zumutbarem Umfang auch auf außerhalb seiner Betriebsorganisation stehende Dritte einzuwirken (vgl. Senat, GRUR-RR 2008, 365 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 11 U 19/09

    Umfang der Verpflichtungen des Unterlassungsschuldners; Unzumutbarkeit einer

    So entfällt etwa bei einem Vertriebsverbot die Verpflichtung des Schuldners, dafür zu sorgen, dass von seinen Abnehmern noch nicht abgesetzte Vertriebsstücke vom Markt genommen werden, nicht von vornherein deswegen, weil die Abnehmer als eigenständige Unternehmen nicht von ihm weisungsabhängig sind (OLG Köln, Beschluss vom 12.3. 2008 - 6 W 21/08, GRUR-RR 2008, 365).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11

    Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Unterlassungstitels; Voraussetzungen der

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18

    Umfang einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung

  • LG Köln, 15.11.2017 - 28 O 176/17

    Unterlassungsanspruch des Betroffenen durch Veröffentlichung der beanstandeten

  • LG Hamburg, 09.11.2016 - 327 O 192/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen die Urteilsverfügung

  • LG Köln, 15.11.2017 - 28 O 188/17

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der manipulierten Fotos

  • LG Köln, 15.11.2017 - 28 O 146/17

    Unterlassungsanspruch eines Betroffenen durch Veröffentlichung der bearbeiteten

  • LG Köln, 15.11.2017 - 28 O 216/17

    Hinwirken des Schädigers auf Löschung der manipulierten Fotos der Geschädigten

  • LG Köln, 15.11.2017 - 28 O 204/17

    Unterlassungsanspruch des Betroffenen durch Veröffentlichung von Fotos und

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