Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 25.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.11.2007 - 14 W 789/07   

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OLG Koblenz, 15.11.2007 - 14 W 789/07 (https://dejure.org/2007,12166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.2007 - 14 W 789/07 (https://dejure.org/2007,12166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 2007 - 14 W 789/07 (https://dejure.org/2007,12166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer die Säumniskostentragung regelnden Vergleichsvereinbarung; Kostentragung hinsichtlich der an den Fortfall der Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr (KV-GKG 1210) infolge des vorangegangenen Versäumnisurteils (KV 1211 Nr. 3) anknüpfenden Mehrkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Übernahme der Kosten der Säumnis in einem Prozessvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 112
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.07.2006 - 1 W 105/06

    Kosten des Vergleichs: Auslegung der Kostenregelung eines Vergleichs bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2007 - 14 W 789/07
    »War der Beklagte in einem Termin säumig, ist eine spätere Vergleichsvereinbarung, wonach er verpflichtet bleibt, die Kosten der Säumnis zu tragen, nicht dahin auszulegen, dass ihm sämtliche Gerichtskosten zur Last fallen, die darauf zurückgehen, dass eine Ermäßigung der Gerichtsgebühr (1211 Nr. 3 KV zum GKG ) wegen des Versäumnisurteils ausscheidet (Abgrenzung zu KG - 1 W 105/06 - 10.7.2006, KGReport Berlin 2006, 924).«.

    Bei alledem wird nicht verkannt, dass nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin die Kostenregelung eines gerichtlichen Vergleichs, der dem Kläger - bei Kostenaufhebung im Übrigen - die Kosten des von ihm erwirkten, aber nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Versäumnisurteils auferlegt, nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen sein soll, dass der Kläger die an den Fortfall der Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr (KV- GKG 1210) infolge des vorangegangenen Versäumnisurteils (KV 1211 Nr. 3) anknüpfenden Mehrkosten allein zu tragen hat (KGR Berlin 2006, 924).

  • OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
    Wenn auch eine Antrags- bzw. Klagerücknahme nach Erlass eines Versäumnisurteils nicht zu einer Reduzierung der Gerichtsgebühren von 3, 0 auf 1, 0 führt (Nr. 1211, 1411 KV-GKG), so handelt es sich bei den beiden Gebühren nicht um säumnisbedingte Mehrkosten im Sinne des § 344 ZPO (OLG Bremen OLGR 2005, 563; OLG Koblenz MDR 2008, 112; LAG BW RVGreport 2008, 237; Habel NJW 1997, 2357, 2359; Hk-ZPO/Kießling, Rn. 4; Hansens RVGreport 2015, 50, 53.; Prütting MK-ZPO, 5. Aufl., § 344 Rn. 13; Toussaint, Rn. 3.2; Wieczorek/Schütze/Büscher, Rn. 17; a. A. AG Hannover JurBüro 2009, 487; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 344 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2023 - 6 W 71/22

    Höhe und Aufteilung der Gerichtskosten bei Versäumnisurteil und nachfolgendem

    Denn die 3, 0 Verfahrensgebühr fällt - entsprechend des im Kostenrecht geltenden Veranlasserprinzips - bereits mit der Einreichung der Klage an, § 6 GKG, sie ist keine Entscheidungsgebühr und damit nicht durch die Säumnis und das darauf hin ergehende Versäumnisurteil veranlasst (OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 17 W 173/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. November 2007 - 14 W 789/07; KG, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 W 467/01; OLG München, JurBüro 1997, 95; LG Freiburg, JurBüro 2019, 135; BeckOK Kostenrecht, Dörndörfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 39. Ed. Stand 01.01.2021 Rn 16; Haberl, NJW 1997, 2357; Schneider, NJW 2019, 556; a.A.: AG Hannover, JurBüro 2009, 487; Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 104 Rn 21.71).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07   

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https://dejure.org/2007,8541
OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07 (https://dejure.org/2007,8541)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.2007 - 7 WF 1336/07 (https://dejure.org/2007,8541)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 7 WF 1336/07 (https://dejure.org/2007,8541)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Reisekosten; Statthafte Beschwerde bei Nichterreichen des vorgeschriebenen Beschwerdegegenstands; Bestimmung eines Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts durch einen die Prozesskostenhilfe bewilligenden Beschluss

  • Judicialis

    RVG § 55; ; RVG § 48; ; RVG § 46; ; ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Vergütung des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts - Reisekosten zur Terminswahrnehmung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 121 ZPO, § 55 RVG
    Reisekosten des auswärtigen PKH-Anwalts, der ohne Beschränkung beigeordnet worden ist, sind zu erstatten.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 112
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07
    Mit dem OLG Celle (a.a.O.) ist der Senat der Auffassung, dass die unbeschränkte und nicht angefochtene Prozesskostenhilfeentscheidung vom 15.11.2006 - als Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich bindend und einer Überprüfung entzogen ist und - weder aufgrund § 121 ZPO direkt noch aufgrund der Entscheidung des BGH vom 10.10.2006 (FamRZ 2007, 37) dahin ausgelegt werden kann, dass er - entgegen seinem Wortlaut - eine Einschränkung dahingehend enthält, dass die Beiordnung des Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt ist und Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwalts deshalb nicht erstattet werden.
  • LAG München, 12.06.2007 - 10 Ta 229/05

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe -Beiordnung eines auswärtigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07
    Soweit die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts München, zuletzt in einer Entscheidung vom 12.6.2007, Az. 10 Ta 229/05, von einer entsprechenden Auslegung der Prozesskostenhilfebewilligung auch ohne eine ausdrückliche Einschränkung ausgeht, folgt dem der Senat nicht.
  • OLG Celle, 20.03.2007 - 23 W 31/07

    Vergütung der Terminreisekosten eines im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07
    Da im vorliegenden Fall der Prozesskostenhilfe bewilligende Beschluss vom 15.11.2006 eine das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO beachtende Beschränkung etwa in der Weise, dass die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt, nicht enthält, sind grundsätzlich auch die Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwaltes festzusetzen (in diesem Sinne etwa auch OLG Celle vom 20.3.2007, Az. 23 W 31/07 m. w. N. sowie OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 706).
  • OLG Oldenburg, 16.10.2003 - 12 WF 100/03

    Prozesskostenhilfebewilligung: Erstattung der Mehrkosten eines nicht beim

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.10.2007 - 7 WF 1336/07
    Da im vorliegenden Fall der Prozesskostenhilfe bewilligende Beschluss vom 15.11.2006 eine das Mehrkostenverbot des § 121 Abs. 3 ZPO beachtende Beschränkung etwa in der Weise, dass die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt, nicht enthält, sind grundsätzlich auch die Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Rechtsanwaltes festzusetzen (in diesem Sinne etwa auch OLG Celle vom 20.3.2007, Az. 23 W 31/07 m. w. N. sowie OLG Oldenburg, FamRZ 2004, 706).
  • KG, 11.11.2010 - 19 WF 180/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung von Reisekosten bei uneingeschränkter

    Daher geht die ganz überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zutreffend davon aus, dass für das Vergütungsfestsetzungsverfahren bindend feststeht, dass Reisekosten zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt dem Beteiligten unbeschränkt beigeordnet worden ist (vgl. z.B. OLG Brandenburg MDR 2009, 175; OLG Dresden JurBüro 2009, 368; OLG Nürnberg, MDR 2008, 112; KG MDR 2004, 474; Müller-Raabe in Gerold/Schmidt, 19. Auflage § 46 RVG Rz 33; Zöller/Geimer, 29. Aufl. § 121 ZPO Rz. 13).
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