Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-1 U 198/07   

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OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - I-1 U 198/07 (https://dejure.org/2008,908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.2008 - I-1 U 198/07 (https://dejure.org/2008,908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 2008 - I-1 U 198/07 (https://dejure.org/2008,908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs; Gewährung einer abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bei einer fehlenden "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung; Gleichbehandlung von Pkw und Motorrädern im Zusammenhang mit den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Motorradunfall - Nutzungsausfallentschädigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Motorrad - Nutzungsausfallentschädigung bei eigenem PKW

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; RVG § 14 Abs. 2

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Nutzungsentschädigung für Luxusmotorrad Eigentümer zugesprochen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Entschädigung bei Nutzungsausfall einer Harley-Davidson

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Doch Nutzungsentschädigung für Fahrspaßmobile

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Göttliche Eingabe

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

  • IWW (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall - Normaler Pkw ersetzt genutztes Spezialfahrzeug nicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall für Motorrad - auch wenn Pkw vorhanden ist?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsausfall für Motorrad trotz Vorhandenseins eines Pkws

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Geld gibt es auch das Motorrad

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch beim Ausfall eines Motorrades eine Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unfallschadensregulierung - Entschädigung bei Ausfall einer Harley-Davidson

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1964
  • MDR 2008, 1209
  • NZV 2008, 460
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74

    Ausschluß des Nutzungsausfalls bei Vorhandensein eines weiteren ungenutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung ist gleichwohl mangels einer "fühlbaren" vermögenserheblichen Entbehrung zu versagen, wenn der Geschädigte ein ihm zur Verfügung stehendes zweites Fahrzeug zur Verfügung hatte, dessen Nutzung ihm zumutbar war (Senat, VersR 2001, 208; BGH VersR 1976, 170).

    Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeuges wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen (BGH NJW 1976, 286).

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 2007, 265) ist geklärt, dass der Ansatz einer 1, 3 Gebühr bei der Abwicklung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalles gerechtfertigt ist.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Folglich bleibt die bereits entstandene Geschäftsgebühr unangetastet und durch die hälftige Anrechnung verringert sich allein die später nach Nr. 3100 VV RVG entstehende Verfahrensgebühr (BGH Urteil vom 7. März 2007, Az.: VIII ZR 86/06, veröffentlicht in zfs 2007, 344 mit Anmerkung Hansens; NJW 2007, 2049).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 108/68

    Berechnung des Nutzungsausfalls bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Dementsprechend gewährt die Rechtsprechung auch einen Geschädigten, der ein kleineres Ersatzfahrzeug anmietet, einen Anspruch auf abstrakte Nutzungsentschädigung anstelle der konkreten Mietwagenkosten (BGH NJW 1970, 1120).
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (zuletzt BGH vom 18.12.2007, VI ZR 62/07, zit. nach Juris; grundlegend BGHZ 40, 345; 45, 212; 98, 212; zusammenfassend zum Meinungsstand Lange/Schiemann, Schadensersatz, § 6 VII 4.).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (s. Senat vom 15.10.2007; I - 1 U 52/07), dass eine Obliegenheit des Geschädigten, solche schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen, in der Regel nicht gegeben ist.
  • OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07
    Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn.51; st.Rspr. des Senats).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 1 U 157/99

    Nutzungsausfall-Ersatz bei Ausfall eines Wohnmobils

  • BGH, 23.01.2018 - VI ZR 57/17

    Nutzungsausfallentschädigung bei vorübergehendem Entzug der Gebrauchsmöglichkeit

    Der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads hingegen, das als einziges dem Geschädigten zur Verfügung stehendes Kraftfahrzeug nicht ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt wird, stellt sich nicht lediglich als individuelle Genussschmälerung dar und kann ebenso wie der Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Pkw den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung begründen (vgl. OLG Hamm, MDR 1983, 932; einschränkend: OLG Saarbrücken, NZV 1990, 312; OLG Düsseldorf, NJW 2008, 1964 sogar für den Fall, dass ein Zweitfahrzeug vorhanden ist; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 25 Rn. 51).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Danach kann der Geschädigte grundsätzlich auch Ersatz für den eingetretenen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten - wie etwa Mietwagenkosten - getätigt hat (BGH, VersR 2008, S. 170; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11 und NJW 2008, 1964).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Eine Gebühr von mehr als 1, 3 kann nach Nr. 2300 VV RVG nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig, mithin überdurchschnittlich war (Senat, Urteil vom 10.03.2008, Az.: I-1 U 198/07, 1 U 198/07; zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2011 - 1 U 50/11

    Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung

    Der Kläger hat im Hinblick auf eine Entscheidung des Senats vom 10. März 2008 zu dem Az.: I-1 U 198/07 ( NJW 2008, 1964 ) die Ansicht vertreten, der Verzicht auf das spezielle Fahrgefühl in seinem Oldtimer-Sportwagen stelle einen Verlust von Gebrauchsvorteilen dar, der seinen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung begründe.

    Insbesondere beruft sich der Kläger ohne Erfolg auf die Senatsentscheidung vom 10. März 2008 zu dem Aktenzeichen I-1 U 198/07 (NJW 2008, 1964), welche die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung wegen des reparaturbedingten Ausfalls eines Motorrades der Luxusklasse zum Gegenstand hatte.

    Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt deshalb gegenüber dem Substanzwert einen selbständigen Vermögenswert dar, deren Verlust schadensersatzrechtlich vom Schädiger auszugleichen ist (Senat, Urteil vom 10. März 2008, Az.: I-1 U 198/07, Rdnr. 22, zitiert nach juris).

    Dagegen wendet der Kläger ohne Erfolg ein, dass der Senat in dem bezeichneten Urteil vom 10. März 2008 zu dem Aktenzeichen I-1 U 198/07 (veröffentlicht in NJW 2008, 1964) dem unfallgeschädigten Eigentümer eines Motorrades der Luxusklasse (Harley Davidson Electra-Glide) für einen 78-tätigen Reparaturzeitraum eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von insgesamt 5.148 EUR zuerkannt hat, obwohl diesem während der Abwesenheit des Krades ein Pkw zur Verfügung stand.

  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Vorliegend geschah der Unfall im Frühling, so dass die Nutzungsmöglichkeit eines Motorrads in dieser Jahreszeit nicht mit dem Nutzungswert eines PKW vergleichbar ist (vgl. nur OLG Düsseldorf 10.3.2008 - 1 U 198/07 -).
  • OLG München, 23.05.2014 - 10 U 5007/13

    Ersatzfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Verkehrsunfallprozess

    Die Einholung des Gutachtens ist hingegen nicht vorgeschrieben, wenn das Verfahren einen Streit zwischen dem Mandanten und seiner Rechtsschutzversicherung betrifft oder es sich um einen Rechtsstreit zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung handelt (OLG Hamm zfs 1992, 23; OLG Düsseldorf NJW 2008, 1964 = MDR 2008, 1209 = OLGR 2008, 514 = SP 2008, 328 = NZV 2008, 460 = DAR 2008, 521 ; AG Aachen SP 2005, 210 = AGS 2005, 107 = JurBüro 2005, 192; AG Nürnberg VA 2005, 37 = RVGreport 2005, 192-193 [jew. red.
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 107/14

    Voraussetzungen eines negativen Schufa-Eintrags; Anspruch des Betroffenen auf

    Ein Gutachten ist hingegen nicht erforderlich, wenn das Verfahren einen Streit zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger betrifft (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.3.2008 - 1 U 198/07, in: NJW 2008, 1964 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15

    Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens

    Ein Geschädigter kann grundsätzlich Ersatz für den eingetretenen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, soweit er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten - wie etwa Mietwagenkosten - getätigt hat (BGH VersR 2008, 170; Senat, Urteil vom 15.11.2011, I-1 U 50/11; Urteil vom 10.03.2008, I-1 U 198/07, abgedruckt in: NJW 2008, 1964).
  • LG Düsseldorf, 07.06.2018 - 14e O 252/14

    Fahrzeugkauf - Dauer Kurzzulassung als Sachmangel

    Bei Einsatz eines ansonsten nicht benutzten Zweitfahrzeugs wird der Verlust der Nutzung an dem beschädigten Fahrzeug durch den nunmehr sinnvoll gewordenen Gebrauch des bisher brachliegenden Ersatzfahrzeugs ausgeglichen ( BGH , NJW 1976, 286; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964).

    Voraussetzung für die Annahme, dass das Vorhandensein und die Zugriffsmöglichkeit auf ein Ersatzfahrzeug den durch den Entgang der Gebrauchsmöglichkeit des beschädigten Fahrzeugs entstandenen vermögenswerten Nachteil ausgleicht, ist, dass dem Zweitfahrzeug ein zumindest ähnlicher Nutzungswert zukommt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964).

    Damit kommt ihm zwar kein identischer, dennoch aber ein durchaus ähnlicher Nutzungswert zu, worauf es entscheidend ankommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 1 U 300/08

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls:

    Die abweichende, übrigens in ihrer Argumentation gegen § 253 Abs. 1 BGB verstoßende (so Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 209, vor § 249 Rn. 20) Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 10.03.2008, NJW 2008, 1964 [juris insbes. Rn. 26 ff]) betrifft eine nicht vergleichbare Fallgestaltung, da diese Entscheidung wesentlich auf das Fahrgefühl eines dort streitgegenständlichen "Motorrads der Luxusklasse" abstellt, welches hier nicht streitgegenständlich ist.
  • LG Aschaffenburg, 24.07.2014 - 23 S 21/14
  • OLG Köln, 08.11.2012 - 7 U 66/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Treppensturz aufgrund Verletzung der

  • LG Düsseldorf, 31.08.2011 - 2b O 25/11

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines Unfalls gegenüber einer

  • LG Darmstadt, 05.05.2020 - 28 O 263/16

    Verkehrsunfall Linienbus: Fahrgastanspruch auf Schadenersatz

  • LG Mainz, 07.09.2011 - 3 S 190/10

    Der zeitweise Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Motorrades stellt sich unter

  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

  • AG Düsseldorf, 31.08.2018 - 25 C 379/17
  • LG Dortmund, 07.12.2011 - 21 S 33/11

    Nutzungsausfallschaden nach einem Verkehrsunfall bei Verfügung des Geschädigten

  • AG Rüsselsheim, 17.08.2011 - 3 C 374/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Direktflug / Verspätung bei Zwischenlandung /

  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2016 - 1 U 127/15
  • AG Unna, 27.05.2011 - 15 C 43/11

    Anspruch auf Erstattung des Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall

  • LG Schweinfurt, 07.12.2017 - 12 O 237/17
  • LG Kassel, 26.05.2014 - 1 S 96/14

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfallentschädigung wenn Zweitwagen zur Verfügung steht

  • LG Passau, 29.10.2009 - 3 S 7/09

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfallschaden bei Möglichkeit der

  • LG Aachen, 23.05.2017 - 11 O 386/16

    Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei "fühlbarer"

  • LG Landshut, 02.12.2014 - 81 O 13/14
  • AG Rüsselsheim, 27.06.2012 - 3 C 2655/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Darlegungs- und Beweislast /

  • AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08

    Nutzungsausfallentschädigung Motorrad

  • AG Kusel, 16.02.2011 - 2 C 500/10

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht wegen

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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1289
BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07 (https://dejure.org/2008,1289)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2008 - VI ZR 212/07 (https://dejure.org/2008,1289)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07 (https://dejure.org/2008,1289)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung des gegenseitigen Bewerfens mit Schneebällen durch Schüler an einer ca. 100 m von der Schule entfernten Bushaltestelle als schulbezogenes Verhalten; Forderungsübergang von Ansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen eines Schadensfalles auf einem ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Gegenseitiges Bewerfen mit Schneebällen durch Schüler an einer ca. 100 m von der Schule entfernten Bushaltestelle - schulbezogenes Verhalten - kein Übergang von Forderungen des Geschädigten auf den Unfallversicherungsträger - kein Regressanspruch nach § 110 SGB VII

  • Judicialis

    SGB VII § 104; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 106; ; SGB VII § 110; ; SGB X § 116 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VII § 104; SGB VII § 105; SGB VII § 106; SGB VII § 110; SGB X § 116 Abs. 1
    Reichweite der Schulbezogenheit beim Schneeballwerfen unter Schülern in der Nähe der Schule und Verschuldensbezug bei § 110 Abs. 1 S. 3 SGB VII

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtswidrigkeit und Lehre vom Erfolgsunrecht bei Schneeballwurf; (bedingter) Vorsatz und (bewußte) Fahrlässigkeit; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Bezugspunkt des Verschuldens

  • rechtsportal.de

    Begriff des vorsätzlichen Verhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schneeballwerfende Kinder in der Nähe der Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Schneeballwürfe an einer Bushaltestelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteil Schneeballschlacht - Wenn aus dem Spaß Ernst wird

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Schulbezogenheit einer Schneeballschlacht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schneeballschlacht an der Bushaltestelle - Schüler verletzt nach dem Unterricht einen Mitschüler - ein Schulunfall

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei "schulbezogener" Schneeballschlacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei "schulbezogener" Schneeballschlacht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Schulbezogene" Schneeballschlacht: Volle Haftung der Unfallversicherung - BGH bestätigt Rechtsprechung zum Betriebs- und Schulunfall

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Rechtswidrigkeit und Lehre vom Erfolgsunrecht bei Schneeballwurf; (bedingter) Vorsatz und (bewußte) Fahrlässigkeit; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Bezugspunkt des Verschuldens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 681
  • MDR 2008, 1209
  • MDR 2009, 903
  • NZV 2009, 141 (Ls.)
  • VersR 2008, 1407
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Nach §§ 104 Abs. 1 Satz 2, 105 Abs. 1 Satz 3 SGB VII findet aber ein Forderungsübergang gemäß § 116 SGB X von Ansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen eines Schadensfalles auf einem versicherten Weg im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII nicht statt; vielmehr verbleiben diese Ansprüche gegen den schädigenden Unternehmer bzw. Mitbeschäftigten, die von der Haftungsbeschränkung nicht erfasst werden, beim Geschädigten (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - VersR 2006, 221 m.w.N.).

    Für die Abgrenzung können aber die Kriterien herangezogen werden, die die Rechtsprechung zur Teilnahme am allgemeinen Verkehr nach §§ 636, 637 RVO entwickelt hat (Senatsurteile BGHZ 145, 311, 314 f.; 157, 159, 162 ff.; vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - VersR 2006, 221, 222).

    Auch nach neuem Recht ist ein Weg dann als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs und mithin als Betriebsweg anzusehen, wenn eine Fahrt maßgeblich durch die betriebliche Organisation geprägt ist, insbesondere indem sie durch die Organisation als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 157, 159, 165 f.; vom 9. März 2004 - VI ZR 439/02 - VersR 2004, 788, 789; vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - aaO).

    Maßgebend für die Abgrenzung eines Arbeitsunfalls auf einem Betriebsweg im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII von einem Unfall auf einem versicherten Weg im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII ist nicht allein, wo sich der Unfall ereignet hat, sondern auch, inwieweit er mit dem Betrieb und der Tätigkeit des Versicherten zusammenhängt und ob er Ausdruck der betrieblichen Verbindung zwischen ihm und dem Unternehmen ist, deretwegen das Haftungsprivileg nach § 105 SGB VII besteht; letztlich nicht entscheidend für die Einordnung als Betriebsweg ist, ob die Örtlichkeit der Organisation des Arbeitgebers unterliegt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - aaO).

    Deshalb kann es sich bei einer von mehreren Arbeitnehmern organisierten Fahrt zur Arbeitsstätte um einen Betriebsweg handeln (Senatsurteil BGHZ 157, 159 ff.), ebenso bei der Abfahrt von einem Hotelparkplatz der auswärtigen Arbeitsstelle (Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - aaO).

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Diese sollen indes nur dann greifen, wenn der durch das Haftungsprivileg begünstigte Schädiger den Unfall und damit die Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers durch ein besonders zu missbilligendes Verhalten verursacht hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 75, 328, 330 f.; 154, 11, 18).

    In diesem Rahmen wurde Satz 3 der Vorschrift eingeführt, weil nach der Rechtsprechung zu § 640 RVO auch für die Haftung nach dieser Vorschrift Eintritt und Umfang des Schadens vom Vorsatz oder der groben Fahrlässigkeit des Schädigers umfasst sein mussten (Senatsurteil BGHZ 75, 328 ff.).

    § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB VII ordnet demgemäß lediglich an, dass der Anspruch aus § 110 Abs. 1 SGB VII bereits dann besteht, wenn - wie im Regelfall (vgl. Senatsurteile BGHZ 59, 30, 39; 75, 328, 329) - sich das Verschulden lediglich auf den die Haftung begründenden Tatbestand bezieht, während es sich auf die konkreten Schadensfolgen nicht beziehen muss.

  • BGH, 11.02.2003 - VI ZR 34/02

    Zur Haftung bei Schulunfällen

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Gegen die Verneinung des Vorsatzes wendet sich die Revision nicht und insoweit ist auch der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts zutreffend (vgl. Senatsurteil BGHZ 154, 11 ff.; ebenso BAGE 103, 92 ff.).

    Dies hat der erkennende Senat bereits in anderem Zusammenhang ausführlich dargelegt (Senatsurteil BGHZ 154, 11, 16 ff.).

    Diese sollen indes nur dann greifen, wenn der durch das Haftungsprivileg begünstigte Schädiger den Unfall und damit die Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers durch ein besonders zu missbilligendes Verhalten verursacht hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 75, 328, 330 f.; 154, 11, 18).

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Für die Abgrenzung können aber die Kriterien herangezogen werden, die die Rechtsprechung zur Teilnahme am allgemeinen Verkehr nach §§ 636, 637 RVO entwickelt hat (Senatsurteile BGHZ 145, 311, 314 f.; 157, 159, 162 ff.; vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - VersR 2006, 221, 222).

    Auch nach neuem Recht ist ein Weg dann als Teil des innerbetrieblichen Organisations- und Funktionsbereichs und mithin als Betriebsweg anzusehen, wenn eine Fahrt maßgeblich durch die betriebliche Organisation geprägt ist, insbesondere indem sie durch die Organisation als innerbetrieblicher bzw. innerdienstlicher Vorgang gekennzeichnet oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 157, 159, 165 f.; vom 9. März 2004 - VI ZR 439/02 - VersR 2004, 788, 789; vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - aaO).

    Deshalb kann es sich bei einer von mehreren Arbeitnehmern organisierten Fahrt zur Arbeitsstätte um einen Betriebsweg handeln (Senatsurteil BGHZ 157, 159 ff.), ebenso bei der Abfahrt von einem Hotelparkplatz der auswärtigen Arbeitsstelle (Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - aaO).

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Die Vorschrift hat im Vergleich zu § 640 Abs. 1 RVO, an dessen Stelle sie getreten ist, an dem haftungsauslösenden Verschuldensgrad nichts geändert, so dass für die Auslegung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit auf die zu § 640 Abs. 1 RVO ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - VersR 2001, 985, 986, m.w.N.).

    Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (Senatsurteile vom 12. Januar 1988 - VI ZR 158/87 - VersR 1988, 474, 475 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - aaO, m.w.N.; vgl. ferner BGHZ 119, 147, 149).

  • BGH, 30.03.2004 - VI ZR 163/03

    Haftung eines Schülers für die Verletzung von Mitschülern durch einen

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Die innere schulische Verbundenheit von Schädiger und Verletztem, die in dem Unfall zum Ausdruck kommen muss, erfordert allerdings stets, dass die konkrete Verletzungshandlung durch die Besonderheiten des Schulbetriebs geprägt wird, was in der Regel eine engere räumliche und zeitliche Nähe zu dem organisierten Betrieb der Schule voraussetzt (vgl. Senatsurteil vom 30. März 2004 - VI ZR 163/03 - VersR 2004, 789 f. m.w.N.).

    Diese Grundsätze, die durch die Rechtsprechung zu § 637 Abs. 1 RVO entwickelt worden sind (grundlegend Senatsurteil BGHZ 67, 279, 281 ff.), gelten in gleicher Weise nach der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch, da sich insoweit keine inhaltlichen Änderungen ergeben haben, die zu einer Neubewertung führen (Senatsurteil vom 30. März 2004 - VI ZR 163/03 - aaO).

  • BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75

    Prügelei auf dem Schulhof

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Diese Grundsätze, die durch die Rechtsprechung zu § 637 Abs. 1 RVO entwickelt worden sind (grundlegend Senatsurteil BGHZ 67, 279, 281 ff.), gelten in gleicher Weise nach der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch, da sich insoweit keine inhaltlichen Änderungen ergeben haben, die zu einer Neubewertung führen (Senatsurteil vom 30. März 2004 - VI ZR 163/03 - aaO).

    Der Begriff der Schulbezogenheit beruht zudem auf einer gedanklichen Umformung der Maßstäbe, die für die Auslegung des Begriffs der betrieblichen Tätigkeit im Arbeitsleben gelten (vgl. Senatsurteil BGHZ 67, 279, 281 ff.).

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Die Revisionserwiderung verkennt indes, dass bei unmittelbarer Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter die Rechtswidrigkeit indiziert wird (st. Rspr., vgl. BGH GSZ BGHZ 24, 21, 24 ff.; Senatsurteil BGHZ 118, 201, 207), ebenso bei der Verletzung eines Schutzgesetzes, hier: § 229 StGB (vgl. BGHZ 122, 1, 6).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Vorsätzlich handelt, wer das rechtlich geschützte Interesse eines anderen bewusst und gewollt verletzt, wobei es genügt, dass der Verletzungserfolg vielleicht unerwünscht ist, aber billigend in Kauf genommen wird (bedingter Vorsatz; vgl. Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 1 Rn. 66; auch BGHSt 36, 1, 9).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
    Vielmehr erscheint eine Inanspruchnahme des haftungsprivilegierten Schädigers im Wege des Rückgriffs nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 1 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (Senatsurteile vom 12. Januar 1988 - VI ZR 158/87 - VersR 1988, 474, 475 und vom 30. Januar 2001 - VI ZR 49/00 - aaO, m.w.N.; vgl. ferner BGHZ 119, 147, 149).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 257/91

    Deliktische Ansprüche bei Vollstreckung in Sicherungseigentum eines Dritten

  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

  • BGH, 27.04.1981 - III ZR 47/80

    Rechtsfolgen und Haftung bei Unfällen von Schülern an einer Schulbushaltestelle

  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 18/87

    Begriff desselben Betriebes; Schadensersatz bei einem Schulunfall

  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 439/02

    Begriff des Betriebsweges

  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 7 U 118/98

    Haftungsausschluss gem. §§ 104 ff. SGB VII bei Verletzung eines Mitschülers nach

  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00

    Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg

  • OLG Koblenz, 29.05.2006 - 12 U 1459/04

    Schülerunfall durch Schubserei im Bus: Verschuldenshaftung von Fahrer und Halter

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

  • OLG Hamm, 20.01.2004 - 9 U 151/03

    Schulunfall, Schulbezogenheit, Betriebsweg

  • LG Detmold, 01.08.1990 - 9 O 253/90

    Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Halter und Fahrer eines Mofas sowie gegen

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 255/11

    Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung (vgl. Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, aaO § 15 Rn. 87 mwN) zutreffend davon ausgegangen, dass nach der neueren Rechtsprechung bedingter Vorsatz dann vorliegt, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und - im Rechtssinne - billigt oder sich um des erstrebten Ziels willen wenigstens mit ihm abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (vgl. Fischer, aaO § 15 Rn. 9 b; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700 Rn. 7; vgl. auch Senatsurteile vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 30 und vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, VersR 2013, 200 Rn. 32).
  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 433/16

    Regressanspruch des Unfallversicherungsträgers bei Arbeitsunfall: Beginn der

    In diesem Fall findet gemäß § 105 Abs. 1 Satz 3 SGB VII i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB VII ein Forderungsübergang nach § 116 SGB X nicht statt (vgl. nur Senatsurteile vom 12. Juni 2007 - VI ZR 70/06, VersR 2007, 1131 Rn. 11; vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, NJW 2009, 681 Rn. 10; Hollo in Schlegel/Voelzke, jurisPK- SGB VII, 2. Aufl., § 105 SGB VII Rn. 29; ders. aaO § 104 SGB VII Rn. 38).
  • BAG, 19.03.2015 - 8 AZR 67/14

    Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis

    b) Anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 105 Abs. 1 SGB VII für die Haftungsfreistellung bei Schulunfällen, zuletzt zur Schulbezogenheit einer Schneeballschlacht unter Schülern an einer in der Nähe einer Schule gelegenen Bushaltestelle (BGH 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07 -) .

    aa) Im Bereich der Schulunfälle ist für das Merkmal der betrieblichen Tätigkeit danach zu fragen, ob das Handeln des Schädigers "schulbezogen" war (ua. BGH 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07 - Rn. 11 ff.; 28. April 1992 - VI ZR 284/91 - zu II 1 a der Gründe, zu dem insoweit wortgleichen § 637 Abs. 1 RVO) .

    Anders als im betrieblichen Zusammenhang sind schulbezogen im Sinne dieser Rechtsprechung insbesondere Verletzungshandlungen, die aus Spielereien, Neckereien und Raufereien unter den Schülern hervorgegangen sind, ebenso Verletzungen, die in Neugier, Sensationslust und dem Wunsch, den Schulkameraden zu imponieren, ihre Erklärung finden; dasselbe gilt für Verletzungshandlungen, die auf übermütigen und bedenkenlosen Verhaltensweisen in einer Phase der allgemeinen Lockerung der Disziplin beruhen (ua. BGH 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07 - Rn. 12) .

  • BGH, 08.03.2012 - III ZR 191/11

    Haftungsprivileg bei Schulunfall: Begriff des Personenschadens, der vorsätzlichen

    Der Vorsatz des Schädigers muss mithin nicht nur die Verletzungshandlung, sondern auch den Verletzungserfolg umfassen (vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Februar 2003 - VI ZR 34/02, BGHZ 154, 11, 13 ff und vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 9; BAG, NJW 2003, 1890 f; NJW 2004, 3360, 3364; VersR 2005, 1439, 1441; siehe auch BGH, Urteil vom 20. November 1979 - VI ZR 238/78, BGHZ 75, 328, 331; BAG, VersR 1976, 574, 575 f; Urteil vom 2. März 1989 - 8 AZR 416/87, juris Rn. 11 ff, NJW 1989, 2838, jeweils zur Vorgängerregelung in § 636 RVO).

    Der bedingte Vorsatz unterscheidet sich hierbei von der bewussten Fahrlässigkeit dadurch, dass der bewusst fahrlässig handelnde Täter darauf vertraut, der als möglich vorausgesehene Erfolg werde nicht eintreten, und aus diesem Grund die Gefahr in Kauf nimmt, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter sie deshalb in Kauf nimmt, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel verwirklichen will (vgl. nur BGH, Urteil vom 15. Juli 2008, aaO Rn. 30 mwN).

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Vertraut der Täter darauf, der als möglich vorausgesehene (oder vorauszusehende) Erfolg werde nicht eintreten, und nimmt er aus diesem Grund die Gefahr in Kauf, liegt allenfalls bewusste Fahrlässigkeit vor; dagegen nimmt der bedingt vorsätzlich handelnde Täter die Gefahr deshalb in Kauf, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 30 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 370).
  • OLG Koblenz, 22.05.2014 - 2 U 574/12

    Absturz wegen fehlender Sicherung bei Dacharbeiten - verwantwortlicher

    Dabei muss sich das Verschulden nach § 110 Abs. 1 S. 3 SGB VII nur auf das den Versicherungsfall verursachende Handeln oder Unterlassen zu beziehen, nicht mehr, wie unter Geltung der §§ 640, 641 RVO, auch auf die konkreten Schadensfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 15.7.2008 - VI ZR 212/07 - NJW 2009, 681 mwN sowie Schmitt, aaO, § 110 Rn. 9 mwN).

    Zu berücksichtigen bleibt in der Sache, dass maßgeblich für die in § 110 Abs. 1 SGB VII getroffene Regelung letztlich präventive und erzieherische Gründe sind, die nur dann greifen, wenn der durch das Haftungsprivileg begünstigte Schädiger den Unfall und damit die Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers durch ein besonders zu missbilligendes Verhalten verursacht hat (BGH, NJW 2009, 681, 684, Tz. 31 mwN; vgl. auch Kasseler Kommentar-Ricke, aaO, § 110 Rn. 2; Schmitt, aaO, § 110 Rn. 2, jew. mwN).

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Vertraut der Täter darauf, der als möglich vorausgesehene (oder vorauszusehende) Erfolg werde nicht eintreten, und nimmt er aus diesem Grund die Gefahr in Kauf, liegt allenfalls bewusste Fahrlässigkeit vor; dagegen nimmt der bedingt vorsätzlich handelnde Täter die Gefahr deshalb in Kauf, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 30 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 22. April 1955 - 5 StR 35/55, BGHSt 7, 363, 370).
  • OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18

    Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f.

    Anders ist das jedoch bei einem sog. "Sammeltransport" oder wenn der Weg in firmeneignen Fahrzeugen durchgeführt wird (vgl. BGH, Urt. v. 02.12.2003 - VI ZR 348/02, DAR 2004, 344, juris-Rdnr. 16 f.; Urt. v. 12.10.2000 - III ZR 39/00, VersR 2001, 335, juris-Rdnr. 14 f.; Urt. v. 05.11.1991 - VI ZR 20/91, VersR 1992, 122, juris-Rdnr. 11 mwN) oder durch Anordnung des Dienstherrn zur innerbetrieblichen bzw. innerdienstlichen Aufgabe erklärt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2008 - VI ZR 212/07, ZfS 2009, 16, Rdnr. 18 mwN).
  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 477/16

    Anspruchsberechtigung der Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der

    Maßgeblich dafür, dem Schädiger in den dort genannten Fällen eine Ersatzpflicht aufzubürden, sind - neben dem das Schadensrecht beherrschenden Ausgleichsgedanken - letztlich präventive und erzieherische Gründe, die dann greifen sollen, wenn der durch das Haftungsprivileg begünstigte Schädiger den Unfall und damit die Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers durch ein besonders zu missbilligendes Verhalten verursacht hat (Senatsurteile vom 11. Februar 2003 - VII ZR 34/02, BGHZ 154, 11, 18; vom 27. Juni 2006 - VI ZR 143/05, BGHZ 168, 161 Rn. 9; vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 31; BeckOK Sozialrecht/Stelljes, § 110 SGB VII Rn. 3 ff. [Stand: 31. Juli 2016]; zu § 640 RVO Senatsurteile vom 20. November 1979 - VI ZR 238/78, BGHZ 75, 328, 330 f.; vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 15/88, VersR 1989, 109, 110).
  • BGH, 09.12.2021 - VII ZR 170/19

    Rückgriffsanspruch des gesetzlichen Unfallversicherers gegen den Unternehmer

    Hierfür spricht letztlich auch der Regelungszweck der Vorschriften, die präventive und erzieherische Ziele verfolgen (vgl. dazu z.B. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07 Rn. 31 m.w.N., NJW 2009, 681) und deshalb an ein besonders zu missbilligendes Verhalten der durch die Haftungsbeschränkung gemäß §§ 104 ff. SGB VII Begünstigten selbst oder - bei juristischen Personen - ihrer vertretungsberechtigten Organe anknüpfen.
  • OLG München, 20.10.2011 - 1 U 3710/11

    Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler: Haftungsprivilegierung des

  • OLG Stuttgart, 30.01.2020 - 2 U 306/19

    VW-Abgasskandal: Umfang des Schadensersatzanspruchs gem. § 826 BGB des

  • OLG Celle, 12.05.2010 - 14 U 166/09

    Begriff der betrieblichen Tätigkeit i.S.v. § 105 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch

  • OLG Saarbrücken, 11.02.2021 - 4 U 8/20

    1. An die für den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche

  • OLG Stuttgart, 06.07.2011 - 4 U 46/11

    Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung des Schulträgers bei

  • OLG Köln, 11.04.2019 - 24 Kap 1/18

    Lloyd Fonds Schiffsportfolio II: Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren -

  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 28 U 2/10

    Zustandekommen eines Kaufvertrages über gebrauchte Lastkraftwagen bei

  • OLG Koblenz, 13.03.2014 - 2 U 574/12

    Rückgriff der Berufsgenossenschaft wegen grob fahrlässiger Herbeiführung eines

  • LG Ansbach, 18.06.2014 - 2 O 1240/13

    Anspruch eines Schülers auf Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgrund einer

  • OLG Köln, 18.01.2018 - 24 Kap 1/17

    IVG EuroSelect 12 GmbH & Co. KG: Musterentscheid

  • BGH, 05.05.2011 - VI ZR 112/10

    Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall: Verkehrssicherungspflichtverletzung durch

  • OLG Hamm, 13.07.2021 - 7 U 41/20

    Ansprüche nach einem Arbeitsunfall; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Fehlende

  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 7 U 28/20

    Aussetzung; Ausnahme; Vorsatz; Primärverletzung

  • OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 469/19

    Begriff der "gemeinsamen Betriebsstätte" bei einem Unfall auf einer

  • OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1473/11

    Schülerunfall durch Schubserei an der Bushaltestelle: Verschuldenshaftung von

  • OLG Köln, 12.01.2011 - 11 U 209/10

    Gesetzlicher Haftungsausschluss bei einem Unfall eines Schülers an der

  • OLG Koblenz, 15.07.2013 - 5 U 471/13

    Haftung eines 12-jährigen Schülers für Verletzungen eines Mitschülers durch

  • OLG Celle, 28.07.2021 - 14 U 43/21

    Umfang der Haftung bei einem Sturz zu Beginn des Antritts der Rückfahrt nach

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 292/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs von Anteilen an einer nicht

  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 293/12

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs von Anteilen an einer nicht

  • OLG Koblenz, 03.12.2012 - 12 U 1472/11

    Schülerunfall durch Schubserei an der Bushaltestelle: Verschuldenshaftung von

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 300/19

    Deliktische Haftung des Motorenherstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

  • LG Limburg, 24.04.2018 - 1 Qs 65/18

    Einem Dritten die eigenen Personenstandsurkunden zu überlassen, stellt eine die

  • KG, 04.03.2014 - 9 U 187/13
  • SG Berlin, 09.07.2015 - S 143 KR 1920/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen

  • OLG Hamm, 11.02.2015 - 14 U 4/14
  • BGH, 05.05.2011 - VI ZR 112
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