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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - I-10 W 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6672
OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - I-10 W 20/08 (https://dejure.org/2008,6672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.06.2008 - I-10 W 20/08 (https://dejure.org/2008,6672)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - I-10 W 20/08 (https://dejure.org/2008,6672)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Berechnung eines Geschäftswertes im Hinblick auf den Nennbetrag einer Globalgrundschuld; Möglichkeit des Weiterbestehens einer Globalgrundschuld auf Grundstücksanteile

  • Judicialis

    KostO § 23 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 23 Abs. 2
    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich nach ihrem Nennbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1427
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

    Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98

    Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Bemessung der Löschungsgebühr für die Löschung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 11/96

    Gebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Dresden, 20.01.2003 - 3 W 1586/02

    Geschäftswert für die Löschung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Selbst nach Auffassung des BayOLG und des OLG Dresden bemisst sich der Geschäftswert für die Löschung dann, wenn der Ersteller/Veräußerer der Wohnanlage nach Haftentlassung der übrigen Anteile für einen letzten Anteil die Löschung der Globalgrundschuld beantragt, gemäß § 23 Abs. 2, 1. Halbsatz KostO nach deren Nennbetrag (vgl. BayOLG Rpfleger 1994, 84; 1999, 100; OLG Dresden Rpfleger 2003, 273).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03

    Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Dresden, 03.04.2006 - 3 W 398/06

    Geschäftswert für die Löschung einer auf einer Wohnungseigentumsanlage lastenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 169/06

    Realteilung eines Grundstückes: Begrenzung der Kostenlast für die Löschung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 20 W 265/02

    Grundbuchkosten: Bemessung der Löschungsgebühr bei Löschung einer nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 3Z BR 57/92

    Löschung einer Globalgrundschuld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
    Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)).
  • BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98

    Gebühr für die Löschung einer Grundschuld

  • BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93

    Löschung einer Globalschuld auf letzter Einheit

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2012 - 11 Wx 35/11

    Gebühren im Wohnungsgrundbuchverfahren: Geschäftswert für die Löschung einer nur

    a) Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur vertritt die Auffassung, dass sich die Gebührenberechnung und der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2008, 434 f.; Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO 18. Aufl. § 68 Rn.5).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2012 - 10 W 43/12

    Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 05.06.2008, I-10 W 20/08, eingehend ausgeführt, dass sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. auch Senatsbeschl. v. 03.12.2001, 10 W 63/01 und v. 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; OLG Oldenburg Beschl. v. 29.08.2011, 12 W 224/11; OLG Köln Beschl. v. 31.08.2010, I-2 Wx 90/10; OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschl. v. 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschl. v. 13.08.2002, 20 W 265/02).
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Rechtsprechung
   KG, 24.06.2008 - 1 W 111/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5023
KG, 24.06.2008 - 1 W 111/08 (1) (https://dejure.org/2008,5023)
KG, Entscheidung vom 24.06.2008 - 1 W 111/08 (1) (https://dejure.org/2008,5023)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 1 W 111/08 (1) (https://dejure.org/2008,5023)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Festsetzung der Verfahrensgebühr im nachfolgenden Rechtsstreit

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Anrechnung einer Geschäftsgebühr in einem Kostenfestsetzungsverfahren; Zulassung einer Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei fehlender Klärung einer Rechtslage durch einen Beschluss

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO §§ 103 ff; ; VV RVG Nr. 2300; ; VV RVG Nr. 3100; ; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1427
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.2007 - I ZB 16/07

    Kosten eines Abwehrschreibens

    Auszug aus KG, 24.06.2008 - 1 W 111/08
    Anders als die nicht anrechenbare Geschäftsgebühr (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 6.12.2007- I ZB 16/07) würden diese Kosten durch eine gesetzlich angeordnete Anrechnung zu Kosten "des Rechtsstreits".
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus KG, 24.06.2008 - 1 W 111/08
    Der Beschluss des BGH vom 22.1.2008 - VIII ZB 57/07 -hat die Rechtslage nicht geklärt.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Dieser Auffassung des VIII. Zivilsenats, die in Instanzrechtsprechung und Literatur auf Kritik gestoßen ist (vgl. KG (1. ZS) MDR 2008, 1427; KG (1. ZS) JurBüro 2008, 304, 305 f.; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494, 495; Ruess MDR 2007, 1401, 1402 ff.; Schons AGS 2007, 284 f.; Hansens RVGreport 2008, 121 f., 127), haben sich zwischenzeitlich mehrere Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse 30. April 2008 - III ZB 8/08 - FamRZ 2008, 1346; vom 14. August 2008 - I ZB 103/07 - AGS 2008, 574; vom 24. September 2008 - IV ZB 26/07 - juris, Tz. 6 f. und vom 25. September 2008 - VII ZB 93/07 - juris, Tz. 5).
  • KG, 04.11.2008 - 1 W 395/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Festsetzung der

    Sie betrifft den Vergütungsanspruch des bereits außergerichtlich mandatierten und tätig gewordenen Anwalts sowie einen hierauf bezogenen Erstattungsanspruch und kann gegenüber der Festsetzung des prozessualen Erstattungsanspruchs nach § 91 ZPO nur eingewandt werden, wenn wegen der Titulierung oder unstreitiger Erfüllung des materiellen Erstattungsanspruchs - insoweit - kein Anspruch auf Festsetzung nach §§ 103 ff. ZPO besteht (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 17. Juli 2007, 1 W 256/07 und Beschluss vom 24. Juni 2008, 1 W 111/08; gegen BGH, 22. Januar 2008, VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323).

    Der Senat folgt der zitierten Rechtsprechung des BGH nicht (s. bereits ER-Beschluss vom 31.03.2008 - 1 W 111/08 -, AGS 08, 216 = OLGR 08, 560 = JurBüro 08, 304; Beschluss vom 24.06.2008 - 1 W 111/08, OLGR 08, 844).

    Weder Wortlaut und systematische Stellung noch die Gesetzesbegründung (dazu im einzelnen Senat, Beschluss vom 31.03.2008 a.a.O. in Auseinandersetzung mit BGH NJW 2008, 1323) rechtfertigen daher eine Abkehr vom herkömmlichen und allgemeinen Verständnis der Anrechnungsvorschriften (so auch die Gebührenreferenten der RAK, 56. Tagung am 26.04.2008, Bericht in RVGreport 08, 210: "Auffassung des BGH ... falsch").

    Denn wird die Geschäftsgebühr - in der anzurechnenden Höhe - in die Abrechnung einbezogen, so ist sie ebenfalls festzusetzen (Senat, Beschluss vom 24.06.2008, a.a.O.).

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZB 177/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die spätere

    Dieser Auffassung des VIII. Zivilsenats, die in Instanzrechtsprechung und Literatur auf Kritik gestoßen ist (vgl. KG (1. ZS) MDR 2008, 1427; KG (1. ZS) JurBüro 2008, 304, 305 f.; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494, 495; Ruess MDR 2007, 1401, 1402 ff.; Schons AGS 2007, 284 f.;Hansens RVGreport 2008, 121 f., 127), haben sich zwischenzeitlich mehrere Senate des Bundesgerichtshofs angeschlossen (vgl. BGH Beschlüsse vom 30. April 2008 - III ZB 8/08 - FamRZ 2008, 1346; vom 14. August 2008 - I ZB 103/07 - AGS 2008, 574; vom 24. September 2008 - IV ZB 26/07 - juris, Tz. 6 f. und vom 25. September 2008 - VII ZB 93/07 - juris, Tz. 5).
  • KG, 13.10.2009 - 27 W 98/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei

    Angesichts der unmissverständlichen Formulierung des Gesetzes vermag sich der Senat der teilweise vertretenen abweichenden Auffassung (vgl. BGH, Beschluss v. 02.09.2009 - II ZB 35/07; KG, Beschluss v. 31.03.2008 - 1 W 111/08; Beschluss v. 24.06.2008 - 1 W 111/08; Beschluss v. 17.07.2007 - 1 W 256/07; alles zitiert nach juris.de) nicht anzuschließen (so auch KG, Beschluss v. 02.04.2009 - 2 W 134/08; zitiert nach juris.de).
  • KG, 10.09.2009 - 27 W 68/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die

    Angesichts der unmissverständlichen Formulierung des Gesetzes vermag sich der Senat der abweichenden Auffassung des 1. Senats des Kammergerichts (vgl. Beschluss v. 31.03.2008 - 1 W 111/08; Beschluss v. 24.06.2008 - 1 W 111/08; Beschluss v. 17.07.2007 - 1 W 256/07) nicht anzuschließen (so auch KG, Beschluss v. 02.04.2009 - 2 W 134/08).
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